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  1. #121
    sirius
    unregistriert
    Zitat Zitat von SilverER Beitrag anzeigen
    Trotzdem ist Pisse nicht prinzipiell strafbar
    Die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts kann nach Paragraph 103 des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden, wenn die Beleidigung in verleumderischer Absicht erfolgt, sogar mit bis zu fünf Jahren.
    Empfindest Du "Ziegenfi..." und die anderen Worte nicht als Beleidigung? Ist das für Dich normale Ausdrucksweise? Oder findest Du unser Strafgesetzbuch doof? Sollte es nur diejenigen schützen, die sich das Deiner Meinung nach "verdient haben"?
    Geändert von sirius (06-04-2016 um 13:01 Uhr)

  2. #122
    Zitat Zitat von sirius Beitrag anzeigen
    Empfindest Du "Ziegenfi..." und die anderen Worte nicht als Beleidigung? Ist das für Dich normale Ausdrucksweise? Oder findest Du unser Strafgesetzbuch doof?
    Ziegenfisch? Ziegenficker?

    Sollte letzteres benutzt worden sein, bestünde nicht nur der Verdacht auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts nach §103, sondern zusätzlich auf einen Verstoß gegen §130 (Volksverhetzung), da der Begriff offensichtlich auf Erdogans ethnische Herkunft anspielt und ihn damit böswillig verächtlich macht.

  3. #123
    Gutmensch Avatar von SilverER
    Ort: Von Nord nach Süd
    Zitat Zitat von sirius Beitrag anzeigen
    Empfindest Du "Ziegenfi..." und die anderen Worte nicht als Beleidigung? Ist das für Dich normale Ausdrucksweise? Oder findest Du unser Strafgesetzbuch doof? Sollte es nur diejenigen schützen, die sich das Deiner Meinung nach "verdient haben"?


    Eine Menge Fragen auf einmal... Vielleicht nein nein nein...

    prinzipiell

  4. #124
    Zitat Zitat von Frosch17 Beitrag anzeigen
    Für meinen Geschmack etwas schön geredet, die Böhmermann-Aktion. Wenn etwas gelb ist, flüssig und stinkt, dann ist es häufig ganz einfach Pisse. Daran ändert sich auch nichts, wenn man sie durch verwegene Interpretationen zu ganz großer Kunst erklärt.
    Ich hab die Sendung nicht gesehen und man kann sie, bzw. den Teil mit dem Gedicht, ja nicht mehr sehen. Aber wenn er das Gedicht wirklich mit dem (direkten oder indirekten) Hinweis auf § 103 StGB und den Worten, er mache sich mit dem folgenden Gedicht mit dem Titel "Schmähkritik" nun strafbar, anmoderiert hat, dann spricht viel für die von mir zitierte Interpretation der Aktion.

    Wie gesagt, ich weiß es nicht, weil ich es nicht gesehen habe.

  5. #125
    Gutmensch Avatar von SilverER
    Ort: Von Nord nach Süd
    Zitat Zitat von Little_Ally Beitrag anzeigen
    Ich hab die Sendung nicht gesehen und man kann sie, bzw. den Teil mit dem Gedicht, ja nicht mehr sehen. Aber wenn er das Gedicht wirklich mit dem (direkten oder indirekten) Hinweis auf § 103 StGB und den Worten, er mache sich mit dem folgenden Gedicht mit dem Titel "Schmähkritik" nun strafbar, anmoderiert hat, dann spricht viel für die von mir zitierte Interpretation der Aktion.

    Wie gesagt, ich weiß es nicht, weil ich es nicht gesehen habe.
    Diese Art der Diskussion ist doch nicht neu...

    Google

    Die Aufgeregtheit, mit der die Freiheit der Kunst hier verhandelt wird, erinnert an den Prozess, der gerade vom Kasseler Amtsgericht gegen den Künstler Jonathan Meese läuft, weil der bei einer Diskussion auf Einladung des Nachrichtenmagazins Spiegel in Kassel im vergangenen Sommer den Hitlergruß gezeigt hatte, um seiner Forderung nach einer "Diktatur der Kunst" Nachdruck zu verleihen. In München war es an einem Zuhörer, darauf hinzuweisen, dass das Problem in solchen Fällen vor allem "die Banalität der Kunst ist", um die es hier gehe. "Da soll man dem Künstler nicht auch noch so viel Aufmerksamkeit entgegenbringen." Was auch für Jonathan Meese gelten kann, der ja seit Jahren zuverlässig als Performer den rechten Arm reckt und mit Runenschrift Kreuze dekoriert. Und genau deswegen ein von den Medien gern gesehener und zitierter Künstler ist, während ihn Kuratoren nur noch selten zu Ausstellungen einladen. Vor Gericht geht es für ihn jetzt darum, glaubwürdig zu machen, dass er auch bei der Diskussionsrunde als Künstler agierte.
    Quelle

  6. #126

  7. #127
    Zitat Zitat von Little_Ally Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, ich weiß es nicht, weil ich es nicht gesehen habe.


  8. #128
    Nash
    unregistriert
    Zitat Zitat von Little_Ally Beitrag anzeigen
    Ich hab die Sendung nicht gesehen und man kann sie, bzw. den Teil mit dem Gedicht, ja nicht mehr sehen. Aber wenn er das Gedicht wirklich mit dem (direkten oder indirekten) Hinweis auf § 103 StGB und den Worten, er mache sich mit dem folgenden Gedicht mit dem Titel "Schmähkritik" nun strafbar, anmoderiert hat, dann spricht viel für die von mir zitierte Interpretation der Aktion.

    Wie gesagt, ich weiß es nicht, weil ich es nicht gesehen habe.
    Leider gibt es ja jetzt wenn auch nur das Gedicht alleine zu sehen.
    Bei Spiegel Online kann man aber wenigstens noch zusammenfassend nachlesen:
    Wer jedoch die Chance hatte, die Sendung zu sehen, wurde Zeuge einer ziemlichen klugen Clownerie. Böhmermanns Gedichtvortrag war eingebettet in eine längere Passage, die sich mit Erdogan und dessen Brass auf die NDR-Satiresendung "Extra 3" beschäftigte. Die Satiriker hatten in einem vergleichsweise harmlosen Liedchen über den "Boss vom Bosporus" gespöttelt, woraufhin dieser den deutschen Botschafter einbestellte.

    Im Dialog mit seinem Sidekick Ralf Kabelka erörterte Böhmermann, wie weit Satire eigentlich gehen dürfe. Und ab welchem Punkt man ernsthaft Zoff mit einem Medienanwalt bekomme. Schmähkritik sei verboten, erklärte kundig Kabelka. Also eine Äußerung, durch welche eine Person verächtlich gemacht werden soll und bei der es nicht mehr um eine sachliche Auseinandersetzung geht. Zur Veranschaulichung trug Böhmermann dann sein Erdogan-Gedicht vor, mit unschuldigem Blick und mehrmals beteuernd, so etwas würde er niiiiiie sagen. Hier. Im ZDF.

    Als das Publikum applaudieren wollte, wehrte er ab - weil er schließlich, und das solle man keinesfalls verwechseln, nicht das Gedicht rezitiert, sondern lediglich erläutert habe, was man eben gerade nicht vortragen dürfe.
    Quelle: SPON

    Für mich ist das nicht mehr als eine Kunstnummer. Als Beleidigung (und damit § 103 StGB dann greift) taugt das Gedicht natürlich für sich selbst genommen, also wenn man es für sich alleine stehen lässt. Aber so war es ja in der Sendung nicht gedacht gewesen.

  9. #129
    @Nash: korrekt



    Mittlerweile sollen rund 20 Strafanzeigen gegen Jan Böhmermann bei der Staatsanwaltschaft Mainz eingegangen sein. Irre.

  10. #130
    Danke für die Erläuterungen.

  11. #131
    Sabuha
    unregistriert
    Zitat Zitat von Nash Beitrag anzeigen
    Für mich ist das nicht mehr als eine Kunstnummer. Als Beleidigung (und damit § 103 StGB dann greift) taugt das Gedicht natürlich für sich selbst genommen, also wenn man es für sich alleine stehen lässt. Aber so war es ja in der Sendung nicht gedacht gewesen.
    Ich hatte den Eindruck, dass es sehr wohl so gemeint wär, aber das Drumherum sein Hintertürchen war, um zu sagen: Nein neiiiiin - das sag ich nicht. Ich wollte nur sagen, dass es schlimm wäre, wenn ich dieses und jenes sagen wüüüüürde.

    "Hach, fast hätte ich Arschloch zu dir gesagt. Bloß gut, dass ich dich nicht Arschloch genannt habe".
    Dann sagt man auch nicht Danke, sondern fühlt sich sehr wohl so bezeichnet und obendrein noch verarscht.

    Ich fand es total daneben! Und das, obwohl ich ein Erdogan-Gegner bin!

  12. #132
    Zitat Zitat von Hinnack Beitrag anzeigen
    Haha, ich find das gut, weil es öffentlich dokumentiert, in welche Richtung unser Staat marschiert.
    Ich ehrlich gesagt auch!

  13. #133
    Victory is mine! Avatar von BVG-Man
    Ort: Quahog
    [youtube]xhnNtH6mbBs[/youtube]
    Es gibt nur einen Gott - BelaFarinRod.

  14. #134
    running system Avatar von raschni I.O.F.F. Team
    Ort: Deutschland
    Ich finds bescheiden, weil wir vorher ganz souverän sagen konnten: Musste mit Leben, Pressefreiheit ist nunmal so. Jetzt muss Mutti aber wohl eine Entschuldigung springen lassen und das passt mir gar nicht.

  15. #135
    running system Avatar von raschni I.O.F.F. Team
    Ort: Deutschland
    Die Frage ist: Pennen beim ZDF eigentlich alle? Das ist ja keine Livesendung, wieso wird sowas überhaupt in der Form ausgestrahlt? Und ich befürchte halt, dass Mutti da doch zähneknirschend Entschuldigung sagen muss, wenn etwas über einen öffentlich rechtlichen Kanal flimmert, der staatlich finanziert ist.


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