Grundsätzlich stimme ich dir zu. Sollte an den Vorwürfen jedoch etwas dran sein, dann kann man die Landesliste aber auch nicht so einfach nach gut dünken zulassen. Ich meine der Parteieintritt muss doch feststellbar sein (Mitgliederkartei oder Mitgliedsausweis). Ergeben sich hier Diskrepanzen kann die Landesliste nicht zugelassen werden - Fertig.