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  1. #1531
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Die Einhaltung von Regeln kann mit unterschiedlichen Strategien bzw. durch unterschiedliche Verhaltensweisen erfolgen.

    ich vermute, hinter autonomen Fahrzeugen zu fahren wird ähnlich unangenehm wie hinter Fahrschulfahrzeugen, egal welche Strategien.
    wie auch immer, es bleibt spannend, denn bei der Programmierung dieser Software enstehen meiner Meinung nach juristische Unterschiede für die Haftung.
    im Unterschied zum Verhalten des Menschen, in einer akuten, unverschuldeten Gefahrensituation, die eine Entscheidung in wenigen- oder Bruchteilen von Sekunden verlangt und prinzipiell Spontanentscheidungen sind, ist jedes Programm welches all diese "Eventualitäten" abdeckt ja eher sowas wie Vorsatz.
    da tun sich juristisch vermutlich ganz neue Welten auf und wenn es dann um Schadenersatzansprüche geht, glaube ich, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, wieviel autonomes Fahren am Ende wirklich realisiert wird.
    vermutlich wird man dieses Risiko aber auf den dummen Zahlmichel abwälzen, der mit dem Kauf eines autonomen Fahrzeugs automatisch die Haftung für die Entscheidungsbäume der Software aufgedrückt bekommt.
    für diese Fälle wird es dann widerum eine bestimmte Form von Versicherung geben, die natürlich kostet

    man sieht ja die Überforderung bei offensichtlich klaren Situationen jetzt schon, wie in dem Beispiel mit dem autonomen Bus in den USA. da spottet die Bezeichnung "KI" jeder Beschreibung.
    stell dir vor du fährst durchs Gebirge und es gibt Steinschlag oder eine Gerölllawine. die autonome Karre fährt bis auf 1m an die ersten Steine die da seitlich herunter kommen ran und beibt stehen. ob da nochwas nachkommt an Steinen, genau auf Autohöhe, shiceegal "keine Fehler gemacht" oder "die Lawine war illegal"

  2. #1532
    fraktal
    unregistriert
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Dass die Fahrzeuge alle dem gleichen Regelwerk, der StVO, unterworfen sind, führt nicht dazu, dass sie sich exakt gleich verhalten. Dafür gibt es mehrere Gründe:
    1) Die Ausgangssituation beim Auftreten des unvorhergesehenen Problems ist für jedes Fahrzeug (etwas) anders. Keine zwei Fahrzeuge befinden sich an der gleichen Position, bewegen sich mit der gleichen Geschwindigkeit, und haben das gleiche Ziel. Schon geringfügige Unterschiede bei den die Ausgangssituationen beschreibenden Parameter können zu deutlich unterschiedlichen Reaktionen führen.
    Das meinte ich nicht.
    Die StVO ist ein grobes Überwerk. Für autonomes Fahren muss man schon etwas detaillierter daherkommen.
    Ich meinte etwas in der Art:
    Software hat die Regel immer mindestens 30 cm abstand zu den Leitplanken einzuhalten.
    Stau, Rettungsgasse, es wird eng, aus welchen Gründen auch immer. es wäre nötig näher an die Planke zu fahren, evtl. sogar auf Kontakt.

    Oder
    Schnee, viel Schnee. Damit zwei Fahrzuge aneinander vorbeikommen ist es nötig leicht in die die Schneehaufen am Rand zu fahren.

    Rettungsfahrzeug von hinten. Strasse nicht breit genug um es vorbeizulassen. Es ist nötig schneller zu fahren als erlaubt, um den Rettungswagen nicht zu bnehindern, mindestens bis die Straße breiter wird.

    Solche Beispiele könnte ich Dutzende konstruieren, und es sind nur die die mir einfallen. Die kann man also abfangen. Es gibt aber sicherlich tausende Fälle in denen konkurierende Interessen innerhalb der Software bewertet werden müssen, Komplexität eben.
    Das ist nicht mit der Strassenverkehrsordnung zu machen.
    Geändert von fraktal (01-12-2017 um 08:23 Uhr)

  3. #1533
    Keine Kaufprämie mehr: Tesla unter Verdacht des Subventionsbetrugs [manager-magazin.de]
    Tesla-Käufer erhalten keine Umweltprämie mehr. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat den Hersteller von der Förderliste gestrichen. Nach einem Medienbericht steht der Elektroautopionier im Verdacht des Subventionsbetrugs, des unlauteren Wettbewerbs und der Verbrauchertäuschung. [...]
    Gibt es Daten, für wie viele Tesla-Modelle die Förderung mutmaßlich widerrechtlich gezahlt wurde?
    We're too young until we're too old - We're all lost on the yellow brick road - We climb the ladder but the ladder just grows - We're born, we work, we die, it's spiritual
    (Kenny Chesney - "Rich And Miserable")

  4. #1534
    Zitat Zitat von fraktal Beitrag anzeigen
    Das meinte ich nicht.
    Die StVO ist ein grobes Überwerk. Für autonomes Fahren muss man schon etwas detaillierter daherkommen.
    Genau das meine ich. Die StVO gibt den für alle verbindlichen Rahmen vor. Innerhalb von diesem gibt es noch viel Raum, indem sich die einzelnen Verkehrsteilnehmer, und in Zukunft auch die Softwareentwickler, sozusagen austoben können.

    Zitat Zitat von fraktal Beitrag anzeigen
    Das meinte ich nicht.
    Die StVO ist ein grobes Überwerk. Für autonomes Fahren muss man schon etwas detaillierter daherkommen.
    Ich meinte etwas in der Art:
    Software hat die Regel immer mindestens 30 cm abstand zu den Leitplanken einzuhalten.
    Stau, Rettungsgasse, es wird eng, aus welchzen Gründen auch immer. es wäre nötig nächer aqn die Planke zu fahren, evtl. sogar auf Kontakt.
    Eine solche Regel würde ich als Softwareentwickler nie vorgeben. Der Mindestabstand zur Leitplanke hängt beispielsweise von der gefahrenen Geschwindigkeit und der Genauigkeit der Abstandsmessung ab. Also würde ich diese Größen in meinen Algorithmus aufnehmen. Ein Touchieren oder gar Überfahren/zur Seite drücken als letzte Möglichkeit würde ich wahrscheinlich nicht vorsehen - das wird von menschlichen Autofahrern auch nicht verlangt und nicht durchgeführt. Wenn keine Rettungsgasse gebildet werden kann, weil kein Platz da ist, kommen die Rettungsfahrzeuge eben nicht durch, mit allen Konsequenzen. Das ist heute auch nicht anders.

    Warum soll man sich das Leben unnötig schwer machen, indem man von autonom fahrenden Fahrzeugen verlangt, perfekt mit Situationen klarzukommen, bei denen auch 99% aller Autofahrer überfordert wären, oder für die es gar keine "richtige" Lösung gibt?

    Ich halte es für falsch, von autonomen Systemen Perfektion zu fordern. Man sollte es als Erfolg sehen, wenn insgesamt die Zahl der Unfälle und Schäden deutlich gesenkt wird. Da ist es dann auch in Kauf zu nehmen, dass in Einzelfällen Unfälle auftreten, die ein menschlicher Autofahrer höchstwahrscheinlich vermieden hätte. Wie eben der Zusammenstoß zwischen dem Bus und dem rangierenden LKW. Zumal man aus jedem dieser Unfälle lernen kann und die Technik weiter verbessern kann.

  5. #1535
    Zitat Zitat von ManOfTomorrow Beitrag anzeigen
    Keine Kaufprämie mehr: Tesla unter Verdacht des Subventionsbetrugs [manager-magazin.de]

    Gibt es Daten, für wie viele Tesla-Modelle die Förderung mutmaßlich widerrechtlich gezahlt wurde?
    Das ist ein noch relativ harmloses, aber anschauliches Beispiel für die ungewollte und geradezu abstruse Folgen von gutgemeinten staatlichen Subventionen.

    Eigentlich soll mit der Subvention umweltfreundliches Verhalten gefördert werden. Allerdings kollidiert diese Absicht anscheinend mit dem Sozialgedanken: Reichen soll nichts geschenkt werden, also versucht man diese von der Förderung auszuschließen. Faktisch nimmt man damit auch ausgerechnet den "Vorzeigehersteller" der Produkte, die eigentlich gefördert werden sollen, von der Förderung aus.

    Und in der Folge lenkt dieser Hersteller seine Kreativität statt in die weitere Verbesserung der umweltfreundlichen Technologie in die Entwicklung einer kreativen Modellpolitik, um trotzdem in den Genuss der Förderung zu kommen.

  6. #1536
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Warum soll man sich das Leben unnötig schwer machen, indem man von autonom fahrenden Fahrzeugen verlangt, perfekt mit Situationen klarzukommen, bei denen auch 99% aller Autofahrer überfordert wären, oder für die es gar keine "richtige" Lösung gibt?
    wie ich oben schon schrieb, Menschen treffen Entscheidungen für die sie je nach Auswirkung die juristischen Konsequenzen tragen müssen, bei den Spontanentscheidungen aber der Vorsatz fehlt.
    bei programmierten Fahrzeugen geht aber aus der Natur der Sacher heraus alles in Richtung "Vorsatz".
    alleine aus diesem Grund sind Entwickler schon gezwungen diese Perfektion anzustreben. das hat nichts mit unnötig schwer zu tun.
    ich würde nur ungerne einsehen wollen, dass ich für eine vorsätzliche Tat eine Haftstrafe bekomme, für die ein Softwareentwickler in vergleichbarer Situation und Verkehrslage "nur" finanziellen Schadenersatz leisten müsste, dessen Programm die gleiche Entscheidung getroffen hat wie ich.
    es kann nicht sein dass sich Entwickler mit ihrer geschaffenen Software außerhalb dieser Rechtsräume befinden, wie sie für menschliche Fahrer gelten.
    nichtmal in Situationen, in denen es keine richtige Lösung gibt, denn auch dort hast du als Mensch, je nach Ausgang entweder Glück oder die Arschkarte.

    "für die es keine richtige Lösung gibt" ist genau der Schwachpunkt bei diesen autonomen Systemen. du muss dich als Programmierer nunmal vorher für einen Weg entscheiden. selbst die Implementierung eines Zufallsgenerators für "schwierige" Lagen, bleibt letzten Endes ein "geplanter" Vorgang. dieses Dilemma lässt sich nicht auflösen.
    ich finde das Ganze auch spannend und bisher passieren ja recht wenig grenzwertige Fälle weil einfach noch nicht viel Autonomes unterwegs ist auf unseren Straßen. das wird sich ändern.



    Man sollte es als Erfolg sehen, wenn insgesamt die Zahl der Unfälle und Schäden deutlich gesenkt wird.
    mir ist klar dass jeder Tote einer zuviel ist und ich vergleiche in dieser Beziehung nicht gerne, aber du glaubst doch nicht dass es bei dieser Entwicklung ernsthaft um die Senkung von Toten und Verletzten geht? der Antrieb dazu ist rein ökonomischer Natur.
    Verkehrstote pro Jahr in Deutschland ca. 3000.
    Tote pro Jahr in Deutschland an Krankenhauskeimen 30k-50k, 1 Mio infizierte und Zehntausende denen Gliedmaßen amputiert werden müssen.
    mit ähnlichem "Enthusiasmus" könnte man vermutlich 10x soviele Tote verhindern wenn es denn unbedingt um diese Sache ginge. bringt aber keine Kohle, sondern man zahlt drauf.
    also hört doch bitte auf mit dem Gerede von weniger Verkehrstoten, als Totschlagargument für autonomes Fahren. sorry, das kann ich nicht für ernst nehmen, zumindest nicht wenn es von der Politik und Wirtschaft so kolportiert wird.

  7. #1537
    Zitat Zitat von SnakeX Beitrag anzeigen
    wie ich oben schon schrieb, Menschen treffen Entscheidungen für die sie je nach Auswirkung die juristischen Konsequenzen tragen müssen, bei den Spontanentscheidungen aber der Vorsatz fehlt.
    bei programmierten Fahrzeugen geht aber aus der Natur der Sacher heraus alles in Richtung "Vorsatz".
    alleine aus diesem Grund sind Entwickler schon gezwungen diese Perfektion anzustreben. das hat nichts mit unnötig schwer zu tun.
    ich würde nur ungerne einsehen wollen, dass ich für eine vorsätzliche Tat eine Haftstrafe bekomme, für die ein Softwareentwickler in vergleichbarer Situation und Verkehrslage "nur" finanziellen Schadenersatz leisten müsste, dessen Programm die gleiche Entscheidung getroffen hat wie ich.
    Vielleicht verstehe ich dich nicht richtig, aber ich habe den Eindruck, du bist gedanklich auf einer falschen Spur.
    Der Vorsatz, den Entwickler bei ihrer Arbeit haben, ist, die Arbeit so gut wie möglich, und das heißt vor allem, ihr Produkt so sicher wie möglich zu machen. Was sollte an diesem Vorsatz strafbar, oder auch nur schadenersatzpflichtig sein?

    Nun kann es natürlich sein, dass sie bei ihrer Arbeit Fehler machen, etwas nicht bedenken, wodurch es zu Unfällen und Schäden kommen kann. Aber da wurde doch der Schaden nicht vorsätzlich, sondern schlimmstenfalls fahrlässig herbeigeführt. Aber auch nur dann, wenn sie bei ihrer Arbeit nicht mit der erforderlichen Sorgfalt vorgegangen sind. Ansonsten war es halt einfach Pech.

    Zitat Zitat von SnakeX Beitrag anzeigen
    es kann nicht sein dass sich Entwickler mit ihrer geschaffenen Software außerhalb dieser Rechtsräume befinden, wie sie für menschliche Fahrer gelten.
    nichtmal in Situationen, in denen es keine richtige Lösung gibt, denn auch dort hast du als Mensch, je nach Ausgang entweder Glück oder die Arschkarte.
    Software ist ein Produkt. Es gibt ein Produkthaftungsgesetz, das regelt, in welcher Weise ein Hersteller für Fehler in seinen Produkten haftet.

    Zitat Zitat von SnakeX Beitrag anzeigen

    "für die es keine richtige Lösung gibt" ist genau der Schwachpunkt bei diesen autonomen Systemen.
    Nein, das ist der Schwachpunkt in "menschlichen" Systemen.
    Ich denke dabei an die von fraktal skizzierte Situation:
    Rettungsfahrzeug von hinten. Strasse nicht breit genug um es vorbeizulassen. Es ist nötig schneller zu fahren als erlaubt, um den Rettungswagen nicht zu behindern, mindestens bis die Straße breiter wird.
    Ist es das wirklich? Möglicherweise verursacht man, weil man schnell fährt, einen Unfall, und hält dadurch den Rettungswagen erst recht auf. fraktal will darauf hinaus, dass das autonome Fahrzeug, wenn der Entwickler diese Situation nicht bedacht und in seinem Programm berücksichtigt hat, sich an das Geschwindigkeitslimit halten, und sich dadurch falsch verhalten wird. Ist das ein Problem, um das man sich Sorgen machen muss? Nein, denn vielleicht ist es gar nicht so falsch, sich in der Situation ans Geschwindigkeitslimit zu halten.

    Zitat Zitat von SnakeX Beitrag anzeigen

    du muss dich als Programmierer nunmal vorher für einen Weg entscheiden. selbst die Implementierung eines Zufallsgenerators für "schwierige" Lagen, bleibt letzten Endes ein "geplanter" Vorgang. dieses Dilemma lässt sich nicht auflösen.
    Bei Situationen, die die der Entwickler gar nicht bedenkt, muss er sich für gar keinen Weg entscheiden. Da "entscheidet" dann die Software aufgrund der Algorithmen.
    Geändert von JackB (01-12-2017 um 22:08 Uhr)

  8. #1538
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Bei Situationen, die die der Entwickler gar nicht bedenkt, muss er sich für gar keinen Weg entscheiden. Da "entscheidet" dann die Software aufgrund der Algorithmen.
    Algorithmen entscheiden zu lassen, ist auch eine Entscheidung...

  9. #1539
    Zitat Zitat von SnakeX Beitrag anzeigen
    Algorithmen entscheiden zu lassen, ist auch eine Entscheidung...
    Ja und? Es spricht nichts gegen Entscheidungen.

  10. #1540
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Der Vorsatz, den Entwickler bei ihrer Arbeit haben, ist, die Arbeit so gut wie möglich, und das heißt vor allem, ihr Produkt so sicher wie möglich zu machen. Was sollte an diesem Vorsatz strafbar, oder auch nur schadenersatzpflichtig sein?
    ich wollte auf den Unterschied hinaus, dass man einem Autofahrer der sich plötzlich zwischen 2 negativen Möglichkeiten entscheiden muss ohne Zeit dazu zu haben, keine Fahrlässigkeit oder Vorsatz unterstellen kann, sofern ihm diese Lage ohne sein Verschulden aufgenötigt wurde, aber einem Entwickler der sein Programm in aller Zeit unter Abwägung aller Konsequenzen, die Entscheidung des Programms festlegen muss, schon.
    ich sehe da juristisch schon einen Unterschied. er müsste der geschädigten Gruppe erklären können, warum es sie getroffen hat und nicht die andere Gruppe, denn er muss das vorher willkürlich festgelegt haben.
    es mag für den einzelnen Fahrer in seinem Leben recht selten bis gar nicht vorkommen, solche Entscheidungen treffen zu müssen. für ein Programm welches Millionen oder gar Milliarden Fahrzeuge steuert, schon.

  11. #1541
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Ja und? Es spricht nichts gegen Entscheidungen.
    das hat auch niemand behauptet. du sagtest aber, dass sich ein Entwickler in Situationen die er nicht bedenkt, für keinen Weg entscheidet weil dann die Algorithmen entscheiden.
    diese Aussage ist aber falsch, denn er entscheidet, die Algorithmen entscheiden zu lassen, und zwar nach den vom ihm festgelegten Parameter.

  12. #1542
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Der Bus hat gegen §1 StVO verstoßen (okay, ich weiß, der Unfall war in USA. Versetzen wir in aber mal gedanklich nach Deutschland, oder nehmen wir an, in USA gäbe es entsprechende Regeln.)
    Durch zu dichtes Heranfahrenden an den rangierenden LKW hat der diesen beim Rangieren behindert, was leicht vermeidbar gewesen wäre, wenn der Bus mehr Abstand gehalten hätte.


    Folgende Szene an der roten Ampel: Der LKW will rechts abbiegen, der Radfahrer kommt gerade an die Ampel gefahren und will geradeaus. Hält der Radfahrer üblicherweise an Punkt A oder an Punkt B?
    Achtet der LKW-Fahrer beim Abbiegen nicht auf den Radfahrer und es kommt zu einem Unfall, trägt der Radfahrer dann eine Teilschuld, weil er dicht neben dem LKW stand?
    Der Radfahrer hat selbstverständlich keine Teilschuld, obwohl der Unfall, wie du schreibst, leicht vermeidbar gewesen wäre, hätte er mehr Abstand gehalten und sich an Punkt B positioniert. Der Vertrauensgrundsatz sichert dem Radfahrer zu, dass der LKW-Fahrer sich vor dem Abbiegen vergewissert, dass der Vorgang ohne Gefährdung anderer stattfinden kann.

    Der autonom fahrende Bus stellte keine Gefährdung oder gar Behinderung da. Er kam auf einer Straße mit fließendem Verkehr daher und war schon deshalb keine Behinderung für den LKW, sondern der LKW stellte die Behinderung für den Verkehr dar. Zudem schaffte es das Shuttle vor der Kollision stehen zu bleiben. Und das ist entscheidend. Es ist ausschließlich die Pflicht des Rückwärtsfahrenden auf Hindernisse zu achten, kein Gefahrenlage zu erzeugen - und das ständig während des Rücksetzens. Notfalls muss er sich Hilfe suchen §9 StVO
    https://www.verkehrslexikon.de/Module/Rueckwaerts.php

    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Wieso denkst du, dass das Rücksetzen rechtswidrig war?
    Ist den Berichten zu entnehmen.

    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    So wie ich es verstehe, musste der LKW zurücksetzen, um in eine Einfahrt einfahren. Das ist normalerweise erlaubt, auch wenn dadurch eine unvermeidbare Behinderung des Verkehrs erfolgt.
    Nicht, wenn es sich bei der Einfahrt tatsächlich um eine Ausfahrt einer Einbahnstraße handelt.

    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Allerdings ließ der Fahrer beim Rücksetzen nicht die erforderlich Sorgfalt walten.
    Dadurch wurde er zum Schuldigen, aber nicht notwendigerweise zum Alleinschuldigen an dem Unfall.
    Der Rückwärtsfahrende trägt bei einem resultierenden Unfall immer die volle Schuld. Grund hierfür ist die Anwendung des Anscheinsbeweises. Mit einer Ausnahme: fahren beide Parteien rückwärts, wird die Schuld in der Regel geteilt. Kann ein Rückwärtsfahrender zweifelsfrei belegen, dass er vor dem Aufprall zum stehen gekommen ist. Trägt derjenige die volle Schuld, der mit seinem Fahrzeug in das andere Fahrzeug hineingefahren ist.


    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen

    Du schränkst den Begriff der angepassten Fahrweise m.E. zu Unrecht auf die angepasste Geschwindigkeit ein. Aus § 1 StVO lässt sich in bestimmten Situation (wie der vorliegenden) auch die Pflicht zur Einhaltung eines angemessenen Abstandes zu rangierenden Fahrzeugen ableiten, um eine vermeidbare Gefährdung oder Behinderung zu vermeiden.
    Weil der Sicherheitsabstand nach vorne (wie in der vorliegenden Situation maßgeblich) von der Geschwindigkeit abhängig ist. Nach § 4 Abs. 1 StVO muss der Abstand so groß sein, dass angehalten werden kann, auch wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich gebremst wird. Der Bus kam bei einer Geschwindigkeit von max. 15 mph vor dem Aufprall zum Stehen. Somit waren die Geschwindigkeit und der Abstand angepasst und ausreichend. Eine besondere Sorgfaltspflicht des fließenden Verkehrs gegenüber rangierenden Fahrzeugen sieht die StVO nicht vor und ist auch nicht notwendigerweise aus §1 abzuleiten. Dagegen wird eine besondere Sorgfaltspflicht des rangierenden Fahrers gegenüber dem fließenden Verkehr explizit genannt. Dieser Hinweis wäre überflüssig, könnte man ihn aus §1 ableiten.


    Zitat Zitat von SnakeX Beitrag anzeigen
    mein Gott ist das so schwer zu verstehen?
    Offensichtlich schon, sonst würdest du nicht intervenieren.

    Zitat Zitat von SnakeX Beitrag anzeigen
    Natürlich hat der LKW Fahrer die Hauptschuld. sich aber bis auf 1m an ein solch großes, unübersichtliches Fahrzeug, welches sich gerade in einem nicht einfachen Rangiervorgang befindet, heranzusetzen und zu behaupten alles richtig gemacht zu haben, grenzt schon an Relitätsverweigerung.
    Ich habe nicht behauptet, dass der Bus alles richtig gemacht hat, aber hat nichts falsch gemacht. Und das ist bei der Feststellung einer Teilschuld maßgeblich. Man kann nur für ein Fehlverhalten bestraft werden, nicht dafür, das verkehrswidrige fremde Verhalten nicht "absorbiert" zu haben.

    Zitat Zitat von SnakeX Beitrag anzeigen
    ob der LKW dort nicht zurücksetzen durfte, spielt für die Programmierung des autonomen Bus keine Rolle, denn der hätte offensichtlich nicht anders reagiert.
    Richtig. Er hat so reagiert wie programmiert. Der Bus war nicht mit einer KI ausgestattet, die verschiedene Optionen zur Auswahl hat. Die einzige Option war bei Kollisionskurs vor dem Aufprall stehenzubleiben. Meiner Meinung nach nicht die schlechteste Lösung, die ohne das Fehlverhalten eines Menschen auch erfolgreich gewesen wäre. Einigen Menschen, die vor zwei Wochen auf der A3 unterwegs waren, hätte diese simple Lösung, über die du dich hier lustig machst, das Leben gerettet. Du verlangst von einem autonomen Fahrsystem, dass es menschliche Fehler immer und überall erkennt und "absorbiert". Das kann es zum jetzigen Entwicklungsstand nicht leisten. Das kann auch kein antizipierender Mensch. Die Annahme, dass ein Autofahrer die Situation in Las Vegas mit Bravour und Leichtigkeit gemeistert hätte ist die wahre Realitätsverweigerung. Tausende ähnliche Unfälle ohne autonome Fahrsysteme belegen das.

    Zitat Zitat von SnakeX Beitrag anzeigen
    soviel praxisuntauglicher Sturheit wundert mich das jetzt irgendwie gar nicht mehr, dass autonome Fahrzeuge selbst bei diesen eindeutigen Gefahrenlagen immer noch so programmiert sind, "bis an den Abgrund zu fahren", aber "alles richtig gemacht" *lol*
    Ich finde aus dem Stehgreif beliebig viele Unfälle, bei denen Menschen ganz ohne Programmierung bei eindeutiger Gefahrenlage über den Abgrund hinausgefahren sind. Kein Grund sich lustig darüber zu machen und zu dem Schluss zu kommen, dass der Mensch zum Führen eines Fahrzeugs in Gänze ungeeignet ist.
    Geändert von Tiescher (02-12-2017 um 00:26 Uhr)

  13. #1543
    Zitat Zitat von SnakeX Beitrag anzeigen
    ich wollte auf den Unterschied hinaus, dass man einem Autofahrer der sich plötzlich zwischen 2 negativen Möglichkeiten entscheiden muss ohne Zeit dazu zu haben, keine Fahrlässigkeit oder Vorsatz unterstellen kann, sofern ihm diese Lage ohne sein Verschulden aufgenötigt wurde, aber einem Entwickler der sein Programm in aller Zeit unter Abwägung aller Konsequenzen, die Entscheidung des Programms festlegen muss, schon.
    Was willst du denn dem Entwickler anlasten? Wenn er seine Arbeit vorsätzlich gut gemacht hat, ist ihm das doch nicht anzulasten.

    Wenn es ohnehin nur negative Möglichkeiten gibt, kann man sowieso nichts falsch machen.

    Und wenn der Entwickler keine Informationen hat, die er bräuchte, um zu wissen, welche Strategie er anwenden müsste, damit das Programm in einer bestimmten Situation die "richtige" Entscheidung trifft, dann nützt im auch alle Zeit nichts. Hellseherische Fähigkeiten muss er nicht haben. Er muss nur seine Arbeit mit der erforderlichen Sorgfalt machen.

  14. #1544
    Zitat Zitat von SnakeX Beitrag anzeigen
    das hat auch niemand behauptet. du sagtest aber, dass sich ein Entwickler in Situationen die er nicht bedenkt, für keinen Weg entscheidet weil dann die Algorithmen entscheiden.
    diese Aussage ist aber falsch, denn er entscheidet, die Algorithmen entscheiden zu lassen, und zwar nach den vom ihm festgelegten Parameter.
    Das habe ich nicht geschrieben. Lies noch mal nach.
    In den Situationen, in denen seine Software zum Einsatz kommt, kann er nicht entscheiden. Er macht ja seine Arbeit, bevor sich diese Situationen abspielen. Und wie ich eben schon schrieb: Er muss kein Hellseher sein. Er muss seine Arbeit gemäß dem Stand der Technik sorgfältig machen. Wenn er belegen kann, dass er das gemacht hat, ist er aus dem Schneider.
    Geändert von JackB (02-12-2017 um 01:30 Uhr)

  15. #1545
    Zitat Zitat von Tiescher Beitrag anzeigen

    Folgende Szene an der roten Ampel: Der LKW will rechts abbiegen, der Radfahrer kommt gerade an die Ampel gefahren und will geradeaus. Hält der Radfahrer üblicherweise an Punkt A oder an Punkt B?
    Achtet der LKW-Fahrer beim Abbiegen nicht auf den Radfahrer und es kommt zu einem Unfall, trägt der Radfahrer dann eine Teilschuld, weil er dicht neben dem LKW stand?
    Der Radfahrer hat selbstverständlich keine Teilschuld, obwohl der Unfall, wie du schreibst, leicht vermeidbar gewesen wäre, hätte er mehr Abstand gehalten und sich an Punkt B positioniert. Der Vertrauensgrundsatz sichert dem Radfahrer zu, dass der LKW-Fahrer sich vor dem Abbiegen vergewissert, dass der Vorgang ohne Gefährdung anderer stattfinden kann.
    Die Situation ist ganz anders bei dem rangierenden LKW. In deinem Szenario ist es der normale Ablauf, dass der Radfahrer zum Punkt A fährt, wo der LKW-Fahrer ihn sehen kann, und der LKW nach Umschalten der Ampel entsprechend der Verkehrsregeln erst hinter dem Radfahrer abbiegt.

    Im anderen Fall stand der LKW offensichtlich, so interpretiere ich das Video, schon quer über der Fahrbahn, als der Bus sich näherte. Es machte überhaupt keine Sinn, so nah ranzufahren, weil er sowieso warten musste, bis der LKW sein Manöver beendet hätte. Was für den aber nicht möglich war, solange der Bus dort stand, wo er stand. Es widerspricht der Lebenserfahrung, dass ein bereits rückwärts fahrender LKW, der offensichtlich in das Grundstück rein will, von seiner Absicht ablassen und nach vorn wegfahren würde.

    Zitat Zitat von Tiescher Beitrag anzeigen


    Ist den Berichten zu entnehmen.
    Es ist von "illegal backing" die Rede.

    Aber was genau war illegal? - Das Rücksetzen als solches? Oder nur die Art und Weise, wie es erfolgte, nämlich ohne ausreichende Sorgfalt und Absicherung?

    Bei meinen Aussagen gehe ich von letzterem aus.

    Zitat Zitat von Tiescher Beitrag anzeigen

    Nicht, wenn es sich bei der Einfahrt tatsächlich um eine Ausfahrt einer Einbahnstraße handelt.
    Dann natürlich nicht.

    Aber handelt es sich darum? Für mich sieht das wie eine Grundstücksein-/ausfahrt aus. Und möglicherweise muss der LKW rückwärts reinfahren, weil er auf dem Grundstück nicht wenden kann.
    Geändert von JackB (02-12-2017 um 01:29 Uhr)


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