Emission Control Areas (ECA) werden von der IMO (International Maritime Organization, eine Behörde der UNO) definiert. ECAs sind Gebiete, in denen strenge Grenzwerte für den Schadstoff-Ausstoß von Schiffen verbindlich gelten
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Folgende auch für Kreuzfahrtschiffe relevante ECAs sind derzeit in Kraft:
•Ostsee (seit Mai 2006)
•Nordsee südlich des 62. nördlichen Breitengrades und des 4. Westlichen Längengrades sowie der Ärmelkanal östliche des 5. westlichen Längengrades (seit 22. November 2007)
•ca. 200 Seemeilen vor den nordamerikanischen Küsten von Kanada und den USA einschließlich der Großen Seen und Hawaii (seit 1. August 2012)
•die Küstengewässer rund um Puerto Rico und U.S. Virgin Islands (U.S. Caribbean Emission Area) (seit 1. Januar 2014)
Derzeit gültige Grenzwerte
Außerhalb der ECAs darf Schiffstreibstoff weltweit nicht mehr als 3,5 Prozent Schwefel enthalten, faktisch fahren die meisten Kreuzfahrtschiffe hier mit Treibstoffen, die durchschnittlich rund 2,5 Prozent Schwefel enthalten.
Für Stickoxide (NOx) gilt seit 1. Januar 2011 Stufe 2 (Tier II) der MARPOL-Grenzwerte. ...
Für alle ECAs gelten zusätzlich strengere Grenzwerte für den Schwefelanteil im Treibstoff: Er darf 0,1 Prozent nicht überschreiten (1,0% seit 1. Juli 2010; Nordamerika seit 1. August 2012; Puerto Rico und U.S. Virgin Islands ab 1. Januar 2014; Reduzierung auf 0,1 seit 1. Januar 2015 für alle ECA).
Zusätzlich gibt es für einige Gebiete weitere Vorschriften:
In Häfen der Europäischen Union (sobald das Schiff angelegt hat) darf nur Treibstoff mit einem Schwefelanteil von maximal 0,1 Prozent verbrannt werden (seit 1. Juli 2010), wenn ein Schiff länger als für zwei Stunden anlegt...
https://www.cruisetricks.de/abgas-vo...zfahrtschiffe/