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  1. #16
    Lazarus
    unregistriert
    Zitat Zitat von Maiwinde Beitrag anzeigen
    Ich habe den Verdacht, wie wahrscheinlich manch anderer auch, dass die Staatsanwaltschaft das genau so hingedeichselt hat, dass es zu keinem Verfahren kommt.
    Wäre aber ein ziemlicher Skandal, wenn das stimmt. Zudem würde ich als betroffener Angehöriger gegen die betreffenden Staatsanwälte rechtlich vorgehen....

  2. #17
    Zitat Zitat von Lazarus Beitrag anzeigen
    Wäre aber ein ziemlicher Skandal, wenn das stimmt. Zudem würde ich als betroffener Angehöriger gegen die betreffenden Staatsanwälte rechtlich vorgehen....
    Wie würdest du vorgehen?

  3. #18
    Trainerflüsterer Avatar von Maiwinde
    Ort: im Neuland
    Zitat Zitat von Lazarus Beitrag anzeigen
    Wäre aber ein ziemlicher Skandal, wenn das stimmt. Zudem würde ich als betroffener Angehöriger gegen die betreffenden Staatsanwälte rechtlich vorgehen....
    Nunja, Staatsanwälte bekommen im Zweifel ihre Anweisung bekanntlich von oben...

  4. #19
    Zitat Zitat von Maiwinde Beitrag anzeigen
    Nunja, Staatsanwälte bekommen im Zweifel ihre Anweisung bekanntlich von oben...
    Bevor du den Gedanken noch weiterspinnst, wäre es ganz gut, wenn du deinen Verdacht begründest.

  5. #20
    Trainerflüsterer Avatar von Maiwinde
    Ort: im Neuland
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Bevor du den Gedanken noch weiterspinnst, wäre es ganz gut, wenn du deinen Verdacht begründest.
    Ne, das ist von mir nur allgemein, d.h. generisch gedacht. Sta's sind nun mal weisungsgebunden; niedere Ränge durch höhere Ränge und höhere Ränge ggf. durch die Vorgesetzten in den betreffenden Ministerien.

    Mich wundert's halt schon, dass eine Staatsanwaltschaft eine Anklage mit solch mittelmäßigen, d.h. angreifbaren Begründungen in die Welt setzt.

  6. #21
    noch ein so nen thread und ich baller dir eine :D Avatar von ruru I.O.F.F. Team
    Da es ja nicht wenige Nebenkläger gab, würde mich von jemanden, der sich wirklich damit auskennt, mal interessieren, wie weit diese Einfluss auf die Anklage hätten nehmen können, zB durch ein zusätzliches Gutachten. Dass das vorliegende Gutachten zumindest fragwürdig war, war durch die vorangehenden Nachfragen des Gerichts, ja nun keine Überraschung.

  7. #22
    Zitat Zitat von ruru Beitrag anzeigen
    Da es ja nicht wenige Nebenkläger gab, würde mich von jemanden, der sich wirklich damit auskennt, mal interessieren, wie weit diese Einfluss auf die Anklage hätten nehmen können, zB durch ein zusätzliches Gutachten. Dass das vorliegende Gutachten zumindest fragwürdig war, war durch die vorangehenden Nachfragen des Gerichts, ja nun keine Überraschung.
    Die Nebenkläger haben kein Mitwirkungsrecht bei der Erstellung der Anklage. Sie schließen sich der Anklage, für die allein die Staatsanwaltschaft zuständig ist, an. Sie erhalten die Anklageschrift nach deren Fertigstellung, zeitgleich mit dem Gericht und der Verteidigung.
    Aktiv werden sie erst nach Eröffnung der Hauptverhandlung, in der sie unter anderem zusätzliche Gutachten beantragen können.

    http://www.strafakte.de/strafprozess...trafverfahren/

  8. #23
    no Teitl, no Piktschär
    also ist dieses Ereignis nur eine zufällige Verkettung unglücklicher Umstände und keiner ist Schuld daran. Tja, kann passieren...

  9. #24
    Was mich am meisten aufregt, auch wenn die Nichtaufnahme formaljuristisch korrekt sein mag: jeder völlig bekloppte Nachbarschaftsstreit wird durch alle Instanzen geklagt. Hier sind 21 Tote zu beklagen und nichts passiert? Das ist doch einem Nichtjuristen nicht mehr vermittelbar....
    Eine Frau hat mich zum Trinker gemacht, und ich hatte nie die Höflichkeit, mich bei ihr zu bedanken. (W.C.Fields)

  10. #25
    Zitat Zitat von faceman Beitrag anzeigen
    Was mich am meisten aufregt, auch wenn die Nichtaufnahme formaljuristisch korrekt sein mag: jeder völlig bekloppte Nachbarschaftsstreit wird durch alle Instanzen geklagt. Hier sind 21 Tote zu beklagen und nichts passiert? Das ist doch einem Nichtjuristen nicht mehr vermittelbar....
    Ähm, es geht hier um den Loveparade-Strafprozess.
    Einen Zivilprozess dürften die Kläger durchaus starten können ...
    We're too young until we're too old - We're all lost on the yellow brick road - We climb the ladder but the ladder just grows - We're born, we work, we die, it's spiritual
    (Kenny Chesney - "Rich And Miserable")

  11. #26
    bayrischer Dichter Avatar von Voltaire
    Ort: München
    Ich denke da gerade an die Formel 1. Da gibt es nach einem Megacrash von der Rennleitung auch häufig das Urteil "Rennunfall". D.h. wenn 20 Autos mit Vollgas im Kreis fahren, kann es eben passieren, dass da einige davon fürchterlich ineinander krachen ohne dass man einem explizit die Schuld daran geben kann. Genausowenig gibt es dort dieses unsägliche Konstrukt der "politischen Verantwortung", also dass Bernie Ecclestone, der selbst gar nicht gefahren ist, nach einem Rennunfall zurücktreten müsste.

    Ich weiß es wirklich nicht, aber es deutet einiges darauf hin, dass es in diesem Fall eben auch so ist.
    Geändert von Voltaire (06-04-2016 um 13:17 Uhr)
    "Ihre Meinung ist mir widerlich..." François Marie Arouet genannt Voltaire (1694-1778)

    Ich distanziere mich vollumfänglich von jeglicher Handlung oder Äußerung der bayrischen Landesregierung.

  12. #27

    Ablehnung des Loveparade-Hauptverfahrens

    @MoT: Stimmt, du hast recht. Da habe ich was durcheinander geworfen. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass es mir nicht in den Kopf geht, dass 21 Tote und hunderte Verletzte nicht strafrechtlich aufgearbeitet werden.
    Eine Frau hat mich zum Trinker gemacht, und ich hatte nie die Höflichkeit, mich bei ihr zu bedanken. (W.C.Fields)

  13. #28
    Zitat Zitat von Voltaire Beitrag anzeigen
    Ich denke da gerade an die Formel 1. Da gibt es nach einem Megacrash von der Rennleitung auch häufig das Urteil "Rennunfall". D.h. wenn 20 Autos mit Vollgas im Kreis fahren, kann es eben passieren, dass da einige davon fürchterlich ineinander krachen ohne dass man einem explizit die Schuld daran geben kann. Genausowenig gibt es dort dieses unsägliche Konstrukt der "politischen Verantwortung", also dass Bernie Ecclestone, der selbst gar nicht gefahren ist, nach einem Rennunfall zurücktreten müsste.



    Ich weiß es wirklich nicht, aber es deutet einiges darauf hin, dass es in diesem Fall eben auch so ist.


    Nur ist es in der F1 so, dass dort umfassende Sicherheitsmaßnahmen vorhanden sind, angefangen von den Wagen über die Helme, Auslaufzonen usw., um die Risiken zu minimieren. Und das war bei LoPa offensichtlich nicht der Fall.
    Eine Frau hat mich zum Trinker gemacht, und ich hatte nie die Höflichkeit, mich bei ihr zu bedanken. (W.C.Fields)

  14. #29
    Lazarus
    unregistriert
    Zitat Zitat von ManOfTomorrow Beitrag anzeigen
    Ähm, es geht hier um den Loveparade-Strafprozess.
    Einen Zivilprozess dürften die Kläger durchaus starten können ...
    Nur wird da ohne Anklage nichts zu holen sein. Das wird von den Gerichten erst recht abgebügelt.

  15. #30
    Zitat Zitat von Lazarus Beitrag anzeigen
    Nur wird da ohne Anklage nichts zu holen sein. Das wird von den Gerichten erst recht abgebügelt.
    Eine Anklage nutzt nichts, da braucht es schon eine Verurteilung.

    Aber in einem Zivilprozess kann auch eine juristische Person oder eine Behörde verklagt werden. Da kann die Sache schon ganz anders aussehen, da es keiner individuellen Schuld einer einzelnen Person bedarf.
    Mich wundert eigentlich, dass die Opferanwälte nicht schon viel früher die Stadt Duisburg, den Veranstalter Lovepavent und das für die Polizei zuständige Land NRW und BR Deutschland auf Schadenersatz verklagt haben.


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