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  1. #2941
    noch ein so nen thread und ich baller dir eine :D Avatar von ruru I.O.F.F. Team
    @Edelstahl und Django78:
    Wenn ihr Witzchen machen wollt, dann geht dafür bitte in die Lounge, das Thema ist bei weitem zu ernst, als dass es auflockernde Kommentare benötigt.
    Ich habe eure letzten Beiträge hier gelöscht, versteht das bitte als letze Warnung bevor die Threatür für euch zu geht.

  2. #2942
    semper fi
    Ort: Bielefeld
    Zitat Zitat von ruru Beitrag anzeigen
    @Edelstahl und Django78:
    Wenn ihr Witzchen machen wollt, dann geht dafür bitte in die Lounge, das Thema ist bei weitem zu ernst, als dass es auflockernde Kommentare benötigt.
    Ich habe eure letzten Beiträge hier gelöscht, versteht das bitte als letze Warnung bevor die Threatür für euch zu geht.
    aber es ist nicht so ernst, dass man/Frau nicht ab und zu auch mal eine Story verzählen darf, ja?


    aber ich mach mir mal selbst diese Tür zu
    passt schon

  3. #2943
    bayrischer Dichter Avatar von Voltaire
    Ort: München
    Zitat Zitat von Wunderbar Beitrag anzeigen
    Hast du eigentlich den von Ellchen verlinkten Artikel durchgelesen?
    (...)
    Ich weiß ehrlich gesagt nicht recht, wie ich dein Posting oder auch von anderen (vermutlich männlichen Usern) nachfolgend dazu deuten soll, oder auch immer wieder mal in diesem Thread.
    Für mich klingt es so, als fändet ihr es völlig übertrieben, dass solche Diskussionen geführt werden, dass Frauen sich nicht so anstellen sollen, wenn ihnen jemand mit dem Lineal auf den Hintern haut .... und früher hat sich doch auch keine so angestellt, und das sind doch bloß Scherze ... sind eure Postings ungefähr so gemeint?
    Mein Wunsch wäre es, mein Posting folgendermaßen zu deuten:

    Jemandem in einem Dienstverhältnis(!) mit dem Lineal auf den Hintern zu hauen, ist eine Unverschämtheit.
    Und zwar völlig ohne ansehen, ob Mann -> Mann, Mann -> Frau, Frau -> Mann oder Frau -> Frau.
    Und in dem Rahmen soll man m.E. darüber Diskussionen führen.

    Was es meiner Auffassung nach nicht ist, ist eine justiziable Straftat.

    Wenn es das nämlich doch ist, stimmt das Verhältnis zur wirklichen Gewalt, egal ob sexuell motiviert oder nicht, egal ob ausgeführt, ernötigt, vereitelt oder angedroht, nicht mehr.
    Geändert von Voltaire (19-01-2018 um 12:39 Uhr)
    "Ihre Meinung ist mir widerlich..." François Marie Arouet genannt Voltaire (1694-1778)

    Ich distanziere mich vollumfänglich von jeglicher Handlung oder Äußerung der bayrischen Landesregierung.

  4. #2944
    Gedankenmüll-Entsorger Avatar von trashman
    Ort: Müllfeld
    Zitat Zitat von Zinga Beitrag anzeigen
    Beide sind kluge unabhängige Frauen und machen einen guten Job.
    In welchem Paralleluniversum?

    Aber diese Info fehlt hier bei so einigen Beiträgen ...
    Wenn Frauenpower, dann richtig ...


  5. #2945
    Top-Fangirl Avatar von dedeli I.O.F.F. Team
    Ort: München
    Zitat Zitat von Voltaire Beitrag anzeigen
    Mein Wunsch wäre es, mein Posting folgendermaßen zu deuten:

    Jemandem in einem Dienstverhältnis(!) mit dem Lineal auf den Hintern zu hauen, ist eine Unverschämtheit.
    Und zwar völlig ohne ansehen, ob Mann -> Mann, Mann -> Frau, Frau -> Mann oder Frau -> Frau.
    Und in dem Rahmen soll man m.E. darüber Diskussionen führen.

    Was es meiner Auffassung nach nicht ist, ist eine justiziable Straftat.

    Wenn es das nämlich doch ist, stimmt das Verhältnis zur wirklichen Gewalt, egal ob sexuell motiviert oder nicht, egal ob ausgeführt, ernötigt, vereitelt oder angedroht, nicht mehr.
    Wie siehst Du das bei Ohrfeigen? Die dürften dann doch auch nicht nach Deiner Logik justiziabel sein?

    Für mich ist ein Schlag mit dem Lineal auf den Po ähnlich wie eine Ohrfeige und Ohrfeigen sind mMn zu Recht justiziabel.

    Edit: Ich finde auch diese Abrenzung zu "wirklicher" Gewalt merkwürdig, die immer wieder hier herangezogen wird. Für eine Abstufung zwischen unterschiedlich schweren Delikten gibt es schließlich die Möglichkeit das Strafmaß anzupassen bzw. ohne/mit Bewährung zu verurteilen bzw. nur zu einer Geldstrafe zu verurteilen, wie es beim Polizisten der Fall war.
    Geändert von dedeli (19-01-2018 um 13:57 Uhr) Grund: Extra für JackB ;)

  6. #2946
    Zitat Zitat von dedeli Beitrag anzeigen
    Wie siehst Du das bei Ohrfeigen? Die dürften dann doch auch nicht nach Deiner Logik justiziabel sein?

    Für mich ist ein Schlag mit dem Lineal auf den Po ähnlich wie eine Ohrfeige und Ohrfeigen sind mMn zu Recht justiziabel.

    Edit: Ich finde auch diese Abrenzung zu "wirklicher" Gewalt merkwürdig, die immer wieder hier herangezogen wird. Für eine Abstufung zwischen unterschiedlich schweren Delikten gibt es schließlich die Möglichkeit das Strafmaß anzupassen bzw. ohne/mit Bewährung zu verurteilen. Der Polizist ist in dem Fall zur Bewährung verurteilt worden, ähnlich wie das bei Ohrfeigen der Fall ist.
    Mal zur Erinnerung: Bei der Tatwaffe handelte es sich um ein Plastiklineal. Ein 30 cm langes Plastiklineal. Nicht um einen hölzernen oder metallenen Zollstock, mit dem in früheren Jahrhunderten Schüler gezüchtigt wurden, sondern um ein nur wenige Gramm schweres, höchst biegsames und obendrein zerbrechliches Plastiklineal. Wenn es in dem Artikel heißt, die Frau "fühlte einen Schlag auf ihrem Hinterteil, der wie ein Peitschenhieb klang", dann wird da schon extrem dick aufgetragen. Ich nehme an, dass der Vergleich bewusst gewählt wurde, um bestimmte Assoziationen hervorzurufen, aber tatsächlich hat der "Schlag" mit einem solchen Stück Plastik nicht das geringste mit einem Peitschenhieb zu tun. Einem anderen durch einen Schlag aufs bekleidete Gesäß mit einem solchen Plastiklineal körperliche Schmerzen zuzufügen, dürfte nahezu unmöglich sein.

    Im Gegensatz dazu kann ein kräftig ausgeführte und gut platzierte Ohrfeige äußerst schmerzhaft sein und auch zu ernsthaften Verletzungen führen. Das ist schon ein sehr wichtiger Unterschied, der auch eine unterschiedliche juristische Behandlung erfordert.
    Geändert von JackB (19-01-2018 um 13:52 Uhr)

  7. #2947
    Zitat Zitat von dedeli;46562262[B
    ]Der Polizist ist in dem Fall zur Bewährung verurteilt worden[/B], ähnlich wie das bei Ohrfeigen der Fall ist.
    Wie kommst du darauf?

    Amtsrichterin Sabine Pilartz verurteilt Helmut L. wegen Körperverletzung im Amt und Beleidigung zu 6500 Euro Geldstrafe (50 Tagessätze zu je 130 Euro).
    http://www.nordbayern.de/region/nuer...eilt-1.7100009

  8. #2948
    Top-Fangirl Avatar von dedeli I.O.F.F. Team
    Ort: München
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Mal zur Erinnerung: Bei der Tatwaffe handelte es sich um ein Plastiklineal. Ein 30 cm langes Plastiklineal. Nicht um einen hölzernen oder metallenen Zollstock, mit dem in früheren Jahrhunderten Schüler gezüchtigt wurden, sondern um ein nur wenige Gramm schweres, höchst biegsames und obendrein zerbrechliches Plastiklineal. Wenn es in dem Artikel heißt, die Frau "fühlte einen Schlag auf ihrem Hinterteil, der wie ein Peitschenhieb klang", dann wird da schon extrem dick aufgetragen. Ich nehme an, dass der Vergleich bewusst gewählt wurde, um bestimmte Assoziationen hervorzurufen, aber tatsächlich hat der "Schlag" mit einem solchen Stück Plastik nicht das geringste mit einem Peitschenhieb zu tun. Einem anderen durch einen Schlag aufs bekleidete Gesäß mit einem solchen Plastiklineal körperliche Schmerzen zuzufügen, dürfte nahezu unmöglich sein.

    Im Gegensatz dazu kann ein kräftig ausgeführte du gut platzierte äußerst schmerzhaft sein und auch zu ernsthaften Verletzungen führen. Das ist schon ein sehr wichtiger Unterschied, der auch eine unterschiedliche juristische Behandlung erfordert.
    Allerdings sind auch leichte Ohrfeigen justiziabel (Körperverletzung/Beleidigung), von daher ist es mMn auch gerechtfertigt auch einen Schlag mit dem Lineal auf den Po ähnlich zu behandeln (wie ich schon schrieb).
    Geändert von dedeli (19-01-2018 um 14:06 Uhr)

  9. #2949
    Top-Fangirl Avatar von dedeli I.O.F.F. Team
    Ort: München
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Oh, sogar nur eine Geldstrafe, dann verstehe ich noch weniger, wie sehr sich hier manche über das Urteil aufregen.

  10. #2950
    Zitat Zitat von dedeli Beitrag anzeigen
    Oh, sogar nur eine Geldstrafe, dann verstehe ich noch weniger, wie sehr sich hier manche über das Urteil aufregen.
    "Nur" eine Geldstrafe? 6500 Euro ist eine Menge Geld.

    Allerdings stelle ich hier keine Aufregung über das Urteil fest, sondern eher Befremden darüber, dass wegen einer Missstimmung unter Kollegen, vermutlich einem missglückten Scherz, der Hammer der Justiz hervorgeholt wird, und dass das von vielen begrüßt und als Fortschritt gefeiert wird.

    Ist es wirklich nicht möglich, dass die Kolleginnen, die sich ja einig waren, dem männlichen Kollegen, auch wenn er ihr Vorgesetzter war, auf anderem Weg klarmachen, dass sie so etwas nicht witzig finden, und es ihm für die Zukunft verbieten?

    Ja, er hatte früher flappsige Anekdoten über Kolleginnen erzählt, und über das Aussehen von Bewerberinnen gesprochen. War vielleicht der Vorfall mit dem Lineal eine willkommene Gelegenheit, mit einem unsympathischen Vorgesetzten abzurechnen, und ihn bestenfalls loszuwerden? Die Staatsanwältin attestiert ihm eine "erschreckende Einstellung gegenüber Frauen". Worin immer das Erschrecken der Staatsanwältin begründet ist: Sind Einstellungen justitiabel? Sollten sie das sein?

    Man kann sich nicht sicher sein, aber ein bisschen ruft der Artikel bei mir den Eindruck hervor, dass der Mann nicht hauptsächlich wegen der begangenen "Körperverletzung" angeklagt und verurteilt wurde, sondern weil er ein Unsympath ist, und weil der Staatsanwältin und vermutlich auch der Richterin seine Einstellung nicht gefallen haben. Und das fände ich eher bedenklich, und keinen Grund zum Feiern.

  11. #2951
    Top-Fangirl Avatar von dedeli I.O.F.F. Team
    Ort: München
    Ach, das Scherz-Argument mal wieder .

  12. #2952
    Ohne in die Diskussion "justiziabel oder nicht" eingreifen zu wollen, rate ich zum Selbstversuch mit dem Plastiklineal. Es verursacht gerade wegen der Biegsamkeit bei geschickter Behandlung erhebliche Schmerzen. Insofern ist die Assoziation mit der Peitsche auch nicht das Werk eines BILD-Redakteurs, sondern nachvollziehbar.

    Quelle: eigene Erfahrung, bevor jemand fragt.
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  13. #2953
    Zitat Zitat von Quiz Beitrag anzeigen
    Ohne in die Diskussion "justiziabel oder nicht" eingreifen zu wollen, rate ich zum Selbstversuch mit dem Plastiklineal. Es verursacht gerade wegen der Biegsamkeit bei geschickter Behandlung erhebliche Schmerzen. Insofern ist die Assoziation mit der Peitsche auch nicht das Werk eines BILD-Redakteurs, sondern nachvollziehbar.

    Quelle: eigene Erfahrung, bevor jemand fragt.
    Die Erfahrung "durfte" ich auch schon machen, inklusive schmerzhaftem Hämatom, was sich 2 Wochen gehalten hat.
    Sollte übrigens auch nur ein "Scherz" sein und als ich vor Schmerzen aufschrie, sollte ich mich nicht so anstellen.

  14. #2954
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    ...
    Man kann sich nicht sicher sein, aber ein bisschen ruft der Artikel bei mir den Eindruck hervor, dass der Mann nicht hauptsächlich wegen der begangenen "Körperverletzung" angeklagt und verurteilt wurde, sondern weil er ein Unsympath ist, und weil der Staatsanwältin und vermutlich auch der Richterin seine Einstellung nicht gefallen haben. Und das fände ich eher bedenklich, und keinen Grund zum Feiern.
    Wenn es so ist, hat der Typ eben einen entscheidenden Fehler gemacht, er ist handgreiflich geworden. Und dabei wäre mir als betroffene Frau völlig egal, ob mit einem Plastiklineal oder sonstwas. Er hat mich nicht anzufassen, auch nicht mit einem Lineal! Wenn er peinliche Stille nicht erträgt (was er wohl als Begründung angab), soll er eben mit dem Kopf gegen die Wand laufen, um sie zu unterbrechen. Dass in eine Urteilsfindung auch die (seine) Vorgeschichte eingegangen sein könnte ist ja auch nicht neu. Seine blöden Sprüche wird er vielleicht jetzt lassen, aber Handgreiflichkeiten wohl mit Sicherheit.

    Das Ganze wäre vielleicht mit einem sympathischen Kollegen und bei einem sehr guten Arbeitsklima anders gelaufen, das war aber nicht gegeben. Ich finde die Bestrafung angemessen.

  15. #2955
    Ich finde es ziemlich bemerkenswert, dass hier einige, die keinerlei Gespür dafür haben, dass ein Schlag auf den herausgestreckten Po, in diesem Fall offenbar ein ziemlich heftiger, ausgeführt durch einen Vorgesetzten in einer Behörde gegen eine junge Untergebene, die gerade dabei ist einen Schaden zu begutachten und sich keines Angriffs, schon gar nicht ihres Chefs, versieht, noch dazu mit einem Gegenstand wie er anno dazumal so ähnlich zu Züchtigungen eingesetzt wurde, etwas ist, das die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, die Ehre der Angegriffenen und den guten Geschmack verletzt.
    Vor allem aber ist das Nichtbegreifenwollen dessen Ausdruck einer Haltung gegenüber Frauen, die nicht zu unserer Kultur passt und die - teilweise durch dieselben Personen - stets anderen vorgeworfen wird.
    Es handelte sich ja nun um einen Chef, der im konkreten Falle nicht nur zuschlug, sondern sich nach Aussagen von Kollegen in dienstlichen Zusammenhängen gerne über das Äußere von Mitarbeiterinnen der Behörde, besonders von Bewerberinnen, verbreitete. Was meint ihr, wie es bei uns aussehe, wenn solchen Verhaltensweisen in unserer Kultur nicht entschieden, auch mit strafrechtlichen Mitteln, entgegengewirkt würde?
    Dann hätten trotzdem jeden Tag Mttelalter und Kölner Silvester und müssten dafür nicht mal auf die Domplatte gehen.


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