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  1. #2581
    Zitat Zitat von Zinga Beitrag anzeigen
    Die Verteidiger von Philipp K. haben gegen das Urteil Revision eingelegt.

    handelsblatt: Anwälte fechten Urteil an

    Eine Revision sollte gut begründet sein. Die Einwände der Anwälte, laut dem Handelsblatt-Artikel, wären mir zu dürftig. Ich würde die Revision ablehnen. Aber wir kennen nicht die offizielle Begründung der Revision.
    Ich finde die Begründung, die im Handelsblatt aufgeführt ist, hanebüchen. Vor allem der Vergleich mit dem Vater des Amokläufers von Winnenden. Der hatte seinem Sohn die Waffe ja nicht bewusst überlassen und mit einem Amoklauf konnte er überhaupt nicht rechnen. Ein illegaler Waffenhändler muss allerdings schon damit rechnen, dass der Käufer damit Menschen verletzt oder sogar tötet.

  2. #2582
    Zitat Zitat von Lieb-Ellchen Beitrag anzeigen
    Ich finde die Begründung, die im Handelsblatt aufgeführt ist, hanebüchen. Vor allem der Vergleich mit dem Vater des Amokläufers von Winnenden. Der hatte seinem Sohn die Waffe ja nicht bewusst überlassen und mit einem Amoklauf konnte er überhaupt nicht rechnen. Ein illegaler Waffenhändler muss allerdings schon damit rechnen, dass der Käufer damit Menschen verletzt oder sogar tötet.
    Naja ...
    Der Vater habe aber die psychische Erkrankung seines Sohnes gekannt, der einer Therapeutin gegenüber sogar Tötungsfantasien geäußert hatte.
    Bei einem psychisch Kranken, der Tötungsphantasien äußert, und dem Schießen beigebracht wird kann man schon damit rechnen, dass er seine Phantasien irgendwie umsetzt. Insofern finde ich den Vergleich jetzt nicht völlig absurd.

  3. #2583
    Zum Fall Winnenden: Der Vater des Schützen wurde verurteilt, wegen fahrlässiger Tötung.

    ...Am 1. Februar 2013 verurteilte das Landgericht Stuttgart den Vater des Täters wegen fahrlässiger Tötung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, da der Angeklagte die Tat hätte verhindern können, wenn er Waffen und Munition ordnungsgemäß verwahrt hätte.[25] Die dagegen eingelegte Revision nahm der Verurteilte im April 2013 zurück, das Urteil ist somit rechtskräftig.[26] ...
    Quelle

    Das niedrigere Strafmaß kommt wohl daher, dass er kein illegaler Darknet-Waffenhändler ist und dass er auch dadurch gestraft ist, dass auch sein Sohn tot ist.


    Wir seh'n mit Grausen ringsherum:
    Die Leute werden alt und dumm.
    Nur wir allein im weiten Kreise,
    Wir bleiben jung und werden weise.

    Eugen Roth

  4. #2584
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Naja ...

    Bei einem psychisch Kranken, der Tötungsphantasien äußert, und dem Schießen beigebracht wird kann man schon damit rechnen, dass er seine Phantasien irgendwie umsetzt. Insofern finde ich den Vergleich jetzt nicht völlig absurd.
    Doch er ist absurd. Psychische Krankheit ist kein Hinweis auf eine solche Tat. Von Tötungsabsichten wusste der Vater nichts. Wie schon Little Ally richtig bemerkte, ging es im Prozess gegen den Vater auch nicht darum sondern nur um die Fahrlässigkeit hinsichtlich der Zugangssicherung der Waffe.


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