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  1. #2566
    Zitat Zitat von kruse2570 Beitrag anzeigen
    Kaufst du deine Waffen auch im Darknet?
    Das nicht, aber seine Autos

    Die meisten LKWs, mit denen Attentate verübt wurden, waren m. E. Leihwagen. Keine der Firmen wurde in Haftung genommen. Sie waren wohl all ihren Pflichten nachgekommen. Und das sind nicht wenige. Papiere des Mieters, Angaben und Papiere der Personen, die den Mietwagen sonst noch fahren werden. Zweiteres entfiel bei mir, weil ich den Mietwagen im Rahmen eines Unfalles hatte und ich nicht schlechter gestellt sein darf als mit dem eigenen Wagen. Den darf ja auch jeder fahren, dem ich es erlaube. Da war die Vermietungsfirma aus ihrer Verpflichtung raus und ich drin.

  2. #2567
    Zitat Zitat von mobsi Beitrag anzeigen
    Wenn man sie im Darknet kauft, wahrscheinlich oder warum kaufe ich sowas da??
    Keine Erlaubnis und unbedingt eine besitzen wollen.
    Wir können Krise!

  3. #2568
    semper fi
    Ort: Bielefeld
    Ach kommt schon.
    Wenn die Tat von überregionaler(gerne auch über die Grenzen Deutschlands hinaus) Bedeutung ist, oder aber ausnahmsweise mal Politiker u. ä. direkt (be)trifft, dann ist die deutsche Justiz doch durchaus in der Lage gerechte/harte Urteile zu fällen.

    Nur wenns um normale Bürger, Kinder etc. geht, dann werden auch bei dutzendfachem Missbrauch oder Körperverletzung & Co. immer wieder Bewährung, überschaubare Geldstrafen oder läppische Haftstrafen verteilt.

    Einfach mal Prioritäten setzen.
    Dann versteht man das auch.
    Und es schläft sich gleich viel ruhiger.
    Geändert von Edelstahl (20-01-2018 um 14:35 Uhr)

  4. #2569
    A bissel was geht ollawei Avatar von kruse2570
    Ort: Monaco
    Zitat Zitat von Edelstahl Beitrag anzeigen
    Ach kommt schon.
    Wenn die Tat von überregionaler(gerne auch über die Grenzen Deutschlands hinaus) Bedeutung ist, oder aber ausnahmsweise mal Politiker u. ä. direkt (be)trifft, dann ist die deutsche Justiz doch durchaus in der Lage gerechte/harte Urteile zu fällen.

    Nur wenns um normale Bürger, Kinder etc. geht, dann werden auch bei dutzendfachem Missbrauch oder Körperverletzung & Co. immer wieder Bewährung, überschaubare Geldstrafen oder läppische Haftstrafen verteilt.

    Einfach mal Prioritäten setzen.
    Dann versteht man das auch.
    Und es schläft sich gleich viel ruhiger.
    Andersrum wird ein Schuh draus.

    Die als "skandalös" wahrgenommenen Urteile werden überregional kommentiert und diskutiert. Die tausenden gerechten Urteile, die tagtäglich in Deutschland gesprochen werden, finden in der Öffentlichkeit nicht statt.

  5. #2570
    semper fi
    Ort: Bielefeld
    Zitat Zitat von kruse2570 Beitrag anzeigen
    Die tausenden gerechten Urteile, die tagtäglich in Deutschland gesprochen werden...
    Quelle?

  6. #2571
    Dost
    unregistriert

  7. #2572
    Zitat Zitat von Edelstahl Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von kruse2570 Beitrag anzeigen
    Die tausenden gerechten Urteile, die tagtäglich in Deutschland gesprochen werden...
    Quelle?
    Ach komm schon ..

    Zitat Zitat von Edelstahl Beitrag anzeigen
    Ach kommt schon.
    Wenn die Tat von überregionaler(gerne auch über die Grenzen Deutschlands hinaus) Bedeutung ist, oder aber ausnahmsweise mal Politiker u. ä. direkt (be)trifft, dann ist die deutsche Justiz doch durchaus in der Lage gerechte/harte Urteile zu fällen.

    Nur wenns um normale Bürger, Kinder etc. geht, dann werden auch bei dutzendfachem Missbrauch oder Körperverletzung & Co. immer wieder Bewährung, überschaubare Geldstrafen oder läppische Haftstrafen verteilt.
    ..
    .. für Deine These gibt es auch keine Quellen.

    Zum Beispiel eine Studie zu relevant unterschiedlichen Strafmaßen bei vergleichbaren Taten im Kontext der Berichterstattung in den Medien.

    Im allgemeinen findet das Gros der Straftaten keinen Eingang in eine breitere öffentliche Berichterstattung.
    Die Straftaten und Prozesse die es in die Schlagzeilen schaffen und breit diskutiert werden bringen Richter und Staatsanwälte in den Focus der Öffentlichkeit. Eine Öffentlichkeit, die üblicherweise die Urteile zu milde findet und die Kuschel-Justiz anprangert. Dabei machen die nur ihren Job und sind im Verfahren bis zum Urteil fachlich im Korsett der geltenden Gesetze eingebunden.

    Die "Hängt ihn höher" Fraktion kann man in zwei Gruppen unterteilen. Der ersteren Gruppe ist das alles zu kompliziert. Weil Tot ist tot und Dieb ist Dieb. Was muss man da lange verhandeln.
    Die andere Gruppe unterstellt Strafkammern mit ihrer Analyse der Persönlichkeit des Täters, den genauen Tathergang im Detail zu ermitteln und diese Ergebnisse im Urteil zu berücksichtigen, den Täter mit Samthandschuhen anzufassen.
    Beide Gruppen verstehen nicht unserer Strafgesetze und die Intention dahinter.

    im Fall von Philipp K. haben wir den seltenen Fall, dass das Strafmaß von einigen zu hart empfunden wird.
    Erinnert mich an das Urteil von Fall Sven G., der wegen versuchten Totschlag verurteilt wurde und seine Tat als Selbstverteidigung sah. Hier wurde nicht nur das Strafmaß, sondern auch die Schuldfrage von einer breiten Öffentlichkeit als Fehlurteil diskutiert.
    Die öffentlichen Kritiker bezogen ihr Wissen aus spärlichen Informationen der Zeitungsartikel zu dem Fall. Haben ihre eigene Meinung aufgrund der Herkunft von Opfer und Täter hergestellt. Das Geschehen in Foren sich selbst zusammen gedichtet. Die Meldungen über die Tatwaffe ignoriert und in Foren Falschmeldungen samt Bild über die angebliche Waffe verbreitet, um ihre These des harmlosen Täters zu belegen. Keine Kenntnis über die Gesetzeslage und geltender Rechtsprechung zur Selbstverteidigung. Keine Kenntnisse über den Prozessverlauf und die Zeugenaussagen.
    Aber in steter Regelmäßigkeit fluten sie Foren mit dem angeblichen Fehlurteil und dem Gejammere, man darf sich in Deutschland nicht selbst verteidigen.

    Im Fall von Philipp K. schwimmt wohl auch mehr "Meinung" statt Wissen durch die Öffentlichkeit.

  8. #2573
    semper fi
    Ort: Bielefeld
    Den (zwingenden) Zusammenhang stellst grade Du her. Nicht ich.
    Es geht um die (augenscheinliche) Bewertung von Straftaten und die daraus resultierenden Urteile/Strafmaße.

    Ich sage "auch bei dutzendfachem Missbrauch oder Körperverletzung & Co. (werden) immer wieder Bewährung, überschaubare Geldstrafen oder läppische Haftstrafen verteilt".
    Möchtest Du dem widersprechen?

  9. #2574
    .. Sorry - Mausrutscher

  10. #2575
    Zitat Zitat von Edelstahl Beitrag anzeigen
    Den (zwingenden) Zusammenhang stellst grade Du her. Nicht ich.
    Es geht um die (augenscheinliche) Bewertung von Straftaten und die daraus resultierenden Urteile/Strafmaße.

    Ich sage "auch bei dutzendfachem Missbrauch oder Körperverletzung & Co. (werden) immer wieder Bewährung, überschaubare Geldstrafen oder läppische Haftstrafen verteilt".
    Möchtest Du dem widersprechen?
    Ich verstehe Deinen Beitrag nicht. Komm mal mit Substanz.

  11. #2576
    semper fi
    Ort: Bielefeld
    Zitat Zitat von Zinga Beitrag anzeigen
    Ich verstehe Deinen Beitrag nicht. Komm mal mit Substanz.
    Dann schlaf mal drüber und morgen auf ein Neues.
    Wird schon.

  12. #2577
    Hartes Urteil, weiches Urteil ?
    Urteilt selber ..

    Illegaler Waffenhandel:
    Wer Schusswaffen ohne entsprechende Erlaubnis erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, muss gemäß § 51 Abs. 1 bzw. § 52 Abs. 1 WaffG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.,
    anwalt.de - Illegaler Waffenhandel – welche Strafe droht einem Täter?
    Bei automatischen Waffen bis zu 10 Jahren.

    Ein Mehrfachtäter!
    Der Waffenhändler hat am Montag vor dem Münchner Landgericht gestanden, seit 2012 im Darknet einen schwunghaften Handel mit Handfeuerwaffen, Munition, in einem Fall aber auch mit einer als Kriegswaffe eingestuften Langwaffe betrieben zu haben.
    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/...s-ab-1.3643289

    Darknet zu nutzen ist nicht strafbar.

    Welche Strafen aber generell für unerlaubte Waffengeschäfte drohen, ergibt sich schon heute aus den Gesetzen. Dabei spielt es für die Strafbarkeit im Grunde keine Rolle, ob die Waffengeschäfte im Rahmen persönlicher Treffen, am Telefon oder über das Internet eingefädelt wurden.
    anwalt.de - Illegaler Waffenhandel – welche Strafe droht einem Täter?
    Nun steht noch die Frage im Raum ob der Waffenverkäufer eine Mittäterschaft oder Beihilfe zu einer Straftat hat.
    Mit dem Wissen dass sein Käufer die Waffe erwirbt um Menschen zu töten ist er mitverantwortlich. Hat er Beihilfe geileistet?
    Was David S. und Philipp K. während ihrer Treffen besprachen, ließ sich nicht mehr genau klären. Beim zweiten Treffen soll S. davon gesprochen haben, dass er "Kanaken abknallen" wolle, aber das reichte dem Gericht für eine Verurteilung wegen Beihilfe nicht aus.
    spiegel.de: Ein Rassist, aber kein Mordhelfer
    Die Strafkammer hatte den illegalen Waffenhandel zu verurteilen und statt Beihilfe 'nur' die fahrlässige Tötung und Körperverletzung in das Urteil einfließen lassen. Die Mitverantwortung im Rahmen der Fahrlässigkeit ist unumstritten, wenn ich jemanden Waffe und Munition über das Darknet illegal verkaufe und liefere. Die Fahrlässigkeit liegt in der Tatsache, dass der illegale Verkauf der Waffe und Munition an einen politisch hleichdenkenden radikalen Nazi auch im Sinne ihrer gemeinsamen Gewaltideologie auch zum Einsatz kommt.

    Ich kenne nicht die Details des zehntägigen Prozessverlaufs und die Zeugenaussagen. Ich lese nur die Medienmeldungen. Als Nichtjurist und auch sonst eher von bescheidener Bildung halte ich das Urteil für recht milde. Mangels Fakten oder der Kenntnis der Urteilsbegründung will ich mir nicht anmaßen die Entscheidung der Strafkammer zu kritisieren.
    Aber ich hoffe es kommt zu Revision, die die Mittäterschaft, die Beihilfe feststellt und das entsprechend höhere Strafmaß fordert.

  13. #2578
    Zitat Zitat von Edelstahl Beitrag anzeigen
    Dann schlaf mal drüber und morgen auf ein Neues.
    Wird schon.
    Troll!

  14. #2579
    Zitat Zitat von Predni Beitrag anzeigen
    Achso aber eine Waffe ist automatisch ein Gegenstand um Menschen zu töten? Interessant.
    Du verstehst den Unterschied zwischen Waffe/Munition/Waffenschein und Waffenrecht und LKW nicht?

    Dafür kann doch hier keiner was. Nur du selbst.
    Fick mich, wenn ich mich irre, aber wollten wir nicht knutschen?

  15. #2580
    Die Verteidiger von Philipp K. haben gegen das Urteil Revision eingelegt.
    „Es geht darum, dass es nach unserer Ansicht keine fahrlässige Tötung ist“, erläuterte Mühlberger. Der 33-Jährige habe nicht ahnen können, dass der Schüler mit der Waffe einen Massenmord plante.
    handelsblatt: Anwälte fechten Urteil an

    Eine Revision sollte gut begründet sein. Die Einwände der Anwälte, laut dem Handelsblatt-Artikel, wären mir zu dürftig. Ich würde die Revision ablehnen. Aber wir kennen nicht die offizielle Begründung der Revision.


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