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  1. #31
    Zitat Zitat von Yatagan Beitrag anzeigen
    Und um einen Obdachlosen muß sich natürlich keiner kümmern, das macht nur die AfD um sie als Argument gegen Flüchtlinge zu ge- äh... mißbrauchen.
    krass, nur 19 Postings bis ein Bezug zur AfD hergestellt wurde...

  2. #32
    gesperrt Avatar von herrlehmann
    Ort: Geisterwelt im Norden ;)
    Zitat Zitat von Emotions Beitrag anzeigen
    ...

    Merkt man da die Verrohung der Gesellschaft? Was ist mit uns los?
    Ein Hörer berichtete am Morgen, dass seinem Großvater 1972 exakt dasselbe an einer gut frequentierten Haltestelle passierte. Die Verrohung ist also nicht so neu.

  3. #33
    gesperrt Avatar von herrlehmann
    Ort: Geisterwelt im Norden ;)
    Zitat Zitat von SnakeX Beitrag anzeigen
    krass, nur 19 Postings bis ein Bezug zur AfD hergestellt wurde...
    Haben die Pegidioten und AfDler an den Montagsdemos gegen Hartz IV teilgenommen? Nein? So ein Wunder aber auch.

  4. #34
    Dass jemand ihn für einen "Penner" gehalten hat, halte ich für abwegig. Eher halt für einen Betrunkenen, der seinen Rausch ausschläft, wenn auch zu ungewöhnlicher Tageszeit. Die Kunden, die nicht geholfen haben, müssen sich ja irgendeine Version erdacht haben um für sich selbst zu begründen, warum sie nichts unternommen haben.
    Ich denke, dass die "schlafender Betrunkener" Variante den "Vorteil" bietet, dass man sich vormachen konnte, nicht von einem medizinischen Notfall ausgehen zu müssen (z.B. er habe ja noch geatmet, das hätte man genau gesehen oder gehört).

    Die Frage, die ich mir hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung stelle: Kann man evtl. nachweisen, dass eine frühere Hilfeleistung sein Leben gerettet hätte? Dann könnte die Anklage auch z.B. auf fahrlässige Tötung lauten. Das dürfte allerdings aufgrund der engen Zeitschiene von 20 Minuten schwer nachweisbar sein. Er ist ja auch erst vorige Woche verstorben.

  5. #35
    Zitat Zitat von SnakeX Beitrag anzeigen
    krass, nur 19 Postings bis ein Bezug zur AfD hergestellt wurde...
    Fühlst Du dich betroffen, Du?




    Das war natürlich volle Kante Absicht gegenüber einem bestimmten MTT-Klientel. Mehr nicht.

    Ja, der alte Herr ist leider immer noch tot, aber hätte ja ein besoffener Penner ohne Heimstatt sein können.

  6. #36
    Pan narrans Avatar von Proteus I.O.F.F. Team
    Ort: Essen
    Zitat Zitat von Lieb-Ellchen Beitrag anzeigen
    ...

    Die Frage, die ich mir hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung stelle: Kann man evtl. nachweisen, dass eine frühere Hilfeleistung sein Leben gerettet hätte? Dann könnte die Anklage auch z.B. auf fahrlässige Tötung lauten. Das dürfte allerdings aufgrund der engen Zeitschiene von 20 Minuten schwer nachweisbar sein. Er ist ja auch erst vorige Woche verstorben.
    Hängt von der Art des medizinischen Notfalls ab denke ich mal.
    Bei bestimmten Sachen kann man sicherlich sagen, daß jemand ohne schnellstmögliche Hilfe sterben kann (nehmen wir beispielsweise mal an, daß aufgrund irgendeiner arteriellen Verstopfung die Blutzufuhr/Sauerstoffzufuhr zu diversen Gehirnbereichen unterbrochen war, dann können die Bereiche ohne schnelle Hilfe absterben ... mit eventuell fatalen Folgen)

    (auch wenn ich bezweiffle daß es was anderes werden wird als "unterlassene Hilfeleistung" )
    "We have just folded space from Ix...Many machines on Ix. New machines"

  7. #37
    Ich kann mir schon vorstellen, dass 20 Minuten bei zB einem Herz-oder Schlaganfall oder woran er gestorben ist, einen Unterschied macht.
    Ich denke aber auch eher, dass die Kunden eher wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn überhaupt, angeklagt werden.

  8. #38
    Zitat Zitat von herrlehmann Beitrag anzeigen
    Haben die Pegidioten und AfDler an den Montagsdemos gegen Hartz IV teilgenommen? Nein? So ein Wunder aber auch.
    wundert mich dass dich das wundert, denn mich wundert es nicht...

  9. #39
    Perrier
    unregistriert
    Soll man sich jetzt wundern, daß Du einfache Ironie nicht erkennst oder worum geht es Dir genau?

  10. #40
    Zitat Zitat von Emotions Beitrag anzeigen
    Merkt man da die Verrohung der Gesellschaft? Was ist mit uns los?
    Es ist meiner Meinung nach unterlassene Hilfeleistung und somit strafbar.

  11. #41
    Apfelweintrinker Avatar von Alexinla
    Ort: Frankfurt sur le Main
    Bei N-tv gab es gerade einen Bericht darüber und einige Anwälte haben sich dazu geäußert. Praktisch ist die Ausrede z.b. "Dachte es war ein Penner" keine gute Argumentation einer Verurteilung vor Gericht zu entkommen.

  12. #42
    Pan narrans Avatar von Proteus I.O.F.F. Team
    Ort: Essen
    Zitat Zitat von Alexinla Beitrag anzeigen
    Bei N-tv gab es gerade einen Bericht darüber und einige Anwälte haben sich dazu geäußert. Praktisch ist die Ausrede z.b. "Dachte es war ein Penner" keine gute Argumentation einer Verurteilung vor Gericht zu entkommen.
    Wegen dem, auch hier ja schon geäußerten Einwand daß Obdachlose ein ebenso großes Recht auf Leben haben (und "unterlassene Hilfeleistung" keinerlei Unterschied zwischen "Penner" und "Normalbürger" macht)?
    "We have just folded space from Ix...Many machines on Ix. New machines"

  13. #43
    TL;DR Avatar von cos
    Ort: Seit 2000 AD - hier
    Zitat Zitat von herrlehmann Beitrag anzeigen
    Haben die Pegidioten und AfDler an den Montagsdemos gegen Hartz IV teilgenommen? Nein? So ein Wunder aber auch.
    Zitat Zitat von SnakeX Beitrag anzeigen
    wundert mich dass dich das wundert, denn mich wundert es nicht...
    Zitat Zitat von Perrier Beitrag anzeigen
    Soll man sich jetzt wundern, daß Du einfache Ironie nicht erkennst oder worum geht es Dir genau?
    Zitat Zitat von Proteus Beitrag anzeigen
    Wegen dem, auch hier ja schon geäußerten Einwand daß Obdachlose ein ebenso großes Recht auf Leben haben (und "unterlassene Hilfeleistung" keinerlei Unterschied zwischen "Penner" und "Normalbürger" macht)?


    Ihr scheint gut drauf zu sein.
    Wird heute hier noch jemand gespe-e-ert?

    .
    .

    Zitat Zitat von Alexinla Beitrag anzeigen
    Bei N-tv gab es gerade einen Bericht darüber und einige Anwälte haben sich dazu geäußert. Praktisch ist die Ausrede z.b. "Dachte es war ein Penner" keine gute Argumentation einer Verurteilung vor Gericht zu entkommen.
    Ob "ich habe Alkohol gerochen" eine bessere ...Argumentation darstellt?

    Das Thema hat POTENTiAL !!

    p.s.
    ...ich erinnere mich ebenfalls daran, dass bereits in den frühen 1980ern es Fälle gegeben hat wo Leute jemand anders an der Bushaltestelle herumliegend ...ignoriert haben; es ist also kein 'heute ist alles schlimmer' Phänomen.
    Ich werde in Zukunft auf jeden Fall immer die Polizei verständigen - vorbei mit dem Schläfchen im warmen Bankschalter-Vestibül.
    Geändert von cos (30-10-2016 um 10:41 Uhr)
    Be SomeOne That Makes You Happy.

  14. #44
    Bastard Operator from Hell Avatar von Grizu I.O.F.F. Team
    Zitat Zitat von Alexinla Beitrag anzeigen
    Bei N-tv gab es gerade einen Bericht darüber und einige Anwälte haben sich dazu geäußert. Praktisch ist die Ausrede z.b. "Dachte es war ein Penner" keine gute Argumentation einer Verurteilung vor Gericht zu entkommen.
    Warum denn nicht?

    Unterlassene Hilfeleistung setzt IMHO voraus, dass man eine Notlage erkannt hat. Geht man von einer schlafenden Person aus, würde ich von einem straffreien Irrtum ausgehen. Im Zweifel für den Angeklagten, oder?

  15. #45
    Member Avatar von KVWUPP
    Ort: Dort, wo ich gerade bin.
    Zitat Zitat von Grizu Beitrag anzeigen
    Warum denn nicht?

    Unterlassene Hilfeleistung setzt IMHO voraus, dass man eine Notlage erkannt hat. Geht man von einer schlafenden Person aus, würde ich von einem straffreien Irrtum ausgehen. Im Zweifel für den Angeklagten, oder?
    Ist nur seltsam, das für den fünften Bankkunden die offensichtliche Notsituation durchaus erkennbar war.

    Nebenbei: Auch ein betrunkener Obdachloser, bei dem möglicherweise "nur" eine "Alkoholnarkose" vorliegt, hat ein Recht auf Hilfe - d.h. den Menschen ansprechen, sich möglicherweise eine Abfuhr "Alter, hau ab!" abholen und sich dann dennoch überlegen, ob nicht trotzdem eine Notsituation vorliegt, die derjenige vielleicht selber gar nicht zu beurteilen in der Lage ist und die 112 rufen.

    Dazu kommen in diesem speziellen Fall die Gesamtumstände (es war tagsüber, der Mann war gut gekleidet, Kontounterlagen lagen bei dem Mann etc.) - man kann wohl erwarten, dass jemand, der über einen am Boden liegenden Menschen steigt, um zu einem Bankautomaten zu gelangen, auch etwas genauer hinsieht und auch jemand, der den Weg darumherum wählt, sollte wohl doch mal einen genaueren Blick auf das "Hindernis" werfen, dass da einfach so dreist rumliegt - und dann eine Notsituation erkennen können, wie gesagt, der fünfte Bankkunde hat ja sofort entsprechend reagiert.


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