Dass jemand ihn für einen "Penner" gehalten hat, halte ich für abwegig. Eher halt für einen Betrunkenen, der seinen Rausch ausschläft, wenn auch zu ungewöhnlicher Tageszeit. Die Kunden, die nicht geholfen haben, müssen sich ja irgendeine Version erdacht haben um für sich selbst zu begründen, warum sie nichts unternommen haben.
Ich denke, dass die "schlafender Betrunkener" Variante den "Vorteil" bietet, dass man sich vormachen konnte, nicht von einem medizinischen Notfall ausgehen zu müssen (z.B. er habe ja noch geatmet, das hätte man genau gesehen oder gehört).
Die Frage, die ich mir hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung stelle: Kann man evtl. nachweisen, dass eine frühere Hilfeleistung sein Leben gerettet hätte? Dann könnte die Anklage auch z.B. auf fahrlässige Tötung lauten. Das dürfte allerdings aufgrund der engen Zeitschiene von 20 Minuten schwer nachweisbar sein. Er ist ja auch erst vorige Woche verstorben.
Hängt von der Art des medizinischen Notfalls ab denke ich mal.
Bei bestimmten Sachen kann man sicherlich sagen, daß jemand ohne schnellstmögliche Hilfe sterben kann (nehmen wir beispielsweise mal an, daß aufgrund irgendeiner arteriellen Verstopfung die Blutzufuhr/Sauerstoffzufuhr zu diversen Gehirnbereichen unterbrochen war, dann können die Bereiche ohne schnelle Hilfe absterben ... mit eventuell fatalen Folgen)
(auch wenn ich bezweiffle daß es was anderes werden wird als "unterlassene Hilfeleistung" )
"We have just folded space from Ix...Many machines on Ix. New machines"
Ich kann mir schon vorstellen, dass 20 Minuten bei zB einem Herz-oder Schlaganfall oder woran er gestorben ist, einen Unterschied macht.
Ich denke aber auch eher, dass die Kunden eher wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn überhaupt, angeklagt werden.
Soll man sich jetzt wundern, daß Du einfache Ironie nicht erkennst oder worum geht es Dir genau?
Bei N-tv gab es gerade einen Bericht darüber und einige Anwälte haben sich dazu geäußert. Praktisch ist die Ausrede z.b. "Dachte es war ein Penner" keine gute Argumentation einer Verurteilung vor Gericht zu entkommen.
Ihr scheint gut drauf zu sein.
Wird heute hier noch jemand gespe-e-ert?
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Ob "ich habe Alkohol gerochen" eine bessere ...Argumentation darstellt?
Das Thema hat POTENTiAL !!
p.s.
...ich erinnere mich ebenfalls daran, dass bereits in den frühen 1980ern es Fälle gegeben hat wo Leute jemand anders an der Bushaltestelle herumliegend ...ignoriert haben; es ist also kein 'heute ist alles schlimmer' Phänomen.
Ich werde in Zukunft auf jeden Fall immer die Polizei verständigen - vorbei mit dem Schläfchen im warmen Bankschalter-Vestibül.
Geändert von cos (30-10-2016 um 10:41 Uhr)
Be SomeOne That Makes You Happy.
Ist nur seltsam, das für den fünften Bankkunden die offensichtliche Notsituation durchaus erkennbar war.
Nebenbei: Auch ein betrunkener Obdachloser, bei dem möglicherweise "nur" eine "Alkoholnarkose" vorliegt, hat ein Recht auf Hilfe - d.h. den Menschen ansprechen, sich möglicherweise eine Abfuhr "Alter, hau ab!" abholen und sich dann dennoch überlegen, ob nicht trotzdem eine Notsituation vorliegt, die derjenige vielleicht selber gar nicht zu beurteilen in der Lage ist und die 112 rufen.
Dazu kommen in diesem speziellen Fall die Gesamtumstände (es war tagsüber, der Mann war gut gekleidet, Kontounterlagen lagen bei dem Mann etc.) - man kann wohl erwarten, dass jemand, der über einen am Boden liegenden Menschen steigt, um zu einem Bankautomaten zu gelangen, auch etwas genauer hinsieht und auch jemand, der den Weg darumherum wählt, sollte wohl doch mal einen genaueren Blick auf das "Hindernis" werfen, dass da einfach so dreist rumliegt - und dann eine Notsituation erkennen können, wie gesagt, der fünfte Bankkunde hat ja sofort entsprechend reagiert.