So einfach ist das sicher nicht. Um die Daten der Bewegungen am Geldautomaten und Service Terminal zu erhalten, wird es wohl eines richterlichen Beschlusses bedürfen. Ob das, ohne dass es einen konkreten Beschuldigten gibt, überhaupt möglich ist, bezweifle ich. Möglicherweise hängt es von der Schwere der Straftat ab. Und diese, so verwerflich sie ist, dürfte (gemessen an den möglichen Strafen) eher eine nicht so schwere Straftat sein.