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  1. #46
    Zitat Zitat von Yatagan Beitrag anzeigen
    Die vier Bankkunden werden sie sehr leicht verifizieren können bzw. diejenigen hatten schon Besuch von den Strafverfolgungsbehörden: Bankgeschäfte nebst Aufzeichnung der Überwachungskameras - einfacher geht eine Identifizierung nicht.
    So einfach ist das sicher nicht. Um die Daten der Bewegungen am Geldautomaten und Service Terminal zu erhalten, wird es wohl eines richterlichen Beschlusses bedürfen. Ob das, ohne dass es einen konkreten Beschuldigten gibt, überhaupt möglich ist, bezweifle ich. Möglicherweise hängt es von der Schwere der Straftat ab. Und diese, so verwerflich sie ist, dürfte (gemessen an den möglichen Strafen) eher eine nicht so schwere Straftat sein.

  2. #47
    Natürlich lagen auf einer Oktoberfestwiese und am Bahnhof schon mal Leute flach und niemand hat sich darum gekümmert, aber in einer Filiale der Deutschen Bank, ein gepflegter Mann mit Kontoauszügen neben sich, wer da "drüber steigt", der ist schon sehr abgebrüht.

    Es mag nicht alles schlimmer sein, aber schon so einiges...

  3. #48
    Zitat Zitat von Grizu Beitrag anzeigen
    Unterlassene Hilfeleistung setzt IMHO voraus, dass man eine Notlage erkannt hat. Geht man von einer schlafenden Person aus, würde ich von einem straffreien Irrtum ausgehen. Im Zweifel für den Angeklagten, oder?
    wenn da jemand mitten im Automatenbereich einer Bank/Sparkasse liegt, ist es im Zweifelsfall auch immer ein Notfall.
    weiß ja nicht wie abgestumpft die Leute da sind, wenn Obdachlose dort regelmäßig schlafen und betrunken herumliegen, aber selbst dann kann man zumindest die Polizei anrufen, auch wenn das öfter vorkommt.

  4. #49
    Zitat Zitat von Zikade Beitrag anzeigen

    P.S. Ich könnt mir sogar vorstellen, dass man erst recht in einem Bankautomatenraum geneigt ist, seine sture Nummer durchzuziehen. Man wird ja heutzutage ganz wuschig gemacht von den Medien, mit welch scheinbar absurden kriminellen Tricks man in der Öffentlichkeit um sein Geld gebracht werden kann. Ein Automatenraum ist eine ganz besonders sensible Zone. Gerade an einem Feiertag ist das ein Ort, den man so schnell wie möglich wieder verlassen will.
    Die vier Leute, die sich nicht gekümmert haben, haben Sonntagabend den Münchener Tatort gesehen.

    Da lag einer auf dem Boden, ein Mann hat ihn angesprochen und ihm hochgeholfen und der scheinbar Hilfebedürftige hat ihm ein Messer in den Bauch gerammt. Der ist dann verstorben.

    Keine Ahnung. Klar klingt das kaltherzig. Man hätte zumindest einen Krankenwagen rufen MÜSSEN. Von mir aus von der nächsten Strassenecke aus.
    Merkelismus=Willkommenskultur mit betreutem Denken.

  5. #50
    Lazarus
    unregistriert
    Die 4 Bankkunden, die nicht geholfen haben, werden es schwer haben, einer Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung zu entgehen. Weil das Gericht wird mit Sicherheit den 5., der dann geholfen hat, als Zeugen hören und wenn der aussagt, es war für jeden erkennbar, haben die ein Problem.

  6. #51
    Zitat Zitat von Lazarus Beitrag anzeigen
    Die 4 Bankkunden, die nicht geholfen haben, werden es schwer haben, einer Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung zu entgehen. Weil das Gericht wird mit Sicherheit den 5., der dann geholfen hat, als Zeugen hören und wenn der aussagt, es war für jeden erkennbar, haben die ein Problem.
    Verurteilung? Ich vermute das wird sich in den Mühlen von Justitia verlaufen ...
    Vielleicht gibt es Strafbefehle oder kleine Geldstrafen - ich bezweifle stark, dass es satte Strafen geben wird bei unserer Kuscheljustiz.
    We're too young until we're too old - We're all lost on the yellow brick road - We climb the ladder but the ladder just grows - We're born, we work, we die, it's spiritual
    (Kenny Chesney - "Rich And Miserable")

  7. #52
    IOFF-Präsident Smüfli
    Mr Smith springt auf den Zug auf


    http://www.spiegel.de/panorama/gesel...a-1118915.html


    Einen neuen Ermittlungsstand gab es am Sonntag nach Auskunft eines Beamten zwar nicht. Die Essener Polizei ist aber sehr zuversichtlich, dass sie jene vier Bankkunden relativ schnell ausfindig machen wird. Es handele sich dabei sowohl um Männer als auch um Frauen. "Gegen sie läuft ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung", sagte ein Polizeisprecher bereits am Samstag. "Wir sind sicher, dass wir die Personen zeitnah finden." Den Kunden drohe bis zu ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe, sagte ein Polizeisprecher.

  8. #53
    Bastard Operator from Hell Avatar von Grizu I.O.F.F. Team
    Zitat Zitat von ManOfTomorrow Beitrag anzeigen
    Verurteilung? Ich vermute das wird sich in den Mühlen von Justitia verlaufen ...
    Vielleicht gibt es Strafbefehle oder kleine Geldstrafen - ich bezweifle stark, dass es satte Strafen geben wird bei unserer Kuscheljustiz.
    Strafbefehle sind keine Kuschelstrafen. Die können bis zu bis zu einem Jahr Knast gehen (wenn auch nur auf Bewährung).

    Das ist übrigens auch genau der Strafrahmen für unterlassene Hilfeleistung.
    Die Höchststrafe dürfte aber wohl nur verhängt werden, wenn die Notlage offensichtlich ist. Also wenn der Mann stark geblutet hätte. Ein "man hätte es erkennen können/müssen" ist sicher auch strafwürdig, aber nicht für die Höchststrafe.
    In so fern würde ich sogar recht sicher von einer Geldstrafe ausgehen.

  9. #54
    Zitat Zitat von SnakeX Beitrag anzeigen
    wenn da jemand mitten im Automatenbereich einer Bank/Sparkasse liegt, ist es im Zweifelsfall auch immer ein Notfall.
    weiß ja nicht wie abgestumpft die Leute da sind, wenn Obdachlose dort regelmäßig schlafen und betrunken herumliegen, aber selbst dann kann man zumindest die Polizei anrufen, auch wenn das öfter vorkommt.


    Ehrlich, wenn da einer unorthodox quer im Bankraum liegt, dann spricht man ihn doch zumindest an. Wenn der sich jetzt in einer Ecke verkrümelt hätte dann würde ich auch nicht sofort von einer Notsituation ausgehen aber so....
    Am Ende feiern immer die Bayern! (Wurst-Uli)

  10. #55
    Die Bank hat die Videoaufzeichnung mit Uhrzeit und die Automaten-Protokolle mit Uhrzeit/Foto, die Leute dürften 100%tig ermittelt werden.

  11. #56
    Zitat Zitat von Lieb-Ellchen Beitrag anzeigen
    So einfach ist das sicher nicht. Um die Daten der Bewegungen am Geldautomaten und Service Terminal zu erhalten, wird es wohl eines richterlichen Beschlusses bedürfen. Ob das, ohne dass es einen konkreten Beschuldigten gibt, überhaupt möglich ist, bezweifle ich. Möglicherweise hängt es von der Schwere der Straftat ab. Und diese, so verwerflich sie ist, dürfte (gemessen an den möglichen Strafen) eher eine nicht so schwere Straftat sein.
    Ein richterlicher Beschluss ist nicht nötig. Es reicht eine simple Anfrage durch die Staatsanwaltschaft bei der Bank. Die Schwere der Straftat ist egal. Wenn die vier Kunden am Automaten Bankgeschäfte getätigt haben, ist es eine der leichteren Übungen für eine Staatsanwaltschaft, ihre Identität herauszufinden.

  12. #57
    Dortmunder Mädchen Avatar von Dr.Murder
    Ort: Praxis
    Der Vorfall passierte ja schon am 3. Oktober.
    Also wenn es so "einfach" wäre die betreffenden Kunden zu ermitteln, hätten sie man das sicher schon getan.

  13. #58
    Erst muss die Akte von der Polizei mit den bisherigen Ermittlungsergebnissen zu der Staatsanwaltschaft. Die macht eine schriftliche Bankanfrage. Die Antwort der Bank dauert so etwa drei Wochen im Schnitt. Ist also alles noch im Rahmen.

  14. #59
    Und bevor die Polizei z.B. Fahndungsfotos veröffentlicht, da muß erst ein Richter zustimmen.

  15. #60


    Wird aber hier nicht passieren, weil die Voraussetzungen nicht vorliegen.

    § 131b
    Veröffentlichung von Abbildungen des Beschuldigten oder Zeugen


    (1) Die Veröffentlichung von Abbildungen eines Beschuldigten, der einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig ist, ist auch zulässig, wenn die Aufklärung einer Straftat, insbesondere die Feststellung der Identität eines unbekannten Täters auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre.

    https://dejure.org/gesetze/StPO/131b.html


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