Die Teilungsversteigerung ist auch bekannt als "Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft". Der Name sagt schon was passiert. Derjenige, der den Zuschlag erhält, wird alleiniger Eigentümer. Deshalb bieten bei solchen Versteigerungen und interessanten Objekten alle möglichen Leute mit. Der neue Eigentümer entscheidet was mit der Exfrau geschieht. Er kann mit ihr einen Mietvetrag schliessen oder sie auch rausschmeissen. Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, es gibt nämlich auch Möglichkeiten eine Versteigerung zu verzögern.