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  1. #781
    Zitat Zitat von blaupause Beitrag anzeigen
    Der muss putzen.
    Macht nix. Ich putze gern!

  2. #782
    .

  3. #783
    Zitat Zitat von Dost Beitrag anzeigen
    Ich bin nicht für eine Kürzung des Regelsatzes. Wenn man aber gewisse Dinge, die vorher kostenpflichtig waren, kostenfrei stellt, wie zB kostenloser Nahverkehr, kostenloses Essen o.ä. wird der Regelsatz ohne Ausgleich automatisch erhöht.

    Eine verheiratete Frau mit zwei Kindern muss ungefähr 14,40€ brutto die Stunde verdienen, damit sie netto das Gleiche erhält wie mit Grundsicherung.
    Ganz überschlägig: Regelsatz Frau, Mann, zwei Kinder = 1.400€
    Miete inkl. Nebenkosten = 500€
    Gesamtgrundsicherung = 1.900€ netto
    1.900€ netto = 2.500€ brutto bei StKl 3 und zwei Kindern
    2.500€/173 Monats-Arbeitsstunden = 14,40€ brutto
    Zeile 1 stimmt schon nicht. Bei 2 Kindern unter 6 (um im KiTa-Beispiel zu bleiben) betragen die Regelsätze zusammen 1228 €, ist eins der Kinder zwischen 6 und 14, sind es 1284 €. http://www.hartziv.org/regelbedarf.html
    Allerdings dürften außer in der Provinz Mieten inzwischen sehr viel höher liegen als 500 €.
    Nehmen wir mal an, die Familie hat 2 Kinder unter 6 und zahlt 750 € für die Wohnung, niemand arbeitet. Dann liegt der Bedarf bei 1594 €. Warum? Weil die Familie 384 € Kindergeld bekommt, das als Einkommen voll angerechnet wird. Tatsächlich bekommt die arbeitslose Famile also 1594 € an SGB II-Leistungen.
    Verdient die arbeitende Frau aus deinem Beispiel 2500 € brutto, was fast genau 1900 € netto ergibt, kommen die 384 € Kindergeld obendrauf. Haben oder nicht haben ist ein ziemlicher Unterschied. Die Familie mit Job hat 2284 € zur Verfügung.
    Geändert von Mausophon (06-03-2018 um 22:23 Uhr) Grund: Den Spoiler muss man sehen

  4. #784
    Was aber irre ist: Die Frau mit dem Job überlegt sich, dass sie ihre Kinder viel zu selten sieht. Sie reduziert ihre Stundenzahl auf eine Halbtagsstelle. Dabei bekommt sie ungefähr 994 € netto raus und weiß das dem Sozialleistungsträger irgendwie zu vermitteln. Vielleicht hat der Vater zur Hause wegen seiner Arbeitslosigkeit eine Depressionen entwickelt und schafft die Familienarbeit nicht mehr allein oder so. Die Rechnung fürs Amt lautet also 1228 € für die BG + 750 € Miete - 384 Kindergeld + 258,80 Erwerbstätigenfreibetrag + 30 € Versicherungspauschale. Sie bekäme 1882,8 € Hartz IV und hätte im Endeffekt 2266 zur Verfügung, weil das Kindergeld noch draufkommt. Vollzeit arbeiten lohnt sich unter diesen Umständen nicht.

  5. #785
    Zitat Zitat von Mausophon Beitrag anzeigen
    Vollzeit arbeiten lohnt sich unter diesen Umständen nicht.
    Aber es gibt ja durchaus andere Gründe zu arbeiten. Etwa, weil es Freude bringt. Oder weil man autark sein möchte. Oder seinen Kindern ein gutes Beispiel.

  6. #786
    Zitat Zitat von Mieze Schindler Beitrag anzeigen
    Aber es gibt ja durchaus andere Gründe zu arbeiten. Etwa, weil es Freude bringt. Oder weil man autark sein möchte. Oder seinen Kindern ein gutes Beispiel.
    Sicher. Nimmt man allerdings nur den monetären Aspekt, ist der Anreiz gering.
    Dazu kommt, dass die Frau aus dem Beispiel mit diesem Gehalt ohnehin kaum eine Chance hat, sich eine Rente über Grundsicherungsniveau zu erarbeiten, selbst wenn sie 45 Jahre lang ununterbrochen Vollzeit arbeitet, was äußerst unwahrscheinlich sein dürfte.
    Geändert von Mausophon (06-03-2018 um 21:43 Uhr)

  7. #787
    liebt den Frühling. Avatar von Hatsche
    Ort: Zu Hause.
    Die 25,00 EUR Kindergeld werden von ALG II und Grundsicherung abgezogen?
    Das ist ja ein astreiner Schlag in die Gusche derjenigen. Das macht mich extrem wütend.

  8. #788
    Top-Fangirl Avatar von dedeli I.O.F.F. Team
    Ort: München
    Ja, wird abgezogen:
    http://www.hartziv.org/hartz-iv-und-kindergeld.html

    Die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen (z.B. Baukindergeld, Erhöhung des Kindergelds) bringen ausgerechnet den ärmsten Kindern dieses Landes gar nix.

  9. #789
    Darum uffpasse in der Wahlkabine.


  10. #790
    liebt den Frühling. Avatar von Hatsche
    Ort: Zu Hause.
    Danke für den Link.

    Ich wusste das nicht. Eine Schande!
    Ach, was rede ich - eine?!

  11. #791
    Dost
    unregistriert
    Zitat Zitat von Hatsche Beitrag anzeigen
    Die 25,00 EUR Kindergeld werden von ALG II und Grundsicherung abgezogen?
    Das ist ja ein astreiner Schlag in die Gusche derjenigen. Das macht mich extrem wütend.
    Von welchen 25€ reden wir gerade?
    Steh' grad auf dem Schlauch.

    Das Kindergeld wurde von jeher bei Hartz4 als Einkommen gezählt. Ist nichts Neues, stattdessen gibt es ja den Regelsatz für Kinder.

    Von 2011-2018 stieg das Kindergeld, für die Personen, die kein Hartz4 bezogen, um 10€ von 184€ auf 194€. Im selben Zeitraum stieg der Regelsatz für 6-14jährige, die Hartz4 beziehen, um 45€, von 251€ auf 296€.

    Bitte auch einen astreinen Schlag in die Gusche für Eltern ohne Hartz4-Bezug konstatieren.

  12. #792
    Und die Eltern hatten bestimmt in dem Zeitraum auch keine Lohnerhöhung? Und die Kinder von 0-5 im H4 Bezug kosten nichts? Du solltest definitiv nirgends mehr wo was posten, es ist jedesmal einfach nur lachhaft und falsch...

    Achja und die 25 Euro kommen aus der geplanten Erhöhung die im Koalitionsvertrag ausgehandelt wurden, 2019 10 Euro und 2020/21 15 Euro. Dazu gibt es aber noch andere Änderungen.

  13. #793
    Zitat Zitat von Dost Beitrag anzeigen
    Von 2011-2018 stieg das Kindergeld, für die Personen, die kein Hartz4 bezogen, um 10€ von 184€ auf 194€. Im selben Zeitraum stieg der Regelsatz für 6-14jährige, die Hartz4 beziehen, um 45€, von 251€ auf 296€.

    Bitte auch einen astreinen Schlag in die Gusche für Eltern ohne Hartz4-Bezug konstatieren.

    Und warum stieg der Regelsatz für Kinder?
    9. Februar 2010: Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Methode verstoße gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Leistungen seien nicht korrekt ermittelt worden. Nach dem von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verkündeten Urteil genügten die gesetzlichen Vorschriften nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 des Grundgesetzes. Zudem verstoßen sie gegen das in der Verfassung garantierte Sozialstaatsprinzip, hieß es zur Begründung.
    https://www.tagesschau.de/inland/har...urteil102.html


    (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09)

  14. #794
    Dost
    unregistriert
    Zitat Zitat von Predni Beitrag anzeigen
    Und die Eltern hatten bestimmt in dem Zeitraum auch keine Lohnerhöhung? Und die Kinder von 0-5 im H4 Bezug kosten nichts? Du solltest definitiv nirgends mehr wo was posten, es ist jedesmal einfach nur lachhaft und falsch...
    Doch, es gab Lohnerhöhungen, genau so wie es Erhöhungen im Regelsatz für Hartz4-Bezieher gab. Wo ist das Argument?
    Natürlich kosten Kinder von 0-5 etwas. Willst du jetzt jede Zahl einzeln haben?

    Der Regelsatz für 0-5jährige wurde von 2011 bis 2018 um 24€ von 213€ auf 237€ erhöht. Im gleichen Zeitraum wurde das Kindergeld um 10€ für nicht Hartz4-Bezieher von 184€ auf 194€ erhöht.

    Wieso erhalten Eltern, die kein Hartz4 beziehen, 194€ für einen 7-Jährigen, Bezieher von Grundsicherung hingegen 296€?

    Zitat Zitat von Mausophon Beitrag anzeigen
    Und warum stieg der Regelsatz für Kinder?
    9. Februar 2010: Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Methode verstoße gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Leistungen seien nicht korrekt ermittelt worden. Nach dem von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verkündeten Urteil genügten die gesetzlichen Vorschriften nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 des Grundgesetzes. Zudem verstoßen sie gegen das in der Verfassung garantierte Sozialstaatsprinzip, hieß es zur Begründung.
    https://www.tagesschau.de/inland/har...urteil102.html


    (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09)
    Dagegen habe ich mich mit keinem Wort ausgesprochen Mauso. Wo habe ich gesagt, dass der Regelsatz für Kinder zu hoch ist? Aber die Regelbeträge für Kinder von Hartz4-Bezieher steigen jedes Jahr. Ob das Kindergeld erhöht wird ist Lotterie. Wieso stiegen die Regelsätze für Kinder um einiges stärker als das Kindergeld? Wieso wird das Kindergeld nicht nach dem gleichen Schlüssel berechnet und automatisch Jahr für Jahr erhöht?

  15. #795
    Spahn sagt heute: „Aber niemand müsste in Deutschland hungern, wenn es die Tafeln nicht gäbe“

    https://www.bild.de/politik/inland/j...2640.bild.html

    Das stimmt nur solange, bis die Rücklagen alle sind. Und alle gesund bleiben.
    Abgesehen davon fällt man in das soziale Abseits. Kino, Eis essen gehen, mal ein paar Blumen, alles nicht mehr möglich.



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