Und dann gibt es noch Menschen, die zwar theoretisch genug verdienen, aber nicht mit Geld umgehen können und deshalb keine Rücklagen gebildet haben.
Und dann gibt es noch Menschen, die zwar theoretisch genug verdienen, aber nicht mit Geld umgehen können und deshalb keine Rücklagen gebildet haben.
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Ja, die gibt es.
Und dann gibt es viele Menschen, die genug verdienen oder genug haben und nicht sehen möchten, dass es andere Menschen gibt, auf die das nicht zutrifft. Statt zu fragen, wie die Ressourcen in dieser Gesellschaft verteilt sind und ob man daran etwas ändern sollte, befassen sie sich lieber mit denen, die an ihrer Armut - tatsächlich oder vermeintlich - "selbst schuld" sind.
kann rotbauchunke's beitrag bestätigen. meine jüngere tochter damals wurde ebenfalls aufgefordert. nix da, abi hatte vorrang.
muss schon schreiben, da gab es auch den einen oder anderen schriftwechsel.
seh ich nicht so. wer sich mit dem thema beschäftigt, hier schreibt, sollte es erkennen.
An manchen Tagen bist Du die Statue,
an anderen die Taube.
Ja, weil mein Sohn das nicht mit 16 Jahren bekommen hat (bzw. ich als Elternteil). Und ich tatsächlich dachte, rotbauchunke bezieht sich auf ALLE 16jährigen:
Und ich mich deshalb gewundert habe, warum nicht. Da war es mir leider noch nicht klar, dass es um Kinder in Bedarfsgemeinschaften geht. Hatte ich bis jetzt noch nichts von gehört, da ich noch nicht in so einer Situation war. Ich dachte, dass wäre ein Ding, was vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.
rotbauchunke hat es ja dann nachher aufgeklärt und ich habe es kapiert.
An manchen Tagen bist Du die Statue,
an anderen die Taube.
ah ja, kleines missverstännis.
hm, das ist mir nun leider nicht bekannt, ob diese Regelung von land zu land unterschiedlich gehandhabt wurde bzw. wird.
roti, soweit ich es erlesen, kommt aus meckpomm (?). ick bin berliner.
Dito... ich wollte auch nachfragen, aber dann las ich später, dass der sohn in die „bedarfsgeneinschaft“ einzahlen sollte...
War mir nicht bewusst, finde ich aber erbärmlich...
Ich kann diese Anmerkung nicht nachvollziehen. "Bedarfsgemeinschaft" ist ein Rechtsbegriff, der seit den Hartz-Reformen nur noch im Bereich des SGB II Anwendung findet. Die Themenkomplexe Armut und Sozialleistungsbezug hängen hierzulande ausgesprochen eng zusammen.
Nun weiß natürlich nicht jeder über alles Bescheid. Wenn aber schon irgendwelche Empfehlungen ausgesprochen werden, dann sollten sie m.E. an diejenigen gehen, die hier mitdiskutieren und beinhalten, sich über die Grundbedingungen der Existenz im Bezug von Hartz IV/Leistungen nach dem SGB XII zu informieren.
Der Gebrauch eines Rechtsbegriffs, der in diesem Themenfeld zentral ist, ist weder verwirrend noch unverständlich. In dem Zusammenhang sollte sich keiner zu dem geforderten Outing nach dem Muster: "Ich beziehe/bezog Hartz IV!" genötigt fühlen.
Ja nun. Im ersten Posting tauchte aber der Begriff "Arge" auf. Niemand, die/der nicht bei der Arge zumindest (über den gesetzlichen Vertreter) einen Leistungsantrag gestellt hat oder aber im Leistungsbezug ist, bekommt mit 16 ein Schreiben, in dem er/sie aufgefordert wird, den Schulbesuch nachzuweisen.