Eigentlich wollt ich noch nen blöden Witz mit Göbbels machen, aber jemand stahl ihn grad...
Eigentlich wollt ich noch nen blöden Witz mit Göbbels machen, aber jemand stahl ihn grad...
Das wars dann. Das Thema interessiert ja offenbar niemanden mehr.
Nein ist ein vollständiger Satz.
So, es gibt Neuigkeiten. Der Bundeswehrsoldat Franco A. hat während seines Zweitlebens als Flüchtling ein Videotagebuch geführt. Das Tagebuch enthält auch seine Befragung im BAMF, die hat er heimlich aufgezeichnet.
Er wurde jetzt aus der Untersuchungshaft entlassen aber es wird weiter gegen ihn ermittelt:
Quelle...Der Bundesgerichtshof (BGH) hob den Haftbefehl gegen A. auf. Der Soldat kommt damit aus der Untersuchungshaft frei. Die Richter sahen für den Vorwurf der Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Straftat keinen dringenden Tatverdacht. Für den BGH sprechen unter anderem seine Aussagen in den Videos gegen einen "vorab gefassten Plan", unter falscher Identität einen Anschlag zu begehen. ...
Wir seh'n mit Grausen ringsherum:
Die Leute werden alt und dumm.
Nur wir allein im weiten Kreise,
Wir bleiben jung und werden weise.
Eugen Roth
Erinnert stark an "Reporter undercover".Es gibt zahlreiche Handyvideos, die ihn und andere Asylbewerber in einem Flüchtlingsheim oder bei der Essens- und Geldausgabe zeigen. A. kommentiert diese Aufzeichnungen auf deutsch und französisch. In den Aufnahmen spricht er von "seinem Projekt" und kommentiert den Umgang mit ihm als angeblichen Flüchtling:
Und auf diesem dünnen Eis hat Frau von der Leyen Teile der Bundeswehr mal eben unter den Generalverdacht gestellt, rechtsextrem zu sein.
Nun ja.
https://www.generalbundesanwalt.de/d...=19&newsid=741Anklage wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
Die Bundesanwaltschaft hat am 4. Dezember 2017 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen
den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Franco Hans A.
erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB). Darüber hinaus werden ihm Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a KrWaffKontrG), das Waffengesetz (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b, Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a und b WaffG) sowie das Sprengstoffgesetz (§ 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG), Diebstahl (§ 242 Abs. 1 StGB) und Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) vorgeworfen.
https://www.generalbundesanwalt.de/d...=19&newsid=742Haftbefehl wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgehoben
Auf Antrag der Bundesanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 5. Dezember 2017 den Haftbefehl gegen
den 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen Mathias F.
aufgehoben.