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  1. #2776
    Zitat Zitat von Saruman Beitrag anzeigen
    Habe ich grundsätzlich ne ganz andere Auffassung. Wir reden hier von der Einschränkung eines Grundgesetzes und da spielt für mich ne Zahl ob 32 oder 5 keine Rolle.Aufklären und Transparenz zeigen muss für mich,Jemand der dieses Grundgesetz einschränkt.Wer Beweismittel vernichtet,zeigt für mich kein Interesse an Aufklärung.

    Beweise wofür wurden denn vernichtet?

  2. #2777
    Team Cihan Çelik Avatar von Saruman
    Ort: Borg is Killer
    Zitat Zitat von Giftnudel Beitrag anzeigen
    [/B]
    Beweise wofür wurden denn vernichtet?
    Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk sieht den Fall kritisch, betont aber zugleich, dass die Prüfung des Vorgangs noch nicht abgeschlossen ist. „Wir müssen hier zwei Phasen unterscheiden: zunächst die unterbliebene Löschung von Daten, bei denen vieles darauf hindeutet, dass sie zu Unrecht gespeichert waren und die dazu geführt haben, dass Journalisten die Akkreditierung entzogen wurde. In der zweiten Phase wurden Daten im Nachgang zum G20-Gipfel gelöscht, die aber erforderlich sein könnten, um den Ablauf nachvollziehbar zu machen“, sagt Smoltczyk.

    Der Darstellung des LKA, die Löschung sei rechtmäßig erfolgt, hält sie entgegen, dass Strafprozessordnung und ASOG zwar besagen, Daten seien zu löschen, wenn sie unrichtig sind, „aber es gibt die gesetzliche Einschränkung, dass die Löschung unterbleiben muss, wenn schutzwürdige Belange der betroffenen Person beeinträchtigt werden können. Das kann hier der Fall sein.“
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/na.../20439434.html

  3. #2778
    OK, danke. Fest legt sie sich aber nicht. Sie spricht lediglich die Möglichkeit an, dass es der Fall sein könnte.
    Geändert von Giftnudel (11-10-2017 um 13:10 Uhr)

  4. #2779
    1st Präsident of the IOFF Avatar von Üfli
    Zitat Zitat von Saruman Beitrag anzeigen
    Habe ich grundsätzlich ne ganz andere Auffassung. Wir reden hier von der Einschränkung eines Grundgesetzes und da spielt für mich ne Zahl ob 32 oder 5 keine Rolle.Aufklären und Transparenz zeigen muss für mich,Jemand der dieses Grundgesetz einschränkt.
    Jesses, ich doch auch, aber meine Frage war ob es denn schon überhaupt verwertbare Entscheidungen gibt, ob der Entzug rechtmäßig war oder nicht. Und ob alle 32 Fälle geprüft werden oder nur ein Teil davon. Dazu konnte ich nichts finden. Völlig losgelöst ob ja oder nein, aber zu behaupten etwas ist unrechtmäßig macht etwas nicht automatisch unrechtmäßig, sonst müsste in diesem Land auch niemand mehr Steuern zahlen.
    Was darf
    Freiheit kosten?

  5. #2780
    Zitat Zitat von dedeli Beitrag anzeigen
    4800 Akkreditierungen (für in- und ausländische Journalisten, Print-, TV-, Onlinemedien) ist nicht sehr viel für ein solches Großereignis, auch wenn es sich erstmal viel anhört.

    Ansonsten hab ich wenig Lust auf einen Beitrag zu antworten, der gleich im ersten Satz mit einer Unterstellung beginnt.
    Von viel habe ich nichts geschrieben. Aber wenige sind es wohl auch nicht. Es war auch kein besonderer Sicherheitsbereich sondern der Bereich für die direkte journalistische Berichterstattung.

    Sorry, wenn du dich angepisst fühlst. Aber während die Videos oft eine eindeutige Sprache sprechen, wurde inzwischen eine Vielzahl von öffentlichen Verlautbarungen zu wesentlichen Ereignissen widerlegt.
    Aber den Kampf um die Meinungshoheit haben Verantwortlichen geschickt geführt und gewonnen. So viel Lob muss sein.

  6. #2781

  7. #2782
    Der Artikel vom NDR scheint mir etwas lückenhaft zu sein. Der Angeklagte wird als Mitläufer bezeichnet, ohne irgendeinen Hinweis, wie der Autor darauf kommt. Hat sich der Angeklagte selber so bezeichnet? Mit wem hat der Autor gesprochen? Andererseits wird dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft nicht nachgegangen. Es gibt nunmal die Anklage:
    Die Ankläger werfen dem kapitalismuskritisch eingestellten jungen Mann aus den Dolomiten "schweren Landfriedensbruch", "versuchte schwere Körperverletzung" und "tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte" vor.
    Der Autor erweckt nun den Eindruck, diese Vorwürfe seien ohne jeden Beweis oder Indiz:
    Die Vorwürfe gegen den jungen Italiener stützen sich im Kern darauf, dass er Teil jenes Protestzuges gewesen sein soll.
    Ich vermute, es gibt tatsächlich solches, z.B. Zeugenaussagen, Fotomaterial, sonst könnte ich mir nicht vorstellen, daß eine Klage zugelassen wird.
    Man wird die Verhandlung und das Urteil abwarten müssen. Mal sehen.

  8. #2783
    Über den Fall Fabio V. wurde des Öfteren berichtet.

    Zum Beispiel in der WELT Anfang August:

    https://www.welt.de/politik/deutschl...aeftlinge.html

    Bemerkenswert ist auf jeden Fall die Haftbegründung des OLG

    Die zu erwartende Freiheitsstrafe werde „nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können“, schreiben Tully und Kollegen. „Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Eigentum“ seien für den Häftling „erkennbar ohne jede Bedeutung“.
    ...

    Der „erkennbar rücksichtslosen und auf eine tief sitzende Gewaltbereitschaft“ schließen lassende Tatausführung komme „besondere Bedeutung“ zu. V. habe sich an „schwersten Ausschreitungen“ beteiligt, dies verdeutliche eine „charakterliche Haltung, welche die Annahme der Schuld rechtfertigt“. Weiter schreibt Tully von „schädlichen Neigungen“ und stellt „erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel fest, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen“.
    Also das bei einer Haftprüfung. Solche Eigenschaften sind wohl eher ein Fall für die Hauptverhandlung und vor allem ein Fall für Gutachter und Psychologen.

    Was die WELT nicht schreibt: Das sind Begründungen, die aus dem Jugendgerichtsgesetz entnommen sind.

    https://dejure.org/gesetze/JGG/17.html

    (2) Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.
    Hierfür gelten jedoch gemäß diversen BGH-Beschlüssen hohe Anforderungen. Mal davon abgesehen, dass der Richter evtl. Erkenntnisse der Hauptverhandlung vorwegnimmt, ohne auch nur den Ansatz einer fachlichen Begutachtung des Häftlings (ist ja nicht Gegenstand einer Haftprüfung), ist es doch verblüffend, dass die Vorgaben des Gesetzes so genau auf den Häftling zutreffen sollen.

    Unglaublich ist auch, dass der Haftrichter sich so weit aus dem Fenster lehnt dass er quasi eine Bewährungsstrafe ausschließt.

  9. #2784
    Zitat Zitat von Lieb-Ellchen Beitrag anzeigen

    ...



    Also das bei einer Haftprüfung. Solche Eigenschaften sind wohl eher ein Fall für die Hauptverhandlung und vor allem ein Fall für Gutachter und Psychologen.
    .....
    Hierfür gelten jedoch gemäß diversen BGH-Beschlüssen hohe Anforderungen. Mal davon abgesehen, dass der Richter evtl. Erkenntnisse der Hauptverhandlung vorwegnimmt, ohne auch nur den Ansatz einer fachlichen Begutachtung des Häftlings (ist ja nicht Gegenstand einer Haftprüfung), ist es doch verblüffend, dass die Vorgaben des Gesetzes so genau auf den Häftling zutreffen sollen.

    ...
    Muss bei einer Haftprüfung nicht auch begutachtet werden, um zu prüfen/entscheiden ob eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder im Gefängnis erfolgen soll? So kategorisch ausschließen kann man das doch wohl nicht

  10. #2785
    Zitat Zitat von Giftnudel Beitrag anzeigen
    Muss bei einer Haftprüfung nicht auch begutachtet werden, um zu prüfen/entscheiden ob eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder im Gefängnis erfolgen soll? So kategorisch ausschließen kann man das doch wohl nicht
    Ich glaube nicht, dass das eine Regelprüfung ist.

    https://dejure.org/gesetze/StPO/126a.html

    (1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 des Strafgesetzbuches) begangen hat und daß seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet werden wird, so kann das Gericht durch Unterbringungsbefehl die einstweilige Unterbringung in einer dieser Anstalten anordnen, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert.

  11. #2786
    Zitat Zitat von Lieb-Ellchen Beitrag anzeigen
    Ich glaube nicht, dass das eine Regelprüfung ist.

    https://dejure.org/gesetze/StPO/126a.html
    Eine Regelprüfung ist es mit Sicherheit nicht, das war auch nicht meine Frage. Aber du schriebst, dass es keine fachliche Begutachtung geben kann, weil die nicht Gegenstand der Haftprüfung sei.

  12. #2787
    Das wird hier zur Wortklauberei, Giftnudel

    Also wenn ich schreibe "das ist nicht Gegenstand einer Haftprüfung", dann schließt es natürlich nicht aus, dass es Fälle geben kann, in denen es zu einer Begutachtung kommt. Aus welchen Gründen auch immer.

    Genau so habe ich deinen Einwand so verstanden, als wäre es eine Regelprüfung. Was du aber auch nicht wirklich meintest, wie ich ja jetzt weiß

    Also können wir das ja jetzt beenden.
    Geändert von Lieb-Ellchen (19-10-2017 um 18:01 Uhr)

  13. #2788
    Ich habe den Haftbeschluss des OLG zum Fall Fabio V. jetzt gefunden.

    http://www.landesrecht-hamburg.de/jp...1792017&st=ent

    Mich hat der Beschluss und die Begründungen sprachlos gemacht. Die pseudo-psychologischen Beurteilungen hatte ich schon erwähnt. Dass man dem Beschuldigten unterstellt, er werde auch in Zukunft weitere Straftaten begehen -geschenkt-.
    Dass man keine Beweise dafür hat, dass er selbst Gegenstände warf, diese aber in jedem Fall bis zur Hauptverhandlung noch erbringen wird -geschenkt-.
    Dass man ihn für die bürgerkriegsähnlichen Zustände verantwortlich macht -geschenkt-
    usw. usw.

    Aber bei der Darstellung der Ereignisse am 07.07.2017 am Rondenbarg wird gelogen, dass sich die Balken biegen.

    9
    (3) Am 7. Juli 2017 gegen 06:00 Uhr setzte sich - unter aktiver Beteiligung des Beschuldigten - ein einheitlich dunkel gekleideter, vermummter, ca. 200 Personen umfassender und schwer bewaffneter „schwarzer Block“ vom Volkspark aus in Richtung Innenstadt in Bewegung. Hierüber wurde gegen 06:15 Uhr die Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft der Bundespolizeidirektion Blumberg von der polizeilichen Einsatzleitung unterrichtet.
    10
    (4) Gegen 06:27 Uhr erreichte der „schwarze Block“ die Gegend im Bereich der Straße Rondenbarg 20 in 22525 Hamburg und gelang damit in den Blick der ca. 100 Meter weiter stadteinwärts positionierten Polizeibeamten der Bundespolizei. Die Polizeibeamten formierten sich - als „Polizeikette“ - vor ihren Fahrzeugen und errichteten solcherart eine Absperrung gegen den heranrückenden „schwarzen Block“. Die den „schwarzen Block“ bildenden Personen bewegten sich sehr dicht aneinandergereiht, agressiv und bedrohlich laut schreiend auf die Polizeibeamten zu.
    11
    (5) Ab einer Entfernung von ca. 50 Metern wurden die - behelmten und mit Schutzkleidung ausgestatteten - Polizeibeamten massiv und gezielt mit Steinen, Glasflaschen, Böllern, Pyrotechnik und „Bengalos“ beworfen, um die Polizeikette zu „sprengen“ und den Weg in die Innenstadt ungehindert fortsetzen zu können. Die Wurfmunition traf sowohl die Polizeibeamten als auch die hinter ihnen abgestellten Polizeifahrzeuge. Dank der Schutzausrüstung blieben die Polizeibeamten unverletzt.
    12
    (6) Um die Angriffe aus dem „schwarzen Block“ abzuwehren, liefen die Polizeibeamten - unter fortgesetztem Dauerbewurf mit Steinen und anderen gefährlichen Gegenständen - auf den „schwarzen Block“ zu. Bei den sich anschließenden Auseinandersetzungen flüchteten mehrere Personen aus dem „schwarzen Block“ über ein Geländer auf das angrenzende Gelände der Firma „Transthermos“. Hier verletzten sich mehrere Personen als ein Teil des Geländers abbrach.
    Nein, so war es nicht.

    https://www.youtube.com/watch?v=m84fSC2gK4Q

    Dass sich die Polizeieinheit und der Schwarze Block gegenüber standen, stimmt. Es wurden Gegenstände geworfen, das stimmt auch. Getroffen wurde niemand.

    Nicht der schwarze Block stürmte laut schreiend auf die Polizeikette zu (die es auch gar nicht gab) sondern die Polizei auf den schwarzen Block. Laut schreiend.
    Ein gezielter Versuch, die angebliche Polizeikette bzw. die Barriere zu "sprengen" ist auch nicht auszumachen.
    Ein wirklicher Widerstand des schwarzen Blocks ist nicht erkennbar. Die Sache dauerte sicher nicht mal eine Minute. Da waren sie "platt gemacht" (Polizeizitat)

    Ziemlich unerwähnt bleibt, dass der schwarze Block bereits von hinter ihm kommenden Wasserwerfern "begleitet" wurde, die dann auch sofort nach dem Polizeizugriff zum Einsatz kamen und ziemlich planlos auf Freund und Feind rumspritzten.


    Ach ja, die Anwältin wurde vom Bundesverfassungsgericht mit einem Ordnungsgeld von 600 Euro belegt, weil sie in ihrer Verfassungsbeschwerde behauptet hatte, es seien keine Steine geworfen worden, was nicht stimmte. Der Verfassungsrichter hat sich das Video persönlich angesehen. Kleine Lügen bestraft der liebe Gott sofort, die großen Lügen des Gerichts fallen nicht auf.

    Deutschlands Justiz

  14. #2789
    Zitat Zitat von Lieb-Ellchen Beitrag anzeigen
    Das wird hier zur Wortklauberei, Giftnudel

    Also wenn ich schreibe "das ist nicht Gegenstand einer Haftprüfung", dann schließt es natürlich nicht aus, dass es Fälle geben kann, in denen es zu einer Begutachtung kommt. Aus welchen Gründen auch immer.

    Genau so habe ich deinen Einwand so verstanden, als wäre es eine Regelprüfung. Was du aber auch nicht wirklich meintest, wie ich ja jetzt weiß

    Also können wir das ja jetzt beenden.
    Können wir. Ich weiß ja jetzt, was ich wissen wollte.

  15. #2790


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