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  1. #1

    Klagen gegen EZB - Ping Pong der Gerichte

    Ping-Pong:
    16.02.2016: "Karlsruhe verhandelt über Anleihenkäufe der EZB" - bei dieser Schlagzeile dürfte so mancher Leser ein Déjà-Vu erleben. Tatsächlich beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht am Dienstag bereits zum wiederholten Mal mit der Europäischen Zentralbank und ihrer Rolle in der Eurokrise. Es gehe nun darum "ein langes Verfahren zum Abschluss zu bringen", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
    Ping:
    15.08.2017: Finanziert die EZB durch ihr Anleihenkaufprogramm verbotenerweise Staaten? Das Bundesverfassungsgericht zweifelt an der Rechtmäßigkeit und verweist den Fall an den EuGH. .... Der Schritt bedeutet, dass die Verfassungsrichter diese Vorwürfe sehr ernst nehmen. Im äußersten Fall könnte das Bundesverfassungsgericht die deutsche Beteiligung an den Staatsanleihenkäufen untersagen. Hintergrund der Entscheidung sind drei Verfassungsbeschwerden gegen das Kaufprogramm. Bis der EuGH die Fragen beantwortet hat, wird das Verfahren in Karlsruhe unterbrochen. Erst nach der Entscheidung wird das oberste deutsche Gericht abschließend über die Verfassungsbeschwerden urteilen.
    Ich frage mich, wer da überhaupt noch durchblickt. Zur besseren Verschleierung gibt es ja schon verschiedene Programme: QMT, QE PSPP...
    Das Entscheidende ist sowieso: Urteile sind solange zu vermeiden, bis Draghi sein Werk vollendet hat.
    Geändert von koarla (15-08-2017 um 19:39 Uhr)

  2. #2
    gesperrt Avatar von Kosel
    Ort: before I sleep
    Alle.
    Seit 2008 steht das in jeder Postille. Die AFD hat sich u.a. deswegen gegründet.

  3. #3
    Mal abgesehen von Draghis Veranstaltung, die natürlich leicht zu durchschauen ist (wobei die einen dabei was Gutes sehen, die anderen was Schlechtes)...

    Wer versteht das Vorgehen des Bundesverfassungsgerichts? Da sind also Klagen bzw, Verfassungsbeschwerden eingegangen. Was macht das BVerfG? Die kommen plötzlich auf die Idee, den EuGH zu fragen, wie die Anleihenkäufe zu sehen sind. Warum kommen die auf die Idee? Nach den Medienberichten sind die Karlsruher doch schon jetzt der Auffassung, die Anleihenkäufe seien verbotene Staatsfinanzierung.

    Also, warum zum Teufel, ist das BVerfG, also das höchste Gericht in Deutschland, nicht in der Lage, seine bestehende Auffassung in Form eines Urteils kund zu tun? Sie wurden doch mehrfach angerufen und das wäre doch ihr Job! Und wenn es formal nicht anders ginge, daß der EuGH als höhere (???) Instanz seinen Senf dazugeben müsste, warum, zum Teufel, kommen die Karlsruher erst jetzt auf die Idee, ein halbes Jahr bevor Draghi alle Anleihe aufgekauft hat? Wohlwissend das auf diese Weise eine Entscheidung genügend lang hinausgezögert wird.

    Also, wer mit vielleicht soliderem juristischen Hintergrund kann das formal gutheißen? Noch dazu, sind das ja nicht neue Klagen, der Ball geht ja schön öfter zwischen Karlsruhe und Luxemburg hin und her.

    Also für mich sind das Hütchenschiebertricks auf höchster Ebene. Man könnte auch sagen eine illegale Abschalteinrichtung der Rechtsüberwachung. Sowas wird auf technischem Gebiet klar verboten. Zuwiderhandlungen mögen vielleicht nicht gleich erkannt werden, aber beim Auffliegen allseits gebrandmarkt. Damit lande ich wieder bei der Feststellung, daß die Rechtsordnung einfach nicht eingehalten wird. Nicht nur bei diesem Thema...Wenn man nicht eine Kanzlerin hätte, die mitten drin alles abnickt...ohne die ginge das nicht.

  4. #4
    Heutiges Presseecho zum Thema:

    Verfassungsgericht duckt sich erneut bei EZB-Anleihekäufen weg

    Die sehen das richtig!

    Und hier:
    Karlsruhe lässt Demut vermissen Der Kommentator von Zeit online schreibt darin:
    Nun ist es ebenfalls ein Funktionsprinzip des Rechtsstaats, dass ökonomische, soziale und psychologische Vorgänge in rechtliche Begriffe gegossen werden müssen, um von den Gerichten verarbeitet werden zu können. Morde werden aus vielerlei Motiven begangen, am Ende wird darüber anhand des Strafgesetzbuchs abgeurteilt. Aber die Komplexität der Materie legt ein hohes Maß an Zurückhaltung und Demut seitens der Gerichte nahe. Diese Demut lässt die Entscheidung aus Karlsruhe vermissen.
    Welche Entscheidung meint der? Karlsruhe drückt sich doch ständig genau um diese Entscheidung. Und außerdem sollen die Richter darüber entscheiden(Quelle):
    Die Beschwerdeführer machen mit ihren Verfassungsbeschwerden geltend, dass das Europäische System der Zentralbanken mit dem von ihm aufgelegten Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors gegen das Verbot monetärer Staatsfinanzierung (Art. 123 AEUV) und das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung (Art. 5 Abs. 1 EUV in Verbindung mit Art. 119, 127 ff. AEUV) verstoße. Deshalb dürfe die Deutsche Bundesbank an diesem Programm nicht mitwirken und seien der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung verpflichtet, geeignete Maßnahmen gegen das Programm zu ergreifen.
    Demut vor dem deutschen Volk sollte angebracht sein und nicht vor den "besten Ökonomen der Welt".
    Geändert von koarla (16-08-2017 um 17:06 Uhr) Grund: Link gefixt

  5. #5
    Bastard Operator from Hell Avatar von Grizu I.O.F.F. Team
    Das Verbot der Staatsfinanzierung durch die EZB hat doch nichts mit dem Grundgesetz zu tun, sondern mit Europäischem Recht. Deswegen wird es auch ans EuGH weiter geleitet. Finde ich eigentlich nachvollziehbar.

  6. #6
    Lies nochmal oben das letzte Zitat mit dem Grund der Verfassungsbeschwerde, da war gerade noch ein falscher Text, den ich jetzt korrigiert habe.
    Das BVerfG soll über die das Mitwirken der Bundesbank entscheiden. Und die untersteht wohl der Bundesregierung.

  7. #7
    sind das die 1.2 "trillions"? die haben noch viel verfassungsfeindlichere details in der prozedur und verantwortung als die rein fiskalische betrachtung.
    zb immunität für die zuständigen bankgouvernöre.
    Das Netz hat keine Obergrenze.. Das Schöne: Im Netz ist jede Aussage wahr. -- Nur die Fragen, die im Prinzip unentscheidbar sind, können wir entscheiden. (Heinz von Foerster)
    http://www.antiquealive.com/Blogs/Ha...ean_House.html

  8. #8
    Zitat Zitat von Grizu Beitrag anzeigen
    Das Verbot der Staatsfinanzierung durch die EZB hat doch nichts mit dem Grundgesetz zu tun, sondern mit Europäischem Recht. Deswegen wird es auch ans EuGH weiter geleitet. Finde ich eigentlich nachvollziehbar.
    25% der Gesamten Kosten/Risiken trägt Deutschland. Da sollte ein Deutsches Gericht aber schon klipp und klar sagen können, ja sogar müssen, ob das OK ist oder nicht.

    Das EuGH entscheidet immer pro Europa und unterstützt Draghi. Schon alleine aus Selbstschutz. Die wissen auch, das sie ansonsten sich selber auflösen, da die Euro Zone dann implodiert, da diese eh nur noch mit illegaler Finanzierung am Leben gehalten wird.

    Draghi ist halt Italiener und sorgt immer dafür mit allen Mitteln,das Italien nicht bankrott geht.

  9. #9
    Pong:
    Die Eurokritiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel haben beim BVerfG einen Eilantrag gegen die milliardenschweren Staatsanleihekäufe der EZB eingereicht. Der Fall liegt aktuell beim EuGH, eine Entscheidung steht aber noch aus.
    Somit liegt der Ball erstmal wieder beim BVerfG...

  10. #10
    homo novus Avatar von caesar
    Ort: milchstrasse
    Lucke gibt es noch? Was macht seine politische Partei, die er gründen wollte?
    das melken eines leeren euters bewirkt nur,
    das man vom melkstuhl gestossen wird.

    rise and rise again until the lambs become to lions.

  11. #11
    Zitat Zitat von caesar Beitrag anzeigen
    Lucke gibt es noch? Was macht seine politische Partei, die er gründen wollte?
    Ist das ein Versuch den Thread zu sabotieren?
    Offenbar läßt Lucke das Thema Eurokrise nicht einfach auf sich beruhen. So wie viele andere, die inzwischen in verschiedenen Parteien aktiv sind. Leider ist es so, daß (1.) das Thema Eurorettung als alternativlos von den Mächtigen in diesem Land angesehen wird und deswegen sich nichts ändert, obwohl das Volk vermutlich (man könnte es ja mal fragen) nicht damit einverstanden ist. Und 2. hat ein anderes wohlbekanntes Thema das andere komplett verdrängt. Beide Themen sind ähnlich drängend, aber beim 2. reagiert das Volk sensibler, vor allem bei Wahlen, weil es greifbarer ist.


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