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  1. #1

    Ärztin klagt erfolgreich gegen Jameda

    Der BGH hat der Klage einer Ärztin stattgegeben, die von Jameda die Löschung ihres Profils verlangt hatte. Das Gericht hat damit bestätigt, dass Jameda das Persönlichkeitsrecht der Ärztin verletzt habe, und den Schutz dieses Rechts höher gewertet als den der Meinungsfreiheit.

    Quelle

    Wenn man liest, wie das "Geschäftsmodell" von Jameda funktioniert, kann man dem BGH nur Recht geben. Sollte man ein gewisses Vertrauen in solche Portale haben, kommt einem das hierbei leicht abhanden.

    Ich muss zugeben, dass ich mich häufig an solchen Bewertungsportalen orientiere - mangels anderer Vergleichsmöglichkeiten. Allerdings betrifft das bisher weniger Ärzte, sondern hauptsächlich Hotelunterkünfte. Wenn man genau hinschaut und u.a. darauf achtet, dass schon eine größere Zahl an Bewertungen vorliegt, funktioniert das auch ganz gut.

    Aber das Jameda-Urteil lässt erahnen, wie verzerrt das dort vermittelte Bild sein kann.

    Einen krassen Fall haben wir selbst erlebt: Meine Schwester hat im letzten Sommer über Interchalet eine Ferienunterkunft in Frankreich gebucht. Renommierter Anbieter, sollte man meinen.

    Die Unterkunft war preiswert, keine Frage, so dass die Erwartungen nicht allzu hoch waren. Aber der Zustand war unfassbar. Die Küche war nicht einmal mit dem Notwendigsten ausgestattet - und das Wenige an völlig zusammengewürfelten Utensilien, was vorhanden war, war samt und sonders komplett verdreckt. So fand sich z.B. eine Zitruspresse im Schrank, die nach Benutzung ungespült dort hineingestellt worden war - mit angeklebten Resten.

    Vieles war defekt (Duschkopf, Allibert), Stühle wackelig... und so fort.

    Weshalb ich das schreibe? Meine Schwester hat eine entsprechend schlechte Bewertung geschrieben - aber die ist bis heute nicht im Netz. Auf dem Interchalet-Portal findet sich zu dieser Ferienwohnung genau eine einzige Bewertung, mit drei von fünf Sternen und kritischen, aber nicht allzu deutlichen Worten. Dabei wird die Fewo, wenn man sich den Kalender anschaut, sehr oft gebucht - sicher, weil sie günstig liegt und preiswert ist. Aufgrund der eigenen Erfahrungen müssen wir aber davon ausgehen, dass es noch etliche schlechte Bewertungen gibt/gab, die aber von Interchalet nicht veröffentlicht werden.

    Auch ein schönes "Geschäftsmodell".
    Geändert von chatte03 (21-02-2018 um 08:54 Uhr) Grund: Satz-Fehlkonstruktion...
    Wenn Russland aufhört zu kämpfen, ist der Krieg zu Ende. Wenn die Ukraine aufhört zu kämpfen, ist die Ukraine am Ende. US-Außenminister Blinken

  2. #2
    la joie de vivre Avatar von Berghuhn
    Ort: am Berg natürlich...
    @ Chatte: Du hast mit Jameda eröffnet und Interchalet und Bewertungen ins Spiel gebracht.

    Bewertungsportale empfinde ich als sehr hilfreich, seien es nun Ärzte oder Unterkünfte. Aber es braucht wirklich mehrere (oder viele) Bewertungen um ein klares Gefühl zu bekommen. Bewertungen sind extrem subjektiv, weshalb ich aber nicht auf sie verzichten möchte.

    Meine Erfahrungen mit Interchalet sind dagegen die Allerbesten - ich habe schon sehr oft meine franz. Ferienwohnungen dort gebucht und bin auch bei sehr günstigen Angeboten noch nie enttäuscht worden. (Ich lese aber auch die Bewertungen auf franz. Portalen zu den gleichen Objekten (z. B. Residenzen) und kenne auch den "franz. Standard" )
    Und wenn ich vorher Zweifel bei dem Objekt oder dem Betreiber habe, rufe ich in Freiburg an und spreche mit der zuständigen Sachbearbeiterin. Dort bekam ich bisher stets "ungeschminkte" Einschätzungen, wenn ich darum bat.

    Ich habe schon mal eine sehr kritische Bewertung zu einer deutschen Unterkunft von denen geschrieben, die wurde selbstverständlich veröffentlicht. (Mit den Macken konnten wir leben und uns arrangieren, es entsprach aber in keinster Weise der Ausschreibung und der geringe Vorsaison-Preis war deshalb auch okay. Hätte ich diese "Macken" in der Hauptsaison zum vollen Preis gehabt, wären wir aber garantiert stressiger geworden.)

  3. #3
    Eisperlchen
    unregistriert
    Ich habe einmal einen Arzt auf Jameda bewertet, der Herr konnte mit der Kritik nicht umgehen und wollte dagegen vorgehen.
    Ich habe es dann gelöscht, das ist der ganze Ärger nicht wert.

  4. #4
    Ein echtes aktuelles Ereignis.
    Die Klage einer Medizinerin.
    Wir können Krise!

  5. #5
    Top-Fangirl Avatar von dedeli I.O.F.F. Team
    Ort: München
    War heute Top-Schlagzeile bei Spiegel , ich persönlich finde es interessant, wie bei solchen Bewertungsportalen manipuliert wird, was vielen gar nicht bewußt ist. Vielleicht ist das Thema in der Lounge aber tatsächlich besser aufgehoben.
    Geändert von dedeli (20-02-2018 um 20:07 Uhr)

  6. #6
    Zielstrebig Avatar von moki
    Ort: Niederbergisches Land
    Diese Portale bringen sowieso nichts, wenn negative Erfahrungen wieder gelöscht werden. Also bleibt nur Positives stehen - völlig nutzlos.
    Gegen Faschisten und deren Sympathisanten zu sein, macht einen nicht automatisch links, sondern demokratisch gesinnt.

  7. #7
    Zitat Zitat von moki Beitrag anzeigen
    Diese Portale bringen sowieso nichts, wenn negative Erfahrungen wieder gelöscht werden. Also bleibt nur Positives stehen - völlig nutzlos.
    Nicht wirklich. Ich habe bei diesem Portal auch schon mal nach den Ärzten meiner Stadt gesucht und auch viele gefunden. Einige von ihnen hatten durchaus auch ziemlich schlechte Bewertungen.

    @Eisperlchen
    Wie ist das eigentlich, wenn man da was schreibt? Muss man den Klarnamen angeben? Wusste dein Arzt wer du bist?
    Ich hab da zwar schon einige Male gelesen, aber nie was geschrieben.
    Bei der einen negativen Kritik (der Urologe hatte sonst nur positive) wusste der Arzt auch, von welchem seiner Patienten die schlechte Kritik kam.
    Er hat darauf geantwortet, aber in einem sehr sachlichen Ton
    Küchenpraktikantin Elisabeth aus Bayern

  8. #8
    hält tapfer durch Avatar von Wunderbar
    Ort: Bayern Mitte
    Es ging in dem von Chatte verlinkten, aktuellen Urteil gar nicht um die Bewertungen, sondern darum, dass man als Arzt durch Bezahlung eine Werbeeinblendung bekommt auf den Seiten von Jameda über Ärzte, die nicht für Jameda bezahlen.
    Und das Gericht hat nun erklärt, dass ein nicht für Jameda bezahlender Arzt das Recht hat, seine Löschung auf Jameda zu verlangen, wegen dieser Werbung.

    Deswegen ist eine Diskussion über die Bewertungen an sich ohne tagesaktuellen Bezug und damit in der Lounge besser aufgehoben, da stimmt ich Dedeli zu.

  9. #9
    Eisperlchen
    unregistriert
    Zitat Zitat von MarkenMusik-Fan Beitrag anzeigen
    @Eisperlchen
    Wie ist das eigentlich, wenn man da was schreibt? Muss man den Klarnamen angeben? Wusste dein Arzt wer du bist?
    Ich hab da zwar schon einige Male gelesen, aber nie was geschrieben.
    Bei der einen negativen Kritik (der Urologe hatte sonst nur positive) wusste der Arzt auch, von welchem seiner Patienten die schlechte Kritik kam.
    Er hat darauf geantwortet, aber in einem sehr sachlichen Ton
    Den Klarnamen muss man - denke ich - nicht angeben.
    Es kann gut sein,dass er wusste, von wem das kommt und hat auch sehr emotional geantwortet.

  10. #10
    Zitat Zitat von Wunderbar Beitrag anzeigen
    Es ging in dem von Chatte verlinkten, aktuellen Urteil gar nicht um die Bewertungen, sondern darum, dass man als Arzt durch Bezahlung eine Werbeeinblendung bekommt auf den Seiten von Jameda über Ärzte, die nicht für Jameda bezahlen.
    Und das Gericht hat nun erklärt, dass ein nicht für Jameda bezahlender Arzt das Recht hat, seine Löschung auf Jameda zu verlangen, wegen dieser Werbung.

    Deswegen ist eine Diskussion über die Bewertungen an sich ohne tagesaktuellen Bezug und damit in der Lounge besser aufgehoben, da stimmt ich Dedeli zu.
    Ich sehe das ein bisschen anders, denn es geht ja in dem Urteil um ein "Geschäftsmodell", das zu einer Bevorzugung der zahlenden Ärzte gegenüber den nicht zahlenden Ärzten führt - und damit Kunden/Patienten eben nicht so neutral informiert, wie diese das erwarten.

    Vielleicht passt das Beispiel von der Ferienwohnung auf den ersten Blick nicht ganz dazu, es zeigt aber eben auch, wie wenig neutral auch solch ein Portal u.U. ist.

    Mich würde ja schon interessieren, auf welchen (bekannteren) Bewertungsportalen man sich durch Zahlung an den Betreiber selbst in den Vordergrund rücken lassen kann.

    Auslöser meiner Überlegungen war das aktuelle Urteil, aber mir ist es letztlich egal, wo das diskutiert wird, wenn man es hier mit der Unterscheidung aktuell - allgemein so genau nimmt. No problem.


    Übrigens liest sich die Mitteilung über das BGH-Urteil auf der Jameda-Seite so, als könne ein Arzt auch künftig keine Löschung verlangen.

    Ist mir gerade zu hoch, ich bin durch eine fette Grippe offenbar in der Denkleistung eingeschränkt...
    Wenn Russland aufhört zu kämpfen, ist der Krieg zu Ende. Wenn die Ukraine aufhört zu kämpfen, ist die Ukraine am Ende. US-Außenminister Blinken

  11. #11
    einfach hier Avatar von Richer
    Ort: Bergstraße
    Zitat Zitat von Eisperlchen Beitrag anzeigen
    Ich habe einmal einen Arzt auf Jameda bewertet, der Herr konnte mit der Kritik nicht umgehen und wollte dagegen vorgehen.
    Ich habe es dann gelöscht, das ist der ganze Ärger nicht wert.
    So einen fall hatte ich auch schon. Da hat die Zahnärztin der (wirklich berechtigten) negativen bewertung widersprochen und ich bekam die Aufforderung, die Bewertung zu ändern.
    Also hab ich sie gelöscht und die Zahnärztin lässt nach wie vor alle negativen bewertungen löschen, damit sie mit einer 1 im Internet steht

  12. #12
    Crumb Begging Baghead Avatar von Shambles
    Ort: Albionarks/Arcadia
    Wie Gäste Restaurants mit schlechten Tripadvisor-Bewertungen erpressen

    «Mach mir einen besseren Preis oder ich mache dein Lokal auf Tripadvisor fertig!» Wenn Gäste Restaurantbesitzern drohen. Ein Fallbeispiel

    https://www.watson.ch/Schweiz/Google...ngen-erpressen
    Wobei ich den Rat des Anwalts in der Form ja verherrend finde.


    &

    (...)
    Um zu belegen, wie einfach eine Manipulation möglich ist, kaufte die Konsumentenzeitschrift «Saldo» für den «Grünen Hund» mit Einwilligung des Wirts bei der deutschen Firma Fivestar Marketing positive Bewertungen. Vor der Testaktion lag das Restaurant im Tripadvisor-Ranking auf Rang 75. Die gekauften Bewerter erteilten nur Höchstnoten, lobten das Servicepersonal als «super herzlich». Das zeigte Wirkung. Innert Monatsfrist stieg das Lokal auf Rang 19.

    (...)
    https://www.limmattalerzeitung.ch/li...rzte-131906243
    Geändert von Shambles (21-02-2018 um 10:02 Uhr)
    Why should I wait until tomorrow/It's already been, I've already seen all the sorrow that's in store
    I will beg or steal or borrow/Hold on tighter to all that sorrow tries to choir

  13. #13
    Zitat Zitat von Shambles Beitrag anzeigen
    Solchen Gästen sollte man eigentlich ebenso freundlich wie bestimmt sagen, dass sie sich mit ihrer Aktion strafbar machen (Nötigung/Erpressung). Vom Wortführer würde ich ganz ruhig einen Ausweis fordern (sofern nicht ohnehin durch Kartenzahlung die Identität feststellbar ist), dann hat man ihn am Wickel. Oder er muss den Rückzug antreten.
    Wenn Russland aufhört zu kämpfen, ist der Krieg zu Ende. Wenn die Ukraine aufhört zu kämpfen, ist die Ukraine am Ende. US-Außenminister Blinken

  14. #14
    Zitat Zitat von Shambles Beitrag anzeigen
    https://www.watson.ch/Schweiz/Google...ngen-erpressen
    Wobei ich den Rat des Anwalts in der Form ja verherrend finde.
    Ja. Durch diese Bewertungsplattformen und die Macht einer 30-köpfigen Gruppe gerät irgendwie alles aus dem Ruder.

    Eigentlich müsste man diesen Gästen an der Stelle sagen, dass sie gern noch etwas aus der Karte bestellen können, und zwar zu den darin deklarierten Preisen. Und falls dies nicht gewünscht sei, man dann jetzt auch gern die Rechnung fertigen würde.

    Was ich mich aber andererseits immer frage: Wer guckt denn bitte erst bei Tripadvisor nach den Bewertungen, bevor er ein Restaurant betritt? Ist das üblich in solchen Touristenhochburgen?
    Und eine Bewertung in dieser Form "Da hatten noch meine Socken mehr Würze" könnte ich erst gar nicht ernst nehmen. So kindisch und undifferenziert.
    Andersherum, ein Lob wie "Super Ebayer Laden, gern wieder" ist genau so ein Quark.
    Don't tell them too much about your soul. They're waiting for just that. ~ Jack Kerouac

  15. #15
    Zitat Zitat von chatte03 Beitrag anzeigen
    Solchen Gästen sollte man eigentlich ebenso freundlich wie bestimmt sagen, dass sie sich mit ihrer Aktion strafbar machen (Nötigung/Erpressung). Vom Wortführer würde ich ganz ruhig einen Ausweis fordern (sofern nicht ohnehin durch Kartenzahlung die Identität feststellbar ist), dann hat man ihn am Wickel. Oder er muss den Rückzug antreten.
    Fordern kannst du ja, aber wieso denkst du, dass du ihn dann am Wickel hättest?


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