Oder du legst dich mit Doris ins Bett und machst mit ihr rum. Wenn dein Freund euch dann erwischt, wird er eifersüchtig und reißt Doris den Kopf ab.
1.: Klappt natürlich nur, wenn dein Freund nicht auf die Idee kommt, dass ihr nun regelmäßig Spaß zu Dritt haben werdet - also er, Doris und du.
2.: Wichtig ist, dass er Doris rauswirft und nicht dich.
Klappt alles nicht. Ich wollte ihm Doris schon mal abkaufen, so dass sie in meinen Besitz übergeht und ich sie dann hätte verscherbeln können, aber mein Freund wollte nicht, die blöde Kuh
Dann dachte ich, dass auf der Terrasse ein toller Platz wäre. Mit ein bisschen Zeit wäre Doris erheblich verwittert; und wir haben ja auch so starke Winde hier. Ich habe mir vorgestellt, wie Doris aus dem 5. Stock Altbau fällt und auf dem Asphalt zersplittert...
aber ich durfte sie nicht rausstellen. Mein Freund hat den Braten wohl gerochen, der schlaue Bursche.
Na, und so leben wir nun zu dritt plus 2 Katzen und unserem Robbie Williams-Papp-Aufsteller
Ja, so traurig ist mein Leben
Kennt sich jemand mit dem Paypal Käuferschutz aus?
Ich habe bei ebay ein Spiel verschickt. Die Kundin wünschte sich den Versand des Artikels und die Versandart haben wir vorher nicht vereinbart, weshalb ich es als Brief mit Sendungsverfolgung geschickt habe. Nun ist das Spiel laut der Käuferin nicht angekommen und sie hat bei Paypal den Käuferschutz beantragt. Laut Sendungsverfolgung sei das Spiel allerdings zugestellt worden.
In BGB ist ja geregelt, dass das Risiko mit Versand auf den Käufer übergeht.
Vor kurzem gab es auch eine Rechtssprechung zu dem Thema zugunsten des Verkäufers. Ebenfalls mit der Begründung, dass das Risiko auf den Käufer übergeht.
Meint Ihr, ich soll das so erwähnen? Bin ich im Recht, oder eher nicht? Laut BGB und Gefahrenübertragung schon, oder? Da kann ja eigentlich auch kein "Käuferschutz" was machen. Den Beleg für den Versand habe ich auch noch vorhanden und ich habe einen Nachverfolgungsauftrag bei der Post angefordert, der dauert allerdings bis zu 32 Tage und der Fall bei Paypal soll Anfang Januar geschlossen werden.
Bin grad aufgewacht und hab panisch auf die Uhr geguckt. Ich muss noch voten? Oder nicht? Ich habe keine Erinnerung bekommen. Nicht das ich es darauf anlege, aber bin verunsichert ob ich heute für Türchen12 voten muss oder bis heute meins geht? Die Erinnerung gab mir immer etwas Sicherheit nicht die Deadline zu verpassen, da ich ja momentan keinen normalen Tages- Nachtrhythmus habe und daher immer leicht durcheinander komme welcher Tag ist. Also Tag hier beim Kalender. Da ich nicht jeden Tag reinschaue.
Geändert von Deleila (15-12-2017 um 21:09 Uhr)
Da steht allerdings "nur" das es zugestellt worden ist. Da steht halt nicht an wen, oder so. Deshalb würde ich mich dann lieber auf den Paragraph berufen, dass auf Versandwunsch, mit Versand, die Gefahr auf den Käufer übergeht. Habe aber auch einen Nachverfolgungsantrag gestellt und da müsste dann auch mitgeteilt werden, an welche Adresse der Brief zugestellt worden ist.
Vielen Dank Vii.
Ich hoffe mal ich bin jetzt nicht ganz blöd und habe schon gevotet, da ich manchmal gleich für mehrere Türen gevotet habe. Aber so schlimm ist es dann glaube ich doch nicht.
schau mal da:
https://www.paypal.com/de/webapps/mp...rotection-full
mit der Sendungsverfolgung hast Du doch den Namen des Käufers und Verkäufers? Aus meiner Sicht greift dann Verkäuferschutz
Caribou: Habe ich beim letzten Mal geleert, da Postfach fast voll.
Ich gehe jetzt nach dem was Vii sagt. Ich vote jetzt einfach. Besser als nicht voten.
Danke trotzdem für eure Hilfe