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  1. #31
    Zitat Zitat von Mausophon Beitrag anzeigen
    Ich glaube, wir haben einfach ganz unterschiedliche Personengruppen im Auge. Jemand, der 1150 € netto verdient - also nach Abzug von Betriebskosten, Vorsorgekosten sprich KV und ggfls. Altersvorsorge und Steuern wird allenfalls dann im geringem Umfang vom Staat subventioniert, wenn er in einer Großstadt mit höchster Mietstufe wohnt oder von diesem Gehalt mehrere Personen ernähren muss.
    Aber es ging doch um Personen, die 1150 € brutto verdienen und sich KV und Altersvorsorge dann nicht mehr leisten können.

  2. #32
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Aber es ging doch um Personen, die 1150 € brutto verdienen und sich KV und Altersvorsorge dann nicht mehr leisten können.
    Hast du meinen letzten Beitrag gelesen? Darin befasse ich mich ausführlich mit den Selbständigen, deren Verdienst sich um die Höhe von 800 € netto, also rund 1150 € brutto herum bewegt.

  3. #33
    Zitat Zitat von Mausophon Beitrag anzeigen
    Hast du meinen letzten Beitrag gelesen? Darin befasse ich mich ausführlich mit den Selbständigen, deren Verdienst sich um die Höhe von 800 € netto, also rund 1150 € brutto herum bewegt.
    Ja. Natürlich erst, nachdem ich meinen Beitrag geschrieben hatte, da er ja fast zeitgleich abgesetzt wurde. Aber unabhängig davon verstehe ich trotzdem nicht, wieso du in dem von mir zitierten Beitrag ausdrücklich von Selbständigen schreibst, die 1150 € netto verdienen.

  4. #34
    Zitat Zitat von Predni Beitrag anzeigen
    Welche "sachliche Argumente" und "Fakten"

    Giftnudel hat sein eigenen Link nicht gelesen, ansonsten hätte er den Quatsch da nicht rauskopiert weil im selben Text "2 Sätze tiefer" steht klipp und klar drin:



    Q.E.D. So und wieso sollte man also auf jemanden antworten, der selber anscheinend keine Ahnung vom Thema hat und nur schnell irgendwas googelt und dann nicht mal liest? Dazu eine hirnrissige Milchmädchenrechnung
    Genau so läuft es mit der Veranlagung der Beiträge zur GKV, wenn ein höheres Einkommen als das der Beitragsbemessungsgrenze erwirtschaftet wird. Und immer, wenn sich die Einnahmen (bis zur Höchstgrenze) erhöhen, kassiert die Krankenkasse ab. Dabei ist es völlig egal, ob sich das Einkommen auch netto erhöht hat. Auch ungerecht, wenn du so willst. Selbst freiwillig Versicherte, die wie Dosts Frau gar nichts verdienen, zahlen den hohen Beitrag. Wie willst du die veranlagen?

    Wechsel zur PKV ist auch schlecht, weil du als Selbständiger (fast) nur dann zurück in die GKV kannst, wenn du in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechselst. Im Alter aus guten Gründen nicht mehr möglich.

    Ich habe die 40-Std.-Berechnung einfach als Grundlage genommen, ab wieviel Std. sich bei dem Einkommen ein annähernd angemessener Stundensatz ergibt. 10 Std./Monat? Eine gemütliche Selbständigkeit.

    Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nur eine geringe Stundenzahl im Monat arbeiten kann, sollte der ganz anders finanziell abgesichert werden (kein Hartz 4) als sich in eine frustrierende Selbständigkeit flüchten zu müssen. Etwas nebenher arbeiten müsste dann auch möglich sein.

    Nur mal so nebenbei: Die Smileys verleiten jetzt auch nicht gerade dazu, deine Ansprüche ernst zu nehmen.
    Geändert von Giftnudel (28-02-2018 um 11:37 Uhr)

  5. #35
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Ja. Natürlich erst, nachdem ich meinen Beitrag geschrieben hatte, da er ja fast zeitgleich abgesetzt wurde. Aber unabhängig davon verstehe ich trotzdem nicht, wieso du in dem von mir zitierten Beitrag ausdrücklich von Selbständigen schreibst, die 1150 € netto verdienen.
    Die Formulierung "verdienen", die Dost in einem viel frühren Beitrag gewählt hatte, auf den ich mich bezog, war für mich insofern nicht klar. Die Erörterung ist jedoch m.E. überflüssig, da ich mich mit dem ca. 1150 € -Verdienst inzwischen sowohl in seiner Netto- als auch in seiner Bruttovariante befasst habe.

  6. #36
    Member Avatar von Manitu
    Ort: Quifte an der Knatter
    Jetzt kommt Jens Spahn, der Messias der Pharmaindustrie, alles wird jetzt besser.

  7. #37
    @Giftnudel

    Ist mir eigentlich relativ egal ob du mich ernst nimmst oder nicht Und deine Stundenrechnung ist einfach irrsinnig und zeigt abermals das du keinen Plan von der Materie hast und der Smiley ist extra für dich nun

    Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nur eine geringe Stundenzahl im Monat arbeiten kann, sollte der ganz anders finanziell abgesichert werden (kein Hartz 4) als sich in eine frustrierende Selbständigkeit flüchten zu müssen. Etwas nebenher arbeiten müsste dann auch möglich sein.
    Und wie? Solange du auch nur geringfügig Arbeitsfähig bist, landest du bei Arbeitsamt bzw Jobcenterund in den ganzen krankmachenden Apparat. Die einzige Lösung die für mich Sinn macht bei diesem Thema, ist das bedingungslose Grundeinkommen und der aktuelle Test in Finnland mit 2000 Leuten, zeigt das auch mehr als deutlich aber das ist wieder ein leicht anderes Thema.

    Achja und wer sagt das die Selbstständigen frustriert sind? (Only4you, again)

    @Dost

    Was sind jetzt eure Vorschläge?
    Als erstes müsste man dringend weg von dieser fiktiven Berechnung und nach dem wahren Einkommen Beiträge entrichten. Wobei, wie du es aber schon angemerkt hast, eine Grenze geben muss oder eine bestimmte Frist, ab der man dann volle Beiträge bezahlt. Einige Vorschläge sehen ja 2 Stufen vor, 450 Euro Grenze und die 1150 (nicht ganz sicher gerade) Grenze. Ebenso muss die Grenze für Gutverdiener aber auch verschoben werden, wer mehr verdient, sollte auch mehr bezahlen. Aktuell ist bei 4425 Euro im Monat die Höchstgrenze erreicht, alle die darüber verdienen, bezahlen nicht mehr. Wieso?

    Im Grunde hast du bei der KV bei den Selbstständigen einen realistischen Zahlungsraum und 2 vollkommen unrealistische. Das ganze sieht so aus, die Mindestberechnung ist bei 2283 Euro und die Maximalberechnung bei 4425 Euro. Alles unter 2283 Euro wird extrem benachteiligt, alles über 4425 bevorteiligt (auch wenn es vermutlich wenige sind, ich kenne die Zahlen jetzt nicht)

    Sieht das für dich fair aus? Im Grunde werden aktuell nur die Personen zwischen 2283 und 4425 korrekt berechnet.

    Eine Frage noch zu deiner Frau, das habe ich nicht ganz verstanden. Wieso ist deine Frau "extra" versichert? Was machst du bzw arbeitest du?

    Für mich ist das, was Mauso und Predni wünschen mit den Interessen einer Solidargemeinschaft nicht vereinbar, da geht es nur um Einzelinteressen und es ist absolut inkompatibel mit einer sozialen Marktwirtschaft.
    Wir haben keine wirkliche soziale Marktwirtschaft wenn du dir mal die ganzen (großen) Firmen und deren Steuerverhinderungstricks und Absprachen anschaust. Der Mittelstand ist einer der größten Stützen Deutschlands, abseits davon gibt es Gewinner und Verlierer aber mit "sozial" ist da kaum noch was meiner Meinung nach.

    Außerdem wie Mauso es schon geschrieben hat, was ist dir lieber? Ein Arbeitsloser der versucht etwas zu erreichen oder jemand der faul rumliegt? Beide verdienen aktuell das selbe, nur dem einen davon, könnte man helfen, wenn man es endlich fairer gestaltet.

    Ich kenne jemand, der hat genau das Problem. Vorab, er kann aus gesundheitlichen Gründen keine 6-8h am Stück mehr arbeiten. Seine monatlichen Einnahmen schwanken seit Jahren zwischen 800-1000 Euro und er ist offiziell immer noch beim Jobcenter, weil er sich die KV Beiträge nicht leisten kann.

    Das heißt, er beantragt Hartz 4, bekommt im Endeffekt aber kaum was von denen, ist aber versichert. Er hat defakto das selbe Geld wie wenn er "nichts" macht, er entlastet aber den Staat schon viel. Wieso also nicht solche Menschen helfen? Gleichzeitig würde, wie Mauso geschrieben hat, die KK auch profitieren, weil sie vermutlich mehr Einnahmen hätte als den Beitrag der jetzt für Hartz 4 Empfänger bezahlt wird.

  8. #38
    Top-Fangirl Avatar von dedeli I.O.F.F. Team
    Ort: München
    Zitat Zitat von Predni Beitrag anzeigen
    Ebenso muss die Grenze für Gutverdiener aber auch verschoben werden, wer mehr verdient, sollte auch mehr bezahlen. Aktuell ist bei 4425 Euro im Monat die Höchstgrenze erreicht, alle die darüber verdienen, bezahlen nicht mehr. Wieso?
    Vermutlich weil sonst zu viele in die private Krankenversicherung wechseln würden, die Versicherungspflichtgrenze liegt nur etwas höher als die Beitragsbemessungsgrenze. Viele Höchstzahler würden dann in der gesetzlichen Krankenkasse fehlen, was deren Leistungsfähigkeit und finanzielle Situation sicher nicht steigern würde.
    Geändert von dedeli (28-02-2018 um 14:15 Uhr)

  9. #39
    Perrier
    unregistriert
    .
    Geändert von Perrier (29-08-2018 um 21:41 Uhr)

  10. #40
    Zitat Zitat von dedeli Beitrag anzeigen
    Vermutlich weil sonst zu viele in die private Krankenversicherung wechseln würden, die Versicherungspflichtgrenze liegt nur etwas höher als die Beitragsbemessungsgrenze. Viele Höchstzahler würden dann in der gesetzlichen Krankenkasse fehlen, was deren Leistungsfähigkeit und finanzielle Situation sicher nicht steigern würde.
    Richtig. Es würde jedenfalls das nicht immer gerechte System nicht gerechter machen. Das duale System ist eigentlich eine merkwürdige Regelung. Ich weiß gar nicht, wer sich das ausgedacht hat. Dass für die Leistungsträger ein privat versicherter Patient lukrativer ist als ein GKV Patient, ist doch irgendwie idiotisch.
    Die beste Lösung wäre vielleicht weniger eine staatliche Versicherung sondern nur noch private Versicherungen im Konkurrenzkampf untereinander. Für den sozialen Ausgleich (Familienmitversicherung, einkommensabhänge Versicherung) wäre dann der Staat zuständig.

    Wie man sich das mit der Bürgerversicherung vorstellt weiß ich auch nicht. Es klingt nach reiner Verwaltung, was meistens alles teurer aber nichts besser macht.

    Zu den Beiträgen für Selbständige:
    Die Mindestbemessungsgrundlagen sind wirklich nicht gerecht. Andererseits sind sie vorher bekannt und in einer seriösen betriebswirtschaftlichen Planung müssen sie auch berücksichtigt werden. Es gibt nun einmal fixe Kosten, an denen man nicht vorbei kommt. Andererseits bin ich dafür, die Regelungen an die geänderten Verhältnisse, was selbständige Tätigkeiten angeht, anzupassen.

  11. #41
    Leider sind ja nun viele Leute nicht freiberuflich, weil sie es so toll finden, sondern weil es in ihrer Branche kaum sozialversicherungspflichtige Stellen gibt und stattdessen die Scheinselbständigkeit blüht. Mit Honoraren, bei denen es kaum Verhandlungsspielraum gibt.

    Und das in Bereichen, die durchaus gesellschaftlich relevant sind bzw. als solche gepriesen werden, wie z. B. die offiziellen Integrationskurse Deutsch. Nach wie vor unterrichten hier ganz überwiegend Freiberufler/innen in prekären Verhältnissen. Und erst 2016 hat sich das BAMF dazu durchgerungen, den Bildungsträgern Honorare vorzugeben, bei denen den Dozent/innen nach Abzug von Sozialversicherung und Steuer zumindest ein bescheidener Nettobetrag zum Leben bleibt. Ich hatte vor Jahren Glück, eine der raren Festanstellungen in der Erwachsenenbildung zu ergattern. Aber nicht jedem bietet sich diese Option. Und auch bei mir hieß das z. B., dem sehr gemochten DaZ-Unterricht Adieu zu sagen.

    Freiberufliche DozentInnen sind übrigens schon längst rentenversicherungspflichtig, was ich persönlich auch vernünftig finde (das sehen viele anders). Hier konnte man aber immerhin einkommensabhängig zahlen, anders als bei dem starren und viel zu hoch angesetzten fiktiven Mindesteinkommen bei der KK. Die geplante Halbierung wird da vielen Kolleg/innen schon Erleichterung bringen, ändert aber nichts am Grundproblem.

    PS Kaum waren die etwas besseren Honorarvorgaben des BAMF durch, gab es übrigens plötzlich die eine oder sozialversicherungspflichtige Stelle, sogar für DaZ-Dozenten. Wo dann mal eben 30 Stunden Unterricht als Teilzeitstelle verkauft werden, so dass sich das Ganze für die Bildungsträger wieder rechnet.
    Geändert von binnenschiffer (28-02-2018 um 17:53 Uhr)

  12. #42
    Dost
    unregistriert
    Hier werden aktuell sehr sehr viele Problemfelder gemischt. Mir geht es einzig um die KV-Beiträge von Selbständigen.

    Ein Bauarbeiter der LGII hat aktuell einen Mindestlohn von ca. 15€, verdient also als Vollzeitkraft ungefähr 2550€ und es werden für ihn ca. 385€ KV-Beiträge abgeführt.

    15€*40h*4,3Wochen*15% KV


    Für einen Mindestlohnempfänger, der Vollzeit arbeitet, werden ca. 225€ KV-Beiträge abgeführt.

    8,84€*40h*4,3Wochen*15% KV


    Der Selbständige mit eigener Firma und 10 Angestellten, der sich arm rechnet, soll nur 250€ zahlen und damit voll krankenversicherungspflichtig sein? Und dafür erhält er dann genau den gleichen Versicherungsschutz wie der Mindestlohnempfänger?

    Oder gilt die Absenkung der Beitragsgrenze jetzt nur für die (scheinselbständigen) Einzelselbständigen? Und wenn ja, warum nur für die? Und was passiert, wenn sie doch eine Bürokraft für 450€ anstellen wollen? Rutschen sie dann wieder hoch?

    Wieso muss für einen Bauarbeiter 385€ KV bezahlt werden, ein (Schein-)Selbständiger nur 250€ oder noch weniger? Das deckt die Kosten in der KV sicherlich nicht.

    Ein Selbständiger wird in der KV in etwa die gleichen Kosten wie der Mindestlohn Empfänger verursachen, soll aber nur ein Drittel der Beiträge des Bauarbeiters bezahlen?

    Alle Beispiele von Mauso sind Personen, die in aller Regel gerne als Angestellte tätig wären. Sie schaffen es leider nicht und sahen sich gezwungen sich als (Schein-)selbständige selber auszubeuten.

    Für Auftraggeber, die in Wahrheit Arbeitgeber sind, sind diese Scheinelbständigen sehr bequem und auch noch günstig. Diese Scheinselbständigen, die sich selber ausbeuten, gefährden den regulären Arbeitsmarkt. Wenn man sie dann noch subventioniert, indem man ihnen KV-Beiträge zugesteht, die nur die Hälfte des Mindestlohnempfängers beträgt, hat der reguläre Arbeitnehmer und der faire Arbeitgeber es noch schwerer Arbeit bzw. Aufträge zu erhalten.

    Mal abgesehen vom Bürokratismus solche Beiträge zu berechnen und den unendlichen Möglichkeiten zu bescheißen.

    Ich kann nicht ganz verstehen, warum der Staat einen arbeitslosen angestellten Drucker/Rechtsanwalt anders helfen soll als einen arbeitslosen selbständigen Drucker/Rechtsanwalt. Warum? Ich bin ja ganz bei Mauso und Predni, dass der Staat eine soziale Verantwortung hat, aber doch nicht, indem er Scheinselbständigkeit fördert und genau das ist der Fall, wenn ein Selbständiger noch nicht ein Mal 400€ KV zahlen kann. Das ist keine Selbständigkeit.


    Zitat Zitat von Perrier Beitrag anzeigen
    @Dost: mit Marktwirtschaft hat die GKV überhaupt nichts zu tun. Die PKV schon eher, aber aufgrund der Existenz der GKV ist das nun auch kein funktionierender Markt. Ansonsten haben wir das Zeitalter der sozialen Marktwirtschaft leider schon vor einer ganzen Weile hinter uns gelassen.
    habe ich doch nie behauptet. Da hast du was falsch verstanden. Die GKV ist ein Moloch hoch Zehn voller Willkürlichkeit
    Geändert von Dost (28-02-2018 um 19:50 Uhr)

  13. #43
    Perrier
    unregistriert
    .
    Geändert von Perrier (29-08-2018 um 21:41 Uhr)

  14. #44
    Seit wann kostet KV 30%? Die kostet knapp die Hälfte.

  15. #45
    @ Dost

    Deine Berechnungen kann ich nicht so recht nachvollziehen. Der Beitragssatz für Nichtselbständige beträgt meines Wissens so zwischen 15 und 16 % und wird zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen.

    Der Selbständige muss immer den vollen Beitrag zahlen.

    Edit: Blaupause war schneller


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