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  1. #61
    @Dost

    Ich glaube der einzig "weltfremde" in diesen Thread bist du und völlig schreibt man mit v und nicht mit F. Wenn wir vom Mindestlohn reden, dann vom allgemeinen Mindestlohn und nicht wahllos auf einmal vom Bau LG 2345808 Lohn aber gut, du biegst es dir eben zurecht.....

    Außerdem will ich sehen, wie du dich für 100 bzw 200 Euro PKV versicherst, wenn du 30, 40 oder sogar 50 Jahre alt bist.

  2. #62
    Zitat Zitat von Dost Beitrag anzeigen
    Föllig Falsch! Der Selbständige zahlt in der PKV je nach Tarif etwas über 200€.
    Du hast vohl völlig verpennt, dass über die Beiträge in der GKV gesprochen vurde.


    Zitat Zitat von Dost Beitrag anzeigen
    Du musst Baujahr 1990 sein und kein alter Chinese
    Zitat Zitat von Dost Beitrag anzeigen

    Föllig falsch. 14,50€ ist niedriger als der Mindestlohn Bau LG II, also niedriger als der eines Pflasterers.

    ....

    Das ist doch föllig falsch. Der Selbständige geht in die PKV, zahlt sagen wir 230€ und kann soviel verdienen, wie er will. Es ist seiner KK egal, da sie einkommensunnabhängig funktioniert.
    In aller Regel bezahlt der Selbständige fast immer weniger als der Angestellte und das, obwohl er wesentlich mehr verdient.
    ...
    Fassen wir zusammen: Ein männlicher Bauarbeiter unter 30 ferdient nicht nur einen Haufen Mindestlohnkohle, sondern kriegt, wenn er selbstständig ist, auch eine fiel billigere Krankenversicherung, weil er weder ein alter Chinese noch eine Frau im gebärfähigen Alter ist. Der ist dann auch nicht scheinselbstständig, weil er wegen seiner dicken Mindestlohnkohle ja auch fiel mehr ferdient als 1150 Euronen.

    Und jetzt hatten wir genug Spaß mit dem lustigen Dost, der sowohl ein Kraut als auch ein Freund sein kann und kehren wieder auf den Boden der Tatsachen zurück.

    Was der Dost anscheinend gar nicht verstanden hat ist, dass es die Öffnungsklausel in der PKV vor allem für Beamte und Beamtenanwärter, bei einigen wenigen Anbietern auch für Angestellte gibt, für Selbstständige aber nicht.
    Für Selbstständige steht in der PKV ohne Gesundheitsprüfung nur der Basistarif zur Verfügung, in dem der Vertragsschluss unter bestimmten Bedingungen für die PKV-Unternehmen verpflichtend ist.
    Der kostet aber, jetzt ratet mal, pro Monat um die 400 €.
    Geändert von Mausophon (01-03-2018 um 19:15 Uhr)

  3. #63
    Perrier
    unregistriert
    .
    Geändert von Perrier (29-08-2018 um 21:41 Uhr)

  4. #64
    Man sollte vielleicht nochmal ganz deutlich sagen, dass der Notlagentarif und der Basistarif unterschiedliche Konstrukte sind.

    Der Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV) ist eine Notlösung. Er eignet sich für Privatversicherte, denen ein interner Tarifwechsel nicht hilft und die nicht zurück in eine gesetzliche Kasse können. Die Leistungen im Basistarif sind mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar. https://www.finanztip.de/pkv/pkv-basistarif/


    Ich habe oben behauptet, der Basistarif koste monatlich um 400 €. Das kann man so nicht wirklich sagen - ich bin dabei lediglich von einem Beispiel aus der Praxis ausgegangen, einem Einzelfall, in dem die betreffende Person schon lange in der PKV versichert war, alt und krank wurde und in den Basistarif wechseln musste. KV und PV-Betrag summierten sich auf fast genau 400 €. Da hatte der Betreffende aber noch ziemlich Glück. Eine einheitliche Beitragshöhe gibt es im Basistarif nicht. Es sind lediglich die Höchstsätze festgelegt. Der entsprechende Betrag liegt 2018 bei 645,05 €.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Basistarif
    Man wird wohl davon ausgehen müssen, dass die meisten Versicherer in ähnlich gelagerten Fällen wie dem oben genannten dazu neigen würden, deutlich mehr als 400 € zu fordern, denn selbst der Höchstbeitrag wäre nicht kostendeckend gewesen.

  5. #65
    Seit dem 01.01.2018 lohnt es sich für Rentner, die Grundsicherung beziehen zumindest in kleinem Rahmen, wenn sie zusätzliche Altersvorsorge betrieben haben. Das gilt nicht für alle Vorsorgearten, aber zumindest für Betriebsrenten sowie zertifizierte Riester- und Rürup-Renten. Grundlage sind § 82 Abs. 4 und 5 SGB XII.
    Die Rentner habe einen Freibetrag von 100 €. Von dem 100 € übersteigenden Betrag bleibt für Alleinstehende noch 30 % anrechnungsfrei, höchstens aber 208 €.
    https://www.buzer.de/gesetz/3415/al65242-0.htm
    Hier ist das leicht verständlich erklärt: https://www.ihre-vorsorge.de/magazin...-im-alter.html

    Ich finde, dass die Änderung erstaunlich wenig bekannt gemacht und beworben worden ist. Wenn man bei google nach zusätzliche altersvorsorge grundsicherung anrechnung sucht, findet man zwar Infos dazu, stellt aber auch fest, dass keines der großen Nachrichtenmagazine zum Jahreswechsel darüber berichtet zu haben scheint.
    Dabei ist das doch ein Knaller: Erstmals lohnt es auch für die am wenigsten Begüterten, zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben.
    Die meisten ehemals Selbstständigen, die freiwillig gesetzlich krankenversichert waren, müssen allerdings bedenken, dass auch auf diese Zusatzrentenbeträge Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Damit ist dann fast 1/5 weg.


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