Dieser Thread soll aktuelle Entwicklungen im Sozial- und Gesundheitswesen aufgreifen.
Ganz aktuell bin ich auf das Thema "Massagen für Kassenpatienten" gestoßen, nachdem mir berichtet wurde, dass neuerdings Ärzte die Verordnung von Massagen verweigern. Ich dachte erst, es handele sich um das sattsam bekannte Budget-Problem. Aber: Seit November 2017 kann manuelle Therapie (MT) nicht mehr bei den Kassen abgerechnet werden, sofern nicht Physiotherapeuten, sondern Masseure oder medizinische Bademeister diese Leitung erbracht haben.
http://www.mittelbayerische.de/wirts...rt1565374.html
Gut, das haben nicht die gesetzlichen Kassen entschieden, sondern das Bundessozialgericht. Trotzdem ein Hammer, oder? Einem ganzen Berufsstand wird plötzlich ein wesentlicher Teil der Existenzgrundlage entzogen. Kassenpatienten stehen plötzlich viel weniger Massagetherapeuten zur Verfügung als noch vor Kurzem, und entsprechende Meldungen waren in den Medien kaum zu lesen. Ich musste jedenfalls recht intensiv suchen, um dem Problem auf den Grund zu gehen.
Dass sich allerdings einer der Ärzte im o.g. Fall rundweg weigerte, Massagen zu verschreiben, dürfte wohl doch ganz wesentlich mit dem Budget zusammenhängen. Ansonsten hätte der Hinweis auf die neue Abrechnungspraxis ja gereicht.
Ein anderes Problem: Der Mangel an Hebammen.
Sowohl freiberuflich tätige Hebammen als auch solche, die in Kliniken angestellt sind, gibt es mittlerweile viel zu wenig.
Bei den Freiberuflerinnen sind die hohen Versicherungsprämien ein wesenlicher Grund http://www.deutschlandfunk.de/schwer...icle_id=392410
In den Krankenhäusern führen die Sparmaßnahmen dazu, dass eine Vielzahl von Stellen unbesetzt sind. Hier zwei Artikel von vielen:
http://www.rp-online.de/leben/gesund...tine-1.3824708
Punkt des Tages Nr. 3:
Trotz des vielbeschworenen Fachkräfte- und Kindermangels sehen die GroKo-Verhandlungen nicht vor, Erwerbsanreize für einkommensschwächere Haushalte und Alleinerziehende zu erhöhen.
"Nach Berechnungen des Ifo-Instituts führt das Zusammenspiel von Hartz IV, Kindergeldzuschlag und Wohngeld dazu, dass beispielsweise eine Alleinerziehende mit zwei minderjährigen Kindern und einem Haushaltseinkommen zwischen 1700 Euro und 2350 Euro im Monat eine Grenzsteuerbelastung von über 100 Prozent hat. Das bedeutet, dass sie mit jedem zusätzlich verdienten Euro am Ende weniger in der Tasche hat als vorher." https://www.welt.de/wirtschaft/artic...chteiligt.html