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  1. #46
    30% KV Sorry aber das kann einfach nicht dein ernst sein und auf solcher Basis willst du hier diskutieren? Alter Falter

    Außerdem..

    wenn ein Selbständiger noch nicht ein Mal 400€ KV zahlen kann. Das ist keine Selbständigkeit.
    Du verstehst es einfach nicht oder willst es nicht verstehen WO das Problem ist...

  2. #47
    Aber Dost hat natürlich trotzdem nicht unrecht, der Selbständige zahlt evtl. nur unwesentlich mehr als der Mindestlohnempfänger.

  3. #48
    Zitat Zitat von blaupause Beitrag anzeigen
    Aber Dost hat natürlich trotzdem nicht unrecht, der Selbständige zahlt evtl. nur unwesentlich mehr als der Mindestlohnempfänger.
    Wenn man beim Mindestlohnempfänger den AG-Anteil berücksichtigt aber nicht. Im Prinzip zahlt der Selbständige selbst ohne Mindestbeiträge das Doppelte.

  4. #49
    Dost
    unregistriert
    Habe den Fehler korrigiert. Sorry.

  5. #50
    Zitat Zitat von Dost Beitrag anzeigen
    Der Selbständige mit eigener Firma und 10 Angestellten, der sich arm rechnet, soll nur 250€ zahlen und damit voll krankenversicherungspflichtig sein? Und dafür erhält er dann genau den gleichen Versicherungsschutz wie der Mindestlohnempfänger?

    Oder gilt die Absenkung der Beitragsgrenze jetzt nur für die (scheinselbständigen) Einzelselbständigen? Und wenn ja, warum nur für die? Und was passiert, wenn sie doch eine Bürokraft für 450€ anstellen wollen? Rutschen sie dann wieder hoch?
    Bei der im Koalitionsvertrag geplanten Absenkung des fiktiven Mindesteinkommens als Beitragsbemssung geht es laut Entwurf um die "kleinen Selbständigen", bzw. wie im Vorfeld meistens formuliert wurde, die "Solo-Selbständigen".

    Von Scheinselbständigkeit ist natürlich nicht offen die Rede. Muss ja im Übrigen auch nicht zwangsläufig vorliegen, nur weil die Einnahmen eines kleinen Selbständigen oder Freiberuflers gering sind.

  6. #51
    Zitat Zitat von Dost Beitrag anzeigen
    Der Selbständige mit eigener Firma und 10 Angestellten, der sich arm rechnet, soll nur 250€ zahlen und damit voll krankenversicherungspflichtig sein? Und dafür erhält er dann genau den gleichen Versicherungsschutz wie der Mindestlohnempfänger?
    Wer soll das sein? Du erfindest einen fiktiven Selbstständigen mit vielen Angestellten, der sich arm rechnet und möchtest damit beweisen dass eine Absenkung des Mindestbeitrags für Kleinstselbstständige nicht durchgeführt werden darf? Oder möchtest du hier den Selbstständigen mit geringen Gewinnen generell kriminelle Energie unterstellen?

    Die Einnahmen der Selbstständigen, um die es geht, sind vielfach so überschaubar, dass ein "kleinrechnen" gar nicht möglich ist. Die Intrumentarien, mit denen man Gewinne kleinrechnet, sind für ein ganz anderes Zielpublikum erfunden worden.
    Ich schlage vor, dass man diese Möglichkeiten beschneidet, wenn man gegen das Kleinrechnen vorgehen will. Ausgerechnet die kleinsten unter den Selbstständigen a) unter Generalverdacht zu stellen und b) ihnen Anteile ihrer Bruttoeinnahmen abzufordern, die niemand sonst in dieser Höhe zu zahlen hat, kann nicht die richtige Lösung sein.

    Zitat Zitat von Dost Beitrag anzeigen
    Oder gilt die Absenkung der Beitragsgrenze jetzt nur für die (scheinselbständigen) Einzelselbständigen? Und wenn ja, warum nur für die? Und was passiert, wenn sie doch eine Bürokraft für 450€ anstellen wollen? Rutschen sie dann wieder hoch?
    Wer sind diesen Einzelselbstständigen, denen du Scheinselbstständigkeit unterstellst? Was hat das alles mit einer Bürokraft zu tun? Wieso soll die Absenkung der Mindestbeitragsgrenze nur für Einzelselbstständige gelten? Diese Unterstellung ist mal wieder großer Unsinn.
    Es sind häufig die Einzelselbstständigen, die nur sehr kleine Gewinne machen. Warum? Wegen der geringen Einnahmen können sie keine Mitarbeiter einstellen. Darum sind sie Einzelselbstständige. So rum wird ein Schuh draus. Man muss die Regelung nicht auf Einzelkämpfer beschränken.


    Zitat Zitat von Dost Beitrag anzeigen
    Wieso muss für einen Bauarbeiter 385€ KV bezahlt werden, ein (Schein-)Selbständiger nur 250€ oder noch weniger? Das deckt die Kosten in der KV sicherlich nicht.
    Millionen von Arbeitslosen, Mini- und Gleitzonenjobbern, für die nur kleine Pauschalen oder viel weniger als 385 € an die GKV abgeführt werden, decken die Kosten in der KV auch nicht. Trotzdem erhebst du nicht die Forderung, dass die Jobcenter oder Arbeitgeber, die ihre teilweise hohen Gewinne mit Hilfe eben dieser Mini- und Gleitzonenjobber einfahren sowie die Jobber selbst kostendeckende Beiträge zu zahlen hätten. Warum nicht?


    Zitat Zitat von Dost Beitrag anzeigen
    Alle Beispiele von Mauso sind Personen, die in aller Regel gerne als Angestellte tätig wären. Sie schaffen es leider nicht und sahen sich gezwungen sich als (Schein-)selbständige selber auszubeuten.
    So ein Quatsch. Das trifft auf einige der Beispiele zu, auf andere nicht. Ich habe keine Lust, das in Bezug auf die Reihe derer die ich nannte, Beispiel für Beispiel einzeln auseinanderzupflücken, deswegen nehme ich nur eine Gruppe exemplarisch heraus, nämlich die der Menschen mit einem ausgeprägten Freiheitsdrang oder einem Handicap, die sich aufgrund z.B. gesundheitlicher Probleme nicht (mehr) vorstellen können, sich dem Diktat eines Arbeitgebers zu beugen, sondern sich ihre Zeit möglichst frei einteilen möchten, um noch über lange Zeit erwerbsfähig zu bleiben. Wenn diese Leute sich eine ideale Welt vorstellen, würden sie vielleicht sagen, dass sie gerne angestellt im Traumjob arbeiten würden. Oder lieber gesund wären. Dann kann ich mir aber genauso gut auch das Schlaraffenland erträumen. Ausgehend von der Situation, wie sie ist, nämlich sich ihrer Bandscheibenvorfälle, ihres Hangs zur Depression oder was auch immer gewahr, möchten diese Menschen nicht in ein Angestelltenverhältnis zurückkehren.

    Zitat Zitat von Dost Beitrag anzeigen
    Für Auftraggeber, die in Wahrheit Arbeitgeber sind, sind diese Scheinelbständigen sehr bequem und auch noch günstig. Diese Scheinselbständigen, die sich selber ausbeuten, gefährden den regulären Arbeitsmarkt. Wenn man sie dann noch subventioniert, indem man ihnen KV-Beiträge zugesteht, die nur die Hälfte des Mindestlohnempfängers beträgt, hat der reguläre Arbeitnehmer und der faire Arbeitgeber es noch schwerer Arbeit bzw. Aufträge zu erhalten.
    In dem Punkt gebe ich dir grundsätzlich Recht.
    Zu allererst jedoch: Noch einmal, nicht jeder Selbstständige mit geringem Verdienst ist ein Scheinselbstständiger. Diese Generalunterstellung ist undifferenziert und nervt.
    Ich bin zudem der Ansicht, dass man dieses Vorgehen von Auftraggeber an der Wurzel abschneiden muss, und die liegt nicht beim Scheinselbstständigen. Die wären mit Sicherheit tatsächlich lieber Angestellte, wenn sie irgendwie könnten. Mir ist schon klar, dass das nicht einfach ist. Die kriminelle Energie findet immer neue Strategien. Ich finde, da liegt ein wunderbares Potential des Staates für die Schaffung gewinnbringender Arbeitsplätze brach: Schlangengruben ausheben.

    Zitat Zitat von Dost Beitrag anzeigen
    Ich kann nicht ganz verstehen, warum der Staat einen arbeitslosen angestellten Drucker/Rechtsanwalt anders helfen soll als einen arbeitslosen selbständigen Drucker/Rechtsanwalt. Warum? Ich bin ja ganz bei Mauso und Predni, dass der Staat eine soziale Verantwortung hat, aber doch nicht, indem er Scheinselbständigkeit fördert und genau das ist der Fall, wenn ein Selbständiger noch nicht ein Mal 400€ KV zahlen kann. Das ist keine Selbständigkeit.
    Hä? So langsam verfestigt sich bei mir der Eindruck, dass du gar nicht weißt, was Scheinselbständigkeit ist.

    Bei dem Beispiel, das Binnenschiffer genannt hat, den Dozenten in Integrationskuresen ohne sozialversicherungspflichtige Anstellung, drängt sich der Verdacht z.B. sofort auf, aber nicht, weil zu vermuten steht, dass sie weniger als 1150 € brutto verdienen.
    Geändert von Mausophon (28-02-2018 um 22:09 Uhr)

  7. #52
    Zitat Zitat von blaupause Beitrag anzeigen
    Aber Dost hat natürlich trotzdem nicht unrecht, der Selbständige zahlt evtl. nur unwesentlich mehr als der Mindestlohnempfänger.
    Nein er zahlt "immer" mehr. Kannst du dir auch einfach bei jedem x-beliebigen Lohnrechner ausrechnen lassen. Der derzeitige Mindestbeitrag für Selbstständige liegt im Durchschnitt bei 425 Euro (inkl. allem und je nachdem welche KK)

    Um auf 425 Euro KK Beiträge bei einem Angestellten zu kommen, müsste dieser ca 2325 Euro Brutto verdienen, was bei angenommenen 160h ein Stundenlohn von 14,5 Euro sind. Also deutlich mehr als der des Mindestlohnes.

    Wenn ich das Beispiel vom Mindestlohn nehme, sieht es so aus, 425 Euro vs 270 Euro (Wobei diese 270 Euro noch geteilt werden) - Der Selbstständige zahlt also wesentlich mehr an Beiträgen und die "Belastung" ist fast 3mal so hoch gegenüber eines Angestellten bei gleichem Mindestlohneinkommen (Arbeitgeberanteil außen vorgelassen)

    Das selbe Spiel kannst du auch beim maximal Beitrag (4425 Euro) machen, hier sind es ca 800 Euro bei beiden Parteien (Mit leichten Vorteilen beim Angestellten, grobe Rechnung)

    Ist es einfach an der Zeit das System für die Selbstständigen fairer bzw gerechter zu machen. Es kann einfach nicht sein, dass man vollkommen realitätsfremde Beiträge bezahlt im Vergleich bzw der Selbstständige zu fast jedem Zeitpunkt mehr bezahlt, als ein Angestellter inkl. Arbeitgeberanteil!

    Sollten in der Rechnung Fehler sein, dann korrigiere ich sie hinterher
    Geändert von Predni (28-02-2018 um 22:58 Uhr)

  8. #53
    Na ja, das stimmt nicht ganz, aber in der Tendenz. Das BMAS sagt, bei Mindestlohn und 40 Stunden beträgt das Monatgehalt 1532 €.
    http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeits...hnrechner.html
    Wenn ich einen Butto-Netto-Rechner bemühe, dieses Gehalt eingebe und die Voreinstellungen ansonsten unverändert lasse - von irgendwelchen Beispieldaten müssen wir ja ausgehen - bekomme ich einen KV-Beitrag von 128,69 € plus 23,36 € Pflegeversicherung ausgespuckt. https://www.brutto-netto-rechner.info/
    Das ist natürlich nur der Arbeitnehmeranteil. Ein schlauer Mensch von woanders, er möge mir verzeihen, sagte heute dazu: "es ist ja nicht richtig, dass Arbeitnehmer "weniger" zahlen als Selbständige. Sie sehen nur die Hälfte, die der AG zahlt nicht. Erwirtschaften müssen sie diesen Anteil des Beitrags auch, sonst sind sie die längste Zeit Arbeitnehmer geblieben."

    Das stimmt, aber trotzdem ergibt sich hier natürlich ein erheblicher Unterschied im Sinne Prednis: Der Selbstständige, auch wenn er erheblich weniger als 1500 € verdient, zahlt bisher immer ca. 340 KV + ca. 60 € PV. In der GKV machen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zusammen eine Summe von lediglich rund 300 € aus.

  9. #54
    Die gehen dort von 172h aus bei dem Rechner, ich habe ja 160h angesetzt. Daher die Differenz aber ich sehe, ich Trottel habe die Pflegeversicherung bei mir immer vergessen Ich editier das gleich mal.

  10. #55
    Um nicht missverstanden zu werden: die Absenkung des Mindestbeitrages der KK für Kleinstselbständige ist mMn überfällig und ich würde mich persönlich für all die freuen, denen das zumindest etwas Luft verschafft. Vor allem für diejenigen, die durch ihre Tätigkeit aus dem zermürbenden System des ALG-II-Bezugs aussteigen wollen, ist eine solche Absenkung allemal eine sinnvollere Unterstützung als das Verharren in einer erzwungenen, krankmachenden und letztlich kostspieligen Passivität. Das gilt, wie Mausophon aufgezeigt hat, auch für viele andere, für die eine Festanstellung, aus welchen Gründen auch immer, keine Option ist.

    Und natürlich sind Kleinstselbständige nicht per se scheinselbständig. Nicht einmal alle freiberuflichen DozentInnen sind das. Bei den Integrationskursen der VHS und anderer Träger ist die Sache wegen der hohen Stundenzahl und der oft jahrelangen Beschäftigungsdauer zwar tatsächlich relativ klar, ähnlich problematisch ist z. B. die Beschäftigungspolitik der Universitäten. Das Beispiel habe ich aber vor allem gebracht, um darauf hinzuweisen, dass das Ganze nicht nur ein Problem des ‚freien Marktes‘ bzw. eines undurchdachten Geschäftskonzepts kleiner Selbständiger ist. Sondern dass da oft noch ganz andere gesellschaftliche Akteure mitspielen.

    Die Forderung, dass alle diese Tätigkeitsformen am besten verschwinden sollten, geht jedenfalls an der Lebenswirklichkeit vorbei. Die Menschen, die ihre Gründe haben, sie auszuüben, verschwinden auch nicht so einfach. Natürlich wären mehr sozialversicherungspflichtige Stellen wichtig, aber das kann doch nicht heißen, dass man an den Bedingungen für Freiberufler bzw. Selbständige nichts verbessern sollte. Und wie das Beispiel in meinem PS weiter oben zeigen sollte, muss man auch bei der Umwandlung von freiberuflichen Tätigkeiten in sozialversicherungspflichtige Jobs immer zweimal hinschauen.

    Wirklich absurd ist allerdings die derzeitige Rechtslage, dass einige freiberufliche Berufsgruppen rentenversicherungspflichtig sind und andere nicht. In der Praxis ignoriert die große Mehrheit der Verpflichteten dies, auf die Gefahr hin, von ihren paar Kröten hohe Nachzahlungen zu leisten. Und solche Scheinlösungen halte ich prinzipiell für kontraproduktiv, zumal sie natürlich Auswirkungen auf die Honorarpraxis haben. Da gibt es ganz fatale Stillschweigeabkommen, bei denen aber langfristig immer die Auftragnehmer den Kürzeren ziehen. Mal abgesehen davon ist die Absicherung für jüngere Freiberufler mMn auch sinnvoll oder zumindest nicht sinnloser als die vielgepriesene private Vorsorge.

    Insgesamt sehe ich in der Einführung einer allgemeinen Rentenversicherungspflicht für Selbständige durchaus auch Chancen. Es käme wie immer auf die Umsetzung an, vor allem auf tragfähige Regelungen für Ältere, Neugründer, Kleinstselbständige etc.
    Geändert von binnenschiffer (01-03-2018 um 19:42 Uhr)

  11. #56
    Eigentlich wäre aus, zumindest aus meiner Sicht, leicht zu lösen:

    Bis 450 Euro bezahlst du ermäßigt oder keine Beiträge. Diese Regelung kann maximal 1 Jahr lang in Anspruch genommen werden und maximal bis 3 Jahre nach der Gründung. (Nur einmalig pro Person)
    Ab 451 bis 1150 Euro (Zahl die derzeit im Raum schwirrt zur Absenkung) zahlt man einen ermäßigten Beitrag, maximal für 2 Jahre und bis maximal 3-5 Jahre nach der Gründung
    Ab 1150 Euro zahlt man die normalen Prozente wie es jedes Angestelltenverhältnis tut.

    Die Berechnung ab 1150 erfolgt damit jährlich und orientiert sich am durchschnittlichen Monatseinkommen. Vorrauszahlungen für das nächste Jahr sind auf Basis des letzten Jahres.

    Somit bezahlt jeder Selbstständige ab 1150 exakt das selbe wie ein Angestelltenverhältnis an die KK und alle sind glücklich und zufrieden

    Was haltet ihr davon?

  12. #57
    Dost
    unregistriert
    Zitat Zitat von Predni Beitrag anzeigen
    Nein er zahlt "immer" mehr. Kannst du dir auch einfach bei jedem x-beliebigen Lohnrechner ausrechnen lassen. Der derzeitige Mindestbeitrag für Selbstständige liegt im Durchschnitt bei 425 Euro (inkl. allem und je nachdem welche KK)
    Föllig falsch. Als Selbständiger kannst du dich ab 100€ privat versichern lassen, du musst halt in der PKV einige Produkte abwählen und den Eigenbeteiligungsanteil hoch setzen. Ansonsten bekommst du als Selbständiger ab 200€ ziemlich gute Tarife und es ist dann scheißegal, ob du 1.150€ verdienst oder 115.000€.
    Solltest du gesundheitlich angeschlagen sein, gibt es bei einigen PKVs Öffnungsklauseln und gegen einen Risikoaufschlag von 30-60% bist du dabei.


    Zitat Zitat von Predni Beitrag anzeigen
    Um auf 425 Euro KK Beiträge bei einem Angestellten zu kommen, müsste dieser ca 2325 Euro Brutto verdienen, was bei angenommenen 160h ein Stundenlohn von 14,5 Euro sind. Also deutlich mehr als der des Mindestlohnes.
    Föllig falsch. 14,50€ ist niedriger als der Mindestlohn Bau LG II, also niedriger als der eines Pflasterers.



    Zitat Zitat von Predni Beitrag anzeigen
    Es ist einfach an der Zeit das System für die Selbstständigen fairer bzw gerechter zu machen. Es kann einfach nicht sein, dass man vollkommen realitätsfremde Beiträge bezahlt im Vergleich bzw der Selbstständige zu fast jedem Zeitpunkt mehr bezahlt, als ein Angestellter inkl. Arbeitgeberanteilenten.
    Das ist doch föllig falsch. Der Selbständige geht in die PKV, zahlt sagen wir 230€ und kann soviel verdienen, wie er will. Es ist seiner KK egal, da sie einkommensunnabhängig funktioniert.
    In aller Regel bezahlt der Selbständige fast immer weniger als der Angestellte und das, obwohl er wesentlich mehr verdient.

    Zitat Zitat von Mausophon Beitrag anzeigen
    Der Selbstständige, auch wenn er erheblich weniger als 1500 € verdient, zahlt bisher immer ca. 340 KV + ca. 60 € PV. In der GKV machen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zusammen eine Summe von lediglich rund 300 € aus.
    Föllig Falsch! Der Selbständige zahlt in der PKV je nach Tarif etwas über 200€.


    @ Mauso/Predni ihr versucht eine Gerechtigkeitslücke zu konstruieren, weil ihr meint KV muss einkommensabhängig berechnet werden. Eine solche Berechnung ist kein Naturgesetz. Ihr könnt euch nicht hierauf berufen. Selbständige, die unter 1150€ verdienen sind einfach im System nicht vorgesehen. Und das aus sehr sehr gutem Grund. Es handelt sich nicht mehr um echte Selbständige, sondern um ,,verkappte Arbeitnehmer".

    Wie fair ist es, dass der der als 30-jähriger Millionen mit seiner Softwarefirma verdient auch nur um die 250€ für die KV bezahlt?

    Prednis Vorschläge sind weltfremd. Die PKV für Selbständige ist u.a. auch deshalb einkommensunabhängig, weil andere Berechnungen bei Selbständigen viel zu verwaltungsintensiv und beschissanfällig sind. Wieso sollte man so was Kompliziertes machen? Was für ein Verwaltungsaufwand, was für Möglichkeiten des Beschisses.
    Sich als Selbständiger zu beklagen, dass man soviel KV-Beiträge abführen muss wie ein Pflasterer ist einfach zu viel des Guten. Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

    Selbständige können in die PKV, für Härtefälle gibt es dort Öffnungsklauseln. Die Beiträge dort werden nicht ohne Grund einkommensunabhängig berechnet. Wer weniger als 1150€ verdient, für den ist die Selbständigkeit nicht gemacht.

  13. #58
    Zitat Zitat von Dost Beitrag anzeigen
    Föllig falsch. Als Selbständiger kannst du dich ab 100€ privat versichern lassen, du musst halt in der PKV einige Produkte abwählen und den Eigenbeteiligungsanteil hoch setzen. Ansonsten bekommst du als Selbständiger ab 200€ ziemlich gute Tarife und es ist dann scheißegal, ob du 1.150€ verdienst oder 115.000€.
    Solltest du gesundheitlich angeschlagen sein, gibt es bei einigen PKVs Öffnungsklauseln und gegen einen Risikoaufschlag von 30-60% bist du dabei.
    Das ist ja cool. Wo bekomme ich die? Meine PKV ist alleine in den letzten beiden Jahren um 100.-€ gestiegen. Selbstbeteiligung 1300,- €.
    "Wenn du die Welt vereinen willst, gründe mehr Rockbands, nicht politische Parteien und Religionen" - Gene Simmons

  14. #59
    Dost
    unregistriert
    Zitat Zitat von HobbyChinese Beitrag anzeigen
    Das ist ja cool. Wo bekomme ich die? Meine PKV ist alleine in den letzten beiden Jahren um 100.-€ gestiegen. Selbstbeteiligung 1300,- €.
    Du musst Baujahr 1990 sein und kein alter Chinese

  15. #60
    Zitat Zitat von Dost Beitrag anzeigen
    Du musst Baujahr 1990 sein und kein alter Chinese

    Private Krankenversicherungen wollen Beiträge massiv erhöhen (2017 um 11%)
    http://www.sueddeutsche.de/wirtschaf...urer-1.3184150

    Und davon mal ab... zeig mir mal den Tarif für 100,- €
    "Wenn du die Welt vereinen willst, gründe mehr Rockbands, nicht politische Parteien und Religionen" - Gene Simmons


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