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Alt 23-10-2002, 21:38
Monique
gesperrt
 
Registriert seit: 08-2001
Justizwillkür in Hamburg

Das ist keine Monique-Story sondern eine nackte Tatsache.

In den Hamburger Zeitungen wurde seinerzeit über diesen Fall in den Hamburger Zeitungen (mit Bild und Interviews) im Juni 2001 berichtet. Herr Eric Lhoir (Jon T Essberger), Geschäftsführer von Bretagne Marine, Hamburg, Bauwall 5-7, wurde seinerzeit von einem Drogensüchtigen überfallen und hatte ihn überwältigt. Auch in diesem Forum hatte Jon darüber berichtet. Dies ist das Resultat der Hamburger Staatsgewalt:

Die Willkür der deutschen Staatsgewalt!

Heute morgen, den 22. Oktober 2002, um 2.30 Uhr klingelte es wie wild an der Wohnungstür und man riss uns mitten aus dem Schlaf. Zwei Polizeibeamten standen vor der Tür und nahmen meinen Ehemann, Herrn Eric Lhoir, belgischer Staatsbürger in "Gewahrsam".

Grund: Er hatte einen vor dem Landgericht Hamburg in der vorigen Woche stattgefundenen Zeugentermin in einer Strafsache nicht wahrgenommen bzw. war nicht erschienen.
Neuer Gerichtstermin war heute, 22. Oktober 2002, um 13.30 Uhr - Sie haben sich nicht verlesen - um 13.30 Uhr anberaumt.

Tatbestand: Im vorigen Jahr wurde mein Ehemann an den Landungsbrücken in seinem Geschäft, in dem er alleine war, von einem Drogenabhängigen überfallen, mit einem Messer bedroht und auch verletzt. Geistesgegenwärtig hatte er es trotz allem geschafft, diesen Mann festzuhalten, Hilfe zu holen und ihn der Polizei zu übergeben. Dieser Mann hatte zuvor einige andere Läden, unter anderem auch die Fa. .... überfallen.

Die Hamburger Presse und auch das Radio hatte seinerzeit über diesen Vorfall berichtet und den "Helden" gelobt. Nun ist der Held selbst das Opfer. !!!!!

Einige Monate später fand ein Gerichtstermin vor dem Amtsgericht in dieser Strafsache statt. Hier war er auch als Zeuge geladen, hatte drei Stunden gewartet, um dann anschließend gesagt zu bekommen: "Ach, Sie hat man ganz vergessen. Wir brauchen Sie nicht mehr, Sie können wieder nach Hause gehen." Auch hierüber hatte Jon in diesem Forum berichtet.

Ausfall wurde nicht erstattet - da ja einfach vergessen.

Mein Ehemann, enttäuscht von diesem "deutschen" Staat und deren Handlungsweise, war zu dem Termin in der vorigen Woche nicht erschienen, da er die gleiche "Behandlungsweise" befürchtete, da "ja vergessen".

Die Behandlungsweise war nun noch ärger. Mitten in der Nacht, um 2.30 Uhr heute, wurde er von zwei Polizisten abgeholt und in "Gewahrsam" genommen.

Wofür so früh? Wieso ohne Vorankündigung?

Ich persönlich fühle mich ebenfalls geschädigt, da ich nunmehr nach 3 1/2 Stunden Schlaf heute früh ins Büro musste, insbesondere körperlich wegen nächtlicher Ruhestörung und Schlafdefizit.

Abgesehen davon wurden die Mitbewohner unseres Wohnhauses ebenfalls dadurch geweckt. Sicherlich können Sie sich vorstellen, dass es ungeheuerlich peinlich ist, wenn der Ehemann mitten in der Nacht von zwei Polizeibeamte abgeholt wird. Dies schadet erheblich meinen wie auch den Ruf meines Ehemannes und meines Sohnes.

Ich fordere deshalb das Gericht auf, vertreten durch Frau Richterin xxx, diesen Fall - zumindest erst einmal, was die Rufschädigung im Haus angeht - schriftlich bei den einzelnen Mietern aufzuklären, damit ich noch unbeschadet und ohne übler Nachrede durch den Flur gehen kann.

Zweitens verlange ich für eine völlig unnötige Ruhestörung und Schlafstörung Schadenersatz. Abgesehen von dem Schaden, den Sie meinem Mann zugefügt haben. Außerdem könnte unter Umständen genau dieser Fall dazu beitragen, dass mein Ehemann unser schönes "deutsches" Land verlässt und auch damit uns.

Ich frage mich, wie Frau Richterin xxx dieses Vorgehen wieder gutmachen möchte.

Fazit: Das ist das Ergebnis, wenn man in einer Strafsache nicht nur tatenlos zusieht, wie jemand überfallen wird, sondern auch noch selbst das Opfer ist.

Sicherlich wird jeder Bundesbürger dafür Verständnis haben, dass man bei solchen Vorgehensweisen der Staatsgewalt doch dann zukünftig bei ähnlichen oder gar noch schlimmeren Straftaten nicht mehr versucht, der Polizei zu helfen.

In Gewahrsam genommen wurde er von der Polizeidienststelle PK 42, Telefon: xxxx.
Das Strafverfahren läuft heute vor dem Landgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen: xxxx, Termin ist anberaumt um 13.30 Uhr, Richterin Frau xxxx. Telefonnummer des Landgerichts xxxx

Mich können Sie erreichen unter der Telefonnummer privat bis 7.00 Uhr unter xxxx, Büro in Geesthacht unter der Ruf-Nummer: xxxx oder Handy xxxx.

Im übrigen - ich bin von diesem "deutschen" Staat auch sehr enttäuscht und werde wohl zukünftig es ebenfalls vorziehen, lieber wegzugucken.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Lhoir


Zusatz:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich, Monika Lhoir, geb. xxxx, wohnhaft xxxx, 22119 Hamburg

S T R A F A N Z E I G E

stellen.

Gerichtet wird diese in erster Linie an die PK 42 - aber im Nachfolgenden auch nach Ihrem Ermessen.

1. Wegen Unzulässigen Lärms nach OWiG § 117
Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

Dies lag vor. Es gab keinen Grund, dass nachts um 2.30 Uhr zwei Polizeibeamte "Sturm" klingelten, das gesamte Haus aufweckten sowohl auch mich. Gegen meine Person lag nichts vor. Den Umständen nach wäre dieser Lärm vermeidbar gewesen, einerseits, weil es nicht hätte um diese Uhrzeit sein müssen, andererseits nicht in diesem Ausmaße. Zum weiteren leide ich unter Angst- und Panikstörungen. Dieser nächtliche Überfall hatte bei mir eine erneute Panikattacke ausgelöst. Sie können sich diesbezüglich gerne bei meiner Neurologin Frau xxxx in Fuhlsbüttel als auch bei meiner Therapeutin, Frau xxxx, in HH-Wandsbek erkundigen.

Mein Ehemann wurde lediglich zu einer Zeugenvernehmung um 13.30 Uhr beordert. Das musste aber mit Sicherheit nicht um 2.30 Uhr nachts sein.

Außerdem wäre es möglich gewesen, da die PK 42 mit Sicherheit diesen Auftrag bereits vor dieser Uhrzeit vorliegen hatte, telefonisch mit uns Kontakt aufzunehmen. Ich kann ich versichern, keiner von uns wäre weggelaufen.

Aus diesem Grunde stelle ich

2. Strafantrag wegen groben Unfugs OwiG § 118.

Grober Unfug ist gegeben, wie bereits oben beschrieben. Die Uhrzeit hätte nicht sein müssen. Die Uhrzeit wurde damit begründet, dass mein Ehemann "evtl. Lagerarbeiter" hätte sein können. Klar aus den Akten geht aber hervor, dass er Geschäftsführer des damaligen Geschäftes war. Die Öffnungszeiten waren morgens um 10.00 Uhr.

3. Übler Nachrede StGB § 186

Durch diesen Polizeieinsatz mitten in der Nacht wurden sämtliche Nachbarn aufgeweckt und haben somit mitbekommen, dass mein Ehemann in Polizeigewahrsam genommen wurde. Ich getraue mich seitdem nicht mehr durch den Hausflur und ziehe in Erwägung, die Wohnung zu wechseln. Auch wegen meinem Sohn, dem es genauso geht.

4. fahrlässige KörperverletzungStGB § 223 ff, 228 ff, § 239 ff,

Durch den nächtlichen Polizeieinsatz wurde ich nach 3 1/2 Stunden aus dem Schlaf gerissen, habe eine Panik-Attacke bekommen und konnte anschließend nicht mehr schlafen. Gleichwohl habe ich heute nur 1/2 Tag im Büro arbeiten können und haben somit einen Stundenausfall. Fahrlässige Körperverletzung ist durch den bereits oben genannten "groben Unfug" entstanden, der hätte nach sorgfältiger Überprüfung verhindert werden können.

5. Verschwendung von Steuergeldern

Als Steuerzahler muss ich auf das Heftigste gegen solche Einsätze mitten in der Nacht Einspruch einlegen. Warum muss jemand, der als Zeuge geladen ist, fast 12 Stunden in "polizeiliches Gewahrsam" genommen und mitten in der Nacht per Einsatz abgeholt werden? Wäre es nicht sinnvoller gewesen, Kindermörder oder Frauenvergewaltiger zu jagen.

Als Anhang gebe ich Ihnen noch einmal meine Mail vom heutigen Tage anbei zum besseren Verständnis und auch, um sämtliche AZ zu erfahren.

Sollten Sie mich zwecks Unterschrift oder sonstigen noch benötigen, auch meine sämtlichen Telefonnummern sind daraus ersichtlich.

Eine Schadenersatzklage wegen fahrlässiger Körperverletzung, nächtlicher Ruhestörung und Rufmord werde ich wohl in einem zivilrechtlichen Verfahren einklagen. Ebenso die Nachfolgeschäden wie erneute Therapie, evtl. Wohnungswechsel wegen Rufmord und "groben Unfugs". Vielleicht sollten Sie zukünftig mal versuchen, steuerzahlende Bürger zu schützen statt zu schädigen.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Lhoir


2. Schreiben an die Pressestelle der Polizei:

Sehr geehrte Damen und Herren,

jetzt schreibe ich im Namen meines Mannes.

Sicherlich ist Ihnen das Grundgesetzt bekannt. Da mein Mann in "Gewahrsam" genommen wurde, weil er eine Aussage gegen einen des Raubüberfall Beschuldigten aussagen sollte, könnte man doch wenigstens eine ordentliche Behandlung erwarten. Wie er mir erzählt hat, waren die Beamten, die ihn des nachts noch mitgenommen hatten (2.30 Uhr - 6.00 Uhr) ja noch freundlich. Aber die Beamten ab Dienstschicht 6.00 Uhr morgens haben ihm noch nicht einmal Kaffee angeboten, Wasser musste er aus der Leitung trinken und rauchen durfte er auch nicht, da angeblich die Beamten keine Zeit hatten, ihn zwecks des selbigen zu beaufsichtigen, wobei offensichtlich aber genügend Zeit bei diesen Beamten bestand, die Bildzeitung ausgiebig zu entziffern. Soweit ich weiß, ist eine menschenwürdige Behandlung vorgeschrieben und dazu zähle ich als Bürger der Bundesrepublik Deutschland die notwendigsten Bedürfnisse, zumal er ja nicht inhaftiert war.

Außerdem war er in einer verschlossenen Zelle untergebracht, die blutverschmiert war. Wie ist denn so etwas möglich?

Ich würde ganz gerne, wenn Sie nichts dagegen hätten, als steuerzahlender Bürger, denn ich zahle ja nun mal dafür, dass Sie diese Tätigkeit ausüben, diese Zelle besichtigen und auch Ihr Polizeirevier, um mir einen persönlichen Eindruck zu machen.

Dazu würde ich auch ganz gerne meinen Sohn mitnehmen, der diesen doch recht eigenartigen Einsatz hier mit Schrecken mitverfolgt hat.

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft und Ihre Erklärung

Ihre Monika Lhoir

Diese Schreiben habe ich heute Nacht geschickt an:

Hamburger Morgenpost
Hamburger Abendblatt
Radio Hamburg
Bild-Zeitung
Belgische Botschaft Berlin
Bundeskanzleramt Berlin
Pressestelle des Landgerichtes Hamburg
Pressestelle des Senats Hamburg
Pressestelle der Polizei Hamburg
Polizeidienststelle PK 42 per Fax

und natürlich Frau Richterin xxxxx vor dem Prozess um 13.30 Uhr


P.S.: Damit bin ich noch lange nich am Ende. Ich berichte weiter. Radio Hamburg hat sich heute telefonisch bei mir gemeldet sowie auch die Pressestelle der Polizei.

Die anderen werden noch kommen, die brauchen nur Zeit zur Verdauung.
Monique ist offline  
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Alt 23-10-2002, 22:04
Monique
gesperrt
 
Registriert seit: 08-2001
Ach so, noch vergessen.

Radio Hamburg wollte der Sache nachgehen, da die Uhrzeit 2.30 Uhr recht ungewöhnlich sei.

Die Pressestelle der Polizei gibt mir eine Eingangsbestätigung meiner Beschwerde, reicht aber diese Beschwerde an die Justizanstalt von HH weiter, da die Polizei nur den Anordnungen folgt.

Vom Bundeskanzleramt habe ich erst mal nur eine Mail bekommen:

Sehr geehrte Frau Lhoir,

vielen Dank für Ihre E-Mail an die Bundesregierung. Sie ist am 23. Oktober 2002 um
12:33 Uhr eingegangen und wird zur Bearbeitung an die zuständigen
Stellen weitergeleitet.

*Wie nett*

Geändert von Monique (23-10-2002 um 22:23 Uhr).
Monique ist offline  
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Alt 23-10-2002, 22:09
Wuslon
Fröhliche Eiszeit!
 
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Registriert seit: 09-2001
Ort: Porada Ninfu
*Daumendrück*
__________________
Alles 0,5 Schlimm!
Wuslon ist offline  
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Alt 23-10-2002, 22:19
Monsignore
...unfair & niveaulos...
 
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Registriert seit: 02-2001
Wohl keine anwaltliche Vertretung bei dieser Textabfassung.
Wozu die Medien, die Pressestellen?
Was soll denn das Bundeskanzleramt mit diesem Fall? *kopfschüttel*
Monsignore ist offline  
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Alt 23-10-2002, 22:28
Monique
gesperrt
 
Registriert seit: 08-2001
Wenn Du fachlich kompetent bist, nehme ich Dich gern in Anspruch.

Ansonsten - na ja - ich habe auf anderen Gebieten mehr Erfahrung.
Monique ist offline  
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Alt 23-10-2002, 23:09
dracena
Miss Interpretiert
 
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IOFF Team
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wenn ich das richtig verstanden habe, hat jon aus der befürchtung heraus 'die vergessen mich bestimmt wieder' einen landgerichtstermin platzen lassen - was den von dir erwähnten steuerzahler unnötig geld kostet.

der staat hat dann wohl befürchtet 'der vergißt uns bestimmt wieder' und dem mit der äußerst unpassenden uhrzeit der abholung vorbeugen wollen.

die uhrzeit mitten in der nacht ist natürlich unmöglich. das wäre aber vermieden worden, wenn jon letzte woche zu dem termin erschienen wäre. so wird jedenfalls seitens der justiz argumentiert werden .

mit einer anzeige wegen rufmordes wirst du keinen erfolg haben (außer vielleicht bei nachbarn, falls die jetzt wilde gerüchte streuen).

das elend ist jedenfalls nicht die folge von 'nicht wegschauen bei einem verbrechen', sondern von nicht-erscheinen bei gericht.
dracena ist offline  
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Alt 23-10-2002, 23:14
Jon T Essberger
Qualitätsposter
 
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Registriert seit: 10-2000
Ein kleines Statement von mir dazu
( als Geschädigter bleibe ich ja unbeeidigt, meinte die Richterin)


So beschämt und entwürdigt habe ich mich in meinem ganzen Leben noch nie gefühlt. 2.30 Uhr wachgeklingelt, Steifenwagen vor der Tür, Nachbarn bekommen alles mit. Durch einen Spezialeingang ins Polizeirevier geführt, durch elektronische Türen gesichert, damit ich ja nicht flüchten konnte. Taschen entleeren, sogar Feuerzeug abgeben. Grund: Ich könnte ja die Polizeistelle in Brand setzen. In einem neon-durchfluteten Raum, in dem sich lediglich eine Bank, ein Tisch und eine Pritsche befanden - eingesperrt. Panzerglasfenster.

Wie Monique schon schrieb, war der diensthabende Beamte bis 6.00 Uhr noch ganz freundlich (Jan Fedder-verschnitt aus Großstadt-Revier), holte mich immer ab, wenn ich mal Eine rauchen wollte und hatte durchaus Verständnis für meine Situation, rätselte allerdings auch über diese für ihn ungewöhnliche Maßnahme, Zeugen vorzuladen. Ab 6.00 Uhr (Schichtwechsel) wurde ich allerdings sehr unfreundlich behandelt. Meine mehrfache Bitte, mich Rauchen lassen zu dürfen, wurde strikt abgelehnt, sei ja gegen die Vorschriften. Auf meine Frage, warum das so sei, antwortete der junge profilsüchtige Beamte, er hätte hier das Sagen und ich hätte mich seinen Anweisungen zu fügen.

Ist das wirklich so, dass in diesem Lande 20jährige Polizeibeamte über die persönliche Freiheit und Würde der unbescholtenen Bürger und Steuerzahler und somit auch Arbeitgeber aus reinem Autoritätsgehabe zu bestimmen haben? Mein entsetzliches Verbrechen war, an einem erneuten Zeugentermin nicht erschienen zu sein, wobei man mich bei einem vorherigen bereits vergessen hatte, welches ein mir nicht zu bewertenden Verlustausfall verursacht hatte.

Dafür musste ich 9 Stunden ohne Rauchen, bei grellem Neonlicht, in einem mit Blut verschmierten Raum verweilen. Kalt und dreckig. Auf meine Frage, wie es mit Essen stand, sagte man mir, "Wenn sie Geld haben, kann ich was bestellen".
Das einzige, was ich vielleicht erwartet hätte, denn die Polizeibeamten haben auch nur auf Anweisung einer vielleicht überforderten Richterin gehandelt, wäre einfach mir einen Kaffee anzubieten und so ein bisschen die Menschlichkeit und die so oft gepriesene Bürgernähe der Staatsgewalt zu demonstrieren.

Eines weiß ich jetzt wenigstens, wie sich mein Großvater damals gefühlt haben muss, als er von der GESTAPO in Belgien zum Verhör abgeholt wurde. Sein Verbrechen damals war, dass meine Großmutter Jüdin war, sich aber schon lange abgesetzt hatte.
Das änderte nichts daran, dass sämtliche Güter und Vermögen meines Großvaters, er hatte damals ein Taxi- und Flugunternehmen von der der deutschen Wehrmacht konfisziert wurden. Trotzdem lebe ich in Deutschland, aber ich glaube, vieles hat sich noch nicht geändert.

Mfg Eric
Jon T Essberger ist offline  
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Alt 23-10-2002, 23:23
svephi
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Tja, hoffentlich erleben so immer mehr Bürger am eigenen Leib, was der Schill für ein Arschloch ist!

Eric, das tut mir aufrichtig Leid für dich und deine Familie!
svephi ist offline  
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Alt 23-10-2002, 23:29
Monique
gesperrt
 
Registriert seit: 08-2001
Ich fühlte mich wie in einen Film von 1942 versetzt, als ich nachts von Polizeibeamten geweckt wurde, vor diesen im Nachthemd stand und man meinen Ehemann einfach abgeholt hatte. Ich bekam nicht einmal einen für mich plausiblen Grund genannt, sondern einfach nur eine Anordnung des Gerichts vorgelegt.

Tja, haben wir tatsächlich 2002?
Monique ist offline  
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Alt 23-10-2002, 23:33
FelixS
Freistaatler
 
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Registriert seit: 09-2001
@ Jon: So sehr ich Deinen Ärger über diese, auch meiner Meinung nach völlig unnötige, absurde und verurteilungswürdige Nachtaktion (eine richterliche Vorführung ab 06 Uhr wäre völlig ausreichend gewesen ... die sieht das deutsche Gesetz auch vor - also die Vorführung ...) verstehen und auch teilen kann und so sehr ich mich ebenfalls darüber ärgere, daß hier anscheinend das "Opfer zum Täter gemacht wird" oder zumindest so behandelt wird ...


... so wenig Verständnis habe ich dafür, daß Du die deutsche Demokratie und deren Justiz mit dem 3. Reich vergleichst
:

Zitat:
Original geschrieben von Jon T Essberger


Eines weiß ich jetzt wenigstens, wie sich mein Großvater damals gefühlt haben muss, als er von der GESTAPO in Belgien zum Verhör abgeholt wurde.
...
Trotzdem lebe ich in Deutschland, aber ich glaube, vieles hat sich noch nicht geändert.

Ich denke, objektiv betrachtet, wenn Du etwas Abstand gewonnen hast vom Schock, den Du erlitten haben magst heute nacht, wirst Du dies auch nicht mehr unterschreiben

... zumindest hoffe ich das!
FelixS ist offline  
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Alt 23-10-2002, 23:34
Trine
Drehdingens
 
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In seinem Beitrag vom 23.10.01 hat er geschrieben, die Verhandlung sei auf 11.20 Uhr angesetzt worden, er sei um 11 Uhr da gewesen.
Allerdings habe sie wohl schon um 10 Uhr begonnen.
Und um 12 Uhr sei Schluss gewesen.
http://www.ioff.de/showthread.php?s=...981#post390981
Das finde ich merkwürdig und ich kann die Gründe des Gerichts, die Verhandlung plötzlich früher zu beginnen, nicht nachvollziehen.

Erscheint ein Zeuge auf eine Ladung hin, sind ihm übrigens ggf. Aufwandsentschädigung und Fahrtkosten zu erstatten.
Auch, falls auf seine Einvernahme verzichtet wird.

Ich kann den Grund für sein Nichterscheinen bei der folgenden Verhandlung aber nicht verstehen. Nur, weil er beim ersten Mal nicht vernommen wurde (was übrigens sehr häufig passiert, wenn z.B. die Tat eingeräumt wird) und eine Stunde warten musste, ist er beim zweiten Mal garnicht erst gekommen?

Es ist doch wohl allgemein bekannt, dass bei so etwas Ordnungsstrafen festgesetzt werden. Natürlich ist auch die polizeiliche Vorführung bei unentschuldigtem Fehlen möglich (wenn auch beim ersten Mal eigentlich nicht üblich).
Normalerweise steht die Polizei aber erst ein wenig später vor der Tür (so zwischen 5 und 6).

Ich kann Deine Wut ja ein Stück weit verstehen, muss aber leider sagen, dass diese Anzeigen ("Strafantrag wegen groben Unfugs" usw.) nicht gerade von einer ernsthaften und zielführenden Auseinandersetzung mit dem Thema zeugen.

Diese gerichtlichen Maßnahmen sind übrigens nicht nur in Deutschland zulässig.
Das sollte Dein Mann wissen, bevor er sich möglicherweise ein Zielland zum Auswandern sucht.

(Nur, um das mal los zu werden: Sein mutiges Verhalten von damals finde ich allerdings wirklich toll.)
Trine ist offline  
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Alt 23-10-2002, 23:39
Trine
Drehdingens
 
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Zitat:
Original geschrieben von svephi
Tja, hoffentlich erleben so immer mehr Bürger am eigenen Leib, was der Schill für ein Arschloch ist!

Eric, das tut mir aufrichtig Leid für dich und deine Familie!
Schill hat die Gesetze, auf Grund derer die Richterin eine Vorführung anordnete, nicht gemacht.
Proteste dagegen bitte an das Justizministerium bzw. die Bundesregierung.
Trine ist offline  
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Alt 23-10-2002, 23:48
Zandros
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Ort: München
Zandros eine Nachricht über ICQ schicken Zandros eine Nachricht über MSN schicken
Zitat:
Original geschrieben von dracena
das elend ist jedenfalls nicht die folge von 'nicht wegschauen bei einem verbrechen', sondern von nicht-erscheinen bei gericht.
Üblicherweise wird erst bei wiederholtem Nichterscheinen eine zwangsweise Vorführung angeordnet (was allerdings angekündigt wird und man nicht plötzlich Nächtens in Gewahrsam genommen wird).

Sofern sich die Sache so zugetragen hat wie oben geschildert war keineswegs die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewährleistet.

Ich persönlich halte die Vorgehensweise für eine riesengroße Sauerei und würde den Verantwortlichen mit allen Mitteln aber sowas von in den Bürokratenarsch treten ....
Zandros ist offline  
#14 Direktlink zu diesem Beitrag
Alt 23-10-2002, 23:48
Monique
gesperrt
 
Registriert seit: 08-2001
Ich bin gelernte Reno-Gehilfin und muss Dir Recht geben. Zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr wäre völlig ok., 2.30 Uhr eindeutig nicht. Warum Jon beim zweiten Termin nicht erschienen ist, kann ich Dir genau sagen. Da er den Laden alleine führt, musste er beim ersten Termin diesen für mehrere Stunden schließen. Welche Einnahmen dabei entstanden wären, konnte das Gericht nicht anerkennen. Ausschlaggebend war auch die Aussage: Ach, wir haben Sie ganz vergessen.!

Hat nur das Gericht Berechtigung zu dieser Aussage?

Kommt der Richter wegen Vergessens auch in "polizeilichen Gewahrsams"? Der Staatanwältin lag dieses Versäumnis vor und man war offensichtlich auch sehr Verlegen wegen dieses Versäumnisses. Es ging sogar soweit, dass Jon die Ordnungsstrafe von 100 Euro wegen des Versäumnisses nicht zahlen musste. Also liegt hier ganz eindeutig ein Fehler des Gerichtes vor. Ist sogar in den Akten dokumentiert.
Monique ist offline  
#15 Direktlink zu diesem Beitrag
Alt 23-10-2002, 23:51
FelixS
Freistaatler
 
Benutzerbild von FelixS
 
Registriert seit: 09-2001
Re: Justizwillkür in Hamburg

Zitat:
Original geschrieben von Monique

Diese Schreiben habe ich heute Nacht geschickt an:

Hamburger Morgenpost
Hamburger Abendblatt
Radio Hamburg
Bild-Zeitung
Belgische Botschaft Berlin
Bundeskanzleramt Berlin
Pressestelle des Landgerichtes Hamburg
Pressestelle des Senats Hamburg
Pressestelle der Polizei Hamburg
Polizeidienststelle PK 42 per Fax

und natürlich Frau Richterin xxxxx vor dem Prozess um 13.30 Uhr



An die BILD hast Du das auch geschickt ?

Seltsam ...

... wenn es einen selbst betrifft, ist die BILD wohl gut genug, um zu berichten - ansonsten ist dieses "Schmierblatt" doch bisher immer nur bestenfalls zum "Hintern abwischen" gut gewesen ... oder ?





Desweiteren pflichte ich Trine bei, wenn sie sagt, daß der eigentliche Adressat für Dein Schreiben das Bundesjustizministerium wäre ... wieso dorthin keine Kopie ging, bleibt dahingestellt ...
FelixS ist offline  
 


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