Das ist keine Monique-Story sondern eine nackte Tatsache.
In den Hamburger Zeitungen wurde seinerzeit über diesen Fall in den Hamburger Zeitungen (mit Bild und Interviews) im Juni 2001 berichtet. Herr Eric Lhoir (Jon T Essberger), Geschäftsführer von Bretagne Marine, Hamburg, Bauwall 5-7, wurde seinerzeit von einem Drogensüchtigen überfallen und hatte ihn überwältigt. Auch in diesem Forum hatte Jon darüber berichtet. Dies ist das Resultat der Hamburger Staatsgewalt:
Die Willkür der deutschen Staatsgewalt!
Heute morgen, den 22. Oktober 2002, um 2.30 Uhr klingelte es wie wild an der Wohnungstür und man riss uns mitten aus dem Schlaf. Zwei Polizeibeamten standen vor der Tür und nahmen meinen Ehemann, Herrn Eric Lhoir, belgischer Staatsbürger in "Gewahrsam".
Grund: Er hatte einen vor dem Landgericht Hamburg in der vorigen Woche stattgefundenen Zeugentermin in einer Strafsache nicht wahrgenommen bzw. war nicht erschienen.
Neuer Gerichtstermin war heute, 22. Oktober 2002, um 13.30 Uhr - Sie haben sich nicht verlesen - um 13.30 Uhr anberaumt.
Tatbestand: Im vorigen Jahr wurde mein Ehemann an den Landungsbrücken in seinem Geschäft, in dem er alleine war, von einem Drogenabhängigen überfallen, mit einem Messer bedroht und auch verletzt. Geistesgegenwärtig hatte er es trotz allem geschafft, diesen Mann festzuhalten, Hilfe zu holen und ihn der Polizei zu übergeben. Dieser Mann hatte zuvor einige andere Läden, unter anderem auch die Fa. .... überfallen.
Die Hamburger Presse und auch das Radio hatte seinerzeit über diesen Vorfall berichtet und den "Helden" gelobt. Nun ist der Held selbst das Opfer. !!!!!
Einige Monate später fand ein Gerichtstermin vor dem Amtsgericht in dieser Strafsache statt. Hier war er auch als Zeuge geladen, hatte drei Stunden gewartet, um dann anschließend gesagt zu bekommen: "Ach, Sie hat man ganz vergessen. Wir brauchen Sie nicht mehr, Sie können wieder nach Hause gehen." Auch hierüber hatte Jon in diesem Forum berichtet.
Ausfall wurde nicht erstattet - da ja einfach vergessen.
Mein Ehemann, enttäuscht von diesem "deutschen" Staat und deren Handlungsweise, war zu dem Termin in der vorigen Woche nicht erschienen, da er die gleiche "Behandlungsweise" befürchtete, da "ja vergessen".
Die Behandlungsweise war nun noch ärger. Mitten in der Nacht, um 2.30 Uhr heute, wurde er von zwei Polizisten abgeholt und in "Gewahrsam" genommen.
Wofür so früh? Wieso ohne Vorankündigung?
Ich persönlich fühle mich ebenfalls geschädigt, da ich nunmehr nach 3 1/2 Stunden Schlaf heute früh ins Büro musste, insbesondere körperlich wegen nächtlicher Ruhestörung und Schlafdefizit.
Abgesehen davon wurden die Mitbewohner unseres Wohnhauses ebenfalls dadurch geweckt. Sicherlich können Sie sich vorstellen, dass es ungeheuerlich peinlich ist, wenn der Ehemann mitten in der Nacht von zwei Polizeibeamte abgeholt wird. Dies schadet erheblich meinen wie auch den Ruf meines Ehemannes und meines Sohnes.
Ich fordere deshalb das Gericht auf, vertreten durch Frau Richterin xxx, diesen Fall - zumindest erst einmal, was die Rufschädigung im Haus angeht - schriftlich bei den einzelnen Mietern aufzuklären, damit ich noch unbeschadet und ohne übler Nachrede durch den Flur gehen kann.
Zweitens verlange ich für eine völlig unnötige Ruhestörung und Schlafstörung Schadenersatz. Abgesehen von dem Schaden, den Sie meinem Mann zugefügt haben. Außerdem könnte unter Umständen genau dieser Fall dazu beitragen, dass mein Ehemann unser schönes "deutsches" Land verlässt und auch damit uns.
Ich frage mich, wie Frau Richterin xxx dieses Vorgehen wieder gutmachen möchte.
Fazit: Das ist das Ergebnis, wenn man in einer Strafsache nicht nur tatenlos zusieht, wie jemand überfallen wird, sondern auch noch selbst das Opfer ist.
Sicherlich wird jeder Bundesbürger dafür Verständnis haben, dass man bei solchen Vorgehensweisen der Staatsgewalt doch dann zukünftig bei ähnlichen oder gar noch schlimmeren Straftaten nicht mehr versucht, der Polizei zu helfen.
In Gewahrsam genommen wurde er von der Polizeidienststelle PK 42, Telefon: xxxx.
Das Strafverfahren läuft heute vor dem Landgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen: xxxx, Termin ist anberaumt um 13.30 Uhr, Richterin Frau xxxx. Telefonnummer des Landgerichts xxxx
Mich können Sie erreichen unter der Telefonnummer privat bis 7.00 Uhr unter xxxx, Büro in Geesthacht unter der Ruf-Nummer: xxxx oder Handy xxxx.
Im übrigen - ich bin von diesem "deutschen" Staat auch sehr enttäuscht und werde wohl zukünftig es ebenfalls vorziehen, lieber wegzugucken.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Lhoir
Zusatz:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich, Monika Lhoir, geb. xxxx, wohnhaft xxxx, 22119 Hamburg
S T R A F A N Z E I G E
stellen.
Gerichtet wird diese in erster Linie an die PK 42 - aber im Nachfolgenden auch nach Ihrem Ermessen.
1. Wegen Unzulässigen Lärms nach OWiG § 117
Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
Dies lag vor. Es gab keinen Grund, dass nachts um 2.30 Uhr zwei Polizeibeamte "Sturm" klingelten, das gesamte Haus aufweckten sowohl auch mich. Gegen meine Person lag nichts vor. Den Umständen nach wäre dieser Lärm vermeidbar gewesen, einerseits, weil es nicht hätte um diese Uhrzeit sein müssen, andererseits nicht in diesem Ausmaße. Zum weiteren leide ich unter Angst- und Panikstörungen. Dieser nächtliche Überfall hatte bei mir eine erneute Panikattacke ausgelöst. Sie können sich diesbezüglich gerne bei meiner Neurologin Frau xxxx in Fuhlsbüttel als auch bei meiner Therapeutin, Frau xxxx, in HH-Wandsbek erkundigen.
Mein Ehemann wurde lediglich zu einer Zeugenvernehmung um 13.30 Uhr beordert. Das musste aber mit Sicherheit nicht um 2.30 Uhr nachts sein.
Außerdem wäre es möglich gewesen, da die PK 42 mit Sicherheit diesen Auftrag bereits vor dieser Uhrzeit vorliegen hatte, telefonisch mit uns Kontakt aufzunehmen. Ich kann ich versichern, keiner von uns wäre weggelaufen.
Aus diesem Grunde stelle ich
2. Strafantrag wegen groben Unfugs OwiG § 118.
Grober Unfug ist gegeben, wie bereits oben beschrieben. Die Uhrzeit hätte nicht sein müssen. Die Uhrzeit wurde damit begründet, dass mein Ehemann "evtl. Lagerarbeiter" hätte sein können. Klar aus den Akten geht aber hervor, dass er Geschäftsführer des damaligen Geschäftes war. Die Öffnungszeiten waren morgens um 10.00 Uhr.
3. Übler Nachrede StGB § 186
Durch diesen Polizeieinsatz mitten in der Nacht wurden sämtliche Nachbarn aufgeweckt und haben somit mitbekommen, dass mein Ehemann in Polizeigewahrsam genommen wurde. Ich getraue mich seitdem nicht mehr durch den Hausflur und ziehe in Erwägung, die Wohnung zu wechseln. Auch wegen meinem Sohn, dem es genauso geht.
4. fahrlässige KörperverletzungStGB § 223 ff, 228 ff, § 239 ff,
Durch den nächtlichen Polizeieinsatz wurde ich nach 3 1/2 Stunden aus dem Schlaf gerissen, habe eine Panik-Attacke bekommen und konnte anschließend nicht mehr schlafen. Gleichwohl habe ich heute nur 1/2 Tag im Büro arbeiten können und haben somit einen Stundenausfall. Fahrlässige Körperverletzung ist durch den bereits oben genannten "groben Unfug" entstanden, der hätte nach sorgfältiger Überprüfung verhindert werden können.
5. Verschwendung von Steuergeldern
Als Steuerzahler muss ich auf das Heftigste gegen solche Einsätze mitten in der Nacht Einspruch einlegen. Warum muss jemand, der als Zeuge geladen ist, fast 12 Stunden in "polizeiliches Gewahrsam" genommen und mitten in der Nacht per Einsatz abgeholt werden? Wäre es nicht sinnvoller gewesen, Kindermörder oder Frauenvergewaltiger zu jagen.
Als Anhang gebe ich Ihnen noch einmal meine Mail vom heutigen Tage anbei zum besseren Verständnis und auch, um sämtliche AZ zu erfahren.
Sollten Sie mich zwecks Unterschrift oder sonstigen noch benötigen, auch meine sämtlichen Telefonnummern sind daraus ersichtlich.
Eine Schadenersatzklage wegen fahrlässiger Körperverletzung, nächtlicher Ruhestörung und Rufmord werde ich wohl in einem zivilrechtlichen Verfahren einklagen. Ebenso die Nachfolgeschäden wie erneute Therapie, evtl. Wohnungswechsel wegen Rufmord und "groben Unfugs". Vielleicht sollten Sie zukünftig mal versuchen, steuerzahlende Bürger zu schützen statt zu schädigen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Lhoir
2. Schreiben an die Pressestelle der Polizei:
Sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt schreibe ich im Namen meines Mannes.
Sicherlich ist Ihnen das Grundgesetzt bekannt. Da mein Mann in "Gewahrsam" genommen wurde, weil er eine Aussage gegen einen des Raubüberfall Beschuldigten aussagen sollte, könnte man doch wenigstens eine ordentliche Behandlung erwarten. Wie er mir erzählt hat, waren die Beamten, die ihn des nachts noch mitgenommen hatten (2.30 Uhr - 6.00 Uhr) ja noch freundlich. Aber die Beamten ab Dienstschicht 6.00 Uhr morgens haben ihm noch nicht einmal Kaffee angeboten, Wasser musste er aus der Leitung trinken und rauchen durfte er auch nicht, da angeblich die Beamten keine Zeit hatten, ihn zwecks des selbigen zu beaufsichtigen, wobei offensichtlich aber genügend Zeit bei diesen Beamten bestand, die Bildzeitung ausgiebig zu entziffern. Soweit ich weiß, ist eine menschenwürdige Behandlung vorgeschrieben und dazu zähle ich als Bürger der Bundesrepublik Deutschland die notwendigsten Bedürfnisse, zumal er ja nicht inhaftiert war.
Außerdem war er in einer verschlossenen Zelle untergebracht, die blutverschmiert war. Wie ist denn so etwas möglich?
Ich würde ganz gerne, wenn Sie nichts dagegen hätten, als steuerzahlender Bürger, denn ich zahle ja nun mal dafür, dass Sie diese Tätigkeit ausüben, diese Zelle besichtigen und auch Ihr Polizeirevier, um mir einen persönlichen Eindruck zu machen.
Dazu würde ich auch ganz gerne meinen Sohn mitnehmen, der diesen doch recht eigenartigen Einsatz hier mit Schrecken mitverfolgt hat.
Vielen Dank für Ihre Bereitschaft und Ihre Erklärung
Ihre Monika Lhoir
Diese Schreiben habe ich heute Nacht geschickt an:
Hamburger Morgenpost
Hamburger Abendblatt
Radio Hamburg
Bild-Zeitung
Belgische Botschaft Berlin
Bundeskanzleramt Berlin
Pressestelle des Landgerichtes Hamburg
Pressestelle des Senats Hamburg
Pressestelle der Polizei Hamburg
Polizeidienststelle PK 42 per Fax
und natürlich Frau Richterin xxxxx vor dem Prozess um 13.30 Uhr
P.S.: Damit bin ich noch lange nich am Ende. Ich berichte weiter. Radio Hamburg hat sich heute telefonisch bei mir gemeldet sowie auch die Pressestelle der Polizei.
Die anderen werden noch kommen, die brauchen nur Zeit zur Verdauung.
