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Drehdingens
Registriert seit: 02-2001 |
In seinem Beitrag vom 23.10.01 hat er geschrieben, die Verhandlung sei auf 11.20 Uhr angesetzt worden, er sei um 11 Uhr da gewesen.
Allerdings habe sie wohl schon um 10 Uhr begonnen. Und um 12 Uhr sei Schluss gewesen. http://www.ioff.de/showthread.php?s=...981#post390981 Das finde ich merkwürdig und ich kann die Gründe des Gerichts, die Verhandlung plötzlich früher zu beginnen, nicht nachvollziehen. Erscheint ein Zeuge auf eine Ladung hin, sind ihm übrigens ggf. Aufwandsentschädigung und Fahrtkosten zu erstatten. Auch, falls auf seine Einvernahme verzichtet wird. Ich kann den Grund für sein Nichterscheinen bei der folgenden Verhandlung aber nicht verstehen. Nur, weil er beim ersten Mal nicht vernommen wurde (was übrigens sehr häufig passiert, wenn z.B. die Tat eingeräumt wird) und eine Stunde warten musste, ist er beim zweiten Mal garnicht erst gekommen? Es ist doch wohl allgemein bekannt, dass bei so etwas Ordnungsstrafen festgesetzt werden. Natürlich ist auch die polizeiliche Vorführung bei unentschuldigtem Fehlen möglich (wenn auch beim ersten Mal eigentlich nicht üblich). Normalerweise steht die Polizei aber erst ein wenig später vor der Tür (so zwischen 5 und 6). Ich kann Deine Wut ja ein Stück weit verstehen, muss aber leider sagen, dass diese Anzeigen ("Strafantrag wegen groben Unfugs" usw.) nicht gerade von einer ernsthaften und zielführenden Auseinandersetzung mit dem Thema zeugen. Diese gerichtlichen Maßnahmen sind übrigens nicht nur in Deutschland zulässig. Das sollte Dein Mann wissen, bevor er sich möglicherweise ein Zielland zum Auswandern sucht. (Nur, um das mal los zu werden: Sein mutiges Verhalten von damals finde ich allerdings wirklich toll.) |
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Drehdingens
Registriert seit: 02-2001 |
Zitat:
Proteste dagegen bitte an das Justizministerium bzw. die Bundesregierung. |
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Member
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Zitat:
Sofern sich die Sache so zugetragen hat wie oben geschildert war keineswegs die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewährleistet. Ich persönlich halte die Vorgehensweise für eine riesengroße Sauerei und würde den Verantwortlichen mit allen Mitteln aber sowas von in den Bürokratenarsch treten .... |
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gesperrt
Registriert seit: 08-2001 |
Ich bin gelernte Reno-Gehilfin und muss Dir Recht geben. Zwischen 5.00 Uhr und 6.00 Uhr wäre völlig ok., 2.30 Uhr eindeutig nicht. Warum Jon beim zweiten Termin nicht erschienen ist, kann ich Dir genau sagen. Da er den Laden alleine führt, musste er beim ersten Termin diesen für mehrere Stunden schließen. Welche Einnahmen dabei entstanden wären, konnte das Gericht nicht anerkennen. Ausschlaggebend war auch die Aussage: Ach, wir haben Sie ganz vergessen.!
Hat nur das Gericht Berechtigung zu dieser Aussage? Kommt der Richter wegen Vergessens auch in "polizeilichen Gewahrsams"? Der Staatanwältin lag dieses Versäumnis vor und man war offensichtlich auch sehr Verlegen wegen dieses Versäumnisses. Es ging sogar soweit, dass Jon die Ordnungsstrafe von 100 Euro wegen des Versäumnisses nicht zahlen musste. Also liegt hier ganz eindeutig ein Fehler des Gerichtes vor. Ist sogar in den Akten dokumentiert. |
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Freistaatler
Registriert seit: 09-2001 |
Re: Justizwillkür in Hamburg
Zitat:
An die BILD hast Du das auch geschickt ? ![]() Seltsam ... ... wenn es einen selbst betrifft, ist die BILD wohl gut genug, um zu berichten - ansonsten ist dieses "Schmierblatt" doch bisher immer nur bestenfalls zum "Hintern abwischen" gut gewesen ... oder ? Desweiteren pflichte ich Trine bei, wenn sie sagt, daß der eigentliche Adressat für Dein Schreiben das Bundesjustizministerium wäre ... wieso dorthin keine Kopie ging, bleibt dahingestellt ... |
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