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  1. #661
    Danke!
    Verstehen Sie?

  2. #662

  3. #663
    Der obige Link von Claudia bezieht sich auf die am Montag von der Bundesärztekammer veröffentlichte Änderung der Blutspenderichtlinien.
    Bislang durften schwule und bisexuelle Männer kein Blut spenden. Eine diskriminierende Regelung deren Änderung längst überfällig war.

    In der Diskussion über die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare haben die Befürworter neben vielen Argumenten auch die Hoffnung geäußert, die rechtliche Gleichstellung zu Heterosexuellen würde zu einer gesellschaftlichen Anerkennung führen die die alltägliche Diskriminierung aushebelt.

    Die Botschaft ist offensichtlich noch nicht in der Bundesärztekammer angekommen. Von Ärzten und Wissenschaftlern erwarte ich eine fachlich fundierte Diskussion und keine vorurteilsbehaftete und unsachliche Diskussion, wie sie von den Gegnern der „Ehe für alle“ geführt wurde.

    Mehr dazu:
    LGBTI- und Aids-Organisationen geht diese Änderung nicht weit genug. Sie kritisieren, dass die Bundesärztekammer Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiere: "Offenbar hat das Bestreben, MSM weiterhin möglichst dauerhaft von der Blutspende auszuschließen, über die Wissenschaft gesiegt", erklärte Axel Hochrein, der Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD).
    ..

    Es spreche für die "vorurteilsbehaftete Vorgehensweise der Verfasser", dass sie weiter in Kategorien wie "Risikogruppen" dächten, statt auf das Risikoverhalten zu schauen.
    ..
    queer.de - Blutspenden: Sex-Karenzzeit für Schwule

  4. #664
    Die Zeit steht nicht still. Unaufhaltsam tickt der Sekundenzeiger.
    Nur noch wenige Wochen, Tage, Stunden und ab dem 1. Oktober 2017 steht eine Gaby mit Daniela vor dem Standesbeamten.
    Was die einen freut, ist anderen ein Graus.

    Am 1. Oktober tritt das Gesetz zur 'Ehe für alle' in Kraft.

    Natürlich nur, wenn es nicht von ganz oben, von einer höheren Macht gestoppt wird. Alles wartet auf den strafenden Fingerzeig aus Bayern.
    Aber Seehofers Wege sind wie immer unergründlich.

    Nach Angaben von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wird sich die Landesregierung voraussichtlich kommende Woche darauf verständigen, ein Gutachten zur Ehe für alle in Auftrag zu geben. "Kluge Staatsrechtler" sollen die Frage beantworten, wie es um die Verfassungsmäßigkeit und um die Chance für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht bestellt sei, erklärte Herrmann gegenüber der in Würzburg erscheinenden "Tagespost".

    Über das weitere Vorgehen werde die Landesregierung erst beraten, wenn das Ergebnis vorliege, stellte der CSU-Spitzenkandidat für die Bundestagswahl klar. "Es sollte so schnell wie möglich gehen, aber es muss eben auch sorgfältig vorbereitet werden." Eine Entscheidung über eine Klage Bayerns ist damit tatsächlich vor dem Wahltermin kaum zu erwarten.
    http://www.queer.de/detail.php?article_id=29415

  5. #665
    Schon witzig,wenn man will kann man Gesetze in 38 Minuten machen.Aber dann einem erzählen,dass man ein Gesetz ja nicht so einfach ändern oder beschliessen kann.

    Zum Thema, weiß nicht warum manche Leute ein Problem mit Ehe für alle haben. Wer erwachsen ist und heiraten will, soll halt heiraten und sich ins Unglück stürzen .Egal ob Hetero oder Homo.

  6. #666


    Wir seh'n mit Grausen ringsherum:
    Die Leute werden alt und dumm.
    Nur wir allein im weiten Kreise,
    Wir bleiben jung und werden weise.

    Eugen Roth

  7. #667
    Grundsätzlich freue ich mich (betrifft mich ja auch), aber irgendwie wird die neue Regierung sicher noch daran rütteln, VfGH hin oder her.

  8. #668
    Gibt es in einer Demokratie nicht normalerweise so etwas wie Gewaltenteilung? Noch ungenierter kann sich die Judikative ja nicht über die Legislative erheben ...
    Geändert von ManOfTomorrow (05-12-2017 um 18:59 Uhr)
    We're too young until we're too old - We're all lost on the yellow brick road - We climb the ladder but the ladder just grows - We're born, we work, we die, it's spiritual
    (Kenny Chesney - "Rich And Miserable")

  9. #669
    Herrlich, wenn Ewiggestrige vom Rechtsstaat eines Besseren belehrt werden. Fein. Gute Entscheidung.

  10. #670
    Zitat Zitat von ManOfTomorrow Beitrag anzeigen
    Gibt es in einer Demokratie nicht normalerweise so etwas wie Gewaltenteilung? Noch ungenierter kann sich die Judikative ja nicht über die Legislative erheben ...
    Das ist ihr Job. Darum ja Gewaltenteilung. Das könnte hier mit dem Verfassungsgericht genauso laufen. Und zu Recht!

  11. #671
    Zitat Zitat von Marmelada Beitrag anzeigen
    Das ist ihr Job. Darum ja Gewaltenteilung. Das könnte hier mit dem Verfassungsgericht genauso laufen. Und zu Recht!
    Wirklich? Das BVerfG könnte einen bestehenden Gesetzestext korrigieren und die korrigierte Version eigenmächtig in Kraft setzen?
    So ist es nämlich in Österreich gelaufen, ging aber aus dem Tagesschau-Artikel nicht ganz hervor:
    [...] Der VfGH stellt sie nun vor vollendete Tatsachen: Er hat den Paragrafen 44 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (zum "Begriff der Ehe") überprüft, in dem steht, was "zwey Personen verschiedenen Geschlechts" im Ehevertrag erklären. Die Richter entschieden, die Wortfolge "verschiedenen Geschlechts" aufzuheben. [...]

    https://www.derstandard.de/story/200...xuelle-ab-2019
    We're too young until we're too old - We're all lost on the yellow brick road - We climb the ladder but the ladder just grows - We're born, we work, we die, it's spiritual
    (Kenny Chesney - "Rich And Miserable")

  12. #672
    Zitat Zitat von ManOfTomorrow Beitrag anzeigen
    Wirklich? Das BVerfG könnte einen bestehenden Gesetzestext korrigieren und die korrigierte Version eigenmächtig in Kraft setzen?
    So ist es nämlich in Österreich gelaufen, ging aber aus dem Tagesschau-Artikel nicht ganz hervor:
    Wenn sie ein Unrecht aufgehoben haben, wäre das hier genauso möglich.

  13. #673
    Zitat Zitat von Marmelada Beitrag anzeigen
    Wenn sie ein Unrecht aufgehoben haben, wäre das hier genauso möglich.
    Echt? Hätt ich nicht gedacht.

  14. #674
    Zitat Zitat von koarla Beitrag anzeigen
    Echt? Hätt ich nicht gedacht.
    Muss doch. Man stelle sich nur vor, dass die AfD (bei völlig anderen Mehrheitsverhältnissen) im Parlament ein Gesetz beschließen würde, dass allen Muslimen die deutsche Staatsangehörigkeit aberkennt.
    So ein Gesetz wäre gegen die Verfassung und würde vom Verfassungsgericht ausgesetzt. Falls die AfD dann noch ein Verfassungsgericht anerkennte, was ich bezweifle. Aber vom Prinzip her wäre es so.

  15. #675
    Zitat Zitat von Marmelada Beitrag anzeigen
    Muss doch. Man stelle sich nur vor, dass die AfD (bei völlig anderen Mehrheitsverhältnissen) im Parlament ein Gesetz beschließen würde, dass allen Muslimen die deutsche Staatsangehörigkeit aberkennt.
    So ein Gesetz wäre gegen die Verfassung und würde vom Verfassungsgericht ausgesetzt. Falls die AfD dann noch ein Verfassungsgericht anerkennte, was ich bezweifle. Aber vom Prinzip her wäre es so.
    Es ging darum:
    Zitat Zitat von ManOfTomorrow Beitrag anzeigen
    Wirklich? Das BVerfG könnte einen bestehenden Gesetzestext korrigieren und die korrigierte Version eigenmächtig in Kraft setzen?
    So ist es nämlich in Österreich gelaufen, ging aber aus dem Tagesschau-Artikel nicht ganz hervor:
    Geht das in Deutschland?


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