Kindergeld
Vor allem bei osteuropäischen EU-Ländern auf Widerstand stieß die nun von Großbritannien durchgesetzte Möglichkeit, die Höhe von Kindergeldzahlungen davon abhängig zu machen, in welchem Land die Kinder leben. Dies gilt etwa für Kinder, die in der Heimat der Eltern bleiben, während diese zum Arbeiten ins EU-Ausland gehen. In diesen Fällen können die Zahlungen geringer ausfallen, wenn der Lebensstandard im Aufenthaltsland der Kinder niedriger ist. Bis 2020 sind nur neue Zuwanderer von der Regelung betroffen, danach alle Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern. Die Regelung können darüber hinaus alle EU-Staaten anwenden - Bundeskanzlerin Angela Merkel kann sich das auch für Deutschland vorstellen. Die britische Regierung hatte im Streit um diesen Punkt argumentiert, dass Osteuropäer die Leistungen an ihre in der Heimat lebenden Kinder überweisen, obwohl dort die Lebenshaltungskosten geringer sind als im Vereinigten Königreich.