Der "Böhmi" lacht sich im Untergrund gerade ins Fäustchen ... und der Erdo hat eine feine Ablenkung von den aktuellen Geschehnissen an den Grenzen zu Syrien, im Norden Syriens, in Kurdengebieten und etc.
Win-win - Situation?
Wie kann man um so einen Schwachfug so viel Wirbel machen. So manche Spitzenpolitiker werden täglich weitaus ärger ins Visier genommen. Oft zielgerichteter.
Jeder weiß, dass nur ganz wenige Politiker auf derart pubertäre Lyrik wie die vom "Böhmi" (so heftig) reagieren. Ist natürlich lustig, ein diesbezügliches Sensiberl wie den Erdo ein bisserl zu sekkieren. Nur was bringts? S. o.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Kritik, auch in Form von kluger Satire, soll und muss sein. Aber die Verbal-Kultur in Medien (nicht zuletzt auch in Kommentaren) ist zum Teil wirklich nur noch unterirdisch .. und die peinlich-aggressive Formulierung so manchen Gstanzls lenkt bloß vom Inhalt ab (soweit ein solcher überhaupt vorhanden).
Interessant ist dabei, dass (auch) ein Erdogan auf ernsthafte Vorwürfe ... mit (möglichem) Wahrheitsgehalt weit dezenter anspringt als auf läppische Sprüch. Warum wohl?
Geändert von zarah (11-04-2016 um 22:04 Uhr)
Im Grunde wäre es das effektivste, wenn schnellstens 100, 200 oder mehr Kabarettisten/Satiriker in D oder auch in der EU
kleine blöde Schmähsongs oder sonstwas raushauen - einfach schnell schnell peinlich und billig billig.
Der dann-massig-Geschmähte hat es sich verdient.
Eine Masse an satirischen Schmähungen aus den europäischen Ländern
und er wird sich vielleicht lieber mit anderen Dingen beschäftigen statt in D gegen -naja- Künstler/Journalisten etc. juristisch herumzuprotzen.
Geändert von cos (11-04-2016 um 22:23 Uhr)
Be SomeOne That Makes You Happy.
Geändert von cos (11-04-2016 um 22:54 Uhr)
Be SomeOne That Makes You Happy.
Wieso siehst Du viele Satiriker / Spaßvögel im Knast.
Je mehr das machen, desto eher kann u.a. auch Merkel -quasi- sagen: "Sehen Sie, ich kann da nichts machen, unsere Leute sind so bekloppt und die dürfen das." (So in etwa)
An Einem allein bzw. einer Redaktion etc. kann man immer leichter eine Art 'Exempel statuieren'.
Be SomeOne That Makes You Happy.
Man kann von Böhmermanns Satire halten, was man will. Aber der "Fußfetischist" (damit meinst du vermutlich Erdogan, woher kommt eigentlich dieser Spitzname?) ist der Präsident der Türkei, und wenn er sich dafür entschieden hat, gemäß §103 StGB Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten Anzeige zu erstatten, dann ist das sein gutes Recht, egal ob uns das gefällt oder nicht.
Und dann muss gemäß § § 104a auch die Bundesregierung darüber entscheiden, ob eine Strafverfolgung erfolgt oder nicht.
Das sind unsere Gesetze, und an die halten wir uns gottseidank.
Wir haben nun mal in D unsere Gesetze. Und damit gelten die §§ des StGB über Straftaten gegen ausländische Staaten (§§ 102 - 104a) nun auch, ob es nun gefällt oder nicht.
Frau "an allem Schuld" Merkel liest hoffentlich nicht hier mit.
In einigen vielen Fällen bricht sie angeblich unsere Gesetze und macht was sie will, gegen den Willen des Volkes, jetzt hält sie sich an die Gesetze, und es es auch nicht wieder recht.
ich verstehe nicht, wieso hier immer paragraph 103 genannt wird. darin heisst es doch, das sich die beleidigte leberwurst "im inland" aufzuhalten hat, damit dieser paragraph überhaupt greifen kann. mir ist nicht bekannt, das sich Erdogan letzte woche in geheimer mission in deutschland aufgehalten hat. oder ist schon wieder wahlkampf?!
oder was ist mit "das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält" gemeint?!
Hier wird der ganze Fall komplett aufbereitet, inklusive Transkript des Beitrags und allen darauf folgenden Ereignissen:
https://justpaste.it/svdv
Laut Christian Solmecke bezieht sich das mit dem Inland nur auf die Regierungsmitglieder, nicht aber auf das Staatsoberhaupt.Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält [...]
Es gibt nur einen Gott - BelaFarinRod.
^^ scheint auch viel vor der Glotze zu kleben, der Erdogan... :-O ... Wie wir hier im IOFF.... :-)
gruss...
Ich bin kein Jurist, aber ich versuche mal zu erklären:
Mit "oder" getrennt (und von mir rot eingefärbt) dazwischen die einzelnen Möglichkeiten.§ 103
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Ist es jetzt klarer?