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  1. #841
    Zitat Zitat von dedeli Beitrag anzeigen
    Uh, jetzt kennzeichne das aber bitte ganz schnell als Satire, weil Du sonst der nächste bist, der wegen Majestätsbeleidigung dran ist .
    Nicht nötig. "Majestätsbeleidigung" nach §90b wird nur "mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds" verfolgt.

    Und das Mitglied, Frau Merkel, pflegt in solchen Fällen, wenn es um sie selber geht, keine Ermächtigung zu erteilen.

  2. #842
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Das ist richtig. Die Frage ist halt, welche.

    Offensichtlich verstehen manche sie als Aussage, dass die Regierung Böhmermann Erdogan "überlässt", bzw. die Meinungsfreiheit in Deutschland auf Druck der Türkei einschränkt.

    Das ist, meiner Meinung nach, eine Aussage, die in keiner Weise Inder Entscheidung steckt. Die Aussage ist schlicht die, dass die Bundesregierung keinen Anlass hat, ein Verfahren zu verhindern, weil sie volles Vertrauen in die deutsche Justiz hat und deren Fähigkeit, den Fall angemessen und richtig zu behandeln.
    Es ist keinerlei Aussage, und damit eine richtige. Der einzige, aber leider kapitale Fehler daran ist, dass sie diese nicht gleich zu Beginn genau so getroffen hat.
    Ich frage mich nur: Was haben sie und ihre Berater in der Zwischenzeit in der Angelegenheit getan? Kunst studiert - und was noch, das vielleicht Neuland für sie war? Oder vielleicht auch - gar nichts? Kann ja auch sein.
    Geändert von HanneIore (15-04-2016 um 15:17 Uhr)

  3. #843
    Zitat Zitat von sirius Beitrag anzeigen
    Völlig richtige Entscheidung von Frau Merkel. Die Worte von Herrn Böhmermann waren zutiefst beleidigend. Ob man das wirklich mit dem Argument Satire rechtfertigen kann, sollen Gerichte entscheiden. Das passiert jetzt, alles gut. Genauso sollte es sein. Es gibt diesen Paragraphen 103 nunmal!
    Sie konnte wirklich nicht anders, es gibt diesen Paragraphen, also musste sie es so machen. Ein Porschefahrer hat auch keine andere Wahl als 250 zu fahren, es geht, also muss es gemacht werden.

    Einmal mehr hat Merkel nicht das entschieden was der Mann von der Straße findet, sondern was sie für richtig hält. Es wäre sehr einfach gewesen, sich bei den Deutschen beliebt zu machen. Aber sie beweist Rückgrat und macht was sie für richtig hält und nicht was alle erwarten.

    Merkel
    Genau, die Deutschen sind ja nur dafür da sich Merkel unterzuordnen. Bleibt nur die Frage, warum man jemanden wählen soll, der stets nur seine eigenen Interessen verfolgt.

  4. #844
    Zitat Zitat von dedeli Beitrag anzeigen
    Ich möchte vor allem eine Regierung, die sich in Satire nicht einmischt mit öffentlicher Kritik dieser, sondern sich tatsächlich raushält und eine Entscheidungsfindung, ob es Satire oder Beleidigung ist tatsächlich den Gerichten überläßt. Das hat Frau Merkel hier leider nicht, was für mich das Hauptproblem daran ist.
    Wobei das ja nicht der erste Fall ist. Ich erinnere mich an Tilo Sarrazins Buch "Deutschland schafft sich ab, das sie öffentlich als "nicht hilfreich" bezeichnete. Ohne es gelesen zu haben, wie sie ohne Umschweife einräumte.

    Ja, manche Aussagen würde sie besser unterlassen. Aber Fehler der Vergangenheit festzustellen ist das eine.

  5. #845
    Top-Fangirl Avatar von dedeli I.O.F.F. Team
    Ort: München
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Nicht nötig. "Majestätsbeleidigung" nach §90b wird nur "mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds" verfolgt.

    Und das Mitglied, Frau Merkel, pflegt in solchen Fällen, wenn es um sie selber geht, keine Ermächtigung zu erteilen.
    Wer weiß, wie lange noch

  6. #846
    bohemian barfly Avatar von spector
    Ort: Düsseldorf
    Zitat Zitat von Frosch17 Beitrag anzeigen
    Erdogan spricht deutsch mit Ailton-Akzent? Bist Du sicher?
    Die "Ü"s auf meinen Tasten brauchten Schonzeit.

  7. #847
    Zitat Zitat von HanneIore Beitrag anzeigen
    Ich frage mich nur: Was haben sie und ihre Berater in der Zwischenzeit getan? Kunst studiert - und was noch, das vielleicht Neuland für sie war?
    Ich vermute mal, Angela und ihre Berater haben dieses Internet gesucht, um sich mal dieses "Video" anzuschauen, das dauert schon eine Weile, wenn man erst im Telefonbuch nachguckt.

  8. #848
    TL;DR Avatar von cos
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  9. #849
    bohemian barfly Avatar von spector
    Ort: Düsseldorf
    Zitat Zitat von stevyy Beitrag anzeigen
    Merkel hat den demos verraten und verkauft - schon wieder. sie ist mittlerweile eine schande für die kulturelle und intellektuelle Elite im Land.
    Und was ist mit dem Rest?

  10. #850
    Für die Hitzköpfe unter uns : Abgesagte Demo: Gericht verbietet öffentliches Zitieren des Schmähgedichts

    Also nicht unbedingt am Wochenende öffentliche Lesungen veranstalten.

  11. #851
    Zitat Zitat von spector Beitrag anzeigen
    Und was ist mit dem Rest?
    Der Rest glaubt, dass "Verdachtsfälle" RTL nicht gestellt ist und kann nicht mitreden.

  12. #852
    Zitat Zitat von redglori Beitrag anzeigen
    Für die Hitzköpfe unter uns : Abgesagte Demo: Gericht verbietet öffentliches Zitieren des Schmähgedichts

    Also nicht unbedingt am Wochenende öffentliche Lesungen veranstalten.
    "Persönlichkeitsrecht vor Meinungsfreiheit..."

    Es geht hier um Erdogan, der hat sämtliche Rechte auf Rücksichtnahme auf Lebenszeit verspielt...

  13. #853
    gesperrt
    Ort: Im 100'000-Einwohner-Dorf
    Zitat Zitat von dedeli Beitrag anzeigen
    Das hört sich aber jetzt schon wieder danach an, als ob diese Entscheidung eben schon eine politische Aussage in sich trägt. Denn Bei einem "guten Staat" wie der Türkei, gibt es dann anscheinend keinen Grund gegen Erteilung, bei einem "bösen Staat" schon.
    Ich denke nicht, dass hier die Kategorien "guter Staat/böser Staat" greifen.

    Noch ein Beispiel aus der Schweiz (wir haben hier zwei ähnliche StGB-Artikel - wusste ich bis jetzt nicht; danke @Zarah). Zuletzt hatte der Schweizer Bundesrat 2010 einer "Ermächtigung" gemäss Art. 302 StGB stattgegeben - und zwar weil Gaddafi sich von einem Schweizer Politiker beleidigt fühlte. Das war mehr oder weniger zur Zeit des Höhepunktes eines sich schon länger hinziehenden schweren diplomatischen Konfliktes zwischen der Schweiz und Libyen (bzw. Familie Gaddafi). Der Bundesrat hätte damals einige politisch motivierte, übergeordnete Gründe gehabt, die Ermächtigung nicht zu erteilen - aber eben keine juristische. Die Ermächtigung wurde jedenfalls erteilt und die Justiz führte das Verfahren durch.

    Hintergründe (mit entsprechenden weiteren Links) hier:
    https://steigerlegal.ch/2016/04/11/r...tsbeleidigung/

  14. #854
    Zitat Zitat von redglori Beitrag anzeigen
    Für die Hitzköpfe unter uns : Abgesagte Demo: Gericht verbietet öffentliches Zitieren des Schmähgedichts

    Also nicht unbedingt am Wochenende öffentliche Lesungen veranstalten.
    Das Gericht traf dabei aber nach eigenen Angaben keine Aussage über die Strafbarkeit von Böhmermanns Handeln. Böhmermanns Satire zeichne sich durch eine "distanzierende Einbettung in einen quasi-edukatorischen Gesamtkontext aus, um so die Grenzen der Meinungsfreiheit zu verdeutlichen", erklärte das Gericht.

    Im Gegensatz dazu erfülle "die isolierte Zitierung des Gedichts die Voraussetzungen einer beleidigenden Schmähkritik". In diesem Fall gehe der Persönlichkeitsschutz der Meinungsfreiheit vor.
    Also müsste man praktisch einen Videomitschnitt der kompletten Sendung vorführen bzw nachspielen
    damit es OK ist.

  15. #855
    TL;DR Avatar von cos
    Ort: Seit 2000 AD - hier
    ...mal was lustig:



    Oliver Pocher spielt Jan Böhmermann (nicht Erdogan oder Merkel), würde ich vorschlagen.
    Kommt erst in die Kinos, weltweit.
    Resultat: gewiss Oscar-verdächtig.
    Geändert von cos (15-04-2016 um 15:31 Uhr)
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