Es ist keinerlei Aussage, und damit eine richtige. Der einzige, aber leider kapitale Fehler daran ist, dass sie diese nicht gleich zu Beginn genau so getroffen hat.
Ich frage mich nur: Was haben sie und ihre Berater in der Zwischenzeit in der Angelegenheit getan? Kunst studiert - und was noch, das vielleicht Neuland für sie war? Oder vielleicht auch - gar nichts? Kann ja auch sein.
Geändert von HanneIore (15-04-2016 um 15:17 Uhr)
Sie konnte wirklich nicht anders, es gibt diesen Paragraphen, also musste sie es so machen. Ein Porschefahrer hat auch keine andere Wahl als 250 zu fahren, es geht, also muss es gemacht werden.
Genau, die Deutschen sind ja nur dafür da sich Merkel unterzuordnen. Bleibt nur die Frage, warum man jemanden wählen soll, der stets nur seine eigenen Interessen verfolgt.Einmal mehr hat Merkel nicht das entschieden was der Mann von der Straße findet, sondern was sie für richtig hält. Es wäre sehr einfach gewesen, sich bei den Deutschen beliebt zu machen. Aber sie beweist Rückgrat und macht was sie für richtig hält und nicht was alle erwarten.
Merkel
Wobei das ja nicht der erste Fall ist. Ich erinnere mich an Tilo Sarrazins Buch "Deutschland schafft sich ab, das sie öffentlich als "nicht hilfreich" bezeichnete. Ohne es gelesen zu haben, wie sie ohne Umschweife einräumte.
Ja, manche Aussagen würde sie besser unterlassen. Aber Fehler der Vergangenheit festzustellen ist das eine.
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Für die Hitzköpfe unter uns : Abgesagte Demo: Gericht verbietet öffentliches Zitieren des Schmähgedichts
Also nicht unbedingt am Wochenende öffentliche Lesungen veranstalten.
Ich denke nicht, dass hier die Kategorien "guter Staat/böser Staat" greifen.
Noch ein Beispiel aus der Schweiz (wir haben hier zwei ähnliche StGB-Artikel - wusste ich bis jetzt nicht; danke @Zarah). Zuletzt hatte der Schweizer Bundesrat 2010 einer "Ermächtigung" gemäss Art. 302 StGB stattgegeben - und zwar weil Gaddafi sich von einem Schweizer Politiker beleidigt fühlte. Das war mehr oder weniger zur Zeit des Höhepunktes eines sich schon länger hinziehenden schweren diplomatischen Konfliktes zwischen der Schweiz und Libyen (bzw. Familie Gaddafi). Der Bundesrat hätte damals einige politisch motivierte, übergeordnete Gründe gehabt, die Ermächtigung nicht zu erteilen - aber eben keine juristische. Die Ermächtigung wurde jedenfalls erteilt und die Justiz führte das Verfahren durch.
Hintergründe (mit entsprechenden weiteren Links) hier:
https://steigerlegal.ch/2016/04/11/r...tsbeleidigung/
Also müsste man praktisch einen Videomitschnitt der kompletten Sendung vorführen bzw nachspielenDas Gericht traf dabei aber nach eigenen Angaben keine Aussage über die Strafbarkeit von Böhmermanns Handeln. Böhmermanns Satire zeichne sich durch eine "distanzierende Einbettung in einen quasi-edukatorischen Gesamtkontext aus, um so die Grenzen der Meinungsfreiheit zu verdeutlichen", erklärte das Gericht.
Im Gegensatz dazu erfülle "die isolierte Zitierung des Gedichts die Voraussetzungen einer beleidigenden Schmähkritik". In diesem Fall gehe der Persönlichkeitsschutz der Meinungsfreiheit vor.
damit es OK ist.
...mal was lustig:
Oliver Pocher spielt Jan Böhmermann (nicht Erdogan oder Merkel), würde ich vorschlagen.
Kommt erst in die Kinos, weltweit.
Resultat: gewiss Oscar-verdächtig.
Geändert von cos (15-04-2016 um 15:31 Uhr)
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