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  1. #61
    Dortmunder Mädchen Avatar von Dr.Murder
    Ort: Praxis
    Zitat Zitat von Emotions Beitrag anzeigen
    Und bevor die Polizei z.B. Fahndungsfotos veröffentlicht, da muß erst ein Richter zustimmen.
    Die brauchen erstmal kein Fahndungsfoto, da sie die Kontodaten und somit den Namen der Leute haben.

  2. #62
    Pan narrans Avatar von Proteus I.O.F.F. Team
    Ort: Essen
    Zitat Zitat von Dr.Murder Beitrag anzeigen
    Die brauchen erstmal kein Fahndungsfoto, da sie die Kontodaten und somit den Namen der Leute haben.


    Ich hab keinerlei Zweifel daß denen die Leute samt Adresse bekannt sind (und die sicher bald per Post Vorladungen bekommen werden um zum Vorfall Stellung zu beziehen)

    Insofern sicher keine Öffentlichkeitsfahndung nötig. Bedi der die Mühlen eh nur sehr langsam mahlen würden ... Wenn ich die bisherigen Öffentlichkeitsfahndungen in Essen in der WAZ sehe, da werden die Bilder erst Monate nach der eigentlichen Tat veröffentlicht.
    Die einzige Ausnahme war einmal als eine Richterin im überwachten Bereich des Gerichtskomplexes überfallen wurde (bzw. vergeblich versucht wurde sie mit Gewalt zu bestehlen, was an ihrer Gegenwehr scheiterte) ... da wurden die Bilder der Täter für die Öffentlichkeitsfahndung IIRC schon einen Monat nach der Tat veröffentlicht
    "We have just folded space from Ix...Many machines on Ix. New machines"

  3. #63
    Lazarus
    unregistriert
    Zitat Zitat von Emotions Beitrag anzeigen
    Und bevor die Polizei z.B. Fahndungsfotos veröffentlicht, da muß erst ein Richter zustimmen.
    Vollkommen überflüssig, denn die Bank kann das anhand der Aufzeichnungen der Geldautomaten feststellen, auf welches Konto da zugegriffen wurde und mit welcher Karte. Das ist ein leichtes die Kontoinhaber zu ermitteln. Dafür reicht die Kontonummer.

  4. #64
    Bindegewebe ist ein Arschloch Avatar von Hermine I.O.F.F. Team
    Ort: Thriller-Wahlkreis

  5. #65
    Zitat Zitat von maxine Beitrag anzeigen
    Ein richterlicher Beschluss ist nicht nötig. Es reicht eine simple Anfrage durch die Staatsanwaltschaft bei der Bank. Die Schwere der Straftat ist egal. Wenn die vier Kunden am Automaten Bankgeschäfte getätigt haben, ist es eine der leichteren Übungen für eine Staatsanwaltschaft, ihre Identität herauszufinden.
    Hast wohl recht, die Deutsche Bank hat die Kundendaten übermittelt und die Personen wurden identifiziert.

    http://www.derwesten.de/staedte/esse...d12320486.html

    Ich war mir nicht sicher, ob das so ohne weiteres möglich ist. Aber was Datenschutz angeht gilt ohnehin "wo keine Kläger da kein Richter". Und wenn man nicht gerade einen oder mehrere Falsche dabei erwischt hat, wird das ohnehin niemand beanstanden. Und aus moralischer Sicht wäre es ohnehin kaum vermittelbar, wenn die Daten nicht heraus gegeben worden wären.

  6. #66
    Oh da war jemand schneller

  7. #67
    Zitat Zitat von Lieb-Ellchen Beitrag anzeigen
    Ich war mir nicht sicher, ob das so ohne weiteres möglich ist. Aber was Datenschutz angeht gilt ohnehin "wo keine Kläger da kein Richter". Und wenn man nicht gerade einen oder mehrere Falsche dabei erwischt hat, wird das ohnehin niemand beanstanden. Und aus moralischer Sicht wäre es ohnehin kaum vermittelbar, wenn die Daten nicht heraus gegeben worden wären.

    Du musst einfach die §§ 52, 53, 53a und 54 StPO lesen. Dort ist abschließend geregelt, wer ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Bankangestellte sind nicht aufgeführt, also sind sie verpflichtet, auf staatsanwaltschaftliche Anfragen Auskunft zu geben.

  8. #68
    Es darf doch auch in Steuerangelegenheiten Konten durchleuchtet werden. Warum sollte das bei der Ermittlung dieser Straftat anders sein?

  9. #69
    la joie de vivre Avatar von Berghuhn
    Ort: am Berg natürlich...
    Es ist gerade sehr einfach, sich über die 4 Wegseher aufzuregen...

    Aber wer von uns würde und könnte adäquat reagieren?

    Wie z. B. ich als Frau, der seit Jahrzehnten eingebläut wird, jederzeit auf Bösewichte gefasst zu sein, die mich mit oder ohne Trick überfallen wollen (gerade in einer Bankfiliale vorm Geldautomaten)?
    Ich weiß nicht, ob ich diese Situation hätte erkennen können - oder ob ich aus der Filiale raus wäre (ohne Bankgeschäfte zu erledigen, weil mir die Situation zu "gefährlich" erschienen wäre) und andere Menschen zur Beurteilung der Situation angesprochen hätte... Einfach die 110 anrufen... da ist die Hemmschwelle (bei mir) groß, mich lächerlich machen zu können... Und wenn derjenige wirklich betrunken gewesen wäre, wäre ich die intolerante Person, die so einen Menschen aus meinem Gesichtsfeld haben will...

    Mein Fazit: Sollte ich in so eine Situation geraten, dann würde ich hoffen, dass mein Mann bei mir wäre, weil er sehr gut mit unklaren Situationen umgehen kann und richtig reagiert.

    Oder ich würde hoffen in Begleitung einer guten Freundin zu sein, einer sehr handfesten, gelernten Intensivkrankenschwester, die es vor zwei Wochen noch alleine mit 4 Typen aufgenommen hat, die zwei Mädels "antanzen" wollten. Sie ist einfach so voller Wut mit Erfolg dazwischen gegangen...

  10. #70
    Ernstderlageverkenner Avatar von Antananarivo
    Ort: auf Ingo
    Meinst du das wirklich ernst?

  11. #71
    la joie de vivre Avatar von Berghuhn
    Ort: am Berg natürlich...
    Zitat Zitat von Antananarivo Beitrag anzeigen
    Meinst du das wirklich ernst?
    Ja, das meine ich ernst. Bevor ich mit meinem Finger auf andere zeige (dass dieses Wegschauen und Ignorieren in dieser Situation maximal falsch und/oder hilflos war, versteht sich von selbst), versuche ich mich selbst zu hinterfragen. (Das IOFF ist vermutlich der falsche Ort dazu.) Aber, wer bin ich, der sich da zum Richter aufschwingt, ohne die komplette Situation zu kennen.

    Und ich bin mir sicher, wenn ich ehrlich zu mir bin, dass ich alleine nicht sofort und "richtig" hätte einschreiten können. Dazu hätte ich viel zu viel Angst gehabt - und hätte mir vermutlich Hilfe von anderen Passanten geholt, wenn mein Mann nicht in der Nähe gewesen wäre.

    Ich erinnere mich, dass ich, als ich mal einen eindeutig Betrunkenen im Schalterraum vorfand (nur er und ich) ich sofort gegangen bin, ohne Geld zu holen und zu einer anderen Filiale gegangen bin. Einfach aus Angst und Unwohlsein.

  12. #72
    Eisperlchen
    unregistriert
    Ich kann Berghuhn teilweise verstehen .

    So in der Theorie hätte ich mir noch jemanden zur Unterstützung dazu geholt und gleichzeitig den Notruf gewählt.
    Allerdings weiß ich auch, dass ich auch schon in der Bahn dazwischen gegangen bin , wenn jemand angepöbelt wurde und ich von daher nicht unbedingt auf jemand 2. angewiesen bin .
    Das "verbal dazwischen gehen" ist aber m.E. auch noch eine andere Liga, als wenn man medizinische Nothilfe leisten muss ( auch wenn ich natürlich schon mehrere Erste-Hilfe-Kurse besucht habe - die Realität ist halt doch anders, als eine Puppe, die "beatmet" wird ) .

  13. #73
    Ernstderlageverkenner Avatar von Antananarivo
    Ort: auf Ingo
    Nur zu meinem besseren Verständnis: Es wäre ok wegzugehen und nichtmal den Notruf zu wählen (mit der Begründung, Angst davor zu haben, sich lächerlich zu machen), wenn ein Besoffener da liegt? Der kann also ruhig an seiner eigenen Kotze ersticken oder was auch immer? Sorry, aber da fehlen mir die Worte.

  14. #74
    Grundsätzlich kann Mann/Frau ja Vorsicht walten lassen. Aber ist es zuviel verlangt, einfach mal nachzuschauen, was mit dem Mann ist, der da im Schalterraum liegt. Da muss ich doch nicht ignorierend über den Mann hinweg steigen.

    Wenn ich angesichts des Szenarios wirklich Angst habe, dann gehe ich nach draußen vor den Schalterraum (bin also nicht allein mit dem Herren) und wähle den Notruf.

  15. #75
    Eisperlchen
    unregistriert
    Zitat Zitat von Antananarivo Beitrag anzeigen
    Nur zu meinem besseren Verständnis: Es wäre ok wegzugehen und nichtmal den Notruf zu wählen (mit der Begründung, Angst davor zu haben, sich lächerlich zu machen), wenn ein Besoffener da liegt? Der kann also ruhig an seiner eigenen Kotze ersticken oder was auch immer? Sorry, aber da fehlen mir die Worte.
    Zu deinem Verständnis:

    Ich würde mir jemanden dazuholen plus den Notruf wählen .

    Es kommt ja durchaus vor, dass die einem per Telefon Anweisungen geben, was man tun soll .. mit so einer Anleitung hätte ich nicht Angst, die falsche medizinische Hilfe zu geben .


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