Noch etwas, was mir unserem Erbpachtgrundstück in spe ein bisschen macht: es steht nicht nur ein Wäldchen auf dem Grundstück, sondern wir würden den entsprechenden Teil eines Wäldchens bekommen. Das heißt, wir könnten unseren Garten roden, der wäre aber trotzdem an zwei Seiten (S und W) von Wald umgeben. Wir können natürlich keinen Streifen von 100 m außerhalb des Grundstücks mitroden. Das bedeutet, das wäre doch eher dunkel und schattig, oder?