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  1. #46
    Zitat Zitat von Voltaire Beitrag anzeigen
    Ohrfeigen an Minister zu verteilen ist aber auf jeden Fall keine Aufgabe für ein Gericht.
    Ich denke, die Ohrfeige ergibt sich aus dem Inhalt des Urteils.

    Wenn die Entscheidung eines Ministers, dem bei der Entscheidungsfindung ja genügend qualifizierte Juristen zur Seite stehen würden, aus mehreren Gründen rechtswidrig ist, dann muss das Gericht das natürlich feststellen. Und das ist dann eben im Ergebnis eine "Ohrfeige".

    Wenn manchem Kommentator und politischen Gegner der "Ohrfeigenaspekt" ("Gabriel hat Mist gebaut") wichtiger ist als die eigentliche Sache (die Auswirkungen auf K-T und dessen Mitarbeiter) dann ist das nicht Schuld des Gerichts.
    Geändert von JackB (13-07-2016 um 13:44 Uhr)

  2. #47
    Zitat Zitat von Voltaire Beitrag anzeigen
    Ich kann selbst nicht beurteilen, ob die Entscheidung Gabriels sich langfristig als richtig erweisen hätte.
    Ohrfeigen an Minister zu verteilen ist aber auf jeden Fall keine Aufgabe für ein Gericht.
    Ich hoffe, ich muss hier jetzt nicht den Begriff Metapher erläutern.

  3. #48
    bayrischer Dichter Avatar von Voltaire
    Ort: München
    Zitat Zitat von criens Beitrag anzeigen
    Ich hoffe, ich muss hier jetzt nicht den Begriff Metapher erläutern.
    Ne musst Du nicht. Ich bin der Meinung, dass ein Gericht (nicht nur) in diesem Fall nichts zu tun hat, was metaphorisch als "Ohrfeige" zu bezeichnen ist.
    "Ihre Meinung ist mir widerlich..." François Marie Arouet genannt Voltaire (1694-1778)

    Ich distanziere mich vollumfänglich von jeglicher Handlung oder Äußerung der bayrischen Landesregierung.

  4. #49
    Zitat Zitat von Grumpyline Beitrag anzeigen
    Mir tun die Tengelmann-Beschäftigten leid, wieder eine ungewisse Zukunft
    Bei der bisherigen Orgie an Privatisierungen seitens EDEKA sind die Kaffekannenmenschen aktuell sogar etwas optimistischer.

  5. #50
    Zitat Zitat von Voltaire Beitrag anzeigen
    Ne musst Du nicht. Ich bin der Meinung, dass ein Gericht (nicht nur) in diesem Fall nichts zu tun hat, was metaphorisch als "Ohrfeige" zu bezeichnen ist.
    Anhand des veröffentlichten Beschlusses ( http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/be...t-3-16-_V_.pdf ) kann sich jeder selbst ein Urteil bilden, ob das Gericht in unangemessener Weise "Ohrfeigen" verteilt hat (etwa durch Belehrungen, Vorwürfe), oder ob die von vielen Medien gebrauchten Überschriften der Art "Ohrfeige für Gabriel" anders begründet sind.

    Die SZ jedenfalls bezieht sich bei ihrem mit "Eine schallende Ohrfeige für Sigmar Gabriel" betitelten Kommentar nicht auf die vom Richter gewählten Formulierungen, sondern auf den sachlichen Inhalt des Urteils:
    Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf haben Gabriels Entscheidung am Dienstag gestoppt, und zwar mit der denkbar schmerzhaftesten Begründung. Zustande gekommen im Hinterzimmer, greife die Ministererlaubnis auf falsche Begründungen zurück und sei dann auch noch wirkungslos - so liest sich die vernichtende Einschätzung der Richter.
    http://www.sueddeutsche.de/wirtschaf...riel-1.3075185

  6. #51
    In dem Beschluss wird übrigens auch begründet, womit die (von Voltaire angezweifelte) Forderung nach Neutralität begründet wird:

    (1) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wird von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, so hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragten zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten. Betrifft die Besorgnis der Befangenheit den Leiter der Behörde, so trifft diese Anordnung die Aufsichtsbehörde, sofern sich der Behördenleiter nicht selbst einer Mitwirkung enthält.
    https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__21.html

    Der Minister tritt in dem Fall als Leiter eines Behörde, nämlich seines Ministeriums, auf, und ist als als solcher zur unparteiischen Amtsausübung verplichtet.

    "Unparteiisch" bezieht sich hier natürlich nicht auf politische Parteien (SPD, AfD usw.), sondern auf die Beteiligten des Verfahrens,

  7. #52
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    In dem Beschluss wird übrigens auch begründet, womit die (von Voltaire angezweifelte) Forderung nach Neutralität begründet wird:


    https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__21.html

    Der Minister tritt in dem Fall als Leiter eines Behörde, nämlich seines Ministeriums, auf, und ist als als solcher zur unparteiischen Amtsausübung verplichtet.

    "Unparteiisch" bezieht sich hier natürlich nicht auf politische Parteien (SPD, AfD usw.), sondern auf die Beteiligten des Verfahrens,
    Jaaa - Aber wer sind denn die Beteiligten? Edeka und Tengelmann. Die beiden möchten miteinander und dürfen nicht.
    Rewe möcht auch mit Tengelmann aber
    a) Möchte Tengelmann nicht mit Rewe und
    b) Hat wegen a) das Kartellamt auch nicht über eine Übernahme von Tengelmann durch Rewe entschieden. Und wenn es das täte, müsste es genauso ablehnen, denn in den betroffenen Regionen wäre der Wettbewerb dann genauso eingeschränkt wie bei der Übernahme durch Edeka.

    Für Gabriel bestand daher überhaupt kein Grund mit Rewe ebenfalls zu reden. Rewe hat nun aber die Beschwerde gegen die Ministererlaubnis eingelegt und ist damit dann plötzlich aus Sicht des Gerichts "Beteilgter" mit dem Gabriel ebenfalls hätte reden müssen. Nur über was?

    Ich verstehe dieses Urteil (auch nach Lektüre der Begründung) nach wie vor nicht....

  8. #53
    Gutmensch Avatar von SilverER
    Ort: Von Nord nach Süd
    Zitat Zitat von GodicsGuru Beitrag anzeigen
    Jaaa - Aber wer sind denn die Beteiligten? Edeka und Tengelmann. Die beiden möchten miteinander und dürfen nicht.
    Rewe möcht auch mit Tengelmann aber
    a) Möchte Tengelmann nicht mit Rewe und
    b) Hat wegen a) das Kartellamt auch nicht über eine Übernahme von Tengelmann durch Rewe entschieden. Und wenn es das täte, müsste es genauso ablehnen, denn in den betroffenen Regionen wäre der Wettbewerb dann genauso eingeschränkt wie bei der Übernahme durch Edeka.

    Für Gabriel bestand daher überhaupt kein Grund mit Rewe ebenfalls zu reden. Rewe hat nun aber die Beschwerde gegen die Ministererlaubnis eingelegt und ist damit dann plötzlich aus Sicht des Gerichts "Beteilgter" mit dem Gabriel ebenfalls hätte reden müssen. Nur über was?

    Ich verstehe dieses Urteil (auch nach Lektüre der Begründung) nach wie vor nicht....
    Ist nicht so ganz richtig (denke ich).

    a.) Mister Tengelmann möchte evtl nicht mit Rewe, bei den Beschäftigten sieht das durchaus anders aus. Da stellt sich die Frage, warum möchte Mister Tengelmann nicht?
    b.) Ob in den betroffenen Regionen der Wettbewerb im gleichen Maß eingeschränkt wäre, wäre die Frage. Schon bei der Übernahme der Plus-Märkte (Tengelmann) durch Edeka hatte das Kartellamt der Übernahme nur unter der Bedingung zugestimmt, einige Plus-Filialen an die Konkurrenz zu übergeben. Insofern würde das Kartellamt auch der Übernahme durch Rewe wahrscheinlich nicht zustimmen. Das war aber nicht die Frage...

    Gerade für Gabriel hätte Grund genug bestanden, auch mit Rewe zu reden, da Rewe schon von Anfang an die Sicherung aller Arbeitsplätze zugesichert hat. Inwiefern das tatsächlich auch de facto in die Verträge eingeflossen wäre, sei mal dahingestellt...

    Interessant dazu: Worum es im Fall Tengelmann wirklich geht
    Geändert von SilverER (14-07-2016 um 09:18 Uhr)

  9. #54
    Zitat Zitat von GodicsGuru Beitrag anzeigen
    Jaaa - Aber wer sind denn die Beteiligten? Edeka und Tengelmann. Die beiden möchten miteinander und dürfen nicht.
    Rewe möcht auch mit Tengelmann aber
    a) Möchte Tengelmann nicht mit Rewe und
    b) Hat wegen a) das Kartellamt auch nicht über eine Übernahme von Tengelmann durch Rewe entschieden. Und wenn es das täte, müsste es genauso ablehnen, denn in den betroffenen Regionen wäre der Wettbewerb dann genauso eingeschränkt wie bei der Übernahme durch Edeka.

    Für Gabriel bestand daher überhaupt kein Grund mit Rewe ebenfalls zu reden. Rewe hat nun aber die Beschwerde gegen die Ministererlaubnis eingelegt und ist damit dann plötzlich aus Sicht des Gerichts "Beteilgter" mit dem Gabriel ebenfalls hätte reden müssen. Nur über was?

    ...
    Ich versuche die Frage mal aus dem Gedächtnis heraus zu beantworten, ohne auf einzelne Passagen des Urteils einzugehen.

    Der Minister hat seine Erlaubnis ja mit dem "überragenden Interesse der Allgemeinheit" begründet, das er, verkürzt dargestellt, im Erhalt der Arbeitsplätze bei KT sieht. Logische Voraussetzung, um damit die Außerkraftsetzung des Fusionsverbots zu rechtfertigen ist, dass es keine alternative Möglichkeit gab, um dieses Ziel zu erreichen. Und an der Stelle hat sich REWE mit dem Angebot, KT zu übernehmen, und die Arbeitsplätze zu erhalten, selbst als "Beteiligten" ins Spiel gebracht. Eine Fusion zwischen REWE und KT war nicht verboten. Ob sie verboten worden wäre, wenn sie geprüft worden wäre, ist offen, jedenfalls gab es mit dem Angebot von REWE eine ernsthafte Alternative. Die wurde aber von Gabriel, so hat es zumindest den Anschein, nicht als solche behandelt.

  10. #55
    bayrischer Dichter Avatar von Voltaire
    Ort: München
    Zitat Zitat von SilverER Beitrag anzeigen
    Gerade für Gabriel hätte Grund genug bestanden, auch mit Rewe zu reden, da Rewe schon von Anfang an die Sicherung aller Arbeitsplätze zugesichert hat. Inwiefern das tatsächlich auch de facto in die Verträge eingeflossen wäre, sei mal dahingestellt...

    Interessant dazu: Worum es im Fall Tengelmann wirklich geht
    Ohne es sicher zu wissen, verstehe ich den Sachstand aber so:
    Edeka möchte mit Tengelmann fusionieren, das Kartellamt verweigert (mit aus deren Sicht nachvollziehbaren Gründen) die Erlaubnis.
    Also gehen sie zu Minister, weil der das Recht hat, das Kartellamt auszuhebeln.
    Dieser Minister hat also aus meiner Sicht die Aufgabe zu prüfen, ob er von diesem Recht Gebrauch macht und die vom Kartellamt verweigerte Fusion Edeka-Tengelmann (aus seiner Sicht) trotzdem erlaubt.

    Gerade zu beanstanden wäre es m.E. gewesen, wenn der Minister gesagt hätte: "Nein, Edeka, Dir erteile ich die Erlaubnis nicht, ich sprech aber mal eben mit Deinem schärfsten Konkurrenten, weil wenn dessen Deal auf meinem Tisch landen würde, würde ich es erlauben."
    Geändert von Voltaire (14-07-2016 um 10:17 Uhr)
    "Ihre Meinung ist mir widerlich..." François Marie Arouet genannt Voltaire (1694-1778)

    Ich distanziere mich vollumfänglich von jeglicher Handlung oder Äußerung der bayrischen Landesregierung.

  11. #56
    Gutmensch Avatar von SilverER
    Ort: Von Nord nach Süd
    Zitat Zitat von Voltaire Beitrag anzeigen
    Ohne es sicher zu wissen, verstehe ich den Sachstand aber so:
    Edeka möchte mit Tengelmann fusionieren, das Kartellamt verweigert (mit aus deren Sicht nachvollziehbaren Gründen) die Erlaubnis.
    Also gehen sie zu Minister, weil der das Recht hat, das Kartellamt auszuhebeln.
    Dieser Minister hat also aus meiner Sicht die Aufgabe zu prüfen, ob er von diesem Recht Gebrauch macht und die vom Kartellamt verweigerte Fusion Edeka-Tengelmann (aus seiner Sicht) trotzdem erlaubt.
    Richtig. Gründe für eine Erlaubnis trotz Verweigerung vom Kartellamt wären

    • wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird
    • der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist
    • die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen auf Märkten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes berücksichtigt wurde
    • wenn durch das Ausmaß der Wettbewerbsbeschränkung die marktwirtschaftliche Ordnung nicht gefährdet wird.


    Gründe für eine Erlaubnis wären demnach die ersten beiden Punkte, für eine Versagung eher die Letzteren. D.h., Gabriel hat augenscheinlich den Erhalt der Arbeitsplätze als einen schwerwiegenderen gesamtwirtschaftlichen Vorteil, der im überragenden Interesse der Allgemeinheit ist, gesehen. Diese Argumentation ist aber insofern nicht schlüssig, da nach 5 Jahren Edeka frei wäre, Arbeitsplätze abzubauen, einen bestimmten Prozentsatz sowieso abbauen darf und Rewe im Gegensatz dazu (scheinbar) bedingungslos den Erhalt aller Arbeitsplätze zugesichert hat. Danach hätte er die Erlaubnis nicht erteilen dürfen. Mit Rewe selbst hätte er nicht sprechen müssen, da dies nicht Gegenstand der Erlaubnis war. Zum Vergleich: Rewe (und Andere wie Kaufland, Markant etc) war bei der Erläuterung des Kartellamtes zu den Beschlüssen involviert (Beiladung)...


    Zitat Zitat von Voltaire Beitrag anzeigen
    Gerade zu beanstanden wäre es m.E. gewesen, wenn der Minister gesagt hätte: "Nein, Edeka, Dir erteile ich die Erlaubnis nicht, ich sprech aber mal eben mit Deinem schärfsten Konkurrenten, weil wenn dessen Deal auf meinem Tisch landen würde, würde ich es erlauben."
    Das wäre nicht notwendig, da nicht Thema (s.o.)

  12. #57
    Zitat Zitat von Voltaire Beitrag anzeigen
    Ohne es sicher zu wissen, verstehe ich den Sachstand aber so:
    Edeka möchte mit Tengelmann fusionieren, das Kartellamt verweigert (mit aus deren Sicht nachvollziehbaren Gründen) die Erlaubnis.
    Also gehen sie zu Minister, weil der das Recht hat, das Kartellamt auszuhebeln.
    Dieser Minister hat also aus meiner Sicht die Aufgabe zu prüfen, ob er von diesem Recht Gebrauch macht und die vom Kartellamt verweigerte Fusion Edeka-Tengelmann (aus seiner Sicht) trotzdem erlaubt.

    Gerade zu beanstanden wäre es m.E. gewesen, wenn der Minister gesagt hätte: "Nein, Edeka, Dir erteile ich die Erlaubnis nicht, ich sprech aber mal eben mit Deinem schärfsten Konkurrenten, weil wenn dessen Deal auf meinem Tisch landen würde, würde ich es erlauben."
    Ich denke, (und ich meine, es so ähnlich auch im Urteil gelesen zu haben) dass, wenn der Minister mit gesamtwirtschaftlichen Vorteilen oder dem überragenden Interesse der Allgemeinheit argumentiert, (und das ist Voraussetzung für die Erteilung der Ministererlaubnis), dann ist das Spielfeld automatisch erweitert. Edeka und KT sind weder die Gesamtwirtschaft noch die Allgemeinheit, deshalb geht es in dem Verfahren nicht mehr nur um die beiden. Und REWE wurde mit seinem Angebot für KT zum Player, der als solcher zu behandeln war.

    Interessanterweise hat Gabriel (laut der Urteilsbegründung) das Angebot von REWE, das auf seinem Tisch gelandet ist, ja durchaus genutzt. Und zwar als Messlatte dafür, was Edeka als Bedingung für die Erlaubnis zusichern musste.

    Der Minister müsste mit REWE wahrscheinlich nicht selbst reden, aber er könnte, bevor er die Erlaubnis erteilt, beispielsweise KT auffordern, das Angebot von REWE zu prüfen und ihm gegebenenfalls zu erklären, warum das keine Alternative darstellen würde, um die Arbeitsplätze zu retten.

  13. #58
    Zitat Zitat von Voltaire Beitrag anzeigen

    Gerade zu beanstanden wäre es m.E. gewesen, wenn der Minister gesagt hätte: "Nein, Edeka, Dir erteile ich die Erlaubnis nicht, ich sprech aber mal eben mit Deinem schärfsten Konkurrenten, weil wenn dessen Deal auf meinem Tisch landen würde, würde ich es erlauben."
    Bevor der Minister einen Deal zwischen REWE und KT hätte erlauben müssen oder können, wäre es notwendig gewesen, dass der erst mal beim Kartellamt zur Genehmigung vorgelegt worden wäre. Vielleicht wäre in dem Fall ein Ministererlaubnis gar nicht notwendig gewesen!

    Es ist keineswegs unwahrscheinlich, dass das Kartellamt eine Fusion mit dem wesentlich kleineren Player REWE weniger kritisch gesehen hätte als mit dem Marktführer.

  14. #59
    Gutmensch Avatar von SilverER
    Ort: Von Nord nach Süd
    Interessanterweise hat Edeka vor der Ministererlaubnis in Absprache mit dem Kartellamt bereits zweimal sein Angebot überarbeitet (einmal die Abgabe von 50, dann von 90 Filialen), eine Übereinkunft mit dem Kartellamt also durchaus möglich schien. Trotzdem schien das (durchaus berechtigte) Finanzinteresse von Tengelmann größer als ein Einigungsinteresse

    In einem Gespräch im Bundeskartellamt am 17. März 2015 hat der Eigentümer von Kaiser´s Tengelmann, Karl-Erivan Haub, ausgeschlossen, dass der Beschlussabteilung weitere Zusagenvorschläge unterbreitet würden, die über das bereits mit Schreiben vom 27. Februar 2015 angebotene Filialpaket hinausgingen. Am gleichen Tag übersandte der Verfahrensbevollmächtigte der Edeka ein Schreiben, in dem er
    ein erneutes Gespräch im Hinblick auf eine etwaige Zusagenlösung anregte.
    Kartellamt
    Geändert von SilverER (14-07-2016 um 11:31 Uhr)

  15. #60
    Gutmensch Avatar von SilverER
    Ort: Von Nord nach Süd
    Zitat Zitat von JackB Beitrag anzeigen
    Es ist keineswegs unwahrscheinlich, dass das Kartellamt eine Fusion mit dem wesentlich kleineren Player REWE weniger kritisch gesehen hätte als mit dem Marktführer.
    Das widerum denke ich nicht. Rewe ist ebenfalls gross genug, dass eine Zustimmung zur Fusion zumindest nicht ebenfalls ohne Abstriche möglich wäre. Außerdem wäre die Frage, wie "ernst" das Rewe Angebot ist...


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