BadCompany
Schönes bleibt schön auch wenn es welkt.
Ich verstehe nicht, dass G. L. nicht besser auf die Vorführung des Videos vorbereitet wurde. Der Vorwurf, der im Raum steht, ist nicht ohne. Dass, wenn nicht der eigene Anwalt, der gegnerische Anwalt bzw. Staatsanwaltschaft oder Richterin auf das Video zurückgreifen und Erklärungen von G. L. verlangen würden, war absehbar.
Nun ja, diesen weiteren Prozesstag hat sie ja nun ihren eigenen Verteidigern zu verdanken....
Und den ganzen Prozess ihrer eigenen Weigerung, den Strafbefehl zu akzeptieren. Deshalb ist sie, das darf man ja dabei auch nicht ganz vergessen, Angeklagte in diesem Prozess und nicht Klägerin.
Also ist meiner Meinung nach auch eine Menge selbst gemachtes Leid mit dabei. Sie hätte die ganze Kiste schmaler haben können, wollte aber offensichtlich anders.
Sie ist nicht (mehr) angeklagt. Sie wurde zu einer Strafzahlung von 24.000 Euro verurteilt, weil sie vorher wegen Falschanzeige (Vergewaltigungsvorwurf) angeklagt wurde. Dagegen hat sie Berufung eingelegt. Deshalb ist sie wieder vor Gericht. Das ganze Unwürdige - von beiden Seiten - hat sich schon vorher mit Zusammenbruch so abgespielt, als sie eben zu dieser Strafzahlung verdonnert wurde.
Und sicher ist G.L. Lohfink mit ihren Anwälten schlecht beraten. Nichtsdestotrotz hat sie alles Recht, sich gegen dieses mir unverständliche Urteil zu wehren. Insbesondere, wenn die Täter das Video als Vergewaltigungsvideo der Öffentlichkeit preisgegeben haben. Beschämender Artikel vom Spon.
Das beste wäre für sie, sie würde sich von diesen Anwälten trennen - es gibt sicher genügend Organisationen, die ihr eine entsprechende Rechtsberatung an die Seite stellen würden.
Geändert von Lisa Simpson (09-08-2016 um 15:13 Uhr) Grund: Verleumdung in Falschanzeige geändert
@ Lisa Simpson
Sie wurde nicht verurteilt und sie hat keine Berufung eingelegt. Gegen sie wurde - im schriftlichen Verfahren - ein Strafbefehl erlassen und gegen diesen hat sie Einspruch - nicht Berufung - eingelegt. Deshalb kam es zur Hauptverhandlung und dort ist jetzt die Angeklagte.
BadCompany
Schönes bleibt schön auch wenn es welkt.
Wenn sie verurteilt wird, kann sie in die Berufung oder in die Revision gehen.
Mausophon hat hier bereits die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme zuungunsten eines Verurteilten gepostet:
http://www.ioff.de/showpost.php?p=45052417&postcount=47
Gegen ein amtsgerichtliches Urteil gibts Berufung zum Landgericht, grosse oder kleine Strafkammer.
Gegen Urteile der Strafkammer am Landgericht gibt's die Revision
BadCompany
Schönes bleibt schön auch wenn es welkt.
@BadCompany
https://dejure.org/gesetze/StPO/335.html
§ 335
Sprungrevision
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(1) Ein Urteil, gegen das Berufung zulässig ist, kann statt mit Berufung mit Revision angefochten werden.
(2) Über die Revision entscheidet das Gericht, das zur Entscheidung berufen wäre, wenn die Revision nach durchgeführter Berufung eingelegt worden wäre.
(3) Legt gegen das Urteil ein Beteiligter Revision und ein anderer Berufung ein, so wird, solange die Berufung nicht zurückgenommen oder als unzulässig verworfen ist, die rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Form eingelegte Revision als Berufung behandelt. Die Revisionsanträge und deren Begründung sind gleichwohl in der vorgeschriebenen Form und Frist anzubringen und dem Gegner zuzustellen (§§ 344 bis 347). Gegen das Berufungsurteil ist Revision nach den allgemein geltenden Vorschriften zulässig.
Und die Berufung geht zur kleinen Strafkammer.
Na super also egal wie nun das Urteil fallen wird ende August wir können uns sicher sein, dass wir noch lange einen Prozess von G.L. beobachten können.
1. Nein, nicht egal wie das Urteil ausfallen wird. Wenn Gina Lisa freigesprochen wird in diesem Prozess, wird sie natürlich keine Berufung einlegen. Die Staatsanwaltschaft könnte natürlich Berufung einlegen, aber das halte ich für unwahrscheinlich.
2. Es wird sowieso noch einen weiteren Prozess geben. Nämlich die Verhandlung über den Einspruch des nun wieder aufgetauchten Beteiligten, der den Strafbefehl gegen ihn für die Veröffentlichtung der Videos nicht akzeptiert.
3. Wenn du den Prozess nicht beobachten willst, einfach die Meldungen nicht anklicken.
Allerdings - wieso eröffnest du einen Thread dafür, wenn dich das Thema nervt?
ZU 1. Wenn sie nun freigesprochen wird geht man ja mittlerweile davon aus, dass sie auch darum kämpfen wird die Vergewaltiger der Vergewaltigung verurteilen zu lassen. Sie sagt ja auch immer wieder sie kämpft bis zum Schluss damit die Gerichte es anerkennen was ihr passiert sei.
zu 2 . Hoffentlich geht der Einspruch schnell über die Bühne, der andere hat die Strafe ja anstandslos akzeptiert.
zu 3. Ich beobachte den Prozess momentan gerne ( hört sich schrecklich an ). Aber ob ich nun monatelang sehe möchte wie G.L. von Ihren Verteidigern vorgeführt wird ? Vor allem dreht sich alles im Kreis und diese Videos werden ja immer und immer wieder angesehen. ausgewertet etc. Vor allem ist das G.L. gegenüber recht unmenschlich sie da noch monatelang in dem Zustand zu lassen.