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  1. #91
    Ois Chicago! Avatar von BadCompany
    Ort: Rockcity, Deep South :D
    Zitat Zitat von Little_Ally Beitrag anzeigen
    Nun, auch wenn die Verteidiger von Gina Lisa wirklich übel sind, so haben auch Richterin und Staatsanwältin ihre extrem unsensiblen Momente:



    Quelle

    Wenn ich das richtig verstehe, dann ist das obige ein Zitat der Richterin.
    vielleicht sollte man nicht ganz übersehen, dass sie hier die angeklagte ist! das gericht muss doch so handeln, wenn es objektiv urteilen soll, jeder angeklagte wird im gerichtssaal mit seinen handlungen konfrontiert!
    BadCompany
    Schönes bleibt schön auch wenn es welkt.

  2. #92
    Ich verstehe nicht, dass G. L. nicht besser auf die Vorführung des Videos vorbereitet wurde. Der Vorwurf, der im Raum steht, ist nicht ohne. Dass, wenn nicht der eigene Anwalt, der gegnerische Anwalt bzw. Staatsanwaltschaft oder Richterin auf das Video zurückgreifen und Erklärungen von G. L. verlangen würden, war absehbar.

  3. #93
    Lisa Simpson
    unregistriert
    Nun ja, diesen weiteren Prozesstag hat sie ja nun ihren eigenen Verteidigern zu verdanken....
    Und den ganzen Prozess ihrer eigenen Weigerung, den Strafbefehl zu akzeptieren. Deshalb ist sie, das darf man ja dabei auch nicht ganz vergessen, Angeklagte in diesem Prozess und nicht Klägerin.

    Also ist meiner Meinung nach auch eine Menge selbst gemachtes Leid mit dabei. Sie hätte die ganze Kiste schmaler haben können, wollte aber offensichtlich anders.

    Zitat Zitat von BadCompany Beitrag anzeigen
    vielleicht sollte man nicht ganz übersehen, dass sie hier die angeklagte ist! das gericht muss doch so handeln, wenn es objektiv urteilen soll, jeder angeklagte wird im gerichtssaal mit seinen handlungen konfrontiert!
    Sie ist nicht (mehr) angeklagt. Sie wurde zu einer Strafzahlung von 24.000 Euro verurteilt, weil sie vorher wegen Falschanzeige (Vergewaltigungsvorwurf) angeklagt wurde. Dagegen hat sie Berufung eingelegt. Deshalb ist sie wieder vor Gericht. Das ganze Unwürdige - von beiden Seiten - hat sich schon vorher mit Zusammenbruch so abgespielt, als sie eben zu dieser Strafzahlung verdonnert wurde.

    Und sicher ist G.L. Lohfink mit ihren Anwälten schlecht beraten. Nichtsdestotrotz hat sie alles Recht, sich gegen dieses mir unverständliche Urteil zu wehren. Insbesondere, wenn die Täter das Video als Vergewaltigungsvideo der Öffentlichkeit preisgegeben haben. Beschämender Artikel vom Spon.

    Das beste wäre für sie, sie würde sich von diesen Anwälten trennen - es gibt sicher genügend Organisationen, die ihr eine entsprechende Rechtsberatung an die Seite stellen würden.
    Geändert von Lisa Simpson (09-08-2016 um 15:13 Uhr) Grund: Verleumdung in Falschanzeige geändert

  4. #94
    @ Lisa Simpson

    Sie wurde nicht verurteilt und sie hat keine Berufung eingelegt. Gegen sie wurde - im schriftlichen Verfahren - ein Strafbefehl erlassen und gegen diesen hat sie Einspruch - nicht Berufung - eingelegt. Deshalb kam es zur Hauptverhandlung und dort ist jetzt die Angeklagte.

  5. #95
    Ois Chicago! Avatar von BadCompany
    Ort: Rockcity, Deep South :D
    Zitat Zitat von maxine Beitrag anzeigen
    @ Lisa Simpson

    Sie wurde nicht verurteilt und sie hat keine Berufung eingelegt. Gegen sie wurde - im schriftlichen Verfahren - ein Strafbefehl erlassen und gegen diesen hat sie Einspruch - nicht Berufung - eingelegt. Deshalb kam es zur Hauptverhandlung und dort ist jetzt die Angeklagte.
    Eben wurde schon x mal erklärt aber hier irgendwie wird hier permanent der strafbefehl mit einem Urteil verwechselt.
    BadCompany
    Schönes bleibt schön auch wenn es welkt.

  6. #96
    Zitat Zitat von maxine Beitrag anzeigen
    @ Lisa Simpson

    Sie wurde nicht verurteilt und sie hat keine Berufung eingelegt. Gegen sie wurde - im schriftlichen Verfahren - ein Strafbefehl erlassen und gegen diesen hat sie Einspruch - nicht Berufung - eingelegt. Deshalb kam es zur Hauptverhandlung und dort ist jetzt die Angeklagte.
    Aber wenn jetzt ein Urteil gegen sie fällt ist sie verurteilt und kann in Berufung gehen oder ?
    Und wie ist es, wenn man sie frei spricht und damit auch der Strafbefehl hinfällig ist, kann der Prozess um die Vergewaltigung nochmal aufgerollt werden ?

  7. #97
    Zitat Zitat von mel2234 Beitrag anzeigen
    Aber wenn jetzt ein Urteil gegen sie fällt ist sie verurteilt und kann in Berufung gehen oder ?
    Und wie ist es, wenn man sie frei spricht und damit auch der Strafbefehl hinfällig ist, kann der Prozess um die Vergewaltigung nochmal aufgerollt werden ?

    Wenn sie verurteilt wird, kann sie in die Berufung oder in die Revision gehen.


    Mausophon hat hier bereits die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme zuungunsten eines Verurteilten gepostet:

    http://www.ioff.de/showpost.php?p=45052417&postcount=47

  8. #98
    Ois Chicago! Avatar von BadCompany
    Ort: Rockcity, Deep South :D
    Gegen ein amtsgerichtliches Urteil gibts Berufung zum Landgericht, grosse oder kleine Strafkammer.

    Gegen Urteile der Strafkammer am Landgericht gibt's die Revision
    BadCompany
    Schönes bleibt schön auch wenn es welkt.

  9. #99
    @BadCompany


    § 335
    Sprungrevision
    .

    (1) Ein Urteil, gegen das Berufung zulässig ist, kann statt mit Berufung mit Revision angefochten werden.

    (2) Über die Revision entscheidet das Gericht, das zur Entscheidung berufen wäre, wenn die Revision nach durchgeführter Berufung eingelegt worden wäre.

    (3) Legt gegen das Urteil ein Beteiligter Revision und ein anderer Berufung ein, so wird, solange die Berufung nicht zurückgenommen oder als unzulässig verworfen ist, die rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Form eingelegte Revision als Berufung behandelt. Die Revisionsanträge und deren Begründung sind gleichwohl in der vorgeschriebenen Form und Frist anzubringen und dem Gegner zuzustellen (§§ 344 bis 347). Gegen das Berufungsurteil ist Revision nach den allgemein geltenden Vorschriften zulässig.
    https://dejure.org/gesetze/StPO/335.html


    Und die Berufung geht zur kleinen Strafkammer.

  10. #100
    Na super also egal wie nun das Urteil fallen wird ende August wir können uns sicher sein, dass wir noch lange einen Prozess von G.L. beobachten können.

  11. #101

  12. #102
    hält tapfer durch Avatar von Wunderbar
    Ort: Bayern Mitte
    Zitat Zitat von mel2234 Beitrag anzeigen
    Na super also egal wie nun das Urteil fallen wird ende August wir können uns sicher sein, dass wir noch lange einen Prozess von G.L. beobachten können.


    1. Nein, nicht egal wie das Urteil ausfallen wird. Wenn Gina Lisa freigesprochen wird in diesem Prozess, wird sie natürlich keine Berufung einlegen. Die Staatsanwaltschaft könnte natürlich Berufung einlegen, aber das halte ich für unwahrscheinlich.

    2. Es wird sowieso noch einen weiteren Prozess geben. Nämlich die Verhandlung über den Einspruch des nun wieder aufgetauchten Beteiligten, der den Strafbefehl gegen ihn für die Veröffentlichtung der Videos nicht akzeptiert.

    3. Wenn du den Prozess nicht beobachten willst, einfach die Meldungen nicht anklicken.
    Allerdings - wieso eröffnest du einen Thread dafür, wenn dich das Thema nervt?

  13. #103
    Zitat Zitat von Wunderbar Beitrag anzeigen


    1. Nein, nicht egal wie das Urteil ausfallen wird. Wenn Gina Lisa freigesprochen wird in diesem Prozess, wird sie natürlich keine Berufung einlegen. Die Staatsanwaltschaft könnte natürlich Berufung einlegen, aber das halte ich für unwahrscheinlich.

    2. Es wird sowieso noch einen weiteren Prozess geben. Nämlich die Verhandlung über den Einspruch des nun wieder aufgetauchten Beteiligten, der den Strafbefehl gegen ihn für die Veröffentlichtung der Videos nicht akzeptiert.

    3. Wenn du den Prozess nicht beobachten willst, einfach die Meldungen nicht anklicken.
    Allerdings - wieso eröffnest du einen Thread dafür, wenn dich das Thema nervt?
    ZU 1. Wenn sie nun freigesprochen wird geht man ja mittlerweile davon aus, dass sie auch darum kämpfen wird die Vergewaltiger der Vergewaltigung verurteilen zu lassen. Sie sagt ja auch immer wieder sie kämpft bis zum Schluss damit die Gerichte es anerkennen was ihr passiert sei.

    zu 2 . Hoffentlich geht der Einspruch schnell über die Bühne, der andere hat die Strafe ja anstandslos akzeptiert.

    zu 3. Ich beobachte den Prozess momentan gerne ( hört sich schrecklich an ). Aber ob ich nun monatelang sehe möchte wie G.L. von Ihren Verteidigern vorgeführt wird ? Vor allem dreht sich alles im Kreis und diese Videos werden ja immer und immer wieder angesehen. ausgewertet etc. Vor allem ist das G.L. gegenüber recht unmenschlich sie da noch monatelang in dem Zustand zu lassen.

  14. #104
    GenieInABottle
    unregistriert
    Zitat Zitat von mel2234 Beitrag anzeigen
    ZU 1. Wenn sie nun freigesprochen wird geht man ja mittlerweile davon aus, dass sie auch darum kämpfen wird die Vergewaltiger der Vergewaltigung verurteilen zu lassen. Sie sagt ja auch immer wieder sie kämpft bis zum Schluss damit die Gerichte es anerkennen was ihr passiert sei.
    Sie will einen Freispruch oder eine Einstellung.

  15. #105
    Zitat Zitat von Emotions Beitrag anzeigen
    Bitter. Damit ist nicht gut beraten.


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