Ergebnis 1 bis 5 von 5
  1. #1
    /watch?v=GTQnarzmTOc Avatar von Experte
    Ort: Siegerland

    EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung

    Vorratsdatenspeicherung ohne Anlass nicht zulässig

    Der Europäische Gerichtshof hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gekippt. Sie sei ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, heißt es in dem Urteil. Ausnahmen sind aber möglich.
    ...
    Den Luxemburger Richtern zufolge greift die Speicherung von Telekommunikationsdaten so sehr in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens ein, dass die Datenspeicherung „auf das absolut Notwendige“ beschränkt werden muss. Eine gezielte Vorratsspeicherung von Daten zur Bekämpfung schwerer Straftaten sei aber zulässig. Entsprechende Gesetze müssten dazu „klar und präzise sein und Garantien enthalten, um Daten vor Missbrauchsrisiken zu schützen“.
    Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung dürfte damit wohl wieder obsolet sein.

  2. #2
    Zitat Zitat von Experte Beitrag anzeigen
    Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung dürfte damit wohl wieder obsolet sein.
    Das sehen deutsche Politiker natürlich anders.

    Die offizielle Marschroute der Regierung insgesamt lautet: kein Problem, die deutsche Regelung ist europarechtskonform. Immerhin wird noch einmal "geprüft", so die Sprachregelung, der sich auch das Bundesinnenministerium anschloss, das auf Nachfrage von heise online kurzerhand auf die Zuständigkeit des Justizministers verwies.
    https://www.heise.de/newsticker/meld...t-3580987.html

  3. #3
    Wie will man das durchsetzen (Minimierung), wenn die wirklich relevanten Datenbanken nicht in Europa gehostet sind?
    Das Netz hat keine Obergrenze.. Das Schöne: Im Netz ist jede Aussage wahr. -- Nur die Fragen, die im Prinzip unentscheidbar sind, können wir entscheiden. (Heinz von Foerster)
    http://www.antiquealive.com/Blogs/Ha...ean_House.html

  4. #4
    homo novus Avatar von caesar
    Ort: milchstrasse
    Soviel ich weiss, besagt das deutsche Gesetz, das man die Daten nur abrufen kann, wenn der Verdacht auf ein schweres Verbrechen vorliegt.

    Feinstes Juristenfutter, was dieses Ja, aber..... nun in der Praxis bedeutet.
    das melken eines leeren euters bewirkt nur,
    das man vom melkstuhl gestossen wird.

    rise and rise again until the lambs become to lions.

  5. #5
    Eine generelle Datenvoratsspeicherung sehe ich kritisch weil sie massiv in die Privatsphäre eines jeden Menschen eingreift. Mir wäre eine generelle (oder bei Verdacht auf eine Straftat) DNA Abgabe lieber, die schützt teilweise vor Verbrechen oder dient zurecht zur Aufklären eines Verbrechens.

    Den Terror kann man auf andere Weise sinnvoll bekämpfen, und wenn ein begründeter Verdacht vorliegt spricht nichts dagegen seine Daten über den Provider sogar über Jahre speichern zu lassen.


Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •