Ich glaube viele Reden hier an dem Thema vorbei.
Was stört die CDU?
Geht es um das Adoptionsrecht?
Ich glaube viele Reden hier an dem Thema vorbei.
Was stört die CDU?
Geht es um das Adoptionsrecht?
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“
Evelyn Beatrice Hall
Ich seh das Adoptionsrecht als völlig vorgeschoben an.
Klingt halt toll, wenn man "aber die Kinder!!!11" ausrufen kann.
In der Realität gibt es aber doch auch Kinder, die von gleichgeschlechtlichen Paaren aufgezogen werden, sei es weil sie die leiblichen Kinder sind, Pflegekinder oder von eben nur einem der Partner adoptiert wurden.
Wichtig ist doch nur, dass Kinder in einem liebevollen Umfeld aufwachsen, völlig egal, ob von Mann-Frau, Mann-Mann oder Frau-Frau.
Bei denen, die immer noch so ein großes Unbehagen haben, auch homosexuellen Paaren endlich das Recht einer vollwertigen Ehe zuzubilligen, vermute ich schon zumindest eine unterschwellige Homophobie.
Und es gibt natürlich auch finanzielle Aspekte. Afaik* haben verpartnerte Paare zwar gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen, wenn es aber um Rechte und finanzielle Vergünstigungen geht, wie Ehegattensplitting, Erbschaftsteuer etc dann nicht, weil es ja keine "richtige Ehe" ist.
*falls sich das inzwischen geändert haben sollte, mich bitte korrigieren.
Ist halt die Frage, ob das die Chancen der Union wesentlich ändert? Jetzt gibt sie die Abstimmung frei und nimmt SPD, Grünen und Linken damit ein Wahlkampfthema. Aber steigen dadurch die Werte der Union? Und wäre sie weiterhin dagegen gewesen, hätte das die Umfragewerte der Union nach unten befördert. Ich glaube, das Thema wird medial derzeit ziemlich überhöht. Es zieht in Wirklichkeit gar nicht so besonders. Es kommt weit hinter den Themen Innere Sicherheit (Kriminalität/Anschlagsgefahr), Integration von Migranten, wirtschaftliche Situation (Jobs, Arbeitslosigkeit).
Ich verstehe es auch nicht. Viele scheinen auch nicht zu verstehen, dass es nicht ihr Job ist, ihren Willen durchzusetzen, sondern den Willen des Volkes zu vertreten. Und hier ist man nun endlich bei einer wünschenswerten Akzeptanz in großen Teilen der Bevölkerung angekommen.
Langfristig ist es, in meinen Augen, effektiver, dass die Menschen selbst verstehen, bevor sie etwas von der Politik aufgezwungen bekommen.
Hier ist eigentlich alles Gut erklärt.
https://www.lebenspartnerschaft.de/u...nerschaft.html
Es geht eigentlich nur darum die eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln.
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“
Evelyn Beatrice Hall
Das stimmt aber nur für die katholische Kirche, und das hat damit zu tun, dass Rom die Ehe als "Sakrament" ansieht, also als eine heilige Handlung (um es vereinfacht zu sagen). Nur deshalb muss man sie annulieren, wenn sie nicht fortbestehen soll.
In den evangelischen Kirchen ist die Ehe kein Sakrament, sondern war bereits bei Luther ein "weltlich Ding". Daher kann man beliebig oft kirchlich heiraten, da es sich nur um so eine Art "Beistand" bei einer weltlichen Handlung handelt.
Vermulich geht es bei den meisten Gegnern genau darum. Und um die Bezeichnung "Ehe".
Denn diese beiden Punkte sind ja noch der einzige Unterschied zwischen "eingetragener Lebenspartnerschaft" und "Ehe", wie in Deiner Quelle schön erklärt wird:
Der schwule Philosoph Michel Foucault hat übrigens schon vor Jahrzehnten die Community davor gewarnt, dass man durch die Erstreitung aller Rechte selber verbürgerlicht statt das Selbstverständnis der dominanten Gesellschaft infrage zu stellen.
Selbstverständlich ist auch die Verbürgerlichung das gute Recht von Schwulen und Lesben.
Mich ärgert daran nur, dass ich nun nicht mehr einklagen kann, mich hetero zu verpartnern wie schwule und lesbische Paare, sondern heiraten muss.
Stattdessen wird die Institution "Ehe" nun verewigt. Schade, vertane Chance.
https://www.bundestag.de/mediathek?v...&mod=mediathek
Hier die letzte Debatte zu dem Thema.
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“
Evelyn Beatrice Hall
Naja, ich blätterte gerade im StgB von 1995. Da steht unter Paragraph 177 (Straftatbestand der Vergewaltigung) "Nötigung einer Frau zu außerehelichen Beischlaf", Den Begriff "Vergewaltigung in der Ehe" gab es damals nicht, das war aber bestimmt in Bezug auf sexuelle Selbstbestimmung nicht böse gemeint. Das hat sich in den Jahren zuvor bis 1997 scheinbar drastisch geändert.
Wenn aber die Vergewaltigung seit Anbeginn des geregelten Zusammenlebens nur als außerhalb der Ehe möglich definiert ist, dann sehe ich eigentlich keinen zwingenden Grund dass man es damals geändert hat. Warum auch? Wenn Frauen keinen Sex auf Verlangen des Mannes wollen (und umgekehrt), sollen sie nicht heiraten.
1997 wurde Paragraph 177 StgB auf die Ehe ausgeweitet und es hat niemand irgendwen angerufen was zu Folge hatte, dass vertagt wurde. Die Luft wurde mit der Änderung des Gesetzes rausgenommen.