Zeile 1 stimmt schon nicht. Bei 2 Kindern unter 6 (um im KiTa-Beispiel zu bleiben) betragen die Regelsätze zusammen 1228 €, ist eins der Kinder zwischen 6 und 14, sind es 1284 €. http://www.hartziv.org/regelbedarf.html
Allerdings dürften außer in der Provinz Mieten inzwischen sehr viel höher liegen als 500 €.
Nehmen wir mal an, die Familie hat 2 Kinder unter 6 und zahlt 750 € für die Wohnung, niemand arbeitet. Dann liegt der Bedarf bei 1594 €. Warum? Weil die Familie 384 € Kindergeld bekommt, das als Einkommen voll angerechnet wird. Tatsächlich bekommt die arbeitslose Famile also 1594 € an SGB II-Leistungen.
Verdient die arbeitende Frau aus deinem Beispiel 2500 € brutto, was fast genau 1900 € netto ergibt, kommen die 384 € Kindergeld obendrauf. Haben oder nicht haben ist ein ziemlicher Unterschied. Die Familie mit Job hat 2284 € zur Verfügung.
Geändert von Mausophon (06-03-2018 um 22:23 Uhr) Grund: Den Spoiler muss man sehen
Was aber irre ist: Die Frau mit dem Job überlegt sich, dass sie ihre Kinder viel zu selten sieht. Sie reduziert ihre Stundenzahl auf eine Halbtagsstelle. Dabei bekommt sie ungefähr 994 € netto raus und weiß das dem Sozialleistungsträger irgendwie zu vermitteln. Vielleicht hat der Vater zur Hause wegen seiner Arbeitslosigkeit eine Depressionen entwickelt und schafft die Familienarbeit nicht mehr allein oder so. Die Rechnung fürs Amt lautet also 1228 € für die BG + 750 € Miete - 384 Kindergeld + 258,80 Erwerbstätigenfreibetrag + 30 € Versicherungspauschale. Sie bekäme 1882,8 € Hartz IV und hätte im Endeffekt 2266 zur Verfügung, weil das Kindergeld noch draufkommt. Vollzeit arbeiten lohnt sich unter diesen Umständen nicht.
Sicher. Nimmt man allerdings nur den monetären Aspekt, ist der Anreiz gering.
Dazu kommt, dass die Frau aus dem Beispiel mit diesem Gehalt ohnehin kaum eine Chance hat, sich eine Rente über Grundsicherungsniveau zu erarbeiten, selbst wenn sie 45 Jahre lang ununterbrochen Vollzeit arbeitet, was äußerst unwahrscheinlich sein dürfte.
Geändert von Mausophon (06-03-2018 um 21:43 Uhr)
Die 25,00 EUR Kindergeld werden von ALG II und Grundsicherung abgezogen?
Das ist ja ein astreiner Schlag in die Gusche derjenigen. Das macht mich extrem wütend.
Ja, wird abgezogen:
http://www.hartziv.org/hartz-iv-und-kindergeld.html
Die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen (z.B. Baukindergeld, Erhöhung des Kindergelds) bringen ausgerechnet den ärmsten Kindern dieses Landes gar nix.
Danke für den Link.
Ich wusste das nicht. Eine Schande!
Ach, was rede ich - eine?!
Von welchen 25€ reden wir gerade?
Steh' grad auf dem Schlauch.
Das Kindergeld wurde von jeher bei Hartz4 als Einkommen gezählt. Ist nichts Neues, stattdessen gibt es ja den Regelsatz für Kinder.
Von 2011-2018 stieg das Kindergeld, für die Personen, die kein Hartz4 bezogen, um 10€ von 184€ auf 194€. Im selben Zeitraum stieg der Regelsatz für 6-14jährige, die Hartz4 beziehen, um 45€, von 251€ auf 296€.
Bitte auch einen astreinen Schlag in die Gusche für Eltern ohne Hartz4-Bezug konstatieren.
Und die Eltern hatten bestimmt in dem Zeitraum auch keine Lohnerhöhung? Und die Kinder von 0-5 im H4 Bezug kosten nichts? Du solltest definitiv nirgends mehr wo was posten, es ist jedesmal einfach nur lachhaft und falsch...
Achja und die 25 Euro kommen aus der geplanten Erhöhung die im Koalitionsvertrag ausgehandelt wurden, 2019 10 Euro und 2020/21 15 Euro. Dazu gibt es aber noch andere Änderungen.
Und warum stieg der Regelsatz für Kinder?
9. Februar 2010: Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Die bisherige Methode verstoße gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Leistungen seien nicht korrekt ermittelt worden. Nach dem von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verkündeten Urteil genügten die gesetzlichen Vorschriften nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 des Grundgesetzes. Zudem verstoßen sie gegen das in der Verfassung garantierte Sozialstaatsprinzip, hieß es zur Begründung.
https://www.tagesschau.de/inland/har...urteil102.html
(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09)
Doch, es gab Lohnerhöhungen, genau so wie es Erhöhungen im Regelsatz für Hartz4-Bezieher gab. Wo ist das Argument?
Natürlich kosten Kinder von 0-5 etwas. Willst du jetzt jede Zahl einzeln haben?
Der Regelsatz für 0-5jährige wurde von 2011 bis 2018 um 24€ von 213€ auf 237€ erhöht. Im gleichen Zeitraum wurde das Kindergeld um 10€ für nicht Hartz4-Bezieher von 184€ auf 194€ erhöht.
Wieso erhalten Eltern, die kein Hartz4 beziehen, 194€ für einen 7-Jährigen, Bezieher von Grundsicherung hingegen 296€?
Dagegen habe ich mich mit keinem Wort ausgesprochen Mauso. Wo habe ich gesagt, dass der Regelsatz für Kinder zu hoch ist? Aber die Regelbeträge für Kinder von Hartz4-Bezieher steigen jedes Jahr. Ob das Kindergeld erhöht wird ist Lotterie. Wieso stiegen die Regelsätze für Kinder um einiges stärker als das Kindergeld? Wieso wird das Kindergeld nicht nach dem gleichen Schlüssel berechnet und automatisch Jahr für Jahr erhöht?
Spahn sagt heute: „Aber niemand müsste in Deutschland hungern, wenn es die Tafeln nicht gäbe“
https://www.bild.de/politik/inland/j...2640.bild.html
Das stimmt nur solange, bis die Rücklagen alle sind. Und alle gesund bleiben.
Abgesehen davon fällt man in das soziale Abseits. Kino, Eis essen gehen, mal ein paar Blumen, alles nicht mehr möglich.