Glücklicherweise bin ich beim Landtagswahlzyklus dieses Jahr nicht wahlberechtigt. Leicht würde mir die Entscheidung nur im Saarland fallen (dort würde ich für Oskar und seine Partei stimmen).
Glücklicherweise bin ich beim Landtagswahlzyklus dieses Jahr nicht wahlberechtigt. Leicht würde mir die Entscheidung nur im Saarland fallen (dort würde ich für Oskar und seine Partei stimmen).
Eine ziemlich platte Nummer, die sich um die Fakten herumdrückt, da sie die Schlagrichtung gestört hätten. Es wird komplett ausgeblendet, dass die Federführung im Asylverfahren beim BAMF liegt, ebenso dass die Abschiebehaft und die Entlassung daraus nicht in NRW stattfanden. Letztere erfolgte auch nach den Buchstaben des Asylrechts durch eine richterliche Entscheidung und nicht auf eine Weisung aus der Düsseldorfer Staatskanzlei. Die Äußerungen von Gabriel sind da auch wenig hilfreich, weil es halt das BGH-Urteil gibt, dass man nur mit einer Abschiebeperspektive in Abschiebehaft gehalten werden darf. Damit wollte der BGH wohl ungarischen Verhältnissen vorbauen, die ja auch inzwischen vom EUGH abgeurteilt worden sind.
Es ist ja auch nicht so, dass NRW Amri nicht abschieben wollte, sondern dass die Abschiebung aufgrund der kontraproduktiven Haltung der tunesischen Behörden nicht legal durchführbar war.
Was Fleischhauer auch ausblendet ist, warum es eine derartige Problematik um die Aliasse gibt. Amri ist da ja kein Einzelfall, aber Richtung BAMF/Innenministerium wollte Fleischhauer da wohl nicht schießen.
Geändert von OuterRange (10-01-2017 um 12:38 Uhr)
Das ist anscheinend nicht richtig:
http://www.stern.de/politik/deutschl...e-7252640.htmlAm 30. Juli soll er mit Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg in Abschiebehaft genommen worden sein. Nach Informationen des "Focus" musste er allerdings bereits einen Tag später wieder entlassen werden – auf Anordnung der zuständigen Ausländerbehörde in Kleve, Nordrhein-Westfalen.
Es war zwar nicht die Staatskanzlei, aber eine NRW-Behörde.
Ist die "Abschiebeperspektive" genau definiert?
Immerhin war bekannt, dass Amri Tunesier war, die nötigen Papiere waren bei den tunesischen Behörden beantragt, und somit bestand doch die Aussicht, dass er in absehbarer Zeit abgeschoben werden konnte - sobald eben die Papiere da waren, was ja auch nach weniger als 6 Monaten der Fall war.
https://www.welt.de/politik/deutschl...eisung-zu.htmlEr konnte aber nicht abgeschoben werden, „weil er keine gültigen Ausweispapiere hatte" und Tunesien zunächst bestritten habe, dass er Bürger des Landes sei. Ersatz-Ausweispapiere aus Tunesien wurden nach seinen Worten „zufälligerweise heute überstellt“.
Es war wohl allen klar, dass Amri Tunesier ist, nur Tunesien selbst nicht. Und wenn Tunesien behauptet, Amri ist kein Tunesier, dann ist nicht abzuschätzen, wie lange es dauert, bis Tunesien dies anders sieht. Und dass zwei Tage nach dem Anschlag auf einmal die Papiere in Deutschland ankamen? Nun ja...
Mein Stand war bisher, was der SPON recht früh berichtete, dass er nach 2 Tage aufgrund einer Haftprüfung entlassen worden wäre. Allerdings ändert der Erlass jetzt auch nichts, da Amri aufgrund der tunesischen Behörden nicht abgeschoben werden konnte und somit nicht Abschiebehaft genommen werden konnte.
Für mich stellt sich die Frage ob man ihn wegen der bereits bekannten Identitätsvergehen, der gefälschten Dokumente, den Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht und der fehlenden Bleibeperspektive nicht hätte ganz normal in U-Haft nehmen können?
Aber zumindest bestand die - berechtigte! - Hoffnung, dass Tunesien es früher oder später einsehen würde.
Deshalb meine ernstgemeinte Frage, ob die vom BGH geforderte "Abschiebeperspektive" irgendwo definiert ist, und ob in dem Fall eine Abschiebeperspektive in diesem Sinn eindeutig zu verneinen war. Wenn letzteres nicht der Fall war, hätte die Ausländerbehörde durchaus einen Ermessensspielraum gehabt, die Haft fortzusetzen, solange die oben genannte Hoffnung noch besteht.
Das ist nicht so klar, zumindest gibt es dazu auch andere qualifizierte Meinungen:
http://www.faz.net/aktuell/politik/a...ue#pageIndex_2Richter Barke verwies darauf, dass nach § 58a des Aufenthaltsgesetzes im Fall einer terroristischen Gefahr eine Abschiebungsanordnung „sofort vollziehbar“ sei. Gleichzeitig könne „das Bundesministerium des Innern die Übernahme der Zuständigkeit erklären, wenn ein besonderes Interesse des Bundes“ bestehe, sagte Barke. Die auch im Fall Amri mögliche Abschiebungsanordnung hätte von der Bundespolizei vollzogen werden können, verbunden, nach Artikel 67 des Asylgesetzes, mit dem unmittelbaren Erlöschen des Bleiberechts. Da Anis Amri bei der Identitätsklärung nicht mitgewirkt habe, hätte die Sicherungshaft auf 18 Monate ausgedehnt werden können.
So wie ich das lese, läge der Ball aber dann beim Bund, da dort nur das entsprechende Rechtsmittel erwirkt werden könnte. Allerdings geht aus dem Artikel nicht wirklich hervor wie das angezeigt werden soll oder ob das automatisch erfasst werden soll. Amri war schließlich auf der bundesweiten Gefährderliste.
Man kann ohne Papiere nach Deutschland einreisen aber nicht ausreisen? Das ist etwas was mir nicht einleuchtet. Wenn ich aus einem Land nach Hause fliege muss ich immer meine Papire vorzeigen und die müssen das nicht? Ich glaube eher, die meisten werfen sie weg wenn sie ankommen, oder verstecken sie, weil sie wissen wie man hier Geld abkassieren kann.
Der Artikel ist nicht ganz gut formuliert, aber es geht doch daraus hervor, dass sowohl der zuständige Landes-Innenminister als auch der Bundesinnenminister die notwendigen Maßnahmen einleiten kann. Die Tatsache, dass auch der Bundesinnenminister hätte eingreifen können, entlässt den NRW-Innenminister nicht aus der Verantwortung, nicht das getan zu haben, was er hätte tun können. Es liegt ja wohl auf der Hand, dass für solche Maßnahmen in erster Linie die Länderbehörden zuständig sind. Der Bundesinnenmister hätte viel zu tun, wenn er sich um jeden einzelnen Gefährder kümmern müsste.
Ob aus damaliger Sicht der NRW-Innenminister die vorgeschlagene Sicherungshaft hätte anordnen müssen, will ich gar nicht beurteilen. Hinterher ist man halt immer schlauer. Aber seine Behauptung, er hätte damals schon alles ausgereizt, was rechtlich möglich war, scheint nicht zu stimmen. Es scheint eher so zu sein, dass er (oder einige seiner Beamten) entweder das Problem Amri nicht so ernst eingeschätzt hat, wie es sich dann entwickelte, oder aber, dass er sich seiner eigenen Möglichkeiten gar nicht bewusst war.
Laschet hat heute die Ministerpräsidentin aufgefordert, genau zu dem Punkt Stellung zu nehmen. Ob man bis an die Grenzen des Rechtsstaates gegangen ist. Die CDU und die FDP werden das Thema am kochen halten, und die SPD kann nur verlieren.
Damit bekräftigen sie aber auch die Argumente der Opposition, dass man keine härteren Maßnahmen braucht, weil die bestehenden Gesetze ausgereicht hätten, aber nicht umgesetzt wurden. Was wiederum auch irgendwie widersprüchlich ist, zumindest was die aktuellen bundesweiten Aussagen der CDU Politiker angehen.
NRW-Landesregierung: Anis Amri war kein V-Mann [wz.de]
Wenn die Landesregierung das sagt, dann wird es wohl stimmen ...
Mal sehen, ob Jäger das Thema politisch überlebt. Aber vor der Wahl wird Kraft ihn wohl im Amt halten müssen.
Geändert von ManOfTomorrow (14-01-2017 um 20:54 Uhr)
We're too young until we're too old - We're all lost on the yellow brick road - We climb the ladder but the ladder just grows - We're born, we work, we die, it's spiritual
(Kenny Chesney - "Rich And Miserable")