Nach dem Berliner Weihnachtsmarktanschlag wurde ja viel über die Abschiebung von Gefährdern gesprochen. Inzwischen setzen die Behörden die Regelungen wohl um und die ersten Fälle sind nun beim Bundesverfassungsgericht gelandet. Am Freitag hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden, dass sog. Gefährder (also Terrorverdächtige, die noch nicht straffällig wurden) abgeschoben werden dürfen.
Quelle...Bei der Abschiebung von sogenannten Gefährdern ist der Gesetzgeber an die Grenzen dessen gegangen, was rechtstaatlich möglich ist. Und es war alles andere als sicher, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift absegnen wird. Denn die Rechte der Betroffenen werden sehr stark beschnitten. ...
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...Mit dem Beschluss der Verfassungsrichter ist nun klargestellt: Ein sogenannter Gefährder kann binnen kürzester Zeit abgeschoben werden, wenn die Zusicherung des Heimatlandes vorliegt, dass er menschenwürdig behandelt wird. Konkrete Anschlagspläne müssen ihm dabei nicht nachgewiesen werden. Eine gewaltbereite Grundhaltung reicht aus. ...
In dem konkreten Fall, ging es um einen, in Frankreich vorbestraften, äußerst radikalen Algerier, der nun hoffentlich zügig abgeschoben wird.
Heute hat das BVerfG die Entscheidung nochmal bestätigt und die Verfassungsbeschwerde eines 18jährigen russischen Gefährders gegen seine Abschiebung in die russische Republik Dagestan abgeleht.
Der Fall des jungen Russen ist schon irgendwie heftig. Er hat immerhin fast sein komplettes Leben in Deutschland verbracht, andererseits sympathisiert er wohl offen mit dem IS und hat sich im Internet zu einem Anschlag auf Zivilisten in Deutschland bereit erklärt. Von daher, ja, selbst schuld!
Ich bin allerdings, ehrlich gesagt, überrascht, dass die Gefährderabschiebung (= vorbeugende Abschiebung) vor dem Verfassungsgericht standgehalten hat. Allerdings muss ich ehrlich zugeben, dass ich die Entscheidung gut finde. Die Gefährder, wenn man ihnen diesen Status nachweisen kann, erhalten den Abschiebungsbescheid, der Fall wird bei Einspruch vom Bundesverwaltungsgericht geprüft und dort final entschieden. Keine jahrelangen Runden durch alle Instanzen mehr. Entscheidung und dann geht es gleich ganz nach oben zum Bundesgericht.