In dem Artikel steht "Für eine "anlasslose Überprüfung aller Asylbescheide" gebe es aber keine rechtliche Grundlage, fügte er hinzu.
Abgeschlossene Asylbescheide sind rechtskräftig. Um die noch mal aufzumachen, bräuchte es einen juristischen stichhaltigen Anlass. Beispielsweise Beweise, dass - im konkreten Fall! - falsche Angaben gemacht wurden, oder dass sie objektiv fehlerhaft sind. Das ist ähnlich wie bei einem Gerichtsurteil, das rechtskräftig geworden ist. Da kann auch nicht nach zwei Jahren jemand kommen und sagen "ach, das erscheint doch zweifelhaft, das sollte noch mal überprüft werden". Sondern um ein rechtskräftiges Urteil nachträglich zu ändern, bzw. den Prozess neu aufzumachen, müssen schon sehr stichhaltige Beweise vorgelegt werden, dass da schwerwiegende Fehler gemacht wurden.
Die (möglicherweise durchaus bestehende) Einschätzung der Bundesregierung, dass die Verfahren in vielen Fällen nicht mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt wurden, wäre in diesem Sinne kein juristisch stichhaltiger "Anlass". Und für eine Überprüfung ohne solchen Anlass, also "anlasslos", gibt es kein Rechtsgrundlage. So ist die Aussage gemeint, und so ist sie auch richtig.