es ich doch für die schlepper völlig banane, ob ein grenzübergang kontrolliert wird oder nicht. deren kundschaft braucht nur zu erkennen geben, daß sie asyl begehrt und in diesem fall kann die einreise nicht verwehrt werden, egal ob jemand papiere hat, oder nicht, egal was er/sie für angaben macht. das wort "asyl" reicht für die einreise und um diese geht es nur.