Ach Schade
Zum Thema:
http://www.sueddeutsche.de/politik/g...sack-1.3604461
Ja, ist verboten. Aber festnehmen? Und immer noch in U-Haft?Der Demonstrant aus Polen, der jetzt noch in U-Haft wartet, ist 24 Jahre alt, ein Kunststudent aus Warschau. Dass einer aus einer Akademikerfamilie kommt, heißt natürlich nicht, dass er kein Gewalttäter sein kann - der Vater ist Professor, die Mutter Anwaltsgehilfin. Aber selbst die Staatsanwaltschaft wirft Stanislaw B. nicht vor, jemanden verletzt oder angegriffen zu haben. Gleich als er ankam am Bahnhof nahe der Uni, an der Haltestelle Dammtor, kontrollierten ihn Polizisten. Im Rucksack fanden sie Pfefferspray. Der Pole wurde festgenommen. Begründung: Das Tragen einer "Schutzwaffe" ist strafbar nach dem Versammlungsgesetz.
Ja, die Botschaft kam gerade bei mir an. Aber sicher anders, als sich das Landgericht sich das gedacht hat. Für mich hat das etwas von Willkürjustiz.So sitzt auch er seither in Billwerder, obgleich der 24-Jährige nach Aussage der Justiz höchstens mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen hat, zumal er weder in Deutschland noch in Polen vorbestraft ist. Das Landgericht erklärte auf die Beschwerde seines Anwalts Jonathan Burmeister hin, dies sei "zur Verteidigung der Rechtsordnung" angezeigt. Was in der Juristensprache bedeutet: als Botschaft an die Öffentlichkeit.
Irgendwie wird das alles schon funktionieren.
Wenn der familiäre Hintergrund für den Verfasser nicht zählt, ist es eigentlich unnötig ihn ausführlich darzulegen oder?Der Demonstrant aus Polen, der jetzt noch in U-Haft wartet, ist 24 Jahre alt, ein Kunststudent aus Warschau. Dass einer aus einer Akademikerfamilie kommt, heißt natürlich nicht, dass er kein Gewalttäter sein kann - der Vater ist Professor, die Mutter Anwaltsgehilfin. Aber selbst die Staatsanwaltschaft wirft Stanislaw B. nicht vor, jemanden verletzt oder angegriffen zu haben. Gleich als er ankam am Bahnhof nahe der Uni, an der Haltestelle Dammtor, kontrollierten ihn Polizisten. Im Rucksack fanden sie Pfefferspray. Der Pole wurde festgenommen. Begründung: Das Tragen einer "Schutzwaffe" ist strafbar nach dem Versammlungsgesetz.
Ja, ist verboten und Punkt. Du kommst daher wie die Ditfurth, Vermummung ist verboten, ABER......
Gegen wen oder was wollte er sich verteidigen? Panzer?
Geändert von Giftnudel (27-07-2017 um 15:27 Uhr)
der Pole sitzt doch in U-Haft, weil er Pole ist und in Dtl. offenbar keinen Wohnsitz hat, oder ?
es besteht halt die Gefahr, dass er sich nach Polen absetzt.
also Fluchtgefahr - und damit ein Grund für die U-Haft -
die Botschaft ist doch ganz klar:
Ausländer, die nicht in Dtl. leben, sollten sich tunlichst an Recht und Gesetz halten - sonst werden sie eingeknastet.
wo ist das Problem ?
Krawall-Touris brauch ich tatsächlich nicht.
"Don't you еver dare to wear my Depeche Mode T-shirt"
There are 10 types of people in the world:
Those who understand binary, and those who don't.
Man kann natürlich alles so auslegen, dass man sich von Nazis und Rassisten umzingelt fühlt. In diesem Fall wird sicherlich gemeint sein, dass der ausländische Bürger zur Durchführung des Strafverfahrens festgehalten wird, um sich diesem nicht durch eine Ausreise zu entziehen.