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  1. #2686
    Purzelbaum Avatar von Jelka
    Ort: in der warmen Stadt
    Zitat Zitat von Lieb-Ellchen Beitrag anzeigen
    Also hast du schon mal in Deutschland, der Türkei und Venezuela Panzer bestiegen. Interessant. Gibt es noch Bilder davon
    Ich fahre derzeit noch nicht mal in die Türkei oder nach Venezuela, halte mich aber durchaus gerne und freiwillig weiterhin in Deutschland auf. Mir sind die Unterschiede nämlich klar.

    Irgendwie wird das alles schon funktionieren.

  2. #2687
    Zitat Zitat von Giftnudel Beitrag anzeigen
    Ja, die Deutschen wissen einfach ihre eigenen Jeanne d'Arcs nicht zu schätzen

    Gäbe es keine Dokumentationen der Polizeigewalt wüsste keiner, wie die Frauen darunter zu leiden hatten.

    Hoffentlich wurde der Polizeibeamte zur Verantwortung gezogen.

  3. #2688
    Zitat Zitat von redglori Beitrag anzeigen
    Hoffentlich wurde der Polizeibeamte zur Verantwortung gezogen.
    Hoffentlich. Hattest du den Ton an? So ein Trauma prägt einen doch fürs ganze Leben.

  4. #2689
    Zitat Zitat von Giftnudel Beitrag anzeigen
    Hattest du den Ton an?
    Ja ich möchte da nicht näher drauf eingehen, bin noch am Verarbeiten.

  5. #2690
    Zitat Zitat von redglori Beitrag anzeigen
    Ja ich möchte da nicht näher drauf eingehen, bin noch am Verarbeiten.
    Mir hat die Aussage einer Patientin in der Psychiatrie sehr geholfen: Die läuft draußen frei rum und ich sitze per Beschluss in der Klapse. Das versteht doch keiner mehr.

    Worte können helfen.

  6. #2691
    Zitat Zitat von Jelka Beitrag anzeigen
    Ich fahre derzeit noch nicht mal in die Türkei oder nach Venezuela, halte mich aber durchaus gerne und freiwillig weiterhin in Deutschland auf. Mir sind die Unterschiede nämlich klar.
    Die Unterschiede, die es geben könnte, sollen also die Reaktion der Polizei rechtfertigen? Weil es anderswo schlimmer wäre?

  7. #2692
    1st Präsident of the IOFF Avatar von Üfli
    Zitat Zitat von Lieb-Ellchen Beitrag anzeigen
    Die Unterschiede, die es geben könnte, sollen also die Reaktion der Polizei rechtfertigen? Weil es anderswo schlimmer wäre?
    Nein, es heißt nur, dass Du noch was auf Deine Panzerbilder warten musst.
    Was darf
    Freiheit kosten?

  8. #2693
    Zitat Zitat von Üfli Beitrag anzeigen
    Nein, es heißt nur, dass Du noch was auf Deine Panzerbilder warten musst.
    Ach Schade

    Zum Thema:

    http://www.sueddeutsche.de/politik/g...sack-1.3604461

    Der Demonstrant aus Polen, der jetzt noch in U-Haft wartet, ist 24 Jahre alt, ein Kunststudent aus Warschau. Dass einer aus einer Akademikerfamilie kommt, heißt natürlich nicht, dass er kein Gewalttäter sein kann - der Vater ist Professor, die Mutter Anwaltsgehilfin. Aber selbst die Staatsanwaltschaft wirft Stanislaw B. nicht vor, jemanden verletzt oder angegriffen zu haben. Gleich als er ankam am Bahnhof nahe der Uni, an der Haltestelle Dammtor, kontrollierten ihn Polizisten. Im Rucksack fanden sie Pfefferspray. Der Pole wurde festgenommen. Begründung: Das Tragen einer "Schutzwaffe" ist strafbar nach dem Versammlungsgesetz.
    Ja, ist verboten. Aber festnehmen? Und immer noch in U-Haft?

    So sitzt auch er seither in Billwerder, obgleich der 24-Jährige nach Aussage der Justiz höchstens mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen hat, zumal er weder in Deutschland noch in Polen vorbestraft ist. Das Landgericht erklärte auf die Beschwerde seines Anwalts Jonathan Burmeister hin, dies sei "zur Verteidigung der Rechtsordnung" angezeigt. Was in der Juristensprache bedeutet: als Botschaft an die Öffentlichkeit.
    Ja, die Botschaft kam gerade bei mir an. Aber sicher anders, als sich das Landgericht sich das gedacht hat. Für mich hat das etwas von Willkürjustiz.

  9. #2694
    Purzelbaum Avatar von Jelka
    Ort: in der warmen Stadt
    Zitat Zitat von Lieb-Ellchen Beitrag anzeigen
    Die Unterschiede, die es geben könnte, sollen also die Reaktion der Polizei rechtfertigen? Weil es anderswo schlimmer wäre?
    Nein. Mir scheint, bei dir ist weder Punkt 1, noch Punkt 2 angekommen.

    Ich habe allerdings den Verdacht, dass du auch nicht anständig mitgearbeitet hast. Ich kann niemandem etwas erklären, der gar nicht verstehen will.

    Mach doch einfach mit dem Panzer, was du willst.

    Irgendwie wird das alles schon funktionieren.

  10. #2695
    Zitat Zitat von Lieb-Ellchen Beitrag anzeigen
    Ach Schade

    Zum Thema:

    http://www.sueddeutsche.de/politik/g...sack-1.3604461



    Ja, ist verboten. Aber festnehmen? Und immer noch in U-Haft?



    .....
    Der Demonstrant aus Polen, der jetzt noch in U-Haft wartet, ist 24 Jahre alt, ein Kunststudent aus Warschau. Dass einer aus einer Akademikerfamilie kommt, heißt natürlich nicht, dass er kein Gewalttäter sein kann - der Vater ist Professor, die Mutter Anwaltsgehilfin. Aber selbst die Staatsanwaltschaft wirft Stanislaw B. nicht vor, jemanden verletzt oder angegriffen zu haben. Gleich als er ankam am Bahnhof nahe der Uni, an der Haltestelle Dammtor, kontrollierten ihn Polizisten. Im Rucksack fanden sie Pfefferspray. Der Pole wurde festgenommen. Begründung: Das Tragen einer "Schutzwaffe" ist strafbar nach dem Versammlungsgesetz.
    Wenn der familiäre Hintergrund für den Verfasser nicht zählt, ist es eigentlich unnötig ihn ausführlich darzulegen oder?

    Ja, ist verboten und Punkt. Du kommst daher wie die Ditfurth, Vermummung ist verboten, ABER......

    Gegen wen oder was wollte er sich verteidigen? Panzer?
    Geändert von Giftnudel (27-07-2017 um 15:27 Uhr)

  11. #2696
    When we were kings Avatar von *Blue*
    Ort: Behind the wheel
    der Pole sitzt doch in U-Haft, weil er Pole ist und in Dtl. offenbar keinen Wohnsitz hat, oder ?


    es besteht halt die Gefahr, dass er sich nach Polen absetzt.
    also Fluchtgefahr - und damit ein Grund für die U-Haft -


    die Botschaft ist doch ganz klar:
    Ausländer, die nicht in Dtl. leben, sollten sich tunlichst an Recht und Gesetz halten - sonst werden sie eingeknastet.

    wo ist das Problem ?

    Krawall-Touris brauch ich tatsächlich nicht.

    "Don't you еver dare to wear my Depeche Mode T-shirt"
    There are 10 types of people in the world:
    Those who understand binary, and those who don't.


  12. #2697
    Zitat Zitat von Giftnudel Beitrag anzeigen
    Wenn der familiäre Hintergrund für den Verfasser nicht zählt, ist es eigentlich unnötig ihn ausführlich darzulegen oder?

    Ja, ist verboten und Punkt. Du kommst daher wie die Ditfurth, Vermummung ist verboten, ABER......

    Gegen wen oder was wollte er sich verteidigen? Panzer?
    Der Verfasser hat nicht geschrieben, dass der familiäre Hintergrund nicht zählt.

    "Ist verboten und Punkt" betrifft die Straftat, falls das gerichtlich so festgestellt wird. Aber es geht um die U-Haft, die eben an Auflagen gebunden ist und verhältnismäßig sein muss.

  13. #2698
    Zitat Zitat von Blu3 Beitrag anzeigen
    der Pole sitzt doch in U-Haft, weil er Pole ist und in Dtl. offenbar keinen Wohnsitz hat, oder ?

    Wenn das die Begründung der U-Haft wäre, dann wäre das natürlich ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gemäß den EU-Verträgen. Aber so blöd würden die beim Landgericht nicht sein, falls das mal rechtlich geprüft würde.

  14. #2699
    Samuel1985
    unregistriert
    Zitat Zitat von Lieb-Ellchen Beitrag anzeigen
    Wenn das die Begründung der U-Haft wäre, dann wäre das natürlich ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gemäß den EU-Verträgen. Aber so blöd würden die beim Landgericht nicht sein, falls das mal rechtlich geprüft würde.
    Man kann natürlich alles so auslegen, dass man sich von Nazis und Rassisten umzingelt fühlt. In diesem Fall wird sicherlich gemeint sein, dass der ausländische Bürger zur Durchführung des Strafverfahrens festgehalten wird, um sich diesem nicht durch eine Ausreise zu entziehen.

  15. #2700
    Zitat Zitat von Blu3 Beitrag anzeigen
    der Pole sitzt doch in U-Haft, weil er Pole ist und in Dtl. offenbar keinen Wohnsitz hat, oder ?


    es besteht halt die Gefahr, dass er sich nach Polen absetzt.
    also Fluchtgefahr - und damit ein Grund für die U-Haft -
    Dem steht halt entgegen, dass er für sein Vergehen keine Haftstrafe zu erwarten hat. Die U-Haft steht somit in keinem Verhältnis zu seiner zu erwartenden Strafe.


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