| Pirat Registriert seit: 11-2003 Ort: bei den Wasserfällen | Bundesratsausschüsse für deutlichen Ausbau der TK-Überwachung Das habe ich heute bekommen.. wie denkt Ihr darüber??? Vorwort: Ich bin absolut kein Freund von Massenmails. Diese werden ausnahmslos gelöscht. Aber für alles im Leben gibt es eine Ausnahme. Ich hoffe nmit dieser E-Mail nerve ich keinen aber es ist wohl das einzige Mittel um die breite Masse zu informieren. Ich habe nur eine Bitte. Falls euch das Thema nicht interessiert oder Ihr denkt „Ich habe nichts zu verbergen“ sendet dieses E-Mail dennoch an eure Kontakte. Selbst wenn nur einer von 100 eurer Kontakte aufgeschlossen ist ist uns geholfen. Worum geht es: Zurzeit werden Gesetze, Aussagen und Aktionen von der aktuellen Bundesregierung getätigt die nach aktuellem stand des Grundgesetzes verfassungsfeindlich sind. Da unsere Medien (Private sowohl auch die Staatlichen) diese Themen unter den Tisch fallen lassen möchte ich euch darüber informieren. Was ist passiert: Fangen wir mal am Anfang an. Die Vorratsdatenspeicherung (nachfolgend VDS genannt). Diese wurde im Februar 2007 vom EU-Rat zugestimmt (Siehe http://www.heise.de/newsticker/resul...meldung/69881). Was ist die VDS. Eine genaue Beschreibung findet Ihr bei http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung. Hier nur kurze Begriffe: Nach dem Gesetzentwurf sollen die folgenden Daten sechs Monate lang auf Vorrat gespeichert werden: 1.Anbieter von Telefondiensten einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten speichern 1.die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses 2.den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone 3.in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zu dem genutzten Dienst 4.im Fall mobiler Telefondienste ferner: 1.die internationale Kennung für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss 2.die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgerätes 3.die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen 4.im Fall im voraus bezahlter anonymer Dienste auch die erste Aktivierung des Dienstes nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der Funkzelle 5.im Fall von Internet-Telefondiensten auch die Internetprotokoll-Adresse des anrufenden und des angerufenen Anschlusses 2.Das gilt entsprechend bei der Übermittlung einer Kurz-, Multimedia- oder ähnlichen Nachricht; hierbei sind die Zeitpunkte der Versendung und des Empfangs der Nachricht zu speichern. 3.Anbieter von Diensten der elektronischen Post (E-Mail) speichern 1.bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht, 2.bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage, 3.bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden, 4.die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone. 4.Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern 1.die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse 2.eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt 3.den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone 5.Anonymisierungsdienste speichern die ursprüngliche und die neue Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone 6.Anbieter von Mobilfunknetzen für die Öffentlichkeit speichern zu den Bezeichnungen der Funkzellen Daten, aus denen sich die geografische Lage der jeweiligen Funkzelle sowie die Hauptstrahlrichtung der Funkantenne ergibt Auch Privatpersonen sind zur Speicherung verpflichtet, etwa wenn sie kostenlos einen öffentlichen WLAN-Zugang oder einen E-Mail-Dienst anbieten. Dagegen sind Anbieter von Webseiten, Webspace (Hosting), Foren und Chat-Diensten nicht betroffen. Eine Übergangsfrist für Anbieter von Internetzugang, Internet-Telefonie und E-Mail ist nicht mehr vorgesehen. Übermittelt werden auf Vorrat gespeicherte Verbindungsdaten 1.zur Verfolgung von Straftaten, 2.zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit 3.zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes an die zuständigen Stellen. Private Rechteinhaber sollen dagegen keinen Zugriff auf vorratsgespeicherte Verbindungsdaten erhalten. Auf dem Gebiet der Strafverfolgung ist der Zugriff zur Verfolgung "erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten" zulässig (§ 100g StPO). Darunter fallen etwa in Internet-Tauschbörsen begangene Urheberrechtsverletzungen. Bestehen bleiben soll die Identifizierungspflicht für Nutzer von Rufnummern oder anderen Anschlusskennungen (§ 111 TKG). Darunter fallen etwa Telefon, Handy und Internet-Telefonie. E-Mail-Anbieter sind von der Identifizierungspflicht ausgenommen. Anonyme E-Mail-Dienste bleiben also legal. Die Anbieter der betroffenen Dienste haben vor der Freischaltung des Nutzers eine Reihe von Daten abzufragen und in eine Datenbank einzuspeichern: 1.vergebene Rufnummer bzw. E-Mailadresse 2.Name und Anschrift des Inhabers 3.Datum des Vertragsbeginns 4.Geburtsdatum des Inhabers 5.bei Festnetzanschlüssen die Anschrift des Anschlusses Zitat aus dem oben genannten Wikipediaartikel. Also hier werden ca. 500 Millionen Menschen pauschal überwacht und sogar Kriminalisiert. Dies alles geschieht unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung. Erschwerend kommt hinzu das die USA zugriff auf die VDS-Daten haben möchte: http://www.heise.de/newsticker/resul.../meldung/78467 Desweiteren will die CDU die VDS-Daten gegen Urheberrechtsverletzer einsetzen: http://www.heise.de/newsticker/resul.../meldung/79562 Die Antiterror-Datei: Die Antiterror-Datei ist eine Zusammenführung verschiedener Datenbanken. Die komplette Übersicht findet Ihr unter: http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995 Hier ein paar Auszüge: Name Existiert seit Datensätze Zweck AFIS-P 16.12.93 3300000 Personenidentifizierung APOK 01.01.90 281240 Bekämpfung organisierter Kriminalität APR 02.03.93 538503 Straftaten nach BtmG Auswertung RG 02.04.01 397563 Bekämpfung der organisierten Rauschgiftkriminalität DEO (DOK-EUROPA-OST) 09.05.97 463447 Bekämpfung der Eigentumskriminalität Fingerabdrücke – A 08.03.04 Gesamt Fingerabdrücke Asylantragsteller Fingerabdrücke -P 08.03.04 1289806 Finger/Handflächenabdrücke Pol/Bpol/Zoll/BKA DNA-Datei 17.04.98 1018815 Vorsorge DNA-Datei für künftige Verhütung von Straftaten DOMESCH 02.04.01 1169101 Bekämpfung Dokumenten/Menschenhandel/Schleusungskriminalität Erkennungsdienst 02.09.85 5786990 Datei erkennungsdienstlich behandelter Personen FALSCHGELD 24.04.01 1058600 Bekämpfung der Falschgeldkriminalität FDR 07.07.83 740257 Falldatei Rauschgift FEDOK 05.01.00 7435 Finanzermittlungsdokumentation FIT 27.02.03 13912 Fundstellennachweis islamistischer Terrorismus Wie gesagt nur ein kleiner Auszug. Was die konsequenzen sind sollte sich eigentlich jeder ausmalen können. Ein kleines Szenario: Nehmen wir mal an Ihr werdet in die Datei FALSCHGELD eingetragen weil Ihr, unwissenderweise, bei der Bank eben Falschgeld abgegeb habt. Na wo steht Ihr? Genau, schon ist man Terrorrist. Der Fall Schäuble: Damir diese Mail nicht zu lang wird will ich nur noch auf Herrn Schäuble eingehen. Er scheint momentan unser Verfassungsfeind Nr. 1 zu sein. Das erste mal das ich dies bemerkte war zur WM 2006 in Deutschland. Herr Schäuble würde gerne gekarperte Flugzeuge (Brauche Link) abschiessen lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses abgelehnt. Schäubles aussage war: Dann müssen wir das Grundgesetz anpassen. Vom Herrn Schäuble kommt auch die gloreiche Idee der Antiterror-Datei. Aussagen wie "Es gilt schon der Satz, dass Nutzer von kinderpornographischen Bildern zugleich auch Täter sind" die im Zusammenhang zu „Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble verwies auf Erkenntnisse der Strafverfolgungsbehörden, dass 10 Prozent der Personen, bei denen Kinderpornographie gefunden werde, auch direkt Kinder missbrauchten.“ deuten auf einen totalen Realitätsverlust hin. Versteht mich bitte nicht falsch, keinesfalls befürworte ich Kinderpornographie. Aber solche überspitzungen sollten doch lieber gedanken bleiben. Die umkehr der Unschuldsvermutung: Ein kleiner Auszug. Zitat: „Im Kampf gegen den Terrorismus setzt Schäuble auf Präventivmaßnahmen und will dabei die Unschuldsvermutung, die den Zugriff der Sicherheitsbehörden begrenzt, aushebeln. Schäuble spreche davon, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung im Kampf gegen terroristische Gefahren nicht gelten könne“. Mehr unter: http://www.heise.de/newsticker/resul.../meldung/88408 Mfg, euer Seelenloser Gruß OSI __________________ Geändert von OSIRISONE (01-06-2007 um 08:48 Uhr). |
| |
Archiv | Impressum | Datenschutzerklärung Modifications © by scotty using hacks from vbulletin.org | ![]() | |||
LEGAL DISCLAIMER: Die Betreiber dieses Forensystems übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt, die Richtigkeit und die Form einzelner eingestellter Beiträge. Jeder Verfasser von Einträgen ist als Autor selbst für seinen Beitrag verantwortlich. Um eine Identifizierung im Streitfall zu gewährleisten, wird die IP-Nummer bei der Erstellung eines Beitrags aufgezeichnet, aber nicht öffentlich ausgewiesen. Die Einstellung von rassistischen, pornografischen, menschenverachtenden, gesetzeswidrigen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträgen, Bildern oder Links ist ausdrücklich untersagt. Die Betreiber behalten sich vor Beiträge / Themen zu editieren oder zu löschen und gegebenenfalls einzelnen Besuchern / Mitgliedern zeitweise oder gänzlich die Schreibberechtigung zu entziehen. Alle benutzten Marken, Warenzeichen und Firmenbezeichnungen unterliegen dem Copyright der jeweiligen Firmen. | ||||