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Alt 01-06-2007, 08:45
OSIRISONE
Pirat
 
Benutzerbild von OSIRISONE
 
Registriert seit: 11-2003
Ort: bei den Wasserfällen
Bundesratsausschüsse für deutlichen Ausbau der TK-Überwachung

Das habe ich heute bekommen.. wie denkt Ihr darüber???

Vorwort:
Ich bin absolut kein Freund von Massenmails. Diese werden ausnahmslos
gelöscht.
Aber für alles im Leben gibt es eine Ausnahme. Ich hoffe nmit dieser
E-Mail nerve ich keinen aber es ist wohl das einzige Mittel um die
breite Masse zu informieren.

Ich habe nur eine Bitte. Falls euch das Thema nicht interessiert oder
Ihr denkt „Ich habe nichts zu verbergen“ sendet dieses E-Mail dennoch
an eure Kontakte. Selbst wenn nur einer von 100 eurer Kontakte
aufgeschlossen ist ist uns geholfen.

Worum geht es:
Zurzeit werden Gesetze, Aussagen und Aktionen von der aktuellen
Bundesregierung getätigt die nach aktuellem stand des Grundgesetzes
verfassungsfeindlich sind. Da unsere Medien (Private sowohl auch die
Staatlichen) diese Themen unter den Tisch fallen lassen möchte ich
euch darüber informieren.

Was ist passiert:
Fangen wir mal am Anfang an.
Die Vorratsdatenspeicherung (nachfolgend VDS genannt). Diese wurde im
Februar 2007 vom EU-Rat zugestimmt (Siehe

http://www.heise.de/newsticker/resul...meldung/69881).


Was ist die VDS. Eine genaue Beschreibung findet Ihr bei
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung. Hier nur kurze
Begriffe:
Nach dem Gesetzentwurf sollen die folgenden Daten sechs Monate lang
auf Vorrat gespeichert werden:
1.Anbieter von Telefondiensten einschließlich Mobilfunk- und
Internet-Telefondiensten speichern
1.die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des
angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen
jedes weiteren beteiligten Anschlusses
2.den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter
Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
3.in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche
Dienste genutzt werden können, Angaben zu dem genutzten Dienst
4.im Fall mobiler Telefondienste ferner:
1.die internationale Kennung für mobile Teilnehmer für den anrufenden
und den angerufenen Anschluss
2.die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen
Endgerätes
3.die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen
Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen
4.im Fall im voraus bezahlter anonymer Dienste auch die erste
Aktivierung des Dienstes nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der
Funkzelle
5.im Fall von Internet-Telefondiensten auch die
Internetprotokoll-Adresse des anrufenden und des angerufenen
Anschlusses
2.Das gilt entsprechend bei der Übermittlung einer Kurz-, Multimedia-
oder ähnlichen Nachricht; hierbei sind die Zeitpunkte der Versendung
und des Empfangs der Nachricht zu speichern.
3.Anbieter von Diensten der elektronischen Post (E-Mail) speichern
1.bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen
Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die
Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht,
2.bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die
Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers
der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden
Telekommunikationsanlage,
3.bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die
Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden,
4.die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des
Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden
Zeitzone.
4.Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern
1.die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene
Internetprotokoll-Adresse
2.eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die
Internetnutzung erfolgt
3.den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen
Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der
zugrunde liegenden Zeitzone
5.Anonymisierungsdienste speichern die ursprüngliche und die neue
Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach
Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
6.Anbieter von Mobilfunknetzen für die Öffentlichkeit speichern zu
den Bezeichnungen der Funkzellen Daten, aus denen sich die
geografische Lage der jeweiligen Funkzelle sowie die
Hauptstrahlrichtung der Funkantenne ergibt
Auch Privatpersonen sind zur Speicherung verpflichtet, etwa wenn sie
kostenlos einen öffentlichen WLAN-Zugang oder einen E-Mail-Dienst
anbieten. Dagegen sind Anbieter von Webseiten, Webspace (Hosting),
Foren und Chat-Diensten nicht betroffen. Eine Übergangsfrist für
Anbieter von Internetzugang, Internet-Telefonie und E-Mail ist nicht
mehr vorgesehen.
Übermittelt werden auf Vorrat gespeicherte Verbindungsdaten
1.zur Verfolgung von Straftaten,
2.zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit
3.zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der
Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des
Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes an
die zuständigen Stellen.
Private Rechteinhaber sollen dagegen keinen Zugriff auf
vorratsgespeicherte Verbindungsdaten erhalten. Auf dem Gebiet der
Strafverfolgung ist der Zugriff zur Verfolgung "erheblicher oder
mittels Telekommunikation begangener Straftaten" zulässig (§ 100g
StPO). Darunter fallen etwa in Internet-Tauschbörsen begangene
Urheberrechtsverletzungen.
Bestehen bleiben soll die Identifizierungspflicht für Nutzer von
Rufnummern oder anderen Anschlusskennungen (§ 111 TKG). Darunter
fallen etwa Telefon, Handy und Internet-Telefonie. E-Mail-Anbieter
sind von der Identifizierungspflicht ausgenommen. Anonyme
E-Mail-Dienste bleiben also legal. Die Anbieter der betroffenen
Dienste haben vor der Freischaltung des Nutzers eine Reihe von Daten
abzufragen und in eine Datenbank einzuspeichern:
1.vergebene Rufnummer bzw. E-Mailadresse
2.Name und Anschrift des Inhabers
3.Datum des Vertragsbeginns
4.Geburtsdatum des Inhabers
5.bei Festnetzanschlüssen die Anschrift des Anschlusses
Zitat aus dem oben genannten Wikipediaartikel.
Also hier werden ca. 500 Millionen Menschen pauschal überwacht und
sogar Kriminalisiert. Dies alles geschieht unter dem Deckmantel der
Terrorismusbekämpfung.

Erschwerend kommt hinzu das die USA zugriff auf die VDS-Daten haben
möchte:

http://www.heise.de/newsticker/resul.../meldung/78467


Desweiteren will die CDU die VDS-Daten gegen Urheberrechtsverletzer
einsetzen:

http://www.heise.de/newsticker/resul.../meldung/79562


Die Antiterror-Datei:
Die Antiterror-Datei ist eine Zusammenführung verschiedener
Datenbanken.
Die komplette Übersicht findet Ihr unter:
http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995
Hier ein paar Auszüge:
Name Existiert seit Datensätze Zweck
AFIS-P 16.12.93 3300000 Personenidentifizierung
APOK 01.01.90 281240 Bekämpfung organisierter Kriminalität
APR 02.03.93 538503 Straftaten nach BtmG
Auswertung RG 02.04.01 397563 Bekämpfung der organisierten
Rauschgiftkriminalität
DEO (DOK-EUROPA-OST) 09.05.97 463447 Bekämpfung der
Eigentumskriminalität Fingerabdrücke – A 08.03.04 Gesamt
Fingerabdrücke Asylantragsteller
Fingerabdrücke -P 08.03.04 1289806 Finger/Handflächenabdrücke
Pol/Bpol/Zoll/BKA
DNA-Datei 17.04.98 1018815 Vorsorge DNA-Datei für künftige Verhütung
von Straftaten
DOMESCH 02.04.01 1169101 Bekämpfung
Dokumenten/Menschenhandel/Schleusungskriminalität
Erkennungsdienst 02.09.85 5786990 Datei erkennungsdienstlich
behandelter Personen
FALSCHGELD 24.04.01 1058600 Bekämpfung der Falschgeldkriminalität FDR
07.07.83 740257 Falldatei Rauschgift
FEDOK 05.01.00 7435 Finanzermittlungsdokumentation FIT 27.02.03 13912
Fundstellennachweis islamistischer Terrorismus

Wie gesagt nur ein kleiner Auszug. Was die konsequenzen sind sollte
sich eigentlich jeder ausmalen können. Ein kleines Szenario: Nehmen
wir mal an Ihr werdet in die Datei FALSCHGELD eingetragen weil Ihr,
unwissenderweise, bei der Bank eben Falschgeld abgegeb habt. Na wo
steht Ihr? Genau, schon ist man Terrorrist.

Der Fall Schäuble:
Damir diese Mail nicht zu lang wird will ich nur noch auf Herrn
Schäuble eingehen.
Er scheint momentan unser Verfassungsfeind Nr. 1 zu sein.
Das erste mal das ich dies bemerkte war zur WM 2006 in Deutschland.
Herr Schäuble würde gerne gekarperte Flugzeuge (Brauche Link)
abschiessen lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses
abgelehnt. Schäubles aussage war: Dann müssen wir das Grundgesetz
anpassen.
Vom Herrn Schäuble kommt auch die gloreiche Idee der
Antiterror-Datei.
Aussagen wie "Es gilt schon der Satz, dass Nutzer von
kinderpornographischen Bildern zugleich auch Täter sind" die im
Zusammenhang zu „Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble verwies auf
Erkenntnisse der Strafverfolgungsbehörden, dass 10 Prozent der
Personen, bei denen Kinderpornographie gefunden werde, auch direkt
Kinder missbrauchten.“ deuten auf einen totalen Realitätsverlust hin.
Versteht mich bitte nicht falsch, keinesfalls befürworte ich
Kinderpornographie. Aber solche überspitzungen sollten doch lieber
gedanken bleiben.

Die umkehr der Unschuldsvermutung:
Ein kleiner Auszug.
Zitat: „Im Kampf gegen den Terrorismus setzt Schäuble auf
Präventivmaßnahmen und will dabei die Unschuldsvermutung, die den
Zugriff der Sicherheitsbehörden begrenzt, aushebeln. Schäuble spreche
davon, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung im Kampf gegen
terroristische Gefahren nicht gelten könne“.
Mehr unter:

http://www.heise.de/newsticker/resul.../meldung/88408



Mfg, euer Seelenloser

Gruß OSI
__________________
Danke@ Soz


Geändert von OSIRISONE (01-06-2007 um 08:48 Uhr).
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