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Alt 20-10-2007, 18:20
Yatagan
Pssst
 
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Registriert seit: 10-2004
Ort: Grubengasparadies
Was ist Volksverhetzung?

Den Holocaust leugen, z. B.
Okay, aber:

http://www.initiativenzeitung.org/na...itslosenforum/

"[...]Wenn es nach der Staatsanwaltschaft Aachen (Abteilung I) geht, so scheint das öffentliche Verständnis zeigen, schon eine schwere kriminelle Handlung zu sein. So jedenfalls sehen sich zur Zeit einige Nutzer des Erwerbslosen Forum Deutschland konfrontiert. Gegen sie ermittelt die Staatsanwaltschaft Aachen wegen des Verdachts der Volksverhetzung, weil sie nach einer glimpflich angelaufenen Geiselnahme, einer offensichtlich gestörten Person in der Aachener Arge im September, im Online-Forum Verständnis zeigten, dass solche Sachen bei Hartz IV-Empfänger passieren können, die offensichtlich unter erheblichen Druck durch Behörden stehen. Am Dienstag wandte sich der Staatsschutz an das Erwerbslosen Forum Deutschland und begehrte die Daten von einigen Nutzern des Online-Forums, die sich dazu öffentlich geäußert hatten. [...]"

Es geht mir eigentlich nicht unbedingt um die Tat an sich, sondern wirklich um die Fragen:

Ab wann ist der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt?
Wie verhält sich dieser zur Meinungsfreiheit? (Kollision)

§130:

http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJN...028206377.html
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Es gibt ein Recht auf Ausbeutung.
Yatagan ist offline  
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Alt 20-10-2007, 18:44
Sigiii
Member
 
Registriert seit: 08-2004
Die Staatsanwaltschaft will die ip-Adresse des Schreibers.
Wissen die nicht, das der Betreiber des Forums solche Daten nicht mehr speichern darf?

Mal davon abgesehen, finde ich solche Vorfälle mittlerweile ganz gut. Zeigt es doch jeden mal offentsichtlich wie es hier mit dem Rechtsstaat mittlerweile bestellt ist. Und bekanntlich ist ja die erkannte Gefahr nur noch die halbe Gefahr.
Aber die Masse der Bevölkerung will ja den "Rechtsschützern" noch viel mehr Befugnisse an die Hand geben. Da gesunder Menschenverstand selbst bei studierten Staatsbediensteten nicht mehr vorrausgesetzt werden kann, wird das eine interessante Zukunft.

Ich kann gar nicht soviel essen, wie ich kotzen könnte.
Sigiii ist offline  
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Alt 20-10-2007, 18:45
Grobi
hm?
 
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Registriert seit: 05-2002
Klingt eher nach Billigung von Straftaten als nach Volksverhetzung.
Grobi ist offline  
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Alt 20-10-2007, 18:46
L a m i s
Member
 
Registriert seit: 10-2007
Beantwortung deiner Fragen findest du bei Wikipedia ausführlich.

Ich glaube, dass die Behandlung von "oben herab" oftmals sehr die Aggressivität fördert und glaube das mehr Verständnis und Achtung für die Entschärfung solcher Situationen angebracht wären.

Beste Grüße von Lamis
L a m i s ist offline  
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Alt 20-10-2007, 18:48
cotto
Wishes for the night
 
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Registriert seit: 12-2004
Ort: Rhein-Main
Da die Mitarbeiter der Arge ja wahrscheinlich nicht (?) zu einer "nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe" gehören kann eigentlich nur der Paragraph 1 die Grundlage für die Ermittlungen sein.

Da müsste man aber genau wissen, um welche Äußerungen im Forum es eigentlich genau geht.

Letztlich wird wohl wieder ein Gericht (BVG?) entscheiden müssen, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit zur Zeit liegen.
cotto ist offline  
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Alt 20-10-2007, 18:51
Yatagan
Pssst
 
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Registriert seit: 10-2004
Ort: Grubengasparadies
Zitat:
Zitat von L a m i s Beitrag anzeigen
Beantwortung deiner Fragen findest du bei Wikipedia ausführlich.
Nein, eben nicht. Evtl. würde ein Kommentar zum StGB (z. B. Lackner) helfen, aber den habe ich leider nicht vorliegen.

Mich würde die Auslegung dieses Paragraphen in der Praxis interessieren.
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Yatagan ist offline  
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Alt 20-10-2007, 18:52
Jaspis
most badass
 
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IOFF Team
Registriert seit: 02-2005
Nun haben wir nicht die betreffenden Beiträge in dem Forum gelesen.

Möglicherweise greift der erste Absatz des Gesetzes:

Zitat:
1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.
zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
Wenn ich im privaten Kreis meinem ARGE-Mitarbeiter die Pest oder schlimmeres an den Hals wünsche, ist das mein Ding, wenn ich das aber öffentlich lesbar mache für viele Menschen - und das ist in offenen Internetforen der Fall - dann mag das zur Volksverhetzung werden.
Jaspis ist offline  
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Alt 20-10-2007, 18:56
Yatagan
Pssst
 
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Registriert seit: 10-2004
Ort: Grubengasparadies
Ja, den ersten Absatz habe ich auch gelesen, und hoffentlich auch verstanden.

(Mein Beispielsfall sollte wirklich nur ein Beispielsfall sein.)

Wer fällt denn unter "Teile der Bevölkerung"?
Ist die Äußerung "Dicke sind Abschaum, beleidigen mein Auge etc." schon Volksverhetzung?

Sind "Dicke" als "Teile der Bevölkerung" zu verstehen?
Yatagan ist offline  
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Alt 20-10-2007, 18:58
whis
UH-OH!
 
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Registriert seit: 03-2003
Zitat:
Zitat von Sigiii Beitrag anzeigen
Die Staatsanwaltschaft will die ip-Adresse des Schreibers.
Wissen die nicht, das der Betreiber des Forums solche Daten nicht mehr speichern darf?
würde mich persönlich mehr interessieren, ist aber nicht das Thema, aber das interessiert mich ja auch nicht
whis ist offline  
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Alt 20-10-2007, 19:00
Lady Lily
*
 
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Registriert seit: 03-2006
"1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

wenn ich das richtig verstehe, dann geht es nicht um einzelpersonen sondern um bevölkerungsgruppen gegen die gehetzt wird.

denke es hängt davon ab einerseits wie sensibel man auf äußerungen reagiert und ob die äußerungen ironisch gemeint waren.

denke nicht, dass du darüber einen konsens erreichen kannst.
für manche ist subtile stimmungsmache schlimmer als wenn mal schimpfwörter benutzt werden, aber letztendlich kann man nur zweiteres sicher feststellen. und selbst da scheiden sich manchmal die geister wie schlimm beleidigungen empfunden werden besonders im vergleich zu anderen beleidigungen.

kenne die äußerungen aus dem forum nicht.
wenn offiziell aufgerufen wird arbeitsämter oder argen abzufackeln, dann fände ich den umstand der volksverhetzung schon erfüllt,

die kommentare dass man verständnis hat, warum so etwas passieren konnte, oder verwunderung, dass es noch nicht früher passiert ist erfüllt das in meinen augen in keinster weise.
Lady Lily ist offline  
#11 Direktlink zu diesem Beitrag
Alt 20-10-2007, 19:05
Lady Lily
*
 
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Registriert seit: 03-2006
Zitat:
Zitat von Yatagan Beitrag anzeigen
Wer fällt denn unter "Teile der Bevölkerung"?
Ist die Äußerung "Dicke sind Abschaum, beleidigen mein Auge etc." schon Volksverhetzung?

Sind "Dicke" als "Teile der Bevölkerung" zu verstehen?
im prinzip schon, aber ich denke, dass da das "öffentliche interesse" nicht vorhanden ist, das gesetzt so auszulegen.

ist ja noch keine diätklinik abgefackelt worden.
(sorry, eigentlich darf man darüber keine witze machen, weil ich
schon denke, dass dicke oft erfahrungen machen, die gegen ihre menschwürde gehen, aber meist zählen ja nur körperliche misshandlungen
und da muß dann auch der zusammenhang nachgewiesen werden, dass es aufgrund ihres dickseins passiert ist. (?)
Lady Lily ist offline  
#12 Direktlink zu diesem Beitrag
Alt 20-10-2007, 19:15
L a m i s
Member
 
Registriert seit: 10-2007
Zitat:
Zitat von Yatagan Beitrag anzeigen
Nein, eben nicht. Evtl. würde ein Kommentar zum StGB (z. B. Lackner) helfen, aber den habe ich leider nicht vorliegen.

Mich würde die Auslegung dieses Paragraphen in der Praxis interessieren.

Vielleicht hilft dir dieser Link:

http://www.weinknecht.de/ojr/1993/5.htm

Beste Grüße von Lamis
L a m i s ist offline  
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Alt 20-10-2007, 19:16
noname
gesperrt
 
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Registriert seit: 01-2001
Ort: hier....?
Zitat:
Zitat von Grobi Beitrag anzeigen
Klingt eher nach Billigung von Straftaten als nach Volksverhetzung.
Wahrscheinlich wie auch hier:
Zitat:
Neue Ermittlungen gegen Ex-Terrorist Wagner

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen der Billigung von Straftaten gegen den begnadigten Terroristen Rolf Clemens Wagner eingeleitet. Wagner bezeichnet die Entführung des später ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer "aus heutiger Sicht" als richtig.

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den ehemaligen RAF-Terroristen Rolf Clemens Wagner.

Gegen Wagner bestehe der Verdacht der Billigung von Straftaten.

quelle
noname ist offline  
#14 Direktlink zu diesem Beitrag
Alt 20-10-2007, 19:19
Yatagan
Pssst
 
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Registriert seit: 10-2004
Ort: Grubengasparadies
Zitat:
Zitat von Lady Lily Beitrag anzeigen
im prinzip schon, aber ich denke, dass da das "öffentliche interesse" nicht vorhanden ist, das gesetzt so auszulegen.

ist ja noch keine diätklinik abgefackelt worden.
(sorry, eigentlich darf man darüber keine witze machen, weil ich
schon denke, dass dicke oft erfahrungen machen, die gegen ihre menschwürde gehen, aber meist zählen ja nur körperliche misshandlungen
und da muß dann auch der zusammenhang nachgewiesen werden, dass es aufgrund ihres dickseins passiert ist. (?)
Nun gut, du meinst wo kein Kläger, da kein Richter.

Aber wenn man bedenkt, was ich schon in Foren, auch hier, gelesen habe, ist Vorsicht angebracht.

Btw. bezieht sich Volksverhtzung nur auf das deutsche Volk und ich dürfte schreiben:
"Damals, als die Flugzeuge in die Twin Towers geflogen sind, habe ich auf den Boden gelegen vor lachen und gerufen 'Einer geht noch...'."?
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Yatagan ist offline  
#15 Direktlink zu diesem Beitrag
Alt 20-10-2007, 19:20
Yatagan
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Registriert seit: 10-2004
Ort: Grubengasparadies
Zitat:
Zitat von L a m i s Beitrag anzeigen
Vielleicht hilft dir dieser Link:

http://www.weinknecht.de/ojr/1993/5.htm

Beste Grüße von Lamis
Danke.

Ist zwar etwas kurz, aber hilft etwas weiter.
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Yatagan ist offline  
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