Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechnung von mega-downloads.net
Sugardaddy
12-11-2008, 13:51
Nein, bei mir nicht. Ich hatte den FF 3.0 runtergeladen und war auf deren Seite gelangt und habe da meine Adresse angegeben. Wenn ich mich richtig erinnere, ging es darum, wie zufrieden ich mit FF sei oder so. Von Kosten war nichts erkennbar und da es sich um FF handelte, war ich auch nicht mißtrauisch und habe meine Daten angegeben.
Mhmm ich bekomm nämlich auch Post von denen seit 3 Monaten oder so und ich geb nie irgendwo meine Adresse an :nixweiss:
Außerdem ist mein name da falsch geschrieben
vorhin lief bei akte ein bericht über mega downloads.
die haben auch gesagt, dass man nicht zahlen soll.
:smoke:
Mache ich auch nicht. Bei sowas würde ich nie nie nie zahlen, egal was kommt, eher würde ich in den Knast gehen als denen Geld zu schenken, nö.
Sugardaddy
12-11-2008, 18:36
Mache ich auch nicht. Bei sowas würde ich nie nie nie zahlen, egal was kommt, eher würde ich in den Knast gehen als denen Geld zu schenken, nö.
:anbet:Ich bewundere dich.
Interessanter Link zum Thema: Vertragsfallen im Internet
http://www.telemedicus.info/article/1033-Bloss-nicht-zahlen!-Vertragsfallen-im-Internet.html
Sugardaddy
19-01-2009, 12:37
Ich bekam heute noch einen Brief und darin wurde die Zwangsvollstreckung angedroht. :lol:
Sugardaddy
19-01-2009, 15:24
Ohne Titel? :lol:
Logisch. :hehe:
Was ich mich frage: Warum geht ihr auf Seiten wie Megadownload um Gratisprogramme runterzuladen???
Den Flashplayer gibt es beim Hersteller Adobe, Antivir bei Antivir.com, Firefox hat auch eine eigene Homepage. Wenn man beim Hersteller runterlädt kann man außerdem auch noch relativ sicher sein trojanerfreie Software zu bekommen.
Ich war noch nie bei denen und hab trotzdem immer diese Mahnungen im Postfach :nixweiss: Letztens erst wieder, aber jetzt heißen sie anders, ich weiß aber nicht mehr, hab schon gelöscht.
Vielleicht Happy Load? Die bombardieren mich gerade mit Mails.
Hallo xxx
leider mussten wir feststellen, dass Sie uns immer noch nicht den Betrag von 89,99 EUR ueberwiesen haben.
Bitte bezahlen sie umgehend per Online-Ueberweisung durch Happy-Load AG.
Nach einer erfolgreichen Zahlung koennen sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen kuendigen.
Link zu den Zahlungsinformationen und Zahlungsmoeglichkeiten:
Link
Sie koennen sicher und einfach per Kreditkarte oder PayPal bezahlen.
Beachten sie bitte das sie ihre Daten jederzeit per HP-Forget anfordern koennen:
Link
Fuer Fragen steht natuerlich unser Support-Team zur Verfuegung.
Vielen Dank,
Happy-Load.com AG
Happy-Load.com: Mahnung - RechnungsNr: JL08-000288288
Hallo Happy-Load Nutzer
Sie haben sich fuer unsere Dienstleistung Happy-Load.com mit Ihrer E-Mail xxx und ihrer Kennung JL08-000288288 verbindlich angemeldet. Gemaess unseren Allgemeinen Geschaeftsbedingungen, diese Sie bei der Anmeldung gelesen und akzeptiert haben, haben wir Ihnen am 16.01.2009 per E-Mail an die E-Mailadresse:xxx die Rechnung uebermittelt.
Da Sie mittels Ihrer Anmeldung einen rechtsgueltigen Vertrag mit uns eingegangen sind, die Zahlungsfrist der Rechnung bereits verstrichen ist, und die offene Forderung bis dato noch immer als offen gilt, erhalten Sie diese Mahnung.
Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, da bei weiterem Verzug Mahnspesen sowie Verzugszinsen zu Ihren Lasten entstehen.
Wir bitten Sie die offene Forderung umgehend zu begleichen.
Bitte ueberweisen Sie folgenden Betrag: 89,90 Euro binnen 8 Tagen auf das angegebene Paypal-Konto:
Bitte beachten Sie dass sie auch mit einer Kreditkarte ihre Zahlung taetigen koennen:
Ihr Rechnungslink lautet: Link
Verwenden Sie bitte exakt die oben genannten Informationen unter dem Rechnungslink!
Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihre Rg-Nr: JL08-000288288 an.
Sollten Sie Fragen zu dieser Mahnung haben, so kontaktieren Sie bitte umgehend unser kompetentes Support-Team.
Mit freundlichen Gruessen
Ihr Happy-Load.com-Team
Load House FZE
RAK Free Trade Zone
Business Center #1
10 559 Ras al-Khaimah, UAE
Ich werde den Teufel tun und denen etwas überweisen oder auch nur einen Link in den Mails anklicken. Sollen sie doch Mails schicken, bis sie schwarz werden.
Ja, genau, Happy Load ist das bei mir auch. Und ich hab in meinem ganzen Leben noch nix runtergeladen, mein Rechner muss nämlich noch vorglühen :D
Ghostrider
22-02-2009, 17:10
Hier mal ein interessanter Artikel der PC Welt zu Abzockseiten im Internet: Die schwarze Liste des Internets. (http://www.pcwelt.de/start/sicherheit/firewall/praxis/143056/die_schwarze_liste_des_internets/index.html)
Was ich mich frage: Warum geht ihr auf Seiten wie Megadownload um Gratisprogramme runterzuladen???
ich war noch nie auf megadownload und bekam letztens einen brief adressiert an Jorja + Nachname.
die einzige sache, bei der ich so mit adresse registriert bin, ist postcrossing. :suspekt:
Postcrossing ? :suspekt: Das wäre ja sehr ärgerlich wenn die die Adressen weitergeben :zeter:
Billy Shears
22-02-2009, 18:30
Hallo zusammen, bei ct'tv gibt es immer mal wieder einen Bericht zu diesen "Anbietern". Kann man alles Online anschauen. Tenor ist immer der selbe, nicht bezahlen, da sie vor Gericht keine Chance haben, werden die das auch nicht tun. Wobei es dann interessant wäre, wie lange man sich das Drohen gefallen lassen muss.
Hier gibt es den aktuellsten Beitrag, im Archiv gibt es mehrere
http://www.heise.de/ct-tv/Video-Schnurer-hilft-Abofalle-opendownload-de--/video/2009/01/24/webcast/schnurer-hilft/121650/
Ich hab das ganze letzte halbe Jahr Post von denen bekommen, aber immer war mein Name falsch geschrieben, also wußt ichs von wem es kommt und habs immer ungeöffnet weggeschmissen.
Seit Dezember ist Ruhe :D
Und ich gebe NIE meine Adressdaten im Netz an, außer, wenn ich meinen Tee kaufe oder sowas :schäm:
Sugardaddy
23-02-2009, 19:25
Ich hab das ganze letzte halbe Jahr Post von denen bekommen, aber immer war mein Name falsch geschrieben, also wußt ichs von wem es kommt und habs immer ungeöffnet weggeschmissen.
Seit Dezember ist Ruhe :D
Und ich gebe NIE meine Adressdaten im Netz an, außer, wenn ich meinen Tee kaufe oder sowas :schäm:
Teekampagne? :)
Teekampagne? :)
http://www.teeladen-herzberg.de/shop/ :wub:
Sugardaddy
24-02-2009, 13:11
http://www.teeladen-herzberg.de/shop/ :wub:
Kannte ich noch nicht. Da werd ich mich mal umschaun. ;)
Kannte ich noch nicht. Da werd ich mich mal umschaun. ;)
Die sind sooooooooooo nett da :) Und packen immer Überraschungen mit rein, richtig persönlich und saugünstig ist es da auch :D
Die großen Tassen da sind cool btw :rotfl:
Billy Shears
24-02-2009, 23:26
Teekampagne? :) Die sind super :d:
Sugardaddy
25-02-2009, 05:14
Die sind super :d:
:wink:
Ich habe grade eine Rechnung von opendownload.de per Mail bekommen. Mit ner PDF im Anhang.
Als Adresse steht da echt "Musterstr. 13, 12345 Berlin". :rotfl:
Ghostrider
25-02-2009, 17:55
Willkommen im Club. Mein ältester Sohn hat gerade die Sparschwein AG am Hals und bekommt Rechtsanwaltsschreiben mit Mahnungen (ohne Nennung der Leistung, die zu bezahlen ist) per Mail. Wir haben in den letzten Tagen schon viel und herzlich gelacht. :D
Auf den Verbraucherschutzseiten steht ja dieser schicke Text und das man den per Einschreiben mit Rückschein an die schicken soll.
Da hab ich aber so gar keine Lust zu, dann würden die ja dann meine Adresse wissen.
Was meint Ihr?
Ghostrider
25-02-2009, 18:45
Dieses Schreiben zum Widerruf eines Vertrages, der nicht sowieso nicht existiert, kann man schicken, muss man aber nicht. Mahnungen und Anschreiben per Mail haben keine Rechtskraft, also würde ich es lassen, und meine Adresse weiterhin für mich behalten. Man muss den Jungs ja nicht noch zuarbeiten.
Es gilt weiterhin: Reagieren muss man bei einem Mahnbescheid. Wenn man dem nicht widerspricht, ist man zur Zahlung verpflichtet, da das zuständige Amtsgericht, bzw. der dortige Rechtspfleger, der das Ding gegen Gebühr ausstellt, die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht überprüft; das geschieht erst mit dem Widerspruch, und damit wäre die Sache dann auch schon erledigt, weil in solchen Fällen der "Gläubiger" keinen Nachweis erbringen kann. Aus genau diesem Grund kommt ja auch kein Mahnbescheid. :D
Kathy1975
26-02-2009, 00:33
Ich habe grade eine Rechnung von opendownload.de per Mail bekommen. Mit ner PDF im Anhang.
Als Adresse steht da echt "Musterstr. 13, 12345 Berlin". :rotfl:
Nicht mal die Postleitzahl gibt es in Berlin. :rotfl: Die denken auch wir sind blöd. :rolleyes:
Willkommen im Club. Mein ältester Sohn hat gerade die Sparschwein AG am Hals und bekommt Rechtsanwaltsschreiben mit Mahnungen (ohne Nennung der Leistung, die zu bezahlen ist) per Mail. Wir haben in den letzten Tagen schon viel und herzlich gelacht. :D
Kopier mal anonymisiert, wir wolln auch lachen!!
:D
Nicht mal die Postleitzahl gibt es in Berlin. :rotfl: Die denken auch wir sind blöd. :rolleyes:
Die PLZ gibts doch in Berlin. ;)
jerrylee
26-02-2009, 15:55
Auf den Verbraucherschutzseiten steht ja dieser schicke Text und das man den per Einschreiben mit Rückschein an die schicken soll.
Da hab ich aber so gar keine Lust zu, dann würden die ja dann meine Adresse wissen.
Was meint Ihr?
schmeisse es in die tonne. einem evtl .mahnbescheid widersprichst du.
schmeisse es in die tonne. einem evtl .mahnbescheid widersprichst du.
Na ja, die Mail nimmt ja nicht so viel Platz weg, die behalte ich. Die ist so schön lustig.
Ich frage mich ja, wie die mir einen Mahnbescheid zukommen lassen wollen. Ich wohn doch gar nicht in der Musterstraße. :D
jerrylee
26-02-2009, 16:14
Na ja, die Mail nimmt ja nicht so viel Platz weg, die behalte ich. Die ist so schön lustig.
Ich frage mich ja, wie die mir einen Mahnbescheid zukommen lassen wollen. Ich wohn doch gar nicht in der Musterstraße. :D
siehste, eben deshalb.
Na ja, die Mail nimmt ja nicht so viel Platz weg, die behalte ich. Die ist so schön lustig.
Ich frage mich ja, wie die mir einen Mahnbescheid zukommen lassen wollen. Ich wohn doch gar nicht in der Musterstraße. :D
Die Brüder sind sowas von raffiniert... die benennen einfach die Straße um. Schau mal nach ob die das noch nicht gemacht haben ;)
Die Brüder sind sowas von raffiniert... die benennen einfach die Straße um. Schau mal nach ob die das noch nicht gemacht haben ;)
Also heute gegen 14 Uhr hieß sie noch so wie immer. :sumo: :D
Seraphin
26-02-2009, 16:56
Ach ein paar Leidensgenossen.
Hallo alerseits. Ich habe vor ca. 6 Monaten auch eine total unberechtigte Forderung von Megadownloads bekommen.
Aber eine kurze Google Recherche hat ergeben das, dass nicht wirklich ernstzunehmen ist.
Hab die Rechnung einfach weggeschmissen und ein bissige Email inkl. diverser § geschrieben. Danach war Ruhe.
Ghostrider
26-02-2009, 18:45
Kopier mal anonymisiert, wir wolln auch lachen!!
:D
Yepp:
Sehr geehrter Herr Ghosti Junior
hiermit teilen wir mit, dass wir die Firma Die Sparschwein AG, He mauerstr. 6, 93047 Regensburg anwaltlich vertreten.
Unsere Mandantschaft macht gegen Sie folgende Forderungen geltend :
Am 08.06.2006 haben Sie sich auf dem von unserer Mandantschaft betriebenen Internetportal angemeldet und einen
Vertrag über eine kostenpflichtige Clubmitgliedschaft abgeschloss en. Dabei konnte die IP?Adresse xxx
nebst Timestamp 08.06.2006 23:38 dokumentiert werden, mit der die Staatsanwaltschaft die Adresse des Internetanschlusses ermitteln kann, von dem der V ertragsschluss getätigt wurde.
Auf die Ihnen per Email übersandte Rechnung und auf anschließende Mahnungen haben Sie nicht reagiert.
Sorry für das komische Schriftbild, das ist aus einem PDF-Dokument rauskopiert, und ich habe keine Lust, das jetzt alles nachzubearbeiten. :D
Jo, die wollen inklusive Anwalts- und Mahnkosten insgesamt 110 € für eine nicht näher benannte Leistung aus einem Clubabonnement kassieren, haben die Adresse "staatsanwaltlich" ermittelt (nicht mal die Hausnummer stimmte) und schicken den Müll per Mail (!), über zweieinhalb Jahre nach dem angeblichen Vertragsabschluss, der natürlich nicht stattgefunden hat. Diese Sparschwein AG gibt es inzwischen gar nicht mehr, die Webseite ist von einem "Rechtsnachfolger" belegt und under construction. :D
Wir warten jetzt auf einen Mahnbescheid. Der wird wohl wie üblich nicht kommen, aber ich würde ja gerne sehen, wie die sich rauswinden wollen, wenn wir dem Bescheid widersprechen. Oh ja, da hätte ich jetzt richtig Bock drauf. http://www.the-webrunner.de/IMAGE/smily/sidesteptrippel.gif :D
Kathy1975
27-02-2009, 00:12
Die PLZ gibts doch in Berlin. ;)
Ich habe es hier nicht gefunden. http://www.plz-postleitzahl.de/land.berlin/berlin/index.html :nixweiss: In welchem Stadtteil soll es sein?
Fr33damalex
28-02-2009, 15:27
Ich glaube, das ist direkt in der Innenstadt. Und ich glaube, das ist die Innenstadt - West. Sicher bin ich mir da aber nicht. Ich weiß ja nicht, ob die geraden oder die ungeraden Postleitzahlen rechts bzw. links der ehem. Zonengrenze sind.
Fr33d
bauknecht
28-02-2009, 16:13
Nee, da täuscht sich sister.
Die PLZ gibt es, wie Kathy auch schon schrieb, tatsächlich nicht. Jedenfalls nicht für einen physischen/geografischen Bereich.
Vielleicht für einen Großkunden oder ein Postfach o.ä.
Ich glaube, das ist direkt in der Innenstadt. Und ich glaube, das ist die Innenstadt - West. Sicher bin ich mir da aber nicht. Ich weiß ja nicht, ob die geraden oder die ungeraden Postleitzahlen rechts bzw. links der ehem. Zonengrenze sind.
Fr33d:confused:
Warst du schonmal in Berlin oder hast dort etwas hingeschickt? :kopfkratz
Hier ist auch eine komplette Liste, ebenso ohne die 12345: http://www.postleitzahlen-berlin.com/
Und ich vermute auch, daß dies Absicht ist.
Kathy1975
28-02-2009, 20:59
Ich glaube, das ist direkt in der Innenstadt. Und ich glaube, das ist die Innenstadt - West. Sicher bin ich mir da aber nicht. Ich weiß ja nicht, ob die geraden oder die ungeraden Postleitzahlen rechts bzw. links der ehem. Zonengrenze sind.
Fr33d
In der Innenstadt (A Bereich) von Berlin fangen die Postleitzahlen alle mit 10... an.
lorimalla
23-06-2009, 16:56
Einfach ignorieren, so was. Handeln muß man erst, wenn man einen Mahnbescheid bekommt. Da diese Emiratfuzzies aber wissen, daß sie mit ihrer Masche vor Gericht auf verlorenem Posten stehen, kommt der MB natürlich nie. Die hoffen darauf, daß uninformierte Leute lieber zahlen, als sich Probleme aufzuhalsen.
Tut mir leid, dass ich den alten Thread noch mal hervorkrame... Hatte in einem anderen Thread gefragt, und jetzt hab ich zum Mahnbescheid noch eine Frage:
Ich habe heute von einem Inkassobüro eine Mahnung bekommen. Sie treiben Forderungen diverser Telefondienstleister ein. Mein Anbieter - Versatel - wird nicht mal genannt.
Ich: ?, dort angerufen. Angeblich habe ich zwei Mal eine SEHR teure 0900 Nummer angerufen. Habe ich aber definitiv nicht. Dann habe ich die Rechnung angemahnt - nein, Rechnung hat das Inkassobüro (Nexnet) nicht. Aber Versatel. Versatel angerufen. Die wissen von nichts. Rechnung haben sie nicht, muss Nexnet haben.
Das dreht sich im Kreis. Ich habe jetzt per Fax ausdrücklich um eine Rechnung gebeten.
Jetzt lese ich aber hier, dass Mahnbescheide heikel sind? Sollte ich noch was anderes tun? Oder kann ich entspannt deren Antwort abwarten? :confused:
Die Rede war von gerichtlichen Mahnbescheiden, nicht von Mahnungen des Inkassounternehmens.
Handlungsbedarf besteht erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt.
Die Rede war von gerichtlichen Mahnbescheiden, nicht von Mahnungen des Inkassounternehmens.
Handlungsbedarf besteht erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt.
und dann widerspruch ankreuzen und enspannt weiter warten :D
Solange einem kein Mahnbescheid per Post ins Haus flattert, ist derartiger Schmonz eh am besten zu ignorieren. Lebenszeitverschwendung.
Das ist aber nicht so einfach, mein Mann ist etwas nervös geworden, weil die Rechnung + Mahnung an unsere Postanschrift kam. Von Olaf Tank, kennt den jemand?
:crap:
Wir haben die erste Mahnung in den Osterferien bekommen, dagegen haben wir Widerspruch eingelegt, jetzt kam letzte Woche wieder eine Mahnung. Darauf reagieren wir jetzt erstmal nicht mehr.
Angeblich haben wir irgendeinen Dienst für 98 Euro in Anspruch genommen + 40 Euro Mahngebühren = 138 Euro sollen wir latzen.
:dada:
sowas kann bestimmt passieren, aber ich kann mir bei dir schlecht vorstellen, dass du deine kompletten daten angibst, um dich auf einer seite zu registrieren, deren downloads man überall kostenlos und anonym bekommen kann.
Wir haben unsere kompletten Daten auch nicht angegeben, aber vielleicht irgendwann, irgendwo woanders, jedenfalls wusste der Mann unsere Anschrift.
:fürcht:
Ich bekam heute noch einen Brief und darin wurde die Zwangsvollstreckung angedroht. :lol:
Nett. Mit Vollstreckungsbescheid oder ohne?!
:teufel:
Die Rede war von gerichtlichen Mahnbescheiden, nicht von Mahnungen des Inkassounternehmens.
Handlungsbedarf besteht erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt.
WENN er kommt. Ich bin mal gespannt. Olaf Tank kann mich mal kreuzweise, aber wie gesagt, mein Mann ist da nicht so entspannt, der hat Schiss, dass da noch was nachkommt. Und wie soll man beweisen, dass man sich da nix runtergeladen hat?
:nixweiss:
Von Olaf Tank, kennt den jemand?
:crap:
http://www.google.de/search?hl=de&q=Olaf+Tank&btnG=Google-Suche&meta=&aq=f&oq=
FredSack
23-06-2009, 17:44
kein Angst vor Olaf Tank (http://www.123recht.net/Keine-Angst-vor-Olaf-Tank-__f77153.html)
2 schöne Videos
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lorimalla
23-06-2009, 17:47
und dann widerspruch ankreuzen und enspannt weiter warten :D
Kann man das wirklich so entspannt sehen? Ich bin da leider ähnlich veranlagt wie Elisabeths Mann :crap:
Andererseits regt mich diese Dreistigkeit der Leute echt auf. Hab von einem Fall gelesen, da wollte Nexnet Geld haben von einer Person, die seit 2006 kein Festnetz mehr hatte (aber natürlich trotzdem von ihrem nicht vorhandenen Festnetz teure 0900 Nummern angerufen hat...).
Wieso haben solche Kreaturen keine Verfahren am Hals? :help:
proper gander
23-06-2009, 18:00
http://www.computerbetrug.de/nachrichten/newsdetails/streit-um-telefonrechnung-verbraucher-haben-recht-auf-genauen-pruefbericht-081111/
Ghostrider
23-06-2009, 18:27
Olaf Tank kann mich mal kreuzweise, aber wie gesagt, mein Mann ist da nicht so entspannt, der hat Schiss, dass da noch was nachkommt. Und wie soll man beweisen, dass man sich da nix runtergeladen hat?
:nixweiss:
Kann man das wirklich so entspannt sehen? Ich bin da leider ähnlich veranlagt wie Elisabeths Mann :crap:
Auf solche "Schisser" (sorry :D ) spekulieren diese Betrüger ja gerade - das sind genau die Leute, die diese dubiosen Unternehmungen so lukrativ machen. Wenn ich an 1000 Adressen Rechnungen über 96 € verschicke (plus Gebühren), und nur 100 davon zahlen, weil sie Angst haben, habe ich schlappe 10.000 € verdient - für null Leistung.
Andererseits regt mich diese Dreistigkeit der Leute echt auf. Hab von einem Fall gelesen, da wollte Nexnet Geld haben von einer Person, die seit 2006 kein Festnetz mehr hatte (aber natürlich trotzdem von ihrem nicht vorhandenen Festnetz teure 0900 Nummern angerufen hat...).
Wieso haben solche Kreaturen keine Verfahren am Hals? :help:
Weil sie keiner verklagt, und alle sich lieber in die Bux machen? :rolleyes:
Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: Egal, was da an Rechnungen, Mahnungen, Drohungen kommt, von Rechtsanwälten, Inkassobüros oder der Mafia, maßgebend ist immer nur der gerichtliche Mahnbescheid, gegen den man sofort Einspruch beim zuständigen Amtsgericht erheben muss, wenn man meint, dass die Forderung unberechtigt ist!
Die für den Gläubiger kostenpflichtige Ausstellung eines Mahnbescheides ist nämlich noch nicht die Bescheinigung, dass man zu zahlen hat, sondern wird von den Amtsgerichten, bzw. den dort zuständigen Rechtspflegern ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit ausgestellt. Erst bei einem Einspruch gegen einen solchen Mahnbescheid setzt diese Prüfung ein - und würde dann zu Tage bringen, dass es keine berechtigte Forderung gibt. Die müsste der Gläubiger (nicht der Schuldner!) nämlich nachweisen, und das können diese Leute nicht. Weswegen es so gut wie nie zu Mahnbescheiden kommt - die kosten ja wie gesagt was, und zwar den Gläubiger, und der würde dann auf seinen gezahlten Gebühren sitzen bleiben.
Keep cool. ;)
http://www.google.de/search?hl=de&q=Olaf+Tank&btnG=Google-Suche&meta=&aq=f&oq=
:o
Der ist ja bekannt wie ein bunter Hund.
Kann man das wirklich so entspannt sehen? Ich bin da leider ähnlich veranlagt wie Elisabeths Mann :crap:
Andererseits regt mich diese Dreistigkeit der Leute echt auf. Hab von einem Fall gelesen, da wollte Nexnet Geld haben von einer Person, die seit 2006 kein Festnetz mehr hatte (aber natürlich trotzdem von ihrem nicht vorhandenen Festnetz teure 0900 Nummern angerufen hat...).
Wieso haben solche Kreaturen keine Verfahren am Hals? :help:
Ich finde die auch dreist. In unserem Schreiben steht das Geburtsdatum meines Mannes. Dazu steht der Satz *Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums falsche Angaben gemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor.* Ich kann mir gut vorstellen, dass die meisten Leute da Angst bekommen und eben doch zahlen.
:crap:
Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: Egal, was da an Rechnungen, Mahnungen, Drohungen kommt, von Rechtsanwälten, Inkassobüros oder der Mafia, maßgebend ist immer nur der gerichtliche Mahnbescheid, gegen den man sofort Einspruch beim zuständigen Amtsgericht erheben muss, wenn man meint, dass die Forderung unberechtigt ist!
Es ist wirklich so: wenn kein Einspruch gegen den Mahnbescheid kommt, wird daraus nach 14 Tagen ein Vollstreckungsbescheid, also dann hat derjenige einen Titel in der Hand.
Aber ich glaube auch, dass eben KEIN Mahnbescheid kommen wird...obwohl, kostet ein Mahnbescheid nicht nur 5 Euro? Weiß das gar nicht mehr genau.
Ghostrider
23-06-2009, 18:52
Ich finde die auch dreist. In unserem Schreiben steht das Geburtsdatum meines Mannes. Dazu steht der Satz *Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums falsche Angaben gemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor.* Ich kann mir gut vorstellen, dass die meisten Leute da Angst bekommen und eben doch zahlen.
:crap:
Jetzt werden nicht nur die angeblichen Leistungen, für die man kassieren möchte, jedesmal schwachsinniger, sondern auch die Drohungen. Die haben doch was am Kopf. :dada:
Ich habe früher im Gericht gearbeitet und es ist wirklich so: wenn kein Einspruch gegen den Mahnbescheid kommt, wird daraus nach 14 Tagen ein Vollstreckungsbescheid, also dann hat derjenige einen Titel in der Hand.
Aber ich glaube auch, dass eben KEIN Mahnbescheid kommen wird...obwohl, kostet ein Mahnbescheid nicht nur 5 Euro? Weiß das gar nicht mehr genau.
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/Mahnverf.html
Ich hab mal einen zivilrechtlichen Streitwert von ca. 150 € eingegeben - da lagen die Gebühren schon bei über 90 €. Das wird sich keiner dieser Betrüger antun - das Geld sehen sie bei einem Einspruch gegen den Mahnbescheid ja nie wieder. :D
Puddlejumper
23-06-2009, 19:05
Das ist aber nicht so einfach, mein Mann ist etwas nervös geworden, weil die Rechnung + Mahnung an unsere Postanschrift kam. Von Olaf Tank, kennt den jemand?
Leider. :kater: Berühmt berüchtigt, genauso wie die Schmidtlein GbR
Ich habe früher im Gericht gearbeitet und es ist wirklich so: wenn kein Einspruch gegen den Mahnbescheid kommt, wird daraus nach 14 Tagen ein Vollstreckungsbescheid, also dann hat derjenige einen Titel in der Hand.
Also, gegen den Mahnbescheid kann man innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung (Datum auf dem gelben Briefumschlag) Widerspruch einlegen. Geschieht dies nicht, kann der Gläubiger Antrag auf Erlass einen Vollstreckungsbescheides stellen. Gegen diesen VB kann der vermeintlich Schuldner wiederum innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch einlegen. Geschieht dies auch nicht, wird der VB vollstreckbar und die Forderung kann über einen Gerichtsvollzieher eingezogen werden.
Wird Widerspruch/Einspruch eingelegt, ist der Gläubiger in "Zugzwang". Entweder muss er seine Forderung nun schriftlich darlegen und beweisen (sofern er das kann), gleichzeitig aber auch weitere Gerichtskosten (zusätzlich zu den Kosten, die er bereits für MB und/oder VB verauslagt haben muss) einzahlen, damit das Gericht tätig wird und die Anspruchsschrift dem Schuldner zustellt.
Da diese dubiosen Unternehmen (egal ob Inkassobüro oder auch Rechtsanwaltsgesellschaften) in der Regel keine Beweise vorlegen können, sind die meisten Fälle mit einem Widerspruch gegen den MB erledigt. Denn wenn der Anspruch nicht nachgewiesen werden kann, wird er abgewiesen und der Gläubiger trägt sämtliche Kosten. Das riskieren diese Leute nicht. ;)
Aber ich glaube auch, dass eben KEIN Mahnbescheid kommen wird...obwohl, kostet ein Mahnbescheid nicht nur 5 Euro? Weiß das gar nicht mehr genau.
Ganz so wenig ist es nicht. Die Gerichtskosten richten sich ja nach dem Gerichtskostengesetz und dem Streitwert (Hauptforderung). Die genaue Höhe kann ich nicht sagen, weil ich hier keine aktuelle Tabelle habe, aber bei Interesse könnte ich das morgen raussuchen.
Leider. :kater: Berühmt berüchtigt, genauso wie die Schmidtlein GbR
Also, gegen den Mahnbescheid kann man innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung (Datum auf dem gelben Briefumschlag) Widerspruch einlegen. Geschieht dies nicht, kann der Gläubiger Antrag auf Erlass einen Vollstreckungsbescheides stellen. Gegen diesen VB kann der vermeintlich Schuldner wiederum innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch einlegen. Geschieht dies auch nicht, wird der VB vollstreckbar und die Forderung kann über einen Gerichtsvollzieher eingezogen werden.
Wird Widerspruch/Einspruch eingelegt, ist der Gläubiger in "Zugzwang". Entweder muss er seine Forderung nun schriftlich darlegen und beweisen (sofern er das kann), gleichzeitig aber auch weitere Gerichtskosten (zusätzlich zu den Kosten, die er bereits für MB und/oder VB verauslagt haben muss) einzahlen, damit das Gericht tätig wird und die Anspruchsschrift dem Schuldner zustellt.
Da diese dubiosen Unternehmen (egal ob Inkassobüro oder auch Rechtsanwaltsgesellschaften) in der Regel keine Beweise vorlegen können, sind die meisten Fälle mit einem Widerspruch gegen den MB erledigt. Denn wenn der Anspruch nicht nachgewiesen werden kann, wird er abgewiesen und der Gläubiger trägt sämtliche Kosten. Das riskieren diese Leute nicht. ;)
Ganz so wenig ist es nicht. Die Gerichtskosten richten sich ja nach dem Gerichtskostengesetz und dem Streitwert (Hauptforderung). Die genaue Höhe kann ich nicht sagen, weil ich hier keine aktuelle Tabelle habe, aber bei Interesse könnte ich das morgen raussuchen.
Die Mindestgebühr für den Mahnbescheid beträgt 23,00 Euro
lorimalla
23-06-2009, 19:26
Auf solche "Schisser" (sorry :D ) spekulieren diese Betrüger ja gerade - das sind genau die Leute, die diese dubiosen Unternehmungen so lukrativ machen. Wenn ich an 1000 Adressen Rechnungen über 96 € verschicke (plus Gebühren), und nur 100 davon zahlen, weil sie Angst haben, habe ich schlappe 10.000 € verdient - für null Leistung.
Weil sie keiner verklagt, und alle sich lieber in die Bux machen? :rolleyes:
Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: Egal, was da an Rechnungen, Mahnungen, Drohungen kommt, von Rechtsanwälten, Inkassobüros oder der Mafia, maßgebend ist immer nur der gerichtliche Mahnbescheid, gegen den man sofort Einspruch beim zuständigen Amtsgericht erheben muss, wenn man meint, dass die Forderung unberechtigt ist!
Die für den Gläubiger kostenpflichtige Ausstellung eines Mahnbescheides ist nämlich noch nicht die Bescheinigung, dass man zu zahlen hat, sondern wird von den Amtsgerichten, bzw. den dort zuständigen Rechtspflegern ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit ausgestellt. Erst bei einem Einspruch gegen einen solchen Mahnbescheid setzt diese Prüfung ein - und würde dann zu Tage bringen, dass es keine berechtigte Forderung gibt. Die müsste der Gläubiger (nicht der Schuldner!) nämlich nachweisen, und das können diese Leute nicht. Weswegen es so gut wie nie zu Mahnbescheiden kommt - die kosten ja wie gesagt was, und zwar den Gläubiger, und der würde dann auf seinen gezahlten Gebühren sitzen bleiben.
Keep cool. ;)
Super, vielen Dank für die fundierte Antwort!!! :d:
Und ne, ich mach mir jetzt keine Gedanken mehr - dennoch sehr, sehr schlimm, dass es solche menschlichen Auswüchse gibt...
Leider. :kater: Berühmt berüchtigt, genauso wie die Schmidtlein GbR
Also, gegen den Mahnbescheid kann man innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung (Datum auf dem gelben Briefumschlag) Widerspruch einlegen. Geschieht dies nicht, kann der Gläubiger Antrag auf Erlass einen Vollstreckungsbescheides stellen. Gegen diesen VB kann der vermeintlich Schuldner wiederum innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch einlegen. Geschieht dies auch nicht, wird der VB vollstreckbar und die Forderung kann über einen Gerichtsvollzieher eingezogen werden.
Wird Widerspruch/Einspruch eingelegt, ist der Gläubiger in "Zugzwang". Entweder muss er seine Forderung nun schriftlich darlegen und beweisen (sofern er das kann), gleichzeitig aber auch weitere Gerichtskosten (zusätzlich zu den Kosten, die er bereits für MB und/oder VB verauslagt haben muss) einzahlen, damit das Gericht tätig wird und die Anspruchsschrift dem Schuldner zustellt.
Da diese dubiosen Unternehmen (egal ob Inkassobüro oder auch Rechtsanwaltsgesellschaften) in der Regel keine Beweise vorlegen können, sind die meisten Fälle mit einem Widerspruch gegen den MB erledigt. Denn wenn der Anspruch nicht nachgewiesen werden kann, wird er abgewiesen und der Gläubiger trägt sämtliche Kosten. Das riskieren diese Leute nicht. ;)
Ganz so wenig ist es nicht. Die Gerichtskosten richten sich ja nach dem Gerichtskostengesetz und dem Streitwert (Hauptforderung). Die genaue Höhe kann ich nicht sagen, weil ich hier keine aktuelle Tabelle habe, aber bei Interesse könnte ich das morgen raussuchen.
Ok, du bist vom Fach.
:d:
Bei mir ist es zu lange her, das mit den Kosten wusste ich gar nicht mehr so genau.
:schäm::crap:
Interessanter Link zum Thema: Vertragsfallen im Internet
http://www.telemedicus.info/article/1033-Bloss-nicht-zahlen!-Vertragsfallen-im-Internet.html
Ich muss den Link nochmal hochholen, weil ich mich ja gewundert habe, woher der unsere Anschrift und das Geburtsdatum meines Mannes hatte.
:kater:
„Dank moderner Browser ist es heutzutage nämlich gar nicht mehr nötig einen Anmelde-Button zu betätigen, um Formulardaten zu übertragen. Falls auf der Webseite eine Technik eingesetzt wird, die auf XMLHttpRequest beruht (Ajax, XML-RPC, SOAP), ist es prinzipiell möglich auf dem Server jeden Tastenklick des Browsers zu protokollieren. Lange bevor das Webformular abgeschickt wird (falls überhaupt), kann der Formularinhalt also schon an den Seitenbetreiber übertragen worden sein - mit der Folge, dass er diese Daten für seine Rechnungen nutzen kann.“
Puddlejumper
23-06-2009, 20:14
Die Mindestgebühr für den Mahnbescheid beträgt 23,00 Euro
Ah, ok. Danke. War mir da nicht so sicher und wollte nix falsches schreiben.
Ok, du bist vom Fach.
:d:
Bei mir ist es zu lange her, das mit den Kosten wusste ich gar nicht mehr so genau.
:schäm::crap:
Mit der Zwangsvollstreckung habe ich eigentlich nicht wirklich was zu tun, aber den grundsätzlichen Ablauf muss ich halt kennen. Und die Kosten, naja, da gibt es halt so schöne Programme, die einem alles genau berechnen. :helga:
Ja, lorimalla, man kann das so entspannt sehen. Wenn ein MB kommt, Widerspruch einlegen. Dann wird aus dem ganzen ein Gerichtsverfahren, in dem die fordernde Seite ihre Beweise vorlegen muß und über deren Qualität dann das Gericht urteilen wird. Da die aber keine Beweise haben, kommt auch nie ein MB. Inkassounternehmen und Mahnungen von denen sind keine gerichtlichen Mahnbescheide und können getrost ignoriert werden.
Edit: Hm, vielleicht hätte ich erstmal weiterlesen sollen ... :helga:
Ghostrider
23-06-2009, 20:29
Und die Kosten, naja, da gibt es halt so schöne Programme, die einem alles genau berechnen. :helga:
:ja: Auf dieser Seite z.B.:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/Mahnverf.html
Ich hab mal einen zivilrechtlichen Streitwert von ca. 150 € eingegeben - da lagen die Gebühren schon bei über 90 €. Das wird sich keiner dieser Betrüger antun - das Geld sehen sie bei einem Einspruch gegen den Mahnbescheid ja nie wieder. :D
:D
Endlich endlich passiert hier mal was, auch wenn viel zu spät, weil:
1 Million Euro: Staatsanwaltschaft friert Konten von mega-downloads.net ein
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt nach Angaben von netzwelt.de gegen die Geldeintreiber von mega-downloads.net. Der in den Arabischen Emiraten registrierten Firma mit deutscher Adresse fürs operative Geschäft wird vorgeworfen, Internetsurfern im ganz großen Rahmen für den Download ohnehin freier Software hohe Gebühren berechnet zu haben. Auf Anfrage des Portals netzwelt.de hatte die Staatsanwaltschaft die Aufnahme der Untersuchungen in Hannover bestätigt.
Offensichtlich sind auch zahlreiche Rechnungen an User gegangen, die niemals selbst die Seite angeklickt hatten. Im Rahmen der ersten Schritte wurden Konten mit fast einer Million Euro Guthaben eingefroren. Der Kontostand wächst täglich, da immer noch Geld eingeht.
Kann man sich mal ausrechnen wieviel Menschen tatsächlich gezahlt haben.
Endlich endlich passiert hier mal was, auch wenn viel zu spät, weil:
Kann man sich mal ausrechnen wieviel Menschen tatsächlich gezahlt haben.
Wahnsinn, dass man mit leeren Drohungen Geld machen kann.
:ko:
FredSack
27-06-2009, 11:43
Das ist den Betrügern doch egal. Die haben genug Geld gescheffelt und suchen sich nun was neues. Passieren wird da nicht viel. Ist doch immer so.
Hot Ketchup
03-07-2009, 00:22
Ich habe gestern per Mail eine Mahnung von Lyrics bekommen. Ich soll über 59 Euro bezahlen, weil ich angeblich deren Dienste in Anspruch genommen habe. Ich hab mal einen Songtext gesucht und war auf deren Seite, hab dann aber gesehen, dass das was kostet und bin wieder weg. Die Texte gibts schließlich auch kostenlos.
Ich hab diese Mahnung gestern auch gleich noch beantwortet und hab ihnen mitgeteilt, dass ich keine Dienste in Anspruch genommen habe und wenn sie das Geld wirklich einfordern wollen, werde ich es dem Rechtsanwalt übergeben. Jetzt kam diese Mail zurück:
Sehr geehrte/r Herr/Frau ,
Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Lyrics-Finden.com
Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.
Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer email-Adresse. An diese Adresse wurde Ihnen ein Aktivierungslink für den Zugang zum Mitgliedsbereich gesandt.
Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.
Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vergl. BGHZ 139, 368). Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.
Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Eine solche Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank unerlässlich. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbaucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.
Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Nutzung der angebotenen Datenbank ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Die Erstellung, Aktualisierung und Unterhaltung einer für den Online-Zugriff durch Dritte fähigen Datenbank stellt eine beträchtliche Investition dar. Hinzu kommen die von uns verauslagten Kosten für die Inhalte. Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.
Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Datenbank sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Lyrics-Finden.com - Support Team
Ich hoffe, dass ich das nicht bezahlen muss. Soll ich diese Mail noch beantworten, oder gar nicht reagieren? :help:
Aus aktuellen Anlass muss ich das mal wieder vorholen. Ich habe das damals auch einem Rechtsanwalt übergeben, der hat die angeschrieben und ich habe nie mehr etwas gehört. Heute bekam ich von einem Inkasso Büro eine Mahnung, jetzt soll ich über 130 Euro bezahlen. :vogel: Die letzte Mahnung schreiben die, war am 10.10.08 und ich habe bis heute nicht darauf reagiert. Ich werde auch auf diesen Brief nicht reagieren, vielleicht wird es ihnen endlich mal zu dumm. :sumo: