Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechnung von mega-downloads.net
hab ne rechnung von denen bekommen und weiß überhaupt nicht, was das ist :suspekt:
habe mich auch nirgends angemeldet und kann das so gar nicht einordnen.
sie schreiben hier (http://www.mega-downloads.net/bgb/deutschland) etwas von zwei wochen widerrufsrecht. ist das so überhaupt in ordnung oder hat man da länger zeit? sonst widerrufe ich das einfach und dann ist ruhe :kopfkratz
lovelettergirl
12-09-2008, 20:43
hab ne rechnung von denen bekommen und weiß überhaupt nicht, was das ist :suspekt:
habe mich auch nirgends angemeldet und kann das so gar nicht einordnen.
sie schreiben hier (http://www.mega-downloads.net/bgb/deutschland) etwas von zwei wochen widerrufsrecht. ist das so überhaupt in ordnung oder hat man da länger zeit? sonst widerrufe ich das einfach und dann ist ruhe :kopfkratz
ha! die rechnung hab ich auch bekommen
angeblich hab ich antivir bei denen runter geladen (das hab ich in dem angegebenen zeitraum tatsächlich mal geladen)
schau mal genau nach ob du nicht noch ne ältere mail von denen hast
ich hab ihnen dann erst mal geschrieben das ich nicht zahle-bis jetzt ist ruhe aber ich hab angst :suspekt:
wollen die auch für 2 jahre 98€ von dir
Mobbing Bert
12-09-2008, 20:45
Was haste mit den Emiraten am Hut?
Naja, würde nichts zahlen und auch nicht widerrufen, sonst haste die dann wirklich am Hals.
Beim Verbraucherschutz nachfragen?
computerbetrug.de:
mega-downloads.net: Neuer Musterbrief für Opfer (http://www.computerbetrug.de/nachrichten/newsdetails/mega-downloads-net-neuer-musterbrief-fuer-opfer-080517/)
[...]Muss man die Rechnungen, die derzeit massenhaft für mega-downloads.net verschickt werden, nun tatsächlich bezahlen? Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg meint nein. „Wie schon bei anderen Vertragsfallen im Internet empfehlen wir den betroffenen Verbrauchern, die Zahlung der Rechung zu verweigern und hier vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen", so die Expertin. "In den uns vorliegenden Fällen gibt es keine Zahlungspflicht gegenüber dem in den Arabischen Emiraten ansässigen Anbieter BlueByte.“
Die Verbraucherzentrale hält für Interessierte einen Musterbrief bereit, mit dem sie sich gegen die Forderungen des Anbieters wehren können. Er kann im Internet unter www.vz-bw.de/megadownloads heruntergeladen werden.
Wer der Forderung widerspricht, muss - wie in solchen Fällen üblich - damit rechnen, dass die Täter trotzdem weiter auf Bezahlung bestehen und Mahnungen und Drohbriefe verschicken. Echte Konsequenzen dürfte eine Zahlungsverweigerung nicht haben. Denn dann müssten die Drahtzieher beweisen, dass ihren Opfer bei der Anmeldung bewusst war, auf was sie sich einlassen. Und das dürfte ihnen schwer fallen.
Hoffe, das hilft. :)
wollen die auch für 2 jahre 98€ von dir
ja :suspekt:
das ging an eine mail adresse, die ganz selten nutze.
die mail war von ende august und ich hab das eben erst gesehen.
danke lesley, dass hilft ja schon mal :)
Mobbing Bert
12-09-2008, 20:55
bitte
lovelettergirl
12-09-2008, 20:57
ich hatte ja anfänglich schiss, das die eventuell doch im recht sind, eben weil ich zu dem zeitpunkt antivir geladen hatte
ich hab dann wiederrufen (zu spät)
und dann nochmal einen brief mit anwaltsdeutsch geschrieben
nuja,das ist 2 monate her und bisher ist ruhe
so wie ich das datum auf der rechnung sehe und dann mit dem datum vergleiche, an dem die mail verschickt wurde, hat man gar keine chance mehr zu widerrufen, weil die zwei wochen da schon um waren.
lovelettergirl
12-09-2008, 21:05
so wie ich das datum auf der rechnung sehe und dann mit dem datum vergleiche, an dem die mail verschickt wurde, hat man gar keine chance mehr zu widerrufen, weil die zwei wochen da schon um waren.
hm, war bei mir auch so
ich hab die ja im web fach gehabt
und dort waren sie bei bekannte aufgeführt
da landet man doch nur wenn die adresse im adressbuch gespeichert ist :suspekt:
so wie ich das datum auf der rechnung sehe und dann mit dem datum vergleiche, an dem die mail verschickt wurde, hat man gar keine chance mehr zu widerrufen, weil die zwei wochen da schon um waren.
Deswegen ist dieser Brief gut, den man im Link, den ich gepostet habe, runterladen kann.
Da steht im schönen Juristendeutsch drin, dass man anfechtet, überhaupt einen Vertrag geschlossen zu haben.
Ich habe jedoch nach meiner Überzeugung keinen gültigen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen geschlossen. Daher bin ich auch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Sollten Sie dennoch meinen, dass es zwei übereinstimmende Willenserklärungen und einen gültigen Vertrag gibt, fordere ich Sie auf, den Nachweis zu erbringen, welches Angebot Sie mir in welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt gemacht haben, und wie und wann ich dieses An-gebot über eine kostenpflichtige Leistung angenommen habe und ein gültiger Vertrag gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzrechtes und der BGB-Informationspflichten-Verordnung zustande gekommen ist.
Hilfsweise widerrufe und kündige ich fristlos den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn auch hilfsweise wegen arglistiger Täuschung an. Außerdem erkläre ich ebenfalls vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.
Solange einem kein Mahnbescheid per Post ins Haus flattert, ist derartiger Schmonz eh am besten zu ignorieren. Lebenszeitverschwendung.
Dicky Fox
12-09-2008, 21:24
Locker bleiben. Die bluffen doch nur. Einfach nichts machen, dann ist irgendwann wieder Ruhe.
einfach nichts machen kann ich gut :zahn:
danke euch!
Genau, alles ignorieren, die rechnen ja nur damit, dass ein Doofer aufsteht und aus Schreck und Unwissen bezahlt....
:rotfl: Das es immer noch Leute im IBM Zeitalter gibt, die "Rechnungen" per E-Mail für bare Münze nehmen.
Klasse. :lol:
Ghostrider
12-09-2008, 23:50
Diese Seite scheint auch vom Netz zu sein - uninteressant also.
:rotfl: Das es immer noch Leute im IBM Zeitalter gibt, die "Rechnungen" per E-Mail für bare Münze nehmen.
Klasse. :lol:
Ich bekomme regelmäßig Rechnungen nur per Mail, die durchaus berechtigt sind. Kann deinen Lachanfall daher nicht so wirklich verstehen :confused:
Ghostrider
13-09-2008, 00:16
Naja, wenn Du eine Rechnung von einer Dir unbekannten Firma empfängst, solltest Du Dir schon mal einen Kopp machen, ob Du in irgendwelchen Geschäftsbeziehungen zu denen stehst. Wenn mir mein Telefon-, mein Handyanbieter und mein Domainhoster Rechnungen zuschicken, dann habe ich Verträge mit denen, von denen ich weiß, und für die ich Unterschriften geleistet habe. Wenn ich was bei Amazon, Conrad oder ähnlichen Läden bestelle, dann weiß ich davon. Und wenn ich irgendwo kostenpflichtig Software runterlade, dann habe ich vorher (wenn es rechtmäßig läuft) durch anhaken oder Eingabe der Mailadresse sowie der Absegnung der Endrechnung mehrfach bestätigt, dass ich bereit bin, für etwas zu zahlen.
Schickt mir also irgendein Depp eine Rechnung, von dem ich noch nie gehört habe, frage ich erst mal nach, wie der dazu kommt, von mir Geld haben zu wollen. Bekomme ich keine ordentliche Antwort oder irgendeinen Nachweis für die Forderung, kann der mich mal kreuzweise. Dann kriegt der im Zweifelsfall höchstens noch einen meiner Musterbriefe, die ich mir für solche Fälle abgespeichert habe (einer meiner Söhne ist mal beim Surfen in so eine Kostenfalle gerannt), und anschließend Ärger mit meinem Anwalt. Gezahlt haben meine Ex samt Kinder oder ich so einen Scheiß noch nie.
Ich bekomme regelmäßig Rechnungen nur per Mail, die durchaus berechtigt sind. Kann deinen Lachanfall daher nicht so wirklich verstehen :confused:
Berechtigt ist das Stichwort.
Oder würdest du auch eine Nachnahmesendung annehmen,wenn du nirgendwo etwas bestellt hast.
ich kann selten 100% fehlverhalten von meiner seite ausschließen. ich mache so viel kram im internet, da kann es durchaus mal passieren, dass ich irgendwo einen haken gesetzt habe, den ich besser hätte entfernen sollen.
wenn mir aber beim wühlen in der erinnerung nichts zu einer firma einfällt, kann ich doch ruhig mal andere fragen, ob es ihnen ähnlich ging - einfach um für mich auszuschließen, ob ich gelinkt werden sollte oder nicht.
mein erster gedanke ging auch in die richtung des ignorierens. und trotzdem frage ich lieber noch einmal nach, einfach um sicher zu gehen. :nixweiss:
Berechtigt ist das Stichwort.
Oder würdest du auch eine Nachnahmesendung annehmen,wenn du nirgendwo etwas bestellt hast.
der lacher von dreamix ging aber generell an die rechnungen, die per mail verschickt werden.
und bei der paketsendung kommt es darauf an, wieviel kohle die von mir wollen :D
bekomme so viele pakete, dass ich da manchmal leicht den überblick verliere.
Ghostrider
13-09-2008, 00:37
ich kann selten 100% fehlverhalten von meiner seite ausschließen. ich mache so viel kram im internet, da kann es durchaus mal passieren, dass ich irgendwo einen haken gesetzt habe, den ich besser hätte entfernen sollen.
wenn mir aber beim wühlen in der erinnerung nichts zu einer firma einfällt, kann ich doch ruhig mal andere fragen, ob es ihnen ähnlich ging - einfach um für mich auszuschließen, ob ich gelinkt werden sollte oder nicht.
mein erster gedanke ging auch in die richtung des ignorierens. und trotzdem frage ich lieber noch einmal nach, einfach um sicher zu gehen. :nixweiss:
Lass Dich nicht verrückt machen. Irgendwo einen Haken zu setzen, reicht nicht für einen rechtsgültigen Vertrag. Zwei bis drei Nachfragen, ob Du auch wirklich einverstanden bist, kannst Du schon erwarten (Du bestellst doch sicher auch bei Amazon, und weißt, wie das da läuft).
Das Ding kannst Du jedenfalls getrost in die Tonne treten. Ohne weiteres Aufhebens.
Einfach ignorieren, so was. Handeln muß man erst, wenn man einen Mahnbescheid bekommt. Da diese Emiratfuzzies aber wissen, daß sie mit ihrer Masche vor Gericht auf verlorenem Posten stehen, kommt der MB natürlich nie. Die hoffen darauf, daß uninformierte Leute lieber zahlen, als sich Probleme aufzuhalsen.
ich kann selten 100% fehlverhalten von meiner seite ausschließen. ich mache so viel kram im internet, da kann es durchaus mal passieren, dass ich irgendwo einen haken gesetzt habe, den ich besser hätte entfernen sollen.
sowas kann bestimmt passieren, aber ich kann mir bei dir schlecht vorstellen, dass du deine kompletten daten angibst, um dich auf einer seite zu registrieren, deren downloads man überall kostenlos und anonym bekommen kann.
Dicky Fox
13-09-2008, 01:00
uninformierte Leute
Nur ein Buchstabe weniger und komplett andere Bedeutung. Nur mal so...
Hast recht :o Ist mir absolut nicht aufgefallen ...
Nur ein Buchstabe weniger und komplett andere Bedeutung. Nur mal so...
Krass. :D
Dicky Fox
13-09-2008, 01:30
Krass. :D
Du blöde Torte kannst mich mal kreuzweise am Boppes. :D
Du blöde Torte kannst mich mal kreuzweise am Boppes. :D
Krass. Ich werde mal wieder für eine Frau gehalten. :love::D
Dicky Fox
13-09-2008, 09:39
Krass. Ich werde mal wieder für eine Frau gehalten. :love::D
War n joke. Ich hab schon mitgekriegt, dass du n Kerl bist. :)
hab ne rechnung von denen bekommen und weiß überhaupt nicht, was das ist :suspekt:
habe mich auch nirgends angemeldet und kann das so gar nicht einordnen.
sie schreiben hier (http://www.mega-downloads.net/bgb/deutschland) etwas von zwei wochen widerrufsrecht. ist das so überhaupt in ordnung oder hat man da länger zeit? sonst widerrufe ich das einfach und dann ist ruhe :kopfkratz
Hallo Timira,
ich bin auf den "Verein" auch reingefallen beim Öffnen eines Download-Links für ein kostenfreies Programm über Google, wo nirgends die Kostenpflichtigkeit geschweige denn ABO ersichtlich war :zeter:. Zum Glück hab ich in meinem Spam-Ordner die "Bestätigung" der Nasen gesehen und widerrufen, was mir 2 Tage später bestätigt wurde. Nimm den Link von Lesley und schicke denen das Musterschreiben, bisher gibt es keine Meldungen, daß deren "Rechnungsforderungen" durchgesetzt wurden. Kannst also beruhigt sein. :tröst:
LG
Reena
Lass Dich nicht verrückt machen.
habe ich ja nicht.
nach dem link von lesley war die sache für mich schon erledigt.
und ich habe den thread auch nicht panisch heulend eröffnet :D
lovelettergirl
13-09-2008, 13:37
Sehr geehrter Herr x,
Vielen Dank für Ihre Bestellung. Wir hoffen, Sie finden Gefallen an unserem Service. Anbei
erhalten Sie nun Ihre Rechnung für Ihre bestellte Leistung. Ein Jahreszugang zu www.mega-downloads.net.
Die Kosten belaufen sich auf EUR 8,00 (inkl. MwSt.) monatlich, zahlbar 12 Monate im Voraus zu einem Gesamtpreis
von EUR 96,00 (inkl. MwSt.).
Bitte überweisen Sie daher den offenen Betrag von EUR 96,00 (inkl. MwSt.) innerhalb der
nächsten 10 Tage auf das unten angeführte Konto.
Bitte beachten Sie dass unsere Verrechnung über die Validea GmbH erfolgt,
benutzen Sie daher ausschließlich folgende Kontodaten:
Inhaber: Validea GmbH
Bank: Postbank
KontoNr
BLZ: 7
Verwendungszweck: M59
hier ist mir gleich aufgefallen, das sie mich als HERR ansprechen
auf nachfrage gabs da keine antwort
als ich ihnen mitteilte das ich das sofort kündige weil ich damit nix anfangen kann kam
Sehr geehrte/r Herr x
Ihre Kündigung wurde vorgemerkt, diese wird nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit durchgeführt, sofern zu diesem
Zeitpunkt die Forderungen durch den Dienstleister vollständig beglichen wurden.
Der Vertrag endet somit mit 2010-06-04.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mega-Downloads.net-Team
und dann kam gleich die 2te mahnung
Sehr geehrter Herr x,
Sie haben sich am 04.06.2008 mit folgender IP-Adresse ....... auf unsere Internetseite www.mega-downloads.net angemeldet und unsere Dienstleistung bestellt. Mit dieser aktiven Handlung haben Sie einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.
Leider konnten wir bis dato noch keinen Zahlungseingang verbuchen, daher bitten wir Sie den offenen Betrag von EUR 96,00 (inkl. MwSt.) zuzüglich der Mahnkosten in Höhe von EUR 4,50 (inkl. MwSt.) umgehend auf unser Konto zu überweisen.
Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, mit Nachdruck den Gesamtbetrag von EUR 100,50 (inkl. MwSt.) innerhalb der nächsten 10 Tage auf das unten angeführte Konto zu überweisen.
Bitte beachten Sie, dass unsere Verrechnung über die Validea GmbH erfolgt. Benutzen Sie daher ausschließlich folgende Kontodaten:
Inhaber: Validea GmbH........
Bei offenen Fragen steht Ihnen unser kompetentes Support Team unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Telefon: 0043 18 9400 50
Fax: 0043 1 89 040 521
E-Mail:
[email protected]
Abschließend wünschen wir Ihnen viel Vergnügen mit unserem Service.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mega-Downloads.net Teamnuja
da kann man schon ins grübeln kommen
editier mal deinen nachnamen raus...
lovelettergirl
13-09-2008, 20:13
editier mal deinen nachnamen raus...
der steht da gar nicht drin liebe timi ;)
ganz so doof bin ich nicht, aber danke
lovelettergirl
13-09-2008, 20:14
oh ich seh gerade da war ein mod fleißig
herzlichen dank, aber das war nicht mein real name, heiß ja auch nicht farin mit vorname ;)
er klang deinem aber SEHR ähnlich :helga:
lovelettergirl
13-09-2008, 22:09
er klang deinem aber SEHR ähnlich :helga:
das weißt doch nur du :zahn:
(und der bauer :D )
das weißt doch nur du :zahn:
(und der bauer :D )
:helga:
lovelettergirl
14-09-2008, 12:53
:helga:
das war soooo klar :rotfl:
sowas kann bestimmt passieren, aber ich kann mir bei dir schlecht vorstellen, dass du deine kompletten daten angibst, um dich auf einer seite zu registrieren, deren downloads man überall kostenlos und anonym bekommen kann.
Ja eben, die kommen ja niemals an die Adresse dran, wenn man die nicht angibt. Der Provider gibt die Daten sicher nicht heraus.
Die werden auf gut Glück Rechnungen verschicken und schaun wer drauf reinfällt.
hab den musterbrief aus dem link hier verschickt und antwort bekommen
Sehr geehrter Kunde,
Wir haben Sie bereits bei der Anmeldemaske neben dem Eingabefeld über die Kostenpflicht des Abonnements und auch über das Widerrufsrecht informiert. Weiters haben Sie unsere AGB durchgelesen und auch akzeptiert, somit wurden Sie über die Vertragsbedingungen bestens in Kenntnis gesetzt.
Bedauerlicherweise können wir Ihren Widerruf nicht akzeptieren, da die Widerrufsfrist 14 Tage nach der Anmeldung gültig ist und Ihre Anmeldung, am 26.08.08 getätigt wurde.
Bitte beachten Sie, dass es sich um keinen Irrtum handelt, da wir Ihnen nach der Anmeldung Ihre Logindaten sowie die Auftragsbestätigung per E-Mail übermittelt haben. Diese war mit einem Link versehen, der auch angeklickt wurde.
Da ausschließlich Sie mittels Passworts Zugang zu Ihrem E-Mailaccount (xxx) haben, können nur Sie die E-Mail erhalten haben. Somit haben Sie Ihre Willenserklärung abgegeben. Auch unsere Dienstleistungen haben Sie bereits beansprucht ( Adobe Flashplayer 9).
Es ist sichergestellt, dass Sie unser Vertragspartner sind, die Forderung bleibt aufrecht.
:D
http://de.youtube.com/view_play_list?p=879C6ACF7AFB6090
Ghostrider
25-09-2008, 18:25
Vergiss es. Die Seite ist ja nicht mal mehr erreichbar. Und die Verbraucherzentrale hat ja darauf hingewiesen, dass sie versuchen könnten, auf der Zahlung zu bestehen. Ignorier das Schreiben einfach, und warte ab, ob sie so frech sind, einen Mahnbescheid zu erwirken (bezweifle ich). Sollte sowas kommen, musst Du allerdings reagieren und dem Bescheid widersprechen. Dann liegt es an dieser dubiosen Firma, Deine Zahlungspflicht zu belegen. Und das dürfte ausgeschlossen sein.
Ich persönlich würde mir spätestens jetzt den Spaß machen, diesen Verein wegen versuchten Betruges anzuzeigen und denen das auch mitzuteilen. :D
ich mache einfach gar nichts :feile:
lovelettergirl
25-09-2008, 20:08
hab den musterbrief aus dem link hier verschickt und antwort bekommen
den brief hab ich auch bekommen, wie gesagt,mir haben sie noch mitgeteilt, das ich antivir bei ihnen geladen hätte-da hatte ich echt muffensausen
ich mache einfach gar nichts :feile:
genau
:D
Ghostrider
25-09-2008, 21:13
Ist so ok, nur denk dran, dass Du bei einem eventuellen Mahnbescheid reagieren musst. Das Gericht, dass diesen Bescheid auf Antrag erteilt, prüft nicht, ob die Forderung berechtigt ist. Nur durch einen Einspruch gegen einen Mahnbescheid (auf den ein Vollstreckungsbescheid folgt, wenn man nichts macht) erreicht man eine gerichtliche Überprüfung. Oder dass der sogenannte Gläubiger den Schwanz einkneift. :D
wird son mahnbescheid per mail verschickt? bisher habe ich ja nur mails bekommen.
ich bin drauf und dran die mailadresse zu entsorgen, weil da eh nur noch scheiß ankommt.
Ghostrider
25-09-2008, 22:42
wird son mahnbescheid per mail verschickt? bisher habe ich ja nur mails bekommen.
ich bin drauf und dran die mailadresse zu entsorgen, weil da eh nur noch scheiß ankommt.
Nein, das kommt mit der Post, per Einschreiben und allem Gedöns. Mal angenommen, die wollten ernst machen, dann würden sie versuchen, über Deine Mailadresse deine postalische Anschrift zu bekommen. Da würden sie wohl an Deinen Provider herantreten, oder an den Mailinganbieter, falls Du das über GMX & Co. laufen hast, das Ganze notfalls per Gerichtsbeschluss. Wie gesagt, ich denke nicht, dass das soweit kommt, weil hier eindeutig Betrug vorliegt, aber auf einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid musst Du immer reagieren, und wenn er von Micky Maus persönlich kommt. Ansonsten wird der Anspruch rechtskräftig, und dann musst Du zahlen. Sowas nachträglich vor Gericht zu widerlegen, ist schwierig und vor allem teuer für Dich. Bei einem Mahnverfahren trägt erstmal der Gläubiger die Kosten; auch deswegen glaube ich nicht, dass Du jemals so einen Schrieb im Briefkasten vorfinden wirst. Die versuchen es halt mit Einschüchterung.
Wunder Dich übrigens nicht, wenn Dir in einer der nächsten Mails ein Inkassoverfahren auf Deine Kosten angedroht wird - das ist genauso eine leere Luftblase wie die bisherigen Mails, und kann ignoriert werden.
Nur richtige Post von einem Gericht ist für Dich im Zweifelsfall interessant.
von inkasso per mail habe ich schon gelesen. bin gedanklich drauf vorbereitet :D
meine adresse werden sie nicht vom mailanbieter bekommen, da hab ich ne falsche angegeben. ist halt ne wegwerfadresse. also wird mich dieser mahnbescheid nie erreichen :nixweiss:
Die werden auch keinen MB schicken. Die arbeiten mit Einschüchterung und geben garantiert keine Kohle für einen MB aus. Der kostet nämlich zunächst einmal Gerichtsgebühren, die die auf jeden Fall zahlen müssen. Gibt leider immer noch Leute, die sich einschüchtern lassen und die "Gebühren" überweisen. Rechtlich haben die für ihre Forderung keine Basis, also keine Sorge, da kommt garantiert nix.
Ghostrider
26-09-2008, 13:25
Sehe ich genau so.
schafbremse
26-09-2008, 13:45
ich hab da erst letztens so einen bericht bei akte 08 gesehen über so ne miesen anwältin (http://www.sat1.at/ratgeber_magazine/akte/topthemen/internet/content/34880/)
frau günther hab ich auch gesehen :D
ganz miese tour.
solution
26-09-2008, 15:15
Bei mir ging so "Betreiber" mal soweit mit einen gerichtlichen Mahnbescheid zu schicken den ich fristgerecht widersprach. Danach ging es vor Gericht wo das erste Mal das falsche Gericht eingeschaltet worden war und beim zweiten Mal erhielt ich ein Schreiben das das Gericht den Forderungen dieses "Betreibers" nicht nachgegeben hätte. Danach hörte ich nie wieder etwas von denen!
Sugardaddy
27-09-2008, 10:29
Ich habe jetzt die erste schriftliche, letzte Mahnung vor Abgabe an ein Inkassobüro, bekommen. Bin mal gespannt, wann die aufgeben. :feile:
dann hast du mir ein paar tage voraus. sag mal bescheid :D
Hot Ketchup
27-09-2008, 15:04
Ich habe gestern per Mail eine Mahnung von Lyrics bekommen. Ich soll über 59 Euro bezahlen, weil ich angeblich deren Dienste in Anspruch genommen habe. Ich hab mal einen Songtext gesucht und war auf deren Seite, hab dann aber gesehen, dass das was kostet und bin wieder weg. Die Texte gibts schließlich auch kostenlos.
Ich hab diese Mahnung gestern auch gleich noch beantwortet und hab ihnen mitgeteilt, dass ich keine Dienste in Anspruch genommen habe und wenn sie das Geld wirklich einfordern wollen, werde ich es dem Rechtsanwalt übergeben. Jetzt kam diese Mail zurück:
Sehr geehrte/r Herr/Frau ,
Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Lyrics-Finden.com
Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.
Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer email-Adresse. An diese Adresse wurde Ihnen ein Aktivierungslink für den Zugang zum Mitgliedsbereich gesandt.
Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.
Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vergl. BGHZ 139, 368). Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.
Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Eine solche Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank unerlässlich. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbaucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.
Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Nutzung der angebotenen Datenbank ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Die Erstellung, Aktualisierung und Unterhaltung einer für den Online-Zugriff durch Dritte fähigen Datenbank stellt eine beträchtliche Investition dar. Hinzu kommen die von uns verauslagten Kosten für die Inhalte. Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.
Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Datenbank sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Lyrics-Finden.com - Support Team
Ich hoffe, dass ich das nicht bezahlen muss. Soll ich diese Mail noch beantworten, oder gar nicht reagieren? :help:
Ich habe gestern per Mail eine Mahnung von Lyrics bekommen. Ich soll über 59 Euro bezahlen, weil ich angeblich deren Dienste in Anspruch genommen habe. Ich hab mal einen Songtext gesucht und war auf deren Seite, hab dann aber gesehen, dass das was kostet und bin wieder weg. Die Texte gibts schließlich auch kostenlos.
Ich hab diese Mahnung gestern auch gleich noch beantwortet und hab ihnen mitgeteilt, dass ich keine Dienste in Anspruch genommen habe und wenn sie das Geld wirklich einfordern wollen, werde ich es dem Rechtsanwalt übergeben. Jetzt kam diese Mail zurück:
Sehr geehrte/r Herr/Frau ,
Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Lyrics-Finden.com
Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.
Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer email-Adresse. An diese Adresse wurde Ihnen ein Aktivierungslink für den Zugang zum Mitgliedsbereich gesandt.
Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.
Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vergl. BGHZ 139, 368). Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.
Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Eine solche Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank unerlässlich. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbaucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.
Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Nutzung der angebotenen Datenbank ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Die Erstellung, Aktualisierung und Unterhaltung einer für den Online-Zugriff durch Dritte fähigen Datenbank stellt eine beträchtliche Investition dar. Hinzu kommen die von uns verauslagten Kosten für die Inhalte. Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.
Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Datenbank sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Lyrics-Finden.com - Support Team
Ich hoffe, dass ich das nicht bezahlen muss. Soll ich diese Mail noch beantworten, oder gar nicht reagieren? :help:
nein, einfach ignorieren und nicht zahlen. ;)
Hot Ketchup
27-09-2008, 15:46
nein, einfach ignorieren und nicht zahlen. ;)
Ja das würde ich am liebsten, hab aber Angst, dass dann ein Inkasso Büro eingeschaltet wird usw. Da hab ich jetzt eh noch so einen Fall dem RA übergeben. Vor einigen Wochen bekam ich nämlich eine Mail von einem Inkasso Büro, dass ich für Probenfieber de. auch an die 60 Euro bezahlen soll. Ich kannte diese Seite gar nicht und auf ein Schreiben von meinem Anwalt, wurde mitgeteilt, dass diese Forderung schon auf dem Jahr 2004 beruht. :nixweiss:
Ich habe von denen nie was erhalten, kenne die nicht und will auch nichts mit ihnen zu tun haben.
Bei Lyrics war ich aber leider tatsächlich auf der Seite, zwar ohne mich zu registrieren, aber eben auf der Seite.
Kann mir da wirklich nichts passieren, wenn ich das ignoriere?
Ja das würde ich am liebsten, hab aber Angst, dass dann ein Inkasso Büro eingeschaltet wird usw. Da hab ich jetzt eh noch so einen Fall dem RA übergeben. Vor einigen Wochen bekam ich nämlich eine Mail von einem Inkasso Büro, dass ich für Probenfieber de. auch an die 60 Euro bezahlen soll. Ich kannte diese Seite gar nicht und auf ein Schreiben von meinem Anwalt, wurde mitgeteilt, dass diese Forderung schon auf dem Jahr 2004 beruht. :nixweiss:
Ich habe von denen nie was erhalten, kenne die nicht und will auch nichts mit ihnen zu tun haben.
Bei Lyrics war ich aber leider tatsächlich auf der Seite, zwar ohne mich zu registrieren, aber eben auf der Seite.
Kann mir da wirklich nichts passieren, wenn ich das ignoriere?
wenn sie sich tatsächlich getrauen, dich zu betreiben, kannst du rechtsvorschlag erheben. dann müssen sie ihre forderung erstmal beweisen. und das dürfte schwierig sein. ;) aber ich bin natürlich kein anwalt und kann garantien abgeben.
Und genau das ist der Punkt (sobald das Wort Inkasso-Büro auftaucht sehen viele meistens eh rot und zahlen)... die haben keine rechtliche Handhabe gegen dich... laß dich nicht durch solche Mails und Behauptungen aus der Bahn werfen.
Sollten die es ernst meinen, hättest du einen Brief bekommen und nicht eine popelige Email ;)
Ich wiederhole mich ungern, aber es ist einfach so, daß diese Banditen versuchen, per Einschüchterung abzuzocken. Keiner der hier Betroffenen hat einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen und kann deshalb entspannt sämtlichen Aktivitäten wie Drohmails von Inkassobüros etc. entgegensehen. Der einzige Moment, in dem man selber aktiv werden muß, ist dann, wenn tatsächlich ein Mahnbescheid postalisch zugestellt werden sollte. Man darf aber davon ausgehen, daß da nix kommt, weil so ein MB zunächst mal Gebühren kostet, die der Forderungssteller zahlen muß, sonst bearbeitet das Gericht den MB nicht. Und da diese Heinis wissen, daß ihre Masche nicht dem geltenden deutschen Recht entspricht und ein gerichtliches Verfahren für sie aussichtslos wäre, kommt da mit Sicherheit nix. Die wollten Kohle abkassieren und nicht ausgeben.
Ghostrider
27-09-2008, 16:37
Ich wiederhole mich ungern, aber es ist einfach so, daß diese Banditen versuchen, per Einschüchterung abzuzocken. Keiner der hier Betroffenen hat einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen und kann deshalb entspannt sämtlichen Aktivitäten wie Drohmails von Inkassobüros etc. entgegensehen. Der einzige Moment, in dem man selber aktiv werden muß, ist dann, wenn tatsächlich ein Mahnbescheid postalisch zugestellt werden sollte. Man darf aber davon ausgehen, daß da nix kommt, weil so ein MB zunächst mal Gebühren kostet, die der Forderungssteller zahlen muß, sonst bearbeitet das Gericht den MB nicht. Und da diese Heinis wissen, daß ihre Masche nicht dem geltenden deutschen Recht entspricht und ein gerichtliches Verfahren für sie aussichtslos wäre, kommt da mit Sicherheit nix. Die wollten Kohle abkassieren und nicht ausgeben.
Den Beitrag sollte man in einem Extrathread im Computersub ganz oben anpinnen. Das kann man gar nicht oft genug wiederholen.
Kathy1975
27-09-2008, 17:37
Ich wiederhole mich ungern, aber es ist einfach so, daß diese Banditen versuchen, per Einschüchterung abzuzocken. Keiner der hier Betroffenen hat einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen und kann deshalb entspannt sämtlichen Aktivitäten wie Drohmails von Inkassobüros etc. entgegensehen. Der einzige Moment, in dem man selber aktiv werden muß, ist dann, wenn tatsächlich ein Mahnbescheid postalisch zugestellt werden sollte. Man darf aber davon ausgehen, daß da nix kommt, weil so ein MB zunächst mal Gebühren kostet, die der Forderungssteller zahlen muß, sonst bearbeitet das Gericht den MB nicht. Und da diese Heinis wissen, daß ihre Masche nicht dem geltenden deutschen Recht entspricht und ein gerichtliches Verfahren für sie aussichtslos wäre, kommt da mit Sicherheit nix. Die wollten Kohle abkassieren und nicht ausgeben.
Mahnbescheid postalisch zugestellt reicht nicht, ich habe das selbe problem mit Nachbarschafts24 und habe erst Rechnung und Mahnungen per eMail bekommen und später per POST ein Brief OHNE Einschreiben vom Inkasso Deutschland. Aber kein Hinweis vom Gericht in dem Brief und billig gemacht, die Verbraucherzentrale ist es auch schon bekannt. Also wenn ihr einen Brief vom Inkasso per Post bekommt was NICHTS mit dem Gericht zu tun hat bitte auch nicht raegieren. Ich hatte erst auch gedacht, "Au sch...." aber es gibt leider auch unseröse Inkassounternehemen die das unterstützen. :zeter:
Den Inkassobrief hatte ich anfang Juni 2008 bekommen, bis heute ist weiter nichts passiert.
Ghostrider
27-09-2008, 17:44
Mahnbescheid postalisch zugestellt reicht nicht,
Eine Mahnung von irgendeinem Inkassounternehmen ist kein Mahnbescheid, sondern nur ein weiterer Versuch der Einschüchterung, den man ignorieren kann. Nur Gerichtspost muss beachtet und dem Bescheid (in diesen Fällen) wirksam widersprochen werden.
Hot Ketchup
27-09-2008, 18:26
Na gut, dann stelle ich mich taub und stumm und reagiere nicht.
Falls der Gerichtsvollzieher bei mir auftaucht, werde ich mich vertrauensvoll an euch wenden und mir das Geld wieder holen. :smoke: ;)
Ghostrider
27-09-2008, 18:30
Der Gerichtsvollzieher taucht erst bei Dir auf, wenn Du sowohl einen Mahn- als auch den darauf folgenden Vollstreckungsbescheid ignorierst und damit die Forderung faktisch anerkennst. Wenn Du keinen Widerspruch einlegst, sollte so etwas bei Dir aufschlagen, können wir Dir leider auch nicht helfen. Das würde unter der Rubrik "galoppierende Dummheit" laufen und wäre somit nicht versichert. :)
Staatsanwaltschaften gehen gegen Abo-Abzocker vor
Sie biedern sich als Lebenshilfe an, als Hobby-Communitys, als Hausaufgabenhilfe oder Gartenberatung - und entpuppen sich nach der Anmeldung als Abo-Fallen, mit denen arglosen Web-Nutzern das Geld aus der Tasche gezogen werden soll. Endlich wird die Luft dünn für die windigen Dienstleister.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,581187,00.html
kannitverstan
02-10-2008, 21:26
Na,
aber ein komisches Gefühl ist es doch, wenn einem ein Schreiben als "letzte Mahnung" ins Haus flattert. Von load-net-com.
Dank dieses threads lege ich das erstmal ganz entspannt zur Seite und harre der Dinge... :D
Ghostrider
02-10-2008, 21:28
Sei doch froh, dass es die letzte Mahnung war - jetzt hast Du wenigstens Deine Ruhe. :grinwech:
Genau - die letzte Mahnung ist ziemlich sicher das letzte, was Du von diesen Abzockern bekommen wirst - außer, die schicken Dir noch mal 'ne letzte Mahnung ;) Wie schon mehrfach erwähnt, aktiv werden mußt Du erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid in Deinem Briefkasten landet. Aber ich bin mir sicher, den wird es nicht geben.
Sugardaddy
09-10-2008, 22:08
So, nun habe ich Post von einem Inkassounternehmen bekommen. "Collector Forderungsmangement" nennen die sich und inzwischen beläuft sich die Forderung auf 151,93 €.
Mal abwarten, was noch so kommt. :Popcorn:
Hot Ketchup
09-10-2008, 22:10
So, nun habe ich Post von einem Inkassounternehmen bekommen. "Collector Forderungsmangement" nennen die sich und inzwischen beläuft sich die Forderung auf 151,93 €.
Mal abwarten, was noch so kommt. :Popcorn:
Richtige Post, oder auch nur per Mail?
Willst du jetzt wirklich abwarten? Ich bin ja immer noch am Zweifeln, ob das so richtig ist, nichts zu unternehmen, denn wenn es erst mal auf ein Mahnverfahren rausläuft, wirds verdammt teuer. :crap:
Sugardaddy
09-10-2008, 22:15
Richtige Post, oder auch nur per Mail?
Willst du jetzt wirklich abwarten? Ich bin ja immer noch am Zweifeln, ob das so richtig ist, nichts zu unternehmen, denn wenn es erst mal auf ein Mahnverfahren rausläuft, wirds verdammt teuer. :crap:
Ja, richtiger Brief. Da kommen bestimmt noch ein paar und der Ton wird sicherlich unfreundlicher, aber man soll auf keinen Fall zahlen. Über Megadownload findet man im Internet ziemlich viel und auch diverse Anleitungen, die alle sagen, dass sie es noch nie bis zum Ende durchgezogen haben, da vermutlich ganz viele zahlen und denen das reicht.
Ghostrider
09-10-2008, 22:38
Miss Elli: Ich kann Dir auch eine Rechnung schicken, weil ich Dir hier Ratschläge gegeben habe. Die bekommst Du gerne per PN, oder wenn ich sie in die Finger kriege, auch über Deine Mailadresse. Wenn ich Dich richtig abzocken will, besorge ich mir Deine reale Adresse und schick Dir diverse Mahnungen (samt Mahngebühren natürlich, die sich jedesmal steigern); Du wirst natürlich nicht zahlen, und deswegen beauftrage ich ein Inkasso-Unternehmen, das nur ein Interesse hat: Den Auftrag zu erfüllen und selbst zu kassieren. Ob meine Forderungen an Dich berechtigt sind oder nicht, interessiert die kein Stück. Du reagierst auch nicht auf die Drohbriefe freundlichen Zahlungsaufforderungen dieses Unternehmens, und ich gehe dann, um Dich endgültig einzuschüchtern, noch einen Schritt weiter: ich strenge ein Mahnverfahren gegen Dich an, gehe also mit meiner Forderung zu einem Amtsgericht und besorge mir einen Mahnbescheid. Ok, der kostet mich natürlich erstmal Geld, dafür prüft auch dieses Amtsgericht (bzw. der Rechtspfleger, der mir den Wisch gegen Gebühr ausstellt) nicht die Rechtmäßigkeit meiner Forderung an Dich. Das passiert erst, wenn Du gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegst und die Sache vor Gericht geht. Spätestens ab diesem Widerspruch wirst Du nie wieder von mir hören - weil ich keine Chance hätte und die Kosten des Verfahrens tragen müsste. Ich würde übrigens nicht mal das Ding mit dem Mahnbescheid versuchen, weil der mich ja bares Geld kostet und mir objektiv nichts einbringt.
Also bitte: Gelassen bleiben. Oder, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, Deinen Anwalt darauf ansetzen. Dann hast Du aller Voraussicht nach ebenfalls sofort Ruhe.
Ghostrider
09-10-2008, 23:11
So, nun habe ich Post von einem Inkassounternehmen bekommen. "Collector Forderungsmangement" nennen die sich und inzwischen beläuft sich die Forderung auf 151,93 €.
Mal abwarten, was noch so kommt. :Popcorn:
Ach übrigens, hier mal was zu der Inkasso-Firma, die Dich da angeschrieben hat: Collector Forderungsmanagement (http://www.adressbuchbetrug.info/6-Online/Trickbetrug-weitere/Hintergrundmaterial/Inkassounternehmen/301-collector-inkasso.htm)
:rotfl:
Hot Ketchup
09-10-2008, 23:13
Bis jetzt bin ich noch einigermaßen gelassen und hab auch nicht mehr reagiert. Zum Anwalt möchte ich nicht schon wieder gehn, weil ja sowieso noch etwas läuft, wegen diesem Probenfieber, das ich gar nicht kenne.
Die Zahlungsfrist ist am 1. Oktober abgelaufen und ich warte nun mal ab, was jetzt so kommt. :Popcorn:
Das Gute ist ja, dass die in der Beweispflicht sind und die werden mir bestimmt nichts beweisen können. ;)
Ghostrider
09-10-2008, 23:17
Der Link da oben wegen der Inkasso-Firma ist auch für Dich interessant. Die sind Bestandteil eines Geflechts von Firmen, die sich mit Abzocke ihr Geld "verdienen". Es werden auch konkrete Tipps gegeben, wie Du gegen so etwas vorgehen kannst. ;)
Hot Ketchup
09-10-2008, 23:37
Ich hab mich jetzt da mal durchgeklickt, leider hab ich aber meine Firma nicht bei den dubiosen gefunden. Dafür hab ich eine Pressemitteilung entdeckt:
September 2007 Der DSW klagt erfolgreich auf Unterlassung gegen Genealogie Ltd. am Landgericht Frankfurt / Main
"...Denn die Beklagte bietet auf ihrer Internetseite...Dienstleistungen gegenüber Letztverbrauchern an, so dass sie...verpflichtet ist, den Preis anzugeben, der für die Erbringung der Dienstleistung zu zahlen ist. Diese Preisangabe hat...leicht erkennbar und deutlich lesbar zu geschehen. Ersteres - leichte Erkennbarkeit der Preisangabe - ist nicht gegeben, weil der durch die Startseite...angesprochene Verbraucher nicht vor Annahme des Angebots...auf den Preis für die Dienstleistung leicht erkennbar hingewiesen wird....Eine Preisangabe ist nur dann leicht erkennbar, wenn der Verbraucher sie ohne Schwierigkeiten auffinden kann. Die Preisangabe darf also nicht versteckt werden..." zum Urteil als pdf >>>
Da könnte ich ein Problem haben, denn die haben die Preisangabe nicht versteckt, sondern unten gut zu lesen angegeben. Deshalb bin ich ja dann auch gleich wieder weg, ohne irgendeine Leistung in Anspruch zu nehmen. Die schreiben aber, dass ich mich registriert hätte und die AG anerkannt habe. :nixweiss:
Ich kann mir das aber nicht vorstellen, ich weiß nur noch, dass ich den Preis sah und sofort raus bin.
meine zahlungsfrist ist am 04.10. abgelaufen, bisher keine mail.
jetzt schicken sie wohl briefe ins nirvana :nixweiss:
Ich hab mich jetzt da mal durchgeklickt, leider hab ich aber meine Firma nicht bei den dubiosen gefunden.
Ach, die sind schon als Abzocker bekannt. Nicht zahlen oder auf Mails reagieren.
http://www.abzocknews.de/2008/07/16/warnung-vor-kostenpflicht-auf-songtexte-findennet/
http://www.rockantenne.de/community/dieses-and-jenes-31/arger-mit-lyrics-finden-com-4225.html
Hot Ketchup
10-10-2008, 00:25
:d: Danke, das hat mich jetzt wieder beruhigt, immer gut zu wissen, dass diese Firmen schon bekannt sind. :D
Die in dieser Community raten ja das Gleiche wie hier auch, einfach nicht zahlen und zahlen werde ich mit Sicherheit nicht, lieber geh ich doch nochmal zum Anwalt. ;)
:d: Danke, das hat mich jetzt wieder beruhigt, immer gut zu wissen, dass diese Firmen schon bekannt sind. :D
Die in dieser Community raten ja das Gleiche wie hier auch, einfach nicht zahlen und zahlen werde ich mit Sicherheit nicht, lieber geh ich doch nochmal zum Anwalt. ;)
Die Hintermänner solcher Seiten können sich es wohl kaum erlauben vor ein deutsches Gericht zu ziehen.
Einfach Ruhe bewahren und solche Seiten meiden ;)
Auch ein Schreiben eines Inkassounternehmens, das per Post kommt, kann man ignorieren. Leider gibt es Inkassounternehmen, die die Betrugstour mitmachen. Erst ein gerichtlicher Mahnbescheid, der im Postkasten landet, zwingt zu Aktivitäten, die aber auch erst mal kaum Kosten verursachen, wenn man sich die Formulierung des Schreibens ans Gericht selber zutraut und sich keinen Anwalt nimmt. Mit einem Widerspruch stößt man das gerichtliche Verfahren an, daß zu einer Verhandlung führt, falls der Kläger nicht seinen MB zurücknimmt. So weit ich weiß, hat bislang noch keine Abzockeseite ein Gericht zur Durchsetzung ihrer betrügerischen Forderungen bemüht - die wissen nämlich, daß sie da chancenlos sind. Die zählen darauf, daß sich doch der eine oder andere Bedrohte, der über die tatsächliche rechtliche Situation nicht informiert ist, einschüchtern läßt und zahlt. Also weiter ruhig Blut und nix machen. Oder Popcorn futtern. Wie Lola. ;)
Edit: Man sollte den Strang erstmal zu Ende lesen, bevor man antwortet. :schäm: Aber besser doppelt gemoppelt als gar nicht :sumo:
Habe mir die Seite mal genauer angeschaut. Da findet man keine Angaben über das Angebot.
Nur das angeblich 325000 verschiedene Suchanfragen gemacht wurden.
Top Suchanfragen 10 Songs.
Unter wievielen Songs kann man dort wirklich suchen ? Gaukelt ja vor, das dort über 325000 Songs angeboten werden.
Eindeutige Täuschung :ja:
Hot Ketchup
11-10-2008, 15:59
Heute habe ich die zweite und letzte Mahnung bekommen und die Androhung, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird.
:helga: Ich konnte mir es aber heute nicht verkneifen zu reagieren und habe auf die Mail geantwortet.
Ich habe denen noch mal mitgeteilt, dass ich mit Sicherheit nichts bezahlen werde und sie als Abzockerfirma bekannt sind. Sie sollen sich lieber die weiteren Kosten sparen.
Jetzt warte ich wieder ab. :Popcorn:
Ghostrider
11-10-2008, 20:54
Glückwunsch. Damit hast Du denen geholfen, Deine Mail-Adresse zu verifizieren. Wenn Du nicht vorher schon mal mit denen Kontakt hattest, wissen sie jetzt, dass es diese Adresse gibt, und sie auch genutzt wird. Mal abgesehen davon, dass die Antwort ohnehin überflüssig ist, weil sie nicht interessiert, kann man mit Deiner Adresse jetzt wunderbar Handel betreiben - um Dir Spam zuzuschicken. Willkommen in der wunderbaren Welt der Penisvergrößerungen, Brustimplantate, dubiosen Aktien- und Finanzgeschäfte und den Sonderangeboten für Viagra und ähnlichem. :D
Kurz gesagt: Wenn man Dir schon rät, dass Du nicht reagieren sollst, dann heißt das im Klartext, dass Du nicht reagieren sollst. :aggro:
Hot Ketchup
11-10-2008, 23:02
Glückwunsch. Damit hast Du denen geholfen, Deine Mail-Adresse zu verifizieren. Wenn Du nicht vorher schon mal mit denen Kontakt hattest, wissen sie jetzt, dass es diese Adresse gibt, und sie auch genutzt wird. Mal abgesehen davon, dass die Antwort ohnehin überflüssig ist, weil sie nicht interessiert, kann man mit Deiner Adresse jetzt wunderbar Handel betreiben - um Dir Spam zuzuschicken. Willkommen in der wunderbaren Welt der Penisvergrößerungen, Brustimplantate, dubiosen Aktien- und Finanzgeschäfte und den Sonderangeboten für Viagra und ähnlichem. :D
Kurz gesagt: Wenn man Dir schon rät, dass Du nicht reagieren sollst, dann heißt das im Klartext, dass Du nicht reagieren sollst. :aggro:
Schrei mich doch nicht so an, ich bin doch sensibel. :heul:
Ich hatte doch schon auf die erste Mail reagiert, bevor ich überhaupt hier geschrieben hab, also deine Warnung kam so und so zu spät. Ich bin eben mal ein höflicher Mensch und antworte auf Mails. :helga: Die Spammails können gar nicht mehr werden, denn ich habe täglich mehrere so schöne Mails über Potenzprobleme und ähnliches. :D
Diese Firma speichert ja automatisch deine IP Adresse, wenn du dich bei denen einloggst. Kann man eigentlich über die IP Adresse auch die Mailadresse rausfinden?
Kann man eigentlich über die IP Adresse auch die Mailadresse rausfinden?
:nein:
Du könntest ja über einen Anomisierdienst dahin gehen z. Bsp.
Hot Ketchup
11-10-2008, 23:26
Na prima, aber jetzt ist es zu spät, denn ich habe keinen Grund, noch mal dahin zu gehen.
Wer bitte denkt denn an sowas, wenn man ganz unschuldig nach einem Songtext sucht. :rolleyes:
Hast du so einen Anonymisierdienst? Wenn ja, mich würden Erfahrungen interessieren.
Habe eine Rechnung von Opendownload bekommen, genauso eine wie Timira.
Habe dazu folgendes im Netz gefunden:
http://www.augsblog.de/2008/10/12/opendownload-finger-weg-sonst-stress/
Hier Fotos vom Sitz der Betrüger:
http://img339.imageshack.us/img339/4115/onlineservice5wt7.jpg
http://img301.imageshack.us/img301/9643/onlineservice2lp6.jpg
sieht ja schnuckelig aus :D
ich warte auf drohende mahnmails - noch nix angekommen.
Manchmal dauert es länger aber vielleicht bekommst du auch nix mehr. Habe das hier gefunden, sehr informativ für alle Betroffene:
http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?t=2372&postdays=0&postorder=asc&start=0
Hot Ketchup
27-10-2008, 22:40
Ich hab von lyrics finden com, mittlerweile eine 2. Mahnung erhalten, aber dieses Mal auch auf dem Postweg.
Ich hab mit dem Rechtsanwalt gesprochen und er meint, ich soll jetzt abwarten und wenn etwas kommt von einer Inkasso Firma, soll ich ihm das Zeug bringen.
Vor einigen Tagen war auch wieder ein Bericht im TV und da wurde auch gesagt, man soll einfach die Nerven behalten und nichts bezahlen.
vorhin lief bei akte ein bericht über mega downloads.
die haben auch gesagt, dass man nicht zahlen soll.
:smoke:
Sugardaddy
12-11-2008, 13:20
Ich habe nach dem Schreiben vom Inkasso-Büro auch noch nichts wieder gehört. Schade eigentlich. Hatte ein bißchen auf eine Auseinandersetzung gehofft.
Woher haben die denn die Adressen?
gekauft und dann auf gut Glück verschickt?