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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Recht auf ein Arbeitszeugnis?


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PeppermintPatty
17-09-2008, 13:14
Hallo

Vielleicht kennt sich hier ja jemand mit dem Thema Arbeitsrecht aus.
Folgendes: Mein Partner war zwei Jahre lang angestellt und ist vor gut drei Monaten nach langen Problemen ausgeschieden und hat die Arbeitsstelle gewechselt. Was noch immer fehlt von der alten Arbeitsstelle ist das Zeugnis.

Seit Monaten versuchen wir telefonisch und schriftlich dieses Zeugnis zu erwirken. Bislang ohne Erfolg.:crap:
Nun braucht mein Partner dieses Zeugnis wirklich dringend für eine Bewerbung.
ich habe schon gelesen, dass man als Arbeitnehmer ein recht auf ein angemessenes Zeugnis hat und dieses auch einklagen kann. Nun haben wir weder eine Rechtsschutzversicherung noch Zeit für eine Klage.
Ich habe gestern im Büro der alten Arbeit angerufen und um Rückruf des Chefs gebeten. Nichts ist bislang passiert:crap:
Was können wir denn jetzt noch machen? Telefonterror? Drohen? Betteln?
Ich muss dazu schreiben das der alte Chef eine echte Arschgeige ist:crap:

prima
17-09-2008, 13:16
Hallo

Vielleicht kennt sich hier ja jemand mit dem Thema Arbeitsrecht aus.
Folgendes: Mein Partner war zwei Jahre lang angestellt und ist vor gut drei Monaten nach langen Problemen ausgeschieden und hat die Arbeitsstelle gewechselt. Was noch immer fehlt von der alten Arbeitsstelle ist das Zeugnis.

Seit Monaten versuchen wir telefonisch und schriftlich dieses Zeugnis zu erwirken. Bislang ohne Erfolg.:crap:
Nun braucht mein Partner dieses Zeugnis wirklich dringend für eine Bewerbung.
ich habe schon gelesen, dass man als Arbeitnehmer ein recht auf ein angemessenes Zeugnis hat und dieses auch einklagen kann. Nun haben wir weder eine Rechtsschutzversicherung noch Zeit für eine Klage.
Ich habe gestern im Büro der alten Arbeit angerufen und um Rückruf des Chefs gebeten. Nichts ist bislang passiert:crap:
Was können wir denn jetzt noch machen? Telefonterror? Drohen? Betteln?
Ich muss dazu schreiben das der alte Chef eine echte Arschgeige ist:crap:
du wirst um rechtliche Schritte vermutlich nicht drum rumkommen.
bei einer freundin hat auch schon ein 'freundliches' schreiben ihres rechtsanwaltes gereicht ;)
lasst ein schriftstück im rechtsanwalts büro aufsetzen und wartet, das ist auch kostengünstiger als gleich eine klage einzureichen.

Kaan
17-09-2008, 13:18
Wie kann denn ein erzwungenes Zeugnis bestenfalls aussehen? Kann man dies überhaupt nutzen?

Smuggels
17-09-2008, 13:18
Hat er denn kein altes Arbeitszeugnis, welches er einreichen könnte?

Irgendwie bezweifele ich, dass das Zeugnis von diesem Arschgeigen-Chef gut sein wird ("Erledigte pflichtgemäß alle seine Aufgaben"), so dass er es für eine Bewerbung nutzen könnte....

prima
17-09-2008, 13:21
btw:
sollte er ein schlechtes zeugnis ausstellen, kann man dies auch anfechten.

PeppermintPatty
17-09-2008, 13:21
Es war nach der Ausbildung seine erste Stelle. Deshalb hat er keinerlei andere Zeugnisse. Ich weiß nicht wie das Zeugnis dann aussieht, fakt ist das wir es leider brauchen

Hatsche
17-09-2008, 13:22
Geht in jedem Fall zum Arbeitsgericht!! Ihr bekommt Recht (und vorherige Beratung).
Falls Ihr einen RA nehmen wollt, erkundigt Euch beim für Euch zuständigen Amtsgericht nach einem Beratungshilfeschein (falls Dein Mann noch zu Hause ist).
Ihr könnt es aber auch ohne RA durchziehen, und zwar so lange, bis das Zeugnis in Ordnung ist.
(Arbeitsgerichte sind immer auf der Seite der Arbeitnehmer. ;))

Er hat ein Recht auf ein "Wohl wollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis".

Claudia
17-09-2008, 13:25
Ist er in der Gewerkschaft ? Da kann er dann auch um Rat fragen.

Rebus
17-09-2008, 13:29
Notfalls Arbeitszeugniss selber schreiben und Ex-Chef unterschreiben lassen, sofern er die rechtlichen Schritte vermeiden möchte (hat ein Ex-Kollege gemacht, nachdem er ewig auf sein Zeugnis gewartet hat).

Yarzinthe
17-09-2008, 13:29
11. Der Arbeitgeber will kein Zeugnis ausstellen. Was kann man tun?

Alle abhängig Beschäftigten haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung (GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Für Auszubildende gilt § 8 Berufsbildungsgesetz.
Der Anspruch auf Erteilung entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer kann das Zeugnis vom Zeitpunkt der Kündigung an verlangen (ein Musteranschreiben für eine Zeugnisanforderung finden Sie hier).
Wegen Verletzung der Zeugnispflicht können dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zustehen (z.B. bei erfolgloser Stellensuche wegen fehlendem Zeugnis). Deshalb sollte der Anspruch schnellstmöglich erfüllt werden. Eine Regelfrist gibt es nicht. In Normalfällen sollten zwei Wochen ausreichend sein. Eine längere Erstellzeit wird man dem Arbeitgeber zubilligen müssen, wenn sich das Zeugnisaufkommen aufgrund von Massenentlassungen bzw. Rationalisierungen erhöht. Ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers besteht nicht; d.h. der Arbeitgeber darf das Zeugnis nicht mit der Begründung verweigern, er habe z.B. noch nicht alle Betriebsmittel (Handy, Werkzeug ...) zurück erhalten. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Zeugnis erlischt wie jeder andere schuldrechtliche Anspruch mit seiner ordnungsgemäßen Erfüllung (§ 362 I BGB). Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 02. Januar 2003 (Az: 10 Sa 405/02) entschieden, dass nur unter besonderen Voraussetzungen später noch ein qualifiziertes Zeugnis verlangt werden kann, wenn der Arbeitgeber bereits das zuvor gewünschte einfache Zeugnis erteilt hat.

Viele Arbeitgeber fühlen sich von der Zeugniserstellung allerdings überfordert, sei es in organisatorischer oder sprachlicher Hinsicht. Daher beschleunigt des den Vorgang erfahrungsgemäß, wenn ein Eigenentwurf eingereicht wird. Wenn Sie das Zeugnis von Experten entwerfen lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe.

Sollte auch das Einreichen eines Eigenentwurfes keinen Erfolg bringen, folgt die Klage vor dem Arbeitsgericht. Urteilt das Gericht darauf, dass der Arbeitgeber ein Zeugnis zu erstellen hat, und leistet er diesem Urteil nicht Folge, drohen Zwangsmaßnahmen. Um den Arbeitgeber im Wege der Zwangsvollstreckung dazu anzuhalten, ein schriftliche Zeugnis zu erstellen, kann das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers ein Zwangsgeld verhängen. Als ultima ratio könnte das Gericht sogar zur Zwangshaft greifen, um das Zeugnis zu erzwingen. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst. Diese bemessen sich am Streitwert, in der Regel wird man hier ein Brutto-Monatsgehalt ansetzen. Da kommen sehr schnell 500 bis 1000 Euro zusammen. Zusätzlich fallen für den Verlierer die Gerichtskosten an. Gegebenenfalls besteht ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#8

PeppermintPatty
17-09-2008, 13:30
Nee, er ist nicht in der Gewerkschaft.
Mensch ist das alles Mist:crap:
Das mit dem freundlichen Anwaltsbrief find ich ganz gut. Das klingt nach einem mittelschwerem Geschütz. Ich werd mich mal erkundigen was das kostet.

Risika
17-09-2008, 13:36
Nee, er ist nicht in der Gewerkschaft.
Mensch ist das alles Mist:crap:
Das mit dem freundlichen Anwaltsbrief find ich ganz gut. Das klingt nach einem mittelschwerem Geschütz. Ich werd mich mal erkundigen was das kostet.

Habt ihr keine Rechtsschutz? Der kostet nun nicht so viel und ist in der heutigen Zeit ganz sinnvoll.

PeppermintPatty
17-09-2008, 13:37
Habt ihr keine Rechtsschutz? Der kostet nun nicht so viel und ist in der heutigen Zeit ganz sinnvoll.
nein, leider nicht:crap:

Risika
17-09-2008, 13:43
nein, leider nicht:crap:

na dann aber husch husch. heutzutage kannst du sowas schneller brauchen, als dir lieb ist ;)

Rebus
17-09-2008, 13:48
Wird aber in diesem speziellen Fall nicht greifen, da man bei den meisten RSV mindestens 3 Monate versichert sein muß, ehe die Versicherung eingreift. Aber für die Zukunft kann es nie schaden :ja:

Kaan
17-09-2008, 13:52
Wird aber in diesem speziellen Fall nicht greifen, da man bei den meisten RSV mindestens 3 Monate versichert sein muß, ehe die Versicherung eingreift.
Sonst wäre es ja auch zu schön, versichern lassen wenn nötig.

Risika
17-09-2008, 13:57
Ich musste bei meiner sogar 6 Monate warten :rolleyes: Aber in solchen Fällen lohnt es sich dann eben auch.

dreamix
17-09-2008, 14:16
(Arbeitsgerichte sind immer auf der Seite der Arbeitnehmer. ;))


Quatsch! :(

Rebus
17-09-2008, 14:35
Sonst wäre es ja auch zu schön, versichern lassen wenn nötig.
Es gibt genügend, die sich nicht vernünftig informieren und dann erstaunt aus der Wäsche gucken, wenn die Versicherung innerhalb dieser Frist irgendwelchen juristischen Streitigkeiten einen Riegel vorschiebt. :ja:

Hatsche
17-09-2008, 14:40
Quatsch! :(
Okay, meistens!! Und in diesem Fall sicher!

Rebus
17-09-2008, 14:42
Naja, aber wegen einem Zeugnis vor Gericht zu ziehen ist schon n bissl übertrieben... da würd ich erstmal versuchen, selber eines zu schreiben (oder schreiben lassen) und das dann dem Arbeitgeber zum unterzeichnen vorlegen.
Wenn dann nichts passiert, kann man gern mit den Anwalt drohen.
Ist es nicht so, dass die Erstauskunft bei einem Anwalt kostenlos ist? :kopfkratz

Hatsche
17-09-2008, 14:55
Nein, eigentlich nicht. Daher erwähnte ich den Beratungshilfeschein. Bei entsprechend geringem Einkommen schickt der RA die Rechnung mit dem Schein an das Gericht.

Ich habe mmir auch mal ein Zeugnis selbst geschrieben, aber das ist vielleicht nicht jedermanns Sache, und manch einer ist vielleicht auch zuuu ehrlich dazu. :nixweiss:

möpi
17-09-2008, 15:44
Hallo
fals er irgendwann das Zeugnis bekommt macht euch auf was gefasst.
Da wird mit üblen Tricks gearbeitet. Nach außen hin muss es positiv klingen, deshalb wird viel hinter Wörtern versteckt.

Hier mal ein paar Beispiele:
Durch seine Geselligkeit trug er stehts zur Verbesserung des Betriebsklimas bei ---> Er neigte zu übertriebenen Alkoholgenuß.

Er hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt--> Er ist ein Bürokrat, der kiene Initiative ergreift.
Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer zufriedenheit erledigt --> ausreichende Leistung

etc etc

Zikade
17-09-2008, 17:08
Wieso üble Tricks? Wenn die Arbeitgeber dürften, würden sie das alles sicher unverblümt schreiben.

Es soll ja schließlich Arbeitnehmer geben, die tatsächlich nix taugen.

Menda
17-09-2008, 17:12
was nützt einem das beste Zeugnis wenn der neue AG den alten mal anruft :helga:

Hexenhasser
17-09-2008, 17:16
was nützt einem das beste Zeugnis wenn der neue AG den alten mal anruft :helga:

Wohl wahr.

Mobbing Bert
17-09-2008, 18:05
Arbeitszeugnisse sind doch das Papier nicht wert, auf denen sie geschrieben werden.
Man kann ja mittlerweile sein Zeugnis selbst schreiben und unterschreiben lassen.
Ausserdem kann man verlangen wenn einen das Zeugnis nicht gefällt, dass es neu geschrieben wird.:rolleyes:

Kaan
17-09-2008, 18:41
Es gibt genügend, die sich nicht vernünftig informieren und dann erstaunt aus der Wäsche gucken, wenn die Versicherung innerhalb dieser Frist irgendwelchen juristischen Streitigkeiten einen Riegel vorschiebt. :ja:
Glaube ich dir, war ja auch in keinerster Weise ein Vorwurf oder sonstiges an dich.


Ist es nicht so, dass die Erstauskunft bei einem Anwalt kostenlos ist? :kopfkratz
Schön wärs, ich habe mal für mein erstes Gespräch damals 450 DM bezahlt aber bestimmt habe ich da wieder was falsch verstanden und da viel mehr an Leistung drinn, wenn ich an dieses verdammten Anwalt denke:mad:.
Unerfahrenheit ist sehr nachteilig, war mein erster Anwaltsbesuch.

Arbeitszeugnisse sind doch das Papier nicht wert, auf denen sie geschrieben werden.

Nunja, sieht trotzdem besser aus wenn man was nachweisen kann aber vor Gericht würde ich deswegen sicher nicht gehen weil ich das Zeugnis meiner Meinung nach danach eh nicht mehr sinnvoll verwenden kann.
Erinnert mich an die Fragen die ein potentieller Arbeitgeber bei einem Bewerbungsgespräch nicht stellen darf es aber trotzdem tut und man eh nichts dagegen machen kann.

Rebus
17-09-2008, 19:01
Hm, kann gut sein, dass es von Fachgebiet zu Fachgebiet unterschiedlich ist. Ich bekam damals unentgeltlich eine Auskunft von einem Anwalt für Verkehrsrecht (blöde Unfall-Geschichte mit Gerichtstermin etc).

Hätte ich meine Rechnung von meinem Anwalt für Arbeitsrecht noch, würd ich da mal nachschauen, ob und was er für die Erstberatung bzw. den ersten Termin verlangt hat (ein riesen Dank noch an die blöde Kuh von der Lohnsteuerberatung, die meine Unterlagen versemmelt hat :zeter: ) :kopfkratz

megalo
17-09-2008, 20:17
Arbeitszeugnisse sind doch eigentlich "wertlos".
Da kann einer ständig zu spät kommen, die Firma beklauen oder den Chef ein Arschloch nennen und hat trotzdem ein Anrecht auf ein durchweg positives Zeugnis. :dada:
Das wissen ja auch die Arbeitgeber und werden so ein Zeugnis sicherlich lieber nochmal beim alten Chef hinterfragen.

DocSoul
17-09-2008, 20:58
Beim Arbeitsgericht gibt es "Rechtspfleger", bei denen man sich kostenlos beraten lassen kann. Einfach anrufen und einen Termin vereinbaren.

:smoke:

tapi
17-09-2008, 21:29
Arbeitszeugnisse sind doch eigentlich "wertlos".
Da kann einer ständig zu spät kommen, die Firma beklauen oder den Chef ein Arschloch nennen und hat trotzdem ein Anrecht auf ein durchweg positives Zeugnis. :dada:
Das wissen ja auch die Arbeitgeber und werden so ein Zeugnis sicherlich lieber nochmal beim alten Chef hinterfragen.

Das macht die Sache aber eher noch schlimmer.

Wenn der Arbeitgeber nämlich weiß, dass eigentlich jeder Oberdepp letztlich ein positiv klingendes Arbeitszeugnis bekommt, stellt sich doch die Frage, was der Bewerber noch verbrochen haben kann, dass ihm selbst dieser wertloseste aller Papierschnipsel verweigert wurde - sozusagen.

Mein Freund musste seinem Arbeitszeugnis auch ewig hinterher laufen, obwohl man gar nicht mal so arg auseinander gegangen war. Ich war auch kurz davor, denen einen bezahlten Killer auf den Hals zu hetzen. Letzten Endes habe ich meinen Freund dazu überredet, da persönlich hinzufahren, um sich sein Zeugnis abzuholen, sich ins Vorzimmer zu setzen und zu sagen, dass er gerne so lange warte. Nach einer Stunde meinte die Sekretärin, dass sie das ja erst mal aufsetzen müssten, das dauere halt... Da zog er ein fertiges aus der Tasche und sagte freundlich "Ich hätte da einen Vorschlag... So als Vorlage..." Die war so erleichtert, dass sie damit flugs zum Chef geeilt ist und der hat es scheinbar sofort unterschrieben, jedenfalls war sie wenige Minuten später wieder da mit der Unterschrift. Ich frage mich bis heute, wieso das so ein Aufriss war.

Sully
21-01-2009, 20:41
Ich hab heute mein Arbeitszeugnis erhalten, aber irgendwie kommen mir folgende Sätze komisch vor

Herr ... hat sich in den genannten Bereichen (die stehen darüber ;) ) umfangreiche Kenntnisse engeeignet. Die übertragenen Aufgaben wurden stets korrekt und pflichtbewusst zu unserer vollen Zufriedneheit erledigt

Das zuvorkommende Wesen gegebenüber Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat zu einem guten Betriebsklime beigetragen.


Irgendwie gefallen mir die beiden Sätze nicht so. Was sind das für Noten eurer Meinung nach?

DocSoul
21-01-2009, 20:46
Ich hab heute mein Arbeitszeugnis erhalten, aber irgendwie kommen mir folgende Sätze komisch vor

Herr ... hat sich in den genannten Bereichen (die stehen darüber ;) ) umfangreiche Kenntnisse engeeignet. Die übertragenen Aufgaben wurden stets korrekt und pflichtbewusst zu unserer vollen Zufriedneheit erledigt

Das zuvorkommende Wesen gegebenüber Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat zu einem guten Betriebsklime beigetragen.


Irgendwie gefallen mir die beiden Sätze nicht so. Was sind das für Noten eurer Meinung nach?

Zu 1: Note 2-3.

Zu 2: Schleimer? :D

:smoke:

StickyFingazz
21-01-2009, 20:50
Ich stimme Doc zu. "Volle Zufriedenheit" ist eine Schulnote 2 und der andere Satz ist nur ein bisschen schwülstig aber nicht negativ :D

Rabulist
21-01-2009, 20:52
Folgendes: Mein Partner war zwei Jahre lang angestellt

Da hab ich aufgehört zu lesen...

Was in Gottes Namen ist ein "Partner"?

Sully
21-01-2009, 20:58
Zu 1: Note 2-3.

Zu 2: Schleimer? :D

:smoke:
Ein Schleimer bin ich bestimmt nicht, ich hätte da eher mit was "schlimmeren" gerechnet, da ich genau das Gegenteil eines Schleimers bin - muss mal lernen manchmal besser den Mund zuhalten :schäm:

das_urmel
21-01-2009, 21:01
Zu 1: Note 2-3.

Echt? :o
Ich dachte, "stets.... voller" ist 2, "stets....vollster" ist 1?

DocSoul
21-01-2009, 21:05
Ein Schleimer bin ich bestimmt nicht, ich hätte da eher mit was "schlimmeren" gerechnet, da ich genau das Gegenteil eines Schleimers bin - muss mal lernen manchmal besser den Mund zuhalten :schäm:

Darum auch das "?".

Diese Titulierung "zuvorkommendes Wesen" kenne ich nicht als Bewertungscode, aber es ist mir :suspekt:.

Zuvorkommend könnte dann z.B. bedeuten, das Du als "vorlaut" empfunden wurdest..... auch wenn es die Wahrheit war und Du Recht hattest. Mag ja nicht jeder..........

Nagel mich da aber bitte nicht fest. Nur ein Bauchgefühl zur Bewertungswortwahl.

:smoke:

DocSoul
21-01-2009, 21:11
Echt? :o
Ich dachte, "stets.... voller" ist 2, "stets....vollster" ist 1?

"Zuverlässig" ist nicht eingebaut. (gem. Info meiner Gewerkschaft)

"Loyal", "Loyalität" ist wohl auch von Bedeutung.

:smoke:

Sully
21-01-2009, 21:19
Darum auch das "?".

Diese Titulierung "zuvorkommendes Wesen" kenne ich nicht als Bewertungscode, aber es ist mir :suspekt:.

Zuvorkommend könnte dann z.B. bedeuten, das Du als "vorlaut" empfunden wurdest..... auch wenn es die Wahrheit war und Du Recht hattest. Mag ja nicht jeder..........

Nagel mich da aber bitte nicht fest. Nur ein Bauchgefühl zur Bewertungswortwahl.

:smoke:
ist ok


der rest ist alles ganz klar 1-2, die Sätze sind wie abgeschrieben auf jeder Internetseite zum Arbeitszeugnis zufinden. Denke im ganzen ist das eine gute 2 mit der ich zufrieden bin, falls noch einer was weiß über die Sätze, dann her mit Infos ;)

Laszlo Panaflex
21-01-2009, 21:37
Notfalls Arbeitszeugniss selber schreiben und Ex-Chef unterschreiben lassen, sofern er die rechtlichen Schritte vermeiden möchte (hat ein Ex-Kollege gemacht, nachdem er ewig auf sein Zeugnis gewartet hat).


absolut richtig.exakt SO würde ich es auch machen. :d::d:

Moriturus
21-01-2009, 23:45
Ich hab heute mein Arbeitszeugnis erhalten, aber irgendwie kommen mir folgende Sätze komisch vor

Herr ... hat sich in den genannten Bereichen (die stehen darüber ;) ) umfangreiche Kenntnisse engeeignet. Die übertragenen Aufgaben wurden stets korrekt und pflichtbewusst zu unserer vollen Zufriedneheit erledigt

Das zuvorkommende Wesen gegebenüber Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat zu einem guten Betriebsklime beigetragen.


Irgendwie gefallen mir die beiden Sätze nicht so. Was sind das für Noten eurer Meinung nach?


http://www.rwth-aachen.de/go/id/lxx/

Im Link wird auch auf Geheimzeichen hingewiesen. .
-----------
hier ein Link, wie ein Zeugnis aufgebaut sein sollte.
Etwas weiter unten.

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=18843&ccheck=1

-----------------------
http://www.lso.ch/cms/upload/pdf/Dokumente/Arbeitszeugnis.pdf

Unter Punkt 5 Zeugnissprache. Zwar Schweiz, aber als Hilfestellung durchaus auch für deutsche Zeugnisse akzeptabel.

Bobby Peru
22-01-2009, 06:30
Wie kann denn ein erzwungenes Zeugnis bestenfalls aussehen? Kann man dies überhaupt nutzen?

du kannst jederzeit auf umformulierung bestehen. die dürfen dir kein offensichtlich schlechtes zeugnis ausstellen. und das kannst du auch rechtlich durchsetzen.
du kannst es auch selbst schreiben und dann unterschreiben lassen.

alonzo
22-01-2009, 10:18
Wie kann denn ein erzwungenes Zeugnis bestenfalls aussehen? Kann man dies überhaupt nutzen?

ein arbeitszeugnis muss immer wohlwollend formuliert sein. daneben kann man vom arbeitgeber eine änderung des zeugnisses verlangen, wenn man mit dem zeugnis nicht einverstanden ist.

aus den formulierungen sollte man auch nicht krampfhaft noten oder sogenannte "geheimcodes" rauslesen wollen, da keine standards existieren. "zur vollen zufriedenheit" kann, in noten ausgedrückt, eine 1 oder auch eine 2 bedeuten. ein gut geschriebens arbeitszeugnis verzichtet ausserdem auf diese omniösen geheimcodes sondern würdigt vielmehr die leistung des arbeitnehmers im gesamtkontext.

Antananarivo
22-01-2009, 12:15
In der letzten Zeit habe ich ab und zu Arbeitszeugnisse gelesen, die mit dem Satz "Dieses Zeugnis wurde ohne Verwendung von Zeugniscodes geschrieben" (o.ä.) endeten. Man kann nur hoffen, dass das nach und nach die übliche Verfahrensweise wird. Die Suche nach windigen Formulierungen, nach Pünktchen und Strichelchen ist doch letztlich Blödsinn.

Muse
22-01-2009, 18:31
Ich habe zu dem Thema auch eine Frage.

Unser langjähriger Personalchef geht im April in Rente, alle anderen Vorgesetzten sind erst seit max. 3 Jahren im Betrieb und wir Angestellten, die z.T. Jahrzehnte mit dem Personalchef gearbeitet haben, hätten gerne von ihm ein Zwischenzeugnis.
Der sagt aber, dass er dies nicht leisten kann, dazu fehlt ihm die Zeit usw.

Natürlich könnten nun alle behaupten, sie würden sich bewerben wollen. :rolleyes:

Haben wir eine rechtliche Grundlage, den Personalchef zu drängen?

Kosel
22-01-2009, 19:34
Natürlich könnten nun alle behaupten, sie würden sich bewerben wollen. :rolleyes:


Nix.
Fragt nach einem Zwischenzeugnis.

Sully
22-01-2009, 19:38
Ich habe zu dem Thema auch eine Frage.

Unser langjähriger Personalchef geht im April in Rente, alle anderen Vorgesetzten sind erst seit max. 3 Jahren im Betrieb und wir Angestellten, die z.T. Jahrzehnte mit dem Personalchef gearbeitet haben, hätten gerne von ihm ein Zwischenzeugnis.
Der sagt aber, dass er dies nicht leisten kann, dazu fehlt ihm die Zeit usw.

Natürlich könnten nun alle behaupten, sie würden sich bewerben wollen. :rolleyes:

Haben wir eine rechtliche Grundlage, den Personalchef zu drängen?
Das würde ich nicht machen, sonst bist du der erste Mitarbeiter der fliegt, wenn Mitarbeiter abgebaut werden, schließlich gehen die davon aus, du willst die Firma sowieso verlassen

Muse
22-01-2009, 19:40
Nix.
Fragt nach einem Zwischenzeugnis.

Haben wir ja, auch Hilfe dabei angeboten, Zeugnisgeneratoren im Netz gefunden und ihm gegeben.

Er will nicht.

Muse
22-01-2009, 19:45
Das würde ich nicht machen, sonst bist du der erste Mitarbeiter der fliegt, wenn Mitarbeiter abgebaut werden, schließlich gehen die davon aus, du willst die Firma sowieso verlassen

Ich mache das auch nicht, würde er eh nicht glauben.

Aber einige sind auf dieser Schiene gefahren.

Ich (und viele andere auch) möchten nicht von jemandem beurteilt werden, der/die uns nur ganz kurz -wenn überhaupt- kennt.

Zumal uns gerade eine Privatisierung ins Haus steht. :(

Naddom
22-01-2009, 19:51
Ich habe zu dem Thema auch eine Frage.
Haben wir eine rechtliche Grundlage, den Personalchef zu drängen?

Die Rechtsprechung gibt dem Arbeitnehmer auch dann einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn der langjährige Arbeitgeber aus dem Betrieb ausscheidet. Der Grund dafür besteht in dem Umstand, dass der neue Chef keine sachgerechte Beurteilung von den Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers für die vergangenen Jahre leisten kann.
Schau mal das dazu an (http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/arbeitszeugnis/arbeitszeugnis_zwischenzeugnis.htm)

Muse
22-01-2009, 20:41
Schau mal das dazu an (http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/arbeitszeugnis/arbeitszeugnis_zwischenzeugnis.htm)

Toll

ich suche mal weiter, ob ich irgendwo noch eine Richtlinie oder ein Urteil finde.