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Maxi
06-01-2009, 22:13
Aktueller Fall:

Ein Person ist hocherfreut über die neue Herausforderung, für welche sie extra den alten Job aufgibt.
Arbeitsbeginn: sieben Uhr. Kündigung: Um acht Uhr am selben Tag wird die Person *aus wirtschaftlichen Gründen* gekündigt.

Habt Ihr schon ähnliche *wüste* Sachen erlebt / miterlebt bei neuem Jobantritt ?

Sachen gibt`s, die gibt`s gar nicht.

Haramis
06-01-2009, 22:18
Aktueller Fall:

Ein Person ist hocherfreut über die neue Herausforderung, für welche sie extra den alten Job aufgibt.
Arbeitsbeginn: sieben Uhr. Kündigung: Um acht Uhr am selben Tag wird die Person *aus wirtschaftlichen Gründen* gekündigt.

Habt Ihr schon ähnliche *wüste* Sachen erlebt / miterlebt bei neuem Jobantritt ?

Sachen gibt`s, die gibt`s gar nicht.

Ich hab dir doch gesagt, dass du auf keinen Fall mit der kurzen Lederhose ins Büro gehen kannst :crap:

Maxi
06-01-2009, 22:18
Ich hab dir doch gesagt, dass du auf keinen Fall mit der kurzen Lederhose ins Büro gehen kannst :crap:

Hab doch auf Dich gehört. :knuddel:

ThiloS
06-01-2009, 22:32
Aktueller Fall:

Ein Person ist hocherfreut über die neue Herausforderung, für welche sie extra den alten Job aufgibt.
Arbeitsbeginn: sieben Uhr. Kündigung: Um acht Uhr am selben Tag wird die Person *aus wirtschaftlichen Gründen* gekündigt.

Habt Ihr schon ähnliche *wüste* Sachen erlebt / miterlebt bei neuem Jobantritt ?

Sachen gibt`s, die gibt`s gar nicht.

Damit würde ich fröhlich lachend vors nächste Arbeitsgericht ziehen.

Das ist Leuteverarschung.

Maxi
06-01-2009, 22:37
Damit würde ich fröhlich lachend vors nächste Arbeitsgericht ziehen.

Das ist Leuteverarschung.


Auf was willst Dich denn berufen ? In der Probezeit kann sofort ohne Angabe von Gründen BEIDSEITIG gekündigt werden.

ThiloS
06-01-2009, 22:48
Auf was willst Dich denn berufen ? In der Probezeit kann sofort ohne Angabe von Gründen BEIDSEITIG gekündigt werden.

Naja... eine Probezeit von einer Stunde ist so ein bisschen kurz. Ich glaube nicht, dass das rechtlich zulässig ist. Ich denke, die 150,- € für einen Rechtsanwalt könnten gut investiert sein.

Außerdem würde ich noch einmal das Gespräch mit dem Einsteller suchen. Warum stellt er Dich überhaupt ein, wenn er Dich nicht braucht?

Es sei denn, Du hättest auf die Frage "wie viele Anschläge schaffen sie in der Minute" mit dem Satz "suchen Sie eine Terroristin oder eine Sekretärin?" geantwortet.

Maxi
06-01-2009, 22:53
Die Firma war generell von Personalabbau aufgrund von kurzfristigen Umsatzeinbrüchen betroffen und es mussten auch weitere vor allem langjährige Mitarbeiter dran glauben.

Das Schlimme ist ja, dass die betreffende Person ihren relativ sicheren Job wegen der neuen Stelle aufgegeben hat....

NorbertNümsmann
06-01-2009, 23:28
Sicherlich nicht die feine Masche, aber in dem Fall wohl einfach dumm gelaufen.

megalo
07-01-2009, 08:04
Die Firma war generell von Personalabbau aufgrund von kurzfristigen Umsatzeinbrüchen betroffen und es mussten auch weitere vor allem langjährige Mitarbeiter dran glauben.

Das Schlimme ist ja, dass die betreffende Person ihren relativ sicheren Job wegen der neuen Stelle aufgegeben hat....

Automobilbranche? :D
Ich würde es trotzdem mal mit dem Gang zum Arbeitsgericht versuchen.

Schnappshirley
07-01-2009, 08:24
Hab doch auf Dich gehört. :knuddel:

...aber den BH vergessen?

Maxi
07-01-2009, 08:25
...aber den BH vergessen?

Geht doch gar net um mich ! :zeter:

jagutichsachma
07-01-2009, 08:43
Naja... eine Probezeit von einer Stunde ist so ein bisschen kurz. Ich glaube nicht, dass das rechtlich zulässig ist. Ich denke, die 150,- € für einen Rechtsanwalt könnten gut investiert sein.



ich würde auch dazu raten, kompetenten und verbindlichen rechtlichen rat einzuholen.

wenn bereits nach 60 minuten probezeit die kündigung erfolgt, ist das m.e. nicht im sinne der entsprechenden rechtlichen regelungen zur sogenannten probezeit, denn die gelegenheit zur "probe" dürfte m.e. kaum gegeben gewesen sein.

gzuf
07-01-2009, 08:48
Die Würde des Menschen ist unantastbar und diese Regel wurde damit gebrochen.

Marc
07-01-2009, 11:34
Sorry, aber ich bin "vom Fach", und mit der "Probezeit" hat das nichts zu tun.
Kündigungsschutz gilt grundsätzlich erst ab dem 7.Monat der Beschäftigung. Innerhalb der ersten 6 Monate kann grundsätzlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Und wenn wie hier es sogar betriebsbedingte Gründe gibt, hat das Unternehmen kein Problem und der Mitarbeiter leider keinen Anspruch. Auch wenn es moralisch sicherlich zumindest fragwürdig ist.

jagutichsachma
07-01-2009, 11:52
Sorry, aber ich bin "vom Fach", und mit der "Probezeit" hat das nichts zu tun.
Kündigungsschutz gilt grundsätzlich erst ab dem 7.Monat der Beschäftigung. Innerhalb der ersten 6 Monate kann grundsätzlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Und wenn wie hier es sogar betriebsbedingte Gründe gibt, hat das Unternehmen kein Problem und der Mitarbeiter leider keinen Anspruch. Auch wenn es moralisch sicherlich zumindest fragwürdig ist.


ich bin nicht vom fach, sorry. :D

die frage, die sich mir bei der geschichte stellt, ist die, ob es sich hier wirklich um eine kündigung im rahmen der probezeit oder eine auflösung des arbeitsvertrages handelt.

wenn man sich die ereignischronologie vor augen hält, liegt doch die vermutung nahe, daß die gründe und motive für die beendigung des arbeitsverhältnisses in der zeit vor dem dienstantritt liegen. mir zumindest erscheint es nicht plausibel, daß die ereignisse sich innerhalb von 60 minuten so überschlagen haben, daß überraschend und unerwartet eine kündigung notwendig und umgesetzt wurde.

von daher stellt sich mir die frage, ob der arbeitgeber nicht nur moralisch sondern auch rechtlich verpflichtet gewesen wäre, den arbeitsvertrag bereits vor dem dienstantritt aufzulösen. für eine solche vertragsauflösung gelten aber vermutlich andere spielregeln.

aber, wie gesagt, ich bin nicht vom fach ... ;)

ThiloS
07-01-2009, 11:58
Sorry, aber ich bin "vom Fach", und mit der "Probezeit" hat das nichts zu tun.
Kündigungsschutz gilt grundsätzlich erst ab dem 7.Monat der Beschäftigung. Innerhalb der ersten 6 Monate kann grundsätzlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Und wenn wie hier es sogar betriebsbedingte Gründe gibt, hat das Unternehmen kein Problem und der Mitarbeiter leider keinen Anspruch. Auch wenn es moralisch sicherlich zumindest fragwürdig ist.

In diesem Falle hilft dann nur die harte Gangart. Arbeitsamt und Zeitung verständigen, die stehen auf sowas.

Vorher würde ich trotzdem nochmal mit dem "neuen" Arbeitgeber reden und ihn über die geplanten Schritte informieren. Kann ja wohl nicht sein, jemanden aus einem sicheren Arbeitsverhältnis herauszulocken und nach einer Stunde auf die Strasse zu setzen.

Marc
07-01-2009, 12:00
Also die einzige Chance, die der AN hätte:
wenn in seinem Vertrag so etwas drinsteht wie eine (beidseitige) Vertragsstrafe für Kündigung vor Arbeitsbeginn. Dann könnte man vor Gericht evtl damit durchkommen, dass es sich nicht um eine Kündigung nach Arbeitsbeginn handelt, sondern um eine, die ursächlich schon vor Arbeitsbeginn durch den AG begründet wurde.
Warum nicht, versuchen kann man`s....einfach mal Klage einreichen, sich selbst vertreten (kostet dann gar nix), vielleicht bietet der AG ja um einen Gütetermin zu vermeiden von selbst zumindest einen Abfindungsbetrag an. :zahn:

CaptainElk
07-01-2009, 15:29
Also die einzige Chance, die der AN hätte:
wenn in seinem Vertrag so etwas drinsteht wie eine (beidseitige) Vertragsstrafe für Kündigung vor Arbeitsbeginn.

Puh... dann habe ich ja schon mal Glück gehabt :D Ich habe auch vor Weihnachten meinen aktuellen Job gekündigt und im neuen Vertrag steht das wohl so drin.
Ein wenig riskant ist ein Wechsel ja schon in der aktuellen Zeit, aber da die neue Firma doch etwas größer ist, hoffe ich einfach mal auf das Wort von meinem zukünftigen Chef :D

By the way... wo Marc doch vom Fach kommt: Sind 6 Monate Kündigungsfrist eigentlich normal, auch wenn man gerade mal drei Jahre bei einem Arbeitgeber ist und es der erste Job nach dem Studium war?

Peppinchen
07-01-2009, 21:24
By the way... wo Marc doch vom Fach kommt: Sind 6 Monate Kündigungsfrist eigentlich normal, auch wenn man gerade mal drei Jahre bei einem Arbeitgeber ist und es der erste Job nach dem Studium war?

Bin zwar nicht Marc ken mich aber auch etwas aus. Hängt vom Kollektivvertrag ab. Allerdings hab ich von 6 Monaten Kündigungsfrist noch nix gehört (außer bei ganz oberen Chefitäten). Das längste was ich kenne ist 3 Monate frist bei Kündigung zum Quartalsende. (ok da kann im Extremfall auch 6 Monate zusammenkommen, da du aber im dezember gekündigt hast, wäre dass dann nicht auch der Fall)

yos2112
07-01-2009, 22:37
das is doch u.a. immer abhängig von der dauer der betriebszugehörigkeit. und die liegt üblicherweise bei 6 monaten kf deutlich höher als "nur" 3 jahre. genaue zahl hab ich nich im kopf jetzt. könnte sich schon so um die 10 jahre oder so bewegen. :ja:

floehle
07-01-2009, 23:51
das is doch u.a. immer abhängig von der dauer der betriebszugehörigkeit. und die liegt üblicherweise bei 6 monaten kf deutlich höher als "nur" 3 jahre.

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,
5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

CaptainElk
08-01-2009, 09:01
Dann habe ich mich wohl über den Tisch ziehen lassen :crap: Ich habe selbst auch mal gegooglet, man kann wohl im Vertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbaren, die dann für beide Seiten gleich sein muss.

Seinerzeit habe ich mir nichts dabei gedacht, ist ja auch eine Absicherung. Jetzt ist es schon etwas doof, noch ein halbes Jahr hier zu bleiben. Wobei das offenbar nicht unüblich ist, wenn man als Uni-Absolvent eingestellt wird :nixweiss:

Zaadi
08-01-2009, 09:57
Frag mal was sie dir zahlen wenn du küdigst :zahn: Manche Firmen sind froh wenn sie Mitarbeiter haben die von selbst gehen.

Maxi
08-01-2009, 12:48
Es geht noch schlimmer:

Ich kenne jemanden, der wurde mit 58 nach 42! Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt. :( Was macht so jemand dann? Die ganze Lebenleistung wird dadurch in Frage gestellt.

Pithlit
08-01-2009, 14:32
Es geht noch schlimmer:

Ich kenne jemanden, der wurde mit 58 nach 42! Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt. :( Was macht so jemand dann? Die ganze Lebensleistung wird dadurch in Frage gestellt.

:suspekt:

Fr33damalex
10-01-2009, 00:14
Ganz einfach. Wenn ein Betrieb nicht mehr finanziell so gut da steht, dann müssen auch die "besten und längsten" Mitarbeiter entlassen werden. Und glaubt mir, wenn dieser Mitarbeiter sich in den 48 Jahren nicht gerade bis zum "Hochschulniveau" weiter gebildet hat, dann bleibt der Geschäftsleitung halt nichts Anderes übrig, als ihn "zwangsweise" in Frührente zu schicken.

Fr33d

yos2112
10-01-2009, 00:25
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,
5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

na sag ich doch. hab ich doch recht gehabt, sind sogar 15 jahre... eine lange zeit. man sollte nicht vergessen zu erwähnen, dass die betriebszugehörigkeit erst ab dem 25. lebensjahr oder so angerechnet wird. ;) wer also mit 16 seine lehre in einem betrieb anfängt und weiterhin dort arbeitet, steht im falle einer kündigung durch den AG also ziemlich blöd da. ;)

Maxi
10-01-2009, 08:20
Ganz einfach. Wenn ein Betrieb nicht mehr finanziell so gut da steht, dann müssen auch die "besten und längsten" Mitarbeiter entlassen werden. Und glaubt mir, wenn dieser Mitarbeiter sich in den 48 Jahren nicht gerade bis zum "Hochschulniveau" weiter gebildet hat, dann bleibt der Geschäftsleitung halt nichts Anderes übrig, als ihn "zwangsweise" in Frührente zu schicken.

Fr33d

Was hat das mit Hochschulabschluss zu tun ? Ist dadurch jemand unbedingt besser in seiner praktischen Tätigkeit ?

Es gibt keine Frührente für diese Person. Sie ist bis 63 arbeitslos, falls sie keinen neuen Job findet. Erst mit 63 kann die Rente hier in Anspruch genommen werden.

Sein ganzes Leben der Firma gewidmet und dann so ein Abgang .....:(

Schnappshirley
10-01-2009, 09:15
Ja, aber wenn eine Firma doch z.B. geschlossen werden muß. Was sollen die denn sonst machen außer Kündigung?
Warum ist er denn gekündigt worden?

Maxi
10-01-2009, 09:24
Ja, aber wenn eine Firma doch z.B. geschlossen werden muß. Was sollen die denn sonst machen außer Kündigung?
Warum ist er denn gekündigt worden?

Von ca. 230 Personen sind 20 aufgrund von drohenden Umsatzeinbußen gekündigt worden.

Eigentlich geht man ja bei betriebsbedingten Kündigungen nach sozialen Kriterien vor (Alter, Betriebszugehörigkeit, Familienstand etc.), oder ? Und dies wurde in vielen Fällen eben nicht berücksichtigt.

Beachte auch: Durch diese 42 Jahre Betriebszugehörigkeit geht jetzt soviel Erfahrung in der Firma flöten...

--> Merke: Wechsle im Leben desöfteren die Firma, sei flexibel, sonst ist man irgendwann der *Dumme*.

yos2112
10-01-2009, 09:41
Von ca. 230 Personen sind 20 aufgrund von drohenden Umsatzeinbußen gekündigt worden.

Eigentlich geht man ja bei betriebsbedingten Kündigungen nach sozialen Kriterien vor (Alter, Betriebszugehörigkeit, Familienstand etc.), oder ? Und dies wurde in vielen Fällen eben nicht berücksichtigt.

Beachte auch: Durch diese 42 Jahre Betriebszugehörigkeit geht jetzt soviel Erfahrung in der Firma flöten...

--> Merke: Wechsle im Leben desöfteren die Firma, sei flexibel, sonst ist man irgendwann der *Dumme*.

eben drum - dann müsste die kündigung doch sozial ungerechtfertigt sein. also sollte diejenige person doch mal schleunigst beim arbeitsgericht vorstellig werden. :ja: :nixweiss: wenn es da noch so viele andere, jüngere mitarbeiter mit kürzerer betriebszugehörigkeit gibt... . die werden ja nun wohl nicht alle verheiratet sein und kinder haben.

zum letzten punkt - ja kann nicht schaden, wenn man öfter's mal die firma/den job wechselt. so erweitert sich das berufliche spektrum. man wird flexibler und hat so die chance auch mal andere arbeitgeber kennenzulernen und sein persönliches qualifikationsspektrum zu erweitern. :ja:

Maxi
10-01-2009, 09:54
Ich habe vergessen zu erwähnen:
Die Kündigung erfolgte in einem Schweizer Betrieb. Hier gilt eigentlich der Grundsatz der *Kündigungsfreiheit*.

Trotzdem finde ich diese Kündigung unangemessen. Kann mir nicht vorstellen, dass man üblicherweise nicht unter der Beachtung von sozialen Kriterien kündigt.

das_urmel
10-01-2009, 11:58
Trotzdem finde ich diese Kündigung unangemessen. Kann mir nicht vorstellen, dass man üblicherweise nicht unter der Beachtung von sozialen Kriterien kündigt.
Aus Sicht der Firma bringt es finanziell leider mehr, jemanden rauszusetzen, der ein höheres Gehalt hat, aber vielleicht in aktuellen Projekten (falls es sowas in der Firma gibt) nicht einzusetzen ist, als einen Jungen mit Einsteigergehalt.

Ich habe es selbst erlebt: Die Firma hat ca. ein Drittel der Belegschaft betriebsbedingt gekündigt. Zwar nach den Sozialkriterien, aber halt auch nach Projektlage - das heißt, auch über 50-Jährige durften sich was neues suchen (durchaus mit Erfolg - auch wenn der Dödel in der Agentur für Arbeit meinte, sie bräuchte gar nicht erst die Formulare ausfüllen, das würde eh nix mehr :hammer:).
Man hatte halt Pech, wenn das Projekt, an dem man gearbeitet hatte, fertiggestellt war und "die da oben" keine Nachfolgeprojekte gewinnen konnten. :mauer:

Rebus
10-01-2009, 12:21
Hätte der besagte Kollege in Deutschland den Job verloren und hätte er vor dem Arbeitsgericht geklagt, wäre er sicherlich noch in Lohn und Brot bei diesem Unternehmen. Solziale Kritierien bei einer Kündigung sind hierzulande relativ wichtig.
Selber erlebt. Kollege, der sowohl verheiratet was, als auch Kinder hatte und länger in der Abteilung war, als manch andere, wurde gekündigt. Er hat geklagt, eben weil nicht nach Sozialplan vorgegangen wurde, und das Unternehmen mußte ihn wieder einstellen.

Für diesen Sozialplan galten irgendwelche Kriterien. Pro Betriebszugehörigkeit ein Punkt, pro Lebensalter ein Punkt, verheiratet gibt glaub ich 5 Punkte extra und pro Kind gab es 6 Punkte. Irgendsowas in der Art. Als die nächste Kündigungswelle kam, haben nämlich alle herumgerechnet und so herausgefunden, wer als nächster dran ist (hat so leider auch gestimmt) :rolleyes:

Jasy
10-01-2009, 14:36
Es wird aber auch mit gestaffelten Sozialplaenen gearbeitet, also dass man den Plan hat, so und so viele in der Altersklasse, so und so viele in der Gruppe usw. Dann kann es schon sein, dass jemand aelter, verheiratet mit Kind entlassen wird und in einer anderen Altersgruppe darf jemand bleiben, der eigentlich eher haette gehen muessen.
Weiss nicht, wie verbreitet das ist, ich weiss zumindest von einer Firma, die aktuell nach diesem System Kuendigungen ausspricht.

Rebus
10-01-2009, 14:52
Sowas gab es bei uns nicht :crap:

storch
11-01-2009, 16:37
Ich habe vergessen zu erwähnen:
Die Kündigung erfolgte in einem Schweizer Betrieb. Hier gilt eigentlich der Grundsatz der *Kündigungsfreiheit*.

Trotzdem finde ich diese Kündigung unangemessen. Kann mir nicht vorstellen, dass man üblicherweise nicht unter der Beachtung von sozialen Kriterien kündigt.


Ich bin mal für eine neue Arbeitsstelle extra umgezogen und habe nach 3 Monaten erfahren, dass die Firma von Ba-Wü nach Bayern verlagert wird.

Da ich nicht schon wieder umziehen wollte und schon gar nicht dorthin :D, habe ich geklagt, da ich der Meinung war, dass die Firma schon vor
meiner Einstellung die Verlagerung geplant haben muss.
Ich wäre ja nicht umgezogen, wenn ICH das gewusst hätte. :hammer:

Das Gericht gab mir Recht, so dass die Firma, trotz meiner Probezeit, eine Abfindung bezahlen musste.

Deswegen könnte ich mir vorstellen, dass auch in eurem Fall ähnlich
argumentiert werden könnte, sichere Arbeit gekündigt, obwohl die neue
Firma gewusst haben muss, dass die neue Stelle nicht gehalten werden kann.

alonzo
11-01-2009, 16:53
Damit würde ich fröhlich lachend vors nächste Arbeitsgericht ziehen.

Das ist Leuteverarschung.

falls die betriebsbedingte kündigung sozial gerechtfertig ist, was für uns leser hier aufgrund mangelnder kenntnis des vorfalls recht schwer zu beurteilen ist, kannst du danach gleich fröhlich vom arbeitsgericht zum arbeitsamt ziehen.

Marc
12-01-2009, 12:52
@Blommi:

Kü-Frist kommt auf deinen Vertrag an....ob deine Firma zB einem Tarifvertrag angeschlossen ist, gilt i.d.R. die Kü-Frist aus dem Tarifvertrag. Falls nicht dort angeschlossen, müsste die Kü-Frist ja in deinem Vertrag stehen, hast du da mal reingeschaut? :nixweiss:
6 Mo Kü-Frist ist allerdings wirklich sehr lang....

CaptainElk
12-01-2009, 13:05
@Blommi:

Kü-Frist kommt auf deinen Vertrag an....ob deine Firma zB einem Tarifvertrag angeschlossen ist, gilt i.d.R. die Kü-Frist aus dem Tarifvertrag. Falls nicht dort angeschlossen, müsste die Kü-Frist ja in deinem Vertrag stehen, hast du da mal reingeschaut? :nixweiss:
6 Mo Kü-Frist ist allerdings wirklich sehr lang....

Meine Firma ist einem Tarifvertrag angeschlossen. Aber im Vertrag wurde eben eine sechsmonatige Kündigunsfrist vereinbart.
Immerhin habe ich so keinen Stress mit der Wohnungssuche :D

Marc
12-01-2009, 13:15
Na gut, Einzelvertrag schlägt Kollektivvertrag, und wenn es nicht zu Lasten des AN und beidseitig ist.....dann ist es wohl so. :zahn:
Was unterschreibst du auch alles? :rolleyes:

Aber ehrlich gesagt hätte ich das auch gemacht, lange Kü-Fristen sind für den AN eigentlich immer gut, denn wenn man doch früher rauswill, stellen sich die meisten Firmen eh nicht quer, weil man innerlich ja eh schon gekündigt hat. Ausser deine Firma anscheinend. :zahn:

CaptainElk
12-01-2009, 13:22
Na gut, Einzelvertrag schlägt Kollektivvertrag, und wenn es nicht zu Lasten des AN und beidseitig ist.....dann ist es wohl so. :zahn:
Was unterschreibst du auch alles? :rolleyes:

Aber ehrlich gesagt hätte ich das auch gemacht, lange Kü-Fristen sind für den AN eigentlich immer gut, denn wenn man doch früher rauswill, stellen sich die meisten Firmen eh nicht quer, weil man innerlich ja eh schon gekündigt hat. Ausser deine Firma anscheinend. :zahn:

Tja... damals fand ich das halbe Jahr Kündigunsfrist für mich noch positiv...

Mein Chef ist heute aus dem Urlaub zurück. Mal sehen, ob er noch mit sich handeln lässt. Ansonsten habe ich auch noch 43 Tage Urlaub :D

Marc
12-01-2009, 13:30
Ansonsten habe ich auch noch 43 Tage Urlaub :D

:eek:
Na hoffentlich hast du dir das für 2007 schriftlich geben lassen, sonst wären die auf jeden Fall schon letztes Jahr am 31.3. verfallen.....Personaler-:teufel: