Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsfrage
Hallo,
wußte nicht wohin damit...
also folgendes Problem. Ich habe jemandem eine Jacke verkauft. Kontakt hatten wir über Email`s, der Verkauf ging also nicht mit ebay oder sonst welchen Auktionen.
Der Käufer bat mich drum, die Ware so schnell wie möglich zu schicken, da er bald verreist usw. und hat mich gefragt, ob er mir seine Kontoauszüge scannen könne, und ich die Ware schon vorher los schicke. Dieses habe ich zugestimmt. Jacke losgeschickt, und gewartet und gewartet bis das Geld da war. Leider Fehlanzeige, der Typ meldet sich auch nicht mehr bei mir. Anscheinend hat er den Betrag den er erst überwiesen hat, sofort wieder "Stornieren" lassen.
Nun meine Frage an euch, kann ich dagegen rechtlich angehen ?
Laszlo Panaflex
15-01-2009, 15:26
ersteinmal :
http://www.visualtrademark.com/wp-content/uploads/nelson-haha.jpg
zweitens.selber schuld.wer schickt schon vorher seine ware bevor das geld da ist ? niemand.
drittens.lohnt nicht.für den anwalt zahlst du mit sicherheit schon mehr als die jacke wert ist.
abhaken und draus lernen.
viertens: nicht in Foren damit gehen, sonst triffst du auf Leute wie Laszlo
Hallo,
wußte nicht wohin damit...
also folgendes Problem. Ich habe jemandem eine Jacke verkauft. Kontakt hatten wir über Email`s, der Verkauf ging also nicht mit ebay oder sonst welchen Auktionen.
Der Käufer bat mich drum, die Ware so schnell wie möglich zu schicken, da er bald verreist usw. und hat mich gefragt, ob er mir seine Kontoauszüge scannen könne, und ich die Ware schon vorher los schicke. Dieses habe ich zugestimmt. Jacke losgeschickt, und gewartet und gewartet bis das Geld da war. Leider Fehlanzeige, der Typ meldet sich auch nicht mehr bei mir. Anscheinend hat er den Betrag den er erst überwiesen hat, sofort wieder "Stornieren" lassen.
Nun meine Frage an euch, kann ich dagegen rechtlich angehen ?
Hast du den Kontoauszug genau überprüft? Ist die (deine) Kontonummer korrekt? Ich bin mir nicht so sicher, ob es überhaupt möglich ist, eine bereits verbuchte Überweisung rückgängig zu machen. Müsste doch auch auf deinen Kontoauszügen zu sehen sein.
Ich würde mir überlegen, ob mir die Summe eine Anzeige wegen Betrug wert ist.
Merit-Ra
15-01-2009, 16:41
Hast du den Kontoauszug genau überprüft? Ist die (deine) Kontonummer korrekt? Ich bin mir nicht so sicher, ob es überhaupt möglich ist, eine bereits verbuchte Überweisung rückgängig zu machen. Müsste doch auch auf deinen Kontoauszügen zu sehen sein.
Ich würde mir überlegen, ob mir die Summe eine Anzeige wegen Betrug wert ist. Ich könnte mir auch vorstellen, daß er einfach den Kontoauszug gefälscht hat. Er hat ja angeblich eine eingescannte Version verschickt, da kann man garantiert etwas dran fälschen.
In so einem Fall wäre mir die Summe herzlich egal. Solche Leute machen das nicht bei einer Person und da viele Leute aufgrund der geringen Summen dann auf eine Anzeige verzichten, kommen die immer wieder damit durch. Wir haben z. B. vor ein paar Monaten etwas bei ebay bestellt und dafür ca. 60 € gezahlt. Der Verkäufer hat die Ware nicht geliefert und ein paar Tage später kamen dann plötzlich die ganzen negativen Bewertungen. Wir haben damals nichts gemacht, weil wir eben auch gesagt haben, daß sich der Aufwand nicht lohnt und nach ein paar Monaten haben wir dann im Internet gelesen, daß der Kerl das in richtig großem Stil gemacht hat. Da haben wir uns dann schon etwas geärgert, daß wir keine Anzeige gemacht haben.
ersteinmal :
http://www.visualtrademark.com/wp-content/uploads/nelson-haha.jpg
zweitens. selber schuld. wer schickt schon vorher seine ware bevor das geld da ist ? niemand.
drittens. lohnt nicht. für den anwalt zahlst du mit sicherheit schon mehr als die jacke wert ist.
abhaken und draus lernen.
...:rotfl::rotfl:
PS. Sorry:schäm:
Hast du den Kontoauszug genau überprüft? Ist die (deine) Kontonummer korrekt? Ich bin mir nicht so sicher, ob es überhaupt möglich ist, eine bereits verbuchte Überweisung rückgängig zu machen. Müsste doch auch auf deinen Kontoauszügen zu sehen sein.
Ich würde mir überlegen, ob mir die Summe eine Anzeige wegen Betrug wert ist.
Ist es eigentlich nicht. Abbuchungen über Lastschriftverfahren kann man problemlos rückgängig machen, bis zu 8 Wochen nach der Transaktion. Überweisungen, die man selbst tätigt, kann man nicht mal so eben rückgängig machen.
/dev/null
15-01-2009, 19:19
Überweisungen, die man selbst tätigt, kann man nicht mal so eben rückgängig machen.
kann man schon solange der betrag die eigene bank noch nicht verlassen hat. da die banken das ja gerne etwas hinauszögern hat man also einen gewissen spielraum. ist das geld erstmal an die zielbank übergeben wars das.
Clairchen
15-01-2009, 20:29
Es ist möglich, das nochmal zu stornieren. Habe ich auch schon mal gemacht. Scheinbar habe ich meine 2 unleserlich geschrieben und sie ist für eine andere Zahl gehalten worden. Das Geld ist schon auf dem falschen Konto gewesen, als der Fehler bemerkt wurde. Meine Bank konnte das zum Glück noch stornieren :anbet: :anbet: