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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : § 212 StGB, Totschlag


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floehle
17-01-2009, 16:46
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.


was ist, wenn das opfer überlebt?
ist das immer noch totschlag?
ich kapier das nicht so ganz, aber es interessiert mich.

und nee, ich wars nicht..

hintergrund:
kirmes, jugendliche besoffene, streit, wortgefechte...

plötzlich zieht einer ein messer und sticht seinem kontrahenten
von hinten (und er saß wieder auf seiner bank im festzelt)
2x in den rücken.

das opfer überlebt knapp.

die anklage, die verhandelt wird, lautet auf totschlag..

juristisch versierte hier, die das genauer erläutern könnten?

für mich wäre das ja eher versuchter mord (heimtücke, weil von hinten..arglistig..)

FredSack
17-01-2009, 16:51
wenn du Alkohol intus hast darfst du in Deutschland alles machen. Ist leider so. :(

floehle
17-01-2009, 17:00
wenn du Alkohol intus hast darfst du in Deutschland alles machen. Ist leider so. :(
das war nicht meine frage, du sack :aggro:

Smuggels
17-01-2009, 17:05
Bist du dir sicher, dass es nicht "versuchter Totschlag" war (oder wie auch immer das heißt)....?!

floehle
17-01-2009, 17:11
Bist du dir sicher, dass es nicht "versuchter Totschlag" war (oder wie auch immer das heißt)....?!

ja.
ich kenne einen zeugen, der da aussagen soll.

hab die terminsladung gelesen.

da steht eindeutig...

..in dem strafverfahren gegen...wegen todschlag...

FredSack
17-01-2009, 17:14
das war nicht meine frage, du sack :aggro:

Was dann du kleiner Hoden mit Hut? :kopfkratz

Laszlo Panaflex
17-01-2009, 17:14
http://de.wikipedia.org/wiki/Totschlag

NJAS
17-01-2009, 17:15
Totschlag, § 212 StGB, ist ein sog. Erfolgsdelikt. Wenn der "Erfolg", also der Tod der Person, nicht eingetreten ist, handelt es sich um einen versuchten Totschlag, §§ 212, 22 StGB

floehle
17-01-2009, 17:24
http://de.wikipedia.org/wiki/Totschlag

das hab ich auch gelesen..erklärt meine frage nicht


Totschlag, § 212 StGB, ist ein sog. Erfolgsdelikt. Wenn der "Erfolg", also der Tod der Person, nicht eingetreten ist, handelt es sich um einen versuchten Totschlag, §§ 212, 22 StGB

...hm, könnte das dann während der verhandlung "gemildert" werden?

kapier ich auch nicht.
dass das opfer noch lebt, sollte
der staatanwaltschaft bekannt sein.. müsste doch dann gleich auch
"versuchter totschlag" lauten..:kopfkratz

floehle
17-01-2009, 17:28
... §§ 212, 22 StGB

ok.
bei der zeugenladung steht dieser folge § nicht dabei.
daran liegts wohl..
danke, habs kapiert, thema durch :D

Haramis
17-01-2009, 17:28
Wenn du weder Täter noch Opfer bist - wo ist da das Problem?
Kann dir doch egal sein.

Sister
17-01-2009, 17:30
Es gibt Dinge, die interessieren einen, obwohl man überhaupt nicht selbst betroffen ist, Haramis. Sowas gibts tatsächlich. :D

floehle
17-01-2009, 17:33
Es gibt Dinge, die interessieren einen, obwohl man überhaupt nicht selbst betroffen ist, Haramis. Sowas gibts tatsächlich. :D

so isses..

NJAS
17-01-2009, 17:33
Wenn das Opfer nicht tot ist, dann wird die Anklage auch auf versuchten Totschlag lauten.
Dort wird stehen, dass es beim Versuch geblieben ist, oder dass der Angeklagte einen Totschlag versucht hat.


Da Du aber die Anklageschrift ja gar nicht kennst, sondern lediglich die Vorladung des Zeugen gesehen hast, verstehe ich Dein Problem gar nicht.


edit: Du hast es ja schon ohne meine Hilfe kapiert :D

floehle
17-01-2009, 17:34
.. wo ist da das Problem?
.

wer sagte denn, dass ich ein problem habe?:rolleyes:

außerdem steht oben, ich kenne einen zeugen, deshalb
das interesse

floehle
17-01-2009, 17:36
.... verstehe ich Dein Problem gar nicht.



:rolleyes:

Haramis
17-01-2009, 17:38
Es gibt Dinge, die interessieren einen, obwohl man überhaupt nicht selbst betroffen ist, Haramis. Sowas gibts tatsächlich. :D
Das befürchte ich auch.

Haramis
17-01-2009, 17:40
wer sagte denn, dass ich ein problem habe?:rolleyes:

außerdem steht oben, ich kenne einen zeugen, deshalb
das interesse
Für den Zeugen ist es doch völlig gleichgültig, wie die Anklage lautet :nixweiss:

NJAS
17-01-2009, 17:43
:rolleyes:


Roll' nicht mit den Augen, das habe ich nicht böse gemeint! :schmoll:
Du hast es ja schon kapiert: Es kommt drauf an, was in der Anklageschrift steht!


:)

floehle
17-01-2009, 17:43
Für den Zeugen ist es doch völlig gleichgültig, wie die Anklage lautet :nixweiss:

es ist dem zeugen nicht gleichgültig.
sonst hätte ich hier nicht für ihn gefragt.

floehle
17-01-2009, 17:44
Roll' nicht mit den Augen, das habe ich nicht böse gemeint! :schmoll:


haramis ist schuld.:schmoll:

NJAS
17-01-2009, 17:45
Na gut... :schmoll:

Es ist übrigens tatsächlich egal für den Zeugen, denn er muss der Ladung nachkommen. Egal, wie die Anklage lautet.

tapi
17-01-2009, 17:46
Ist doch nicht schlimm, sich für solche Dinge zu interessieren. :kopfkratz
So erweitertet man schließlich sein Wissen und lernt dazu.

Wenn die Anklage jetzt tatsächlich auf Totschlag lauten würde, obwohl das Opfer überlebt hat, fände ich durchaus auch interessant, die juristischen Hintergründe dafür zu erfahren, einfach nur, weil ich dann wieder was dazu gelernt hätte.

NJAS
17-01-2009, 17:48
Wenn die Anklage jetzt tatsächlich auf Totschlag lauten würde, obwohl das Opfer überlebt hat, ...


Würde sie nicht. Niemals nicht! :D

floehle
17-01-2009, 17:49
Na gut... :schmoll:

Es ist übrigens tatsächlich egal für den Zeugen, denn er muss der Ladung nachkommen. Egal, wie die Anklage lautet.

ja, ist hinlänglich bekannt.

war ja auch nicht die frage.
die stand oben

vielen dank. :d:

du konntest mir weiter helfen.
ansonsten..
thema durch *wiederhol* :wink:

tapi
17-01-2009, 17:50
Würde sie nicht. Niemals nicht! :D

Jaaahaaaa. :aggro:

Aber wenn es so wäre... dann wäre das für mich eine höchst spannende Frage! Und dann vermutlich auch für dich, Miss "Niemalsnicht". :ja:

NJAS
17-01-2009, 17:50
du konntest mir weiter helfen.
ansonsten..


:D
Wieso gibt es eigentlich keine Smiley, der sich selbst auf die Schulter klopft?! :zahn:

Emotions
17-01-2009, 17:50
Wieviel gibt versuchter Totschlag (mit Vorstrafe)? 6 Jahre? Bei guter Führung 4 Jahre?
Oder 4/3?

Ich kannte da mal jemanden ...

floehle
17-01-2009, 17:51
Wenn die Anklage jetzt tatsächlich auf Totschlag lauten würde, obwohl das Opfer überlebt hat, fände ich durchaus auch interessant, ....
ich werde berichten ...was bei raus kam..:Dobwohl ich vermute,
dass die öffentlichkeit eventuel nicht zu gelassen ist..falls nach jugendstrafrecht verhandelt wird..

NJAS
17-01-2009, 17:51
Jaaahaaaa. :aggro:

Aber wenn es so wäre... dann wäre das für mich eine höchst spannende Frage! Und dann vermutlich auch für dich, Miss "Niemalsnicht". :ja:


Es wäre aber nicht so....







:grinwech:

floehle
17-01-2009, 17:52
:D
Wieso gibt es eigentlich keine Smiley, der sich selbst auf die Schulter klopft?! :zahn:

beantrage doch einem im smilie thread :idee:

vielleicht irrste dich ja doch :teufel:

floehle
17-01-2009, 17:55
Wieviel gibt versuchter Totschlag (mit Vorstrafe)? 6 Jahre? Bei guter Führung 4 Jahre?
Oder 4/3?
.. ...

von mir aus, kann der 10 jahre kriegen.
dafür dass das opfer überlebt hat, kann er ja nix.

Sister
17-01-2009, 18:02
Das befürchte ich auch.
Was findest Du denn daran so schlimm?

Hidden Peak
17-01-2009, 18:06
Die Strafe die der Täter (vermutlich) bekommt und die, die er für die Tat verdient sind zwei verschiedene Sachen.

sternfänger
17-01-2009, 18:14
Die Ingrid van Bergen, die sich zur Zeit im Dschungelcamp befindet, erschoss ihren Partner und erhielt dafür 7 Jahre wegen Totschlages im Affekt). Aufgrund guter Führung wurde sie nach 5 Jahren entlassen.

floehle
17-01-2009, 18:16
Die Ingrid van Bergen, die sich zur Zeit im Dschungelcamp befindet, erschoss ihren Partner und erhielt dafür 7 Jahre. Aufgrund guter Führung wurde sie nach 5 Jahren entlassen.

die war erstens erwachsen und zweitens war der typ tot.

hat absolut nix mit meinem eingangspost zu tun.

:schwanzleseschwäche?:

Hidden Peak
17-01-2009, 18:21
Die Ingrid van Bergen, die sich zur Zeit im Dschungelcamp befindet, erschoss ihren Partner und erhielt dafür 7 Jahre wegen Totschlages im Affekt). Aufgrund guter Führung wurde sie nach 5 Jahren entlassen.

es ist ein Perversion wenn man sich in Deutschland die Strafen für Eigentumsdelikte im Vergleich zu denen für schwerer Körperverletzung, Totschlag und Mord ansieht.
Im Stern war ein Bericht der ihre Aussagen im Camp mit den Gerichtsunterlagen des Tathergangs verglichen hat. Da war Planung und Absicht daghinter. Und wie so oft natürlich auch Enthemmung durch Alkohol. Ich kann bis heute nicht verstehen wieso das strafmildernd gewertet wird und nicht umgekehrt.
Wenn ich in Zeitungen über Ehrenmorde und die Coolness und das fehlende Schuldbewustsein der Täter ... Na ja, lassen wir das.

floehle
17-01-2009, 18:28
Im Stern war ein Bericht der ihre Aussagen im Camp mit den Gerichtsunterlagen des Tathergangs verglichen hat. .

blödsinn..

Haramis
17-01-2009, 18:28
Was findest Du denn daran so schlimm?
Ist son bissl "bedürftig".
Hauptsache ein Thread, ne. ;)

floehle
17-01-2009, 18:33
Ist son bissl "bedürftig".
Hauptsache ein Thread, ne.

babbel nit.

gegen diese art des geltungsbedürfnisses,
spricht meine statistik der eröffneten threads.
können wir gerne mit deiner vergleichen.

der rest ergibt sich aus dem eröffnungsthread.

Haramis
17-01-2009, 18:37
babbel nit.

gegen diese art des geltungsbedürfnisses,
spricht meine statistik der eröffneten threads.
können wir gerne mit deiner vergleichen.

Ist nicht erforderlich, ich weiss, dass ich besser bin :feile:

:D

sternfänger
17-01-2009, 18:37
Also wenn der Mann nicht getötet wurde, handelt es sich um einen versuchten Totschlag. Was anderes kommt juristisch gar nicht in Frage.

Hidden Peak
17-01-2009, 18:39
babbel nit.


bissl aggro heute, was. Besser die Schusswaffen wegschließen, sonst gibt sie uns noch die Ingrid :D

alonzo
17-01-2009, 18:40
wenn du Alkohol intus hast darfst du in Deutschland alles machen. Ist leider so. :(

bloss nicht am lenkrad sitzen kol.


babbel nit.

gegen diese art des geltungsbedürfnisses,
spricht meine statistik der eröffneten threads.
können wir gerne mit deiner vergleichen.

der rest ergibt sich aus dem eröffnungsthread.

blödsinn, haramis eröffnet selten wie nie threads. ich kann das beurteilen, da ich sowas wie ein haramis experte bin, doch nicht nur das!

sternfänger
17-01-2009, 18:40
bissl aggro heute, was. Besser die Schusswaffen wegschließen, sonst gibt sie uns noch die Ingrid :D

:rotfl:

floehle
17-01-2009, 18:41
bissl aggro heute, was. Besser die Schusswaffen wegschließen, sonst gibt sie uns noch die Ingrid :D

:gähn:

@ sternenfänger

sag mit doch lieber die seitenzahlen im stern, in dem dein
sagenhafter "vergleich" aufgegriffen wird.

Haramis
17-01-2009, 18:43
blödsinn, haramis eröffnet selten wie nie threads. ich kann das beurteilen, da ich sowas wie ein haramis experte bin, doch nicht nur das!

Hört auf Alonzo.
Er ist der Leiter meines Fanclubs. :D

floehle
17-01-2009, 18:46
Ist nicht erforderlich, ich weiss, dass ich besser bin :feile:


macht doch nichts, handelst halt nach der maxime
quantität statt qualität.
musses auch geben :ja::d:

Haramis
17-01-2009, 18:47
macht doch nichts, handelst halt nach der maxime
quantität statt qualität.
musses auch geben :ja::d:
Erfolgskonzept :D

sternfänger
17-01-2009, 18:50
@ sternenfänger

sag mit doch lieber die seitenzahlen im stern, in dem dein
sagenhafter "vergleich" aufgegriffen wird.

Meinst du mich? :suspekt:

Hidden Peak
17-01-2009, 18:55
Meinst du mich? :suspekt:

nein, mich

http://www.stern.de/lifestyle/leute/:Der-Fall-Ingrid-Bergen-*****n%2C-Gin-Geliebter/651637.html

http://www.stern.de/unterhaltung/tv/:Ingrid-Bergen-Bilder-Mordfalls/651641.html

@flöhle: Tschüss, das ist mir zu dumm.

floehle
17-01-2009, 18:56
Meinst du mich? :suspekt:

nee, sorry.
zitatfehler.

meinte den hiddenpark...ist aber inzwischen erledigt.
er hat sich ja schon hoch intelligent geäußert :ja:

Granini
17-01-2009, 19:38
wenn du Alkohol intus hast darfst du in Deutschland alles machen. Ist leider so. :(


Traurig aber wahr!

Als ich 18 war hatte ich einen Freund. Wir sind bei uns hier auf ein "Kleinstadt"-Schützenfest gegangen. Gegen 23 Uhr wollten wir nach Hause und haben auf den Bus gewartet, da kamen 2 Jungentliche und haben uns/mein Freund probiert zu provozieren wir sind aber nicht darauf eingegangen und sind ein paar Schritte weiter gegangen. Da guckt der eine den anderen mit so einem Blick an "du weißt schon!" und der andere gibt ihm ein Messer. Der jüngere hat ohne mit der Wimper zu zucken auf meinen Freund eingestochen und auch alles getroffen was im Bauch so drin ist. Danach sind sie weggelaufen...

Er hat knapp überlebt und als es dann zur Verhandlung kam hieß es: der 16 Jährige hat grad seine Ausbildung angefangen und eine schwere Kindheit (Sonderschule, Vater krank,..) dem würde man das ganze Leben versauen wenn man ihn wegsperrt. Also hat er eine Geldstrafe bekommen und 1 Jahr Bewährung. Der andere war 21 und wurde auch unter Jugendgesetzen (oder wie sich das nennt) verhandelt. Weil er weggelaufen ist und die Waffe weggeworfen hat. Das würde nicht von geistiger Reife zeugen und sei damit noch jungentlich. Selbe Leier: Geld und ein halbes Jahr Bewährung

Ich könnte denen heute noch ins Gesesicht rotz** wenn ich die sehe. Was zum Glück wirklich sehr selten ist

Aber die Verhandlung hätte man sich quasi sparen können. Mein Freund war fast gestorben und die liefen weiter durch die Gegend und mischten Leute auf. zum Kotzen!

FredSack
17-01-2009, 19:51
.

megalo
17-01-2009, 20:05
Er hat knapp überlebt und als es dann zur Verhandlung kam hieß es: der 16 Jährige hat grad seine Ausbildung angefangen und eine schwere Kindheit (Sonderschule, Vater krank,..) dem würde man das ganze Leben versauen wenn man ihn wegsperrt. Also hat er eine Geldstrafe bekommen und 1 Jahr Bewährung. Der andere war 21 und wurde auch unter Jugendgesetzen (oder wie sich das nennt) verhandelt. Weil er weggelaufen ist und die Waffe weggeworfen hat. Das würde nicht von geistiger Reife zeugen und sei damit noch jungentlich. Selbe Leier: Geld und ein halbes Jahr Bewährung.

Ich könnte denen heute noch ins Gesesicht rotz** wenn ich die sehe. Was zum Glück wirklich sehr selten ist

Aber die Verhandlung hätte man sich quasi sparen können. Mein Freund war fast gestorben und die liefen weiter durch die Gegend und mischten Leute auf. zum Kotzen!

Granini, das ist echt unfassbar, was ihr da erlebt habt.

Über die deutsche Justiz kann man wirklich nur noch den Kopf schütteln.
"Man würde ihm das Leben versauen, wenn man ihn wegsperrt." Mir kommen die Tränen. Die Typen wussten genau, was sie taten. Aber mit schlechter Kindheit, jugendlichen Leichtsinn und Alkohol lässt sich hier alles entschuldigen. Da kriegt man wirklich das Kotzen! :q:

Granini
17-01-2009, 20:19
Granini, das ist echt unfassbar, was ihr da erlebt habt.

Über die deutsche Justiz kann man wirklich nur noch den Kopf schütteln.
"Man würde ihm das Leben versauen, wenn man ihn wegsperrt." Mir kommen die Tränen. Die Typen wussten genau, was sie taten. Aber mit schlechter Kindheit, jugendlichen Leichtsinn und Alkohol lässt sich hier alles entschuldigen. Da kriegt man wirklich das Kotzen! :q:


Ja die Vehandlung bzw. das Ergebnis haben uns auch echt zur Weissglut gebracht. Lächerlich!

Was aber (fast) noch viel schlimmer war, dass wir den einen ein Jahr später Nachts im Bus getroffen haben. Wir haben ihn erkannt und er uns und er setzt sich, trotz das alles frei war, direkt hinter uns. Wir sind dann Nachts mitten in der Pampa ausgestiegen weil wir Schiss hatten und er hat sich gefreut. Kann ich gar nicht in Worte fassen wie sich das angefühlt hat

Wurde dann aber auch durch die Anwälte geregelt, dass er uns nicht näher als 100 Meter kommen durfte.

Alles in Allem: Gerechte Strafe sieht da doch anders aus

Mobbing Bert
17-01-2009, 20:20
Granini, das ist echt unfassbar, was ihr da erlebt habt.

Über die deutsche Justiz kann man wirklich nur noch den Kopf schütteln.
"Man würde ihm das Leben versauen, wenn man ihn wegsperrt." Mir kommen die Tränen. Die Typen wussten genau, was sie taten. Aber mit schlechter Kindheit, jugendlichen Leichtsinn und Alkohol lässt sich hier alles entschuldigen. Da kriegt man wirklich das Kotzen! :q:

Täterschutz geht halt vor Opferschutz.

Wer sowas macht hat doch eh keine Zukunft. Deswegen weg mit solches Gesocks, von mir aus ne Zelle mit zwanzig Gleichgesinnten. Aber halt, wir sind ja ein Rechtsstaat und jeder hat ne zweite, dritte etc. verdient.An die Opfer denkt unser Rechtstaat leider oft gar nicht.
Was ist denn mit denen die seitdem nicht mehr arbeiten können?
Die leben auf Sozialhilfe-Niveau wenn sie sich nicht vorher super abgesichert haben, oder der Täter kein Millionär ist. Pech gehabt,woll?

Yatagan
17-01-2009, 20:43
Das Tatbestandsmerkmal "Heimtücke" entfällt, da es vorher schon einen Streit gegeben hat, daher ist das Opfer nicht arg- und wehrlos. :salesch:

floehle
17-01-2009, 20:49
Das Tatbestandsmerkmal "Heimtücke" entfällt, da es vorher schon einen Streit gegeben hat, daher ist das Opfer nicht arg- und wehrlos. :salesch:

wieso das denn?
das opfer hatte dem täter bereits den rücken zu gedreht,
sich wieder gesetzt...

wenn ein solcher angriff aus dem hinterhalt nicht heimtückisch ist...

der täter ist übrigens mehrfach einschlägig vorbestraft, schwere kö-verletzung..usw.
und war auf bewährung.

Haramis
17-01-2009, 20:52
Umfrage und die User sprechen das Urteil?

floehle
17-01-2009, 21:01
Umfrage und die User sprechen das Urteil?

ich seh keine umfrage.

Haramis
17-01-2009, 21:12
ich seh keine umfrage.
Ich auch nicht und das wundert mich etwas.
Wäre doch ein wunderbares Betätigungsfeld für unsere selbsternannten Rechtsexperten vor Sankt Handschellens Gnaden. ;)

floehle
17-01-2009, 21:16
Ich auch nicht und das wundert mich etwas.
Wäre doch ein wunderbares Betätigungsfeld für unsere selbsternannten Rechtsexperten vor Sankt Handschellens Gnaden. ;)

ich sehe auch keine selbsternannten rechtsexperten.

fielmann, liebes??:)

Haramis
17-01-2009, 21:21
ich sehe auch keine selbsternannten rechtsexperten.

Spiegel beschlagen? ;)


wieso das denn?
das opfer hatte dem täter bereits den rücken zu gedreht,
sich wieder gesetzt...

wenn ein solcher angriff aus dem hinterhalt nicht heimtückisch ist...

der täter ist übrigens mehrfach einschlägig vorbestraft, schwere kö-verletzung..usw.
und war auf bewährung.

floehle
17-01-2009, 21:28
ich stelle ne frage.


Zitat von floehle
wieso das denn?

ich sachs ja.
fielmann.....:)

wahrscheinlich altersweitsichtigkeit...:(

Haramis
17-01-2009, 21:33
ich stelle ne frage.



ich sachs ja.
fielmann.....:)

wahrscheinlich altersweitsichtigkeit...:(
Ja, weitsichtig bin ich in der Tat :D

Ist auch nicht jedem gegeben, ne ;)

floehle
17-01-2009, 21:54
Ja, weitsichtig bin ich in der Tat :D

Ist auch nicht jedem gegeben, ne ;)

die einzige biste jedenfalls nicht :zahn:

Yatagan
17-01-2009, 22:30
wieso das denn?


Das ist gängige Rechtsprechung.

Ich wollte dich auch nur darüber aufklären und nicht diskutieren. Bei der Bemessung dessen, was als Mord oder Totschlag zu bewerten ist, spielt das vorherige Strafregister des Täters keine Rolle.

Guck doch einfach Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Heimt%C3%BCcke

kernseife
17-01-2009, 22:38
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.


was ist, wenn das opfer überlebt?
ist das immer noch totschlag?
ich kapier das nicht so ganz, aber es interessiert mich.

und nee, ich wars nicht..

hintergrund:
kirmes, jugendliche besoffene, streit, wortgefechte...

plötzlich zieht einer ein messer und sticht seinem kontrahenten
von hinten (und er saß wieder auf seiner bank im festzelt)
2x in den rücken.

das opfer überlebt knapp.

die anklage, die verhandelt wird, lautet auf totschlag..

juristisch versierte hier, die das genauer erläutern könnten?

für mich wäre das ja eher versuchter mord (heimtücke, weil von hinten..arglistig..)

ach, ich dachte es wär ein dschungel-thread:(

Superchang
17-01-2009, 23:05
Was meint ihr hat es dafür gegeben? Sven hatte bis dahin eine absolut reine Weste gehabt.


Unweit der U-Bahn kam ihnen eine Gruppe von fünf Serben entgegen, auch besoffen und äußerst aggressiv.

(...)

Vor allem Mergim suchte Streit. Er verpasste Svens Freund einen heftigen Faustschlag, der sofort zu Boden stürzte. Nun knöpfte er sich Sven vor, schubste ihn.

(...)

Sven G. führte ein kleines Messer an einem Halsband (Neck-Knife) mit sich. Dieses zog er hervor. Ohne jede Vorwarnung rammte er das Mini-Messer seinem Widersacher in den Hals.

(...)

Der Stich hatte Mergim lebensgefährlich verletzt: Nur durch eine Notoperation konnte sein Leben gerettet werden.

http://www.tz-online.de/de/aktuelles/muenchen/artikel_53298.html

/dev/null
17-01-2009, 23:28
selbstverständlich darf man auch in vermeintlicher notwehr nicht machen was man will. wer es zu weit treibt muss dann auch mit konsequenzen rechnen.

sz: (http://www.sueddeutsche.de/muenchen/225/453912/text/)

Aber war G. denn nicht das Opfer, als ihn S. attackierte? Für die Strafkammer liegt der Fall klar: Der "körperlich deutlich überlegene und zudem bewaffnete" Sven G. habe mit dem Stich "überzogen" gehandelt. "Es gab zwar eine Notwehrlage", so Richter Götzl, doch der Einsatz des Messers sei unverhältnismäßig gewesen. "Sie sind über das zulässige Maß weit hinausgegangen", wirft er dem Angeklagten vor.

Er habe den Jugendlichen mit keinem Wort gewarnt und auch das Messer so versteckt gehalten, dass dieser es nicht bemerkt habe. Schließlich habe er auch gegen den Hals gezielt und nicht gegen Arme oder Beine. Auch das Argument des Angeklagten, er habe in "panischer Angst" reagiert, lässt die Kammer nicht gelten. Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) wird nicht bestraft, wer "aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken" die Grenze der Notwehr überschreitet (siehe unten). Doch dafür gibt es aus Sicht der Richter keine Anhaltspunkte.

Messer und Baseballschläger

Sven G. habe "zielgerichtet" zugestochen und auch sein überlegtes Verhalten nach der Tat lasse nicht erkennen, dass er in Angst gehandelt habe. Denn Sven G. hatte nicht etwa die Polizei informiert oder Hilfe geholt - was möglicherweise sogar als strafbefreiender Rücktritt von der Tat gewertet worden wäre. G. war vielmehr in seine Wohnung geflüchtet, wo er Messer und einen Baseballschläger bereit gelegt hatte, um gegen einen Angriff der Jugendlichen gewappnet zu sein.

In der "Gesamtschau" stufen die Richter die Tat als "minder schweren Fall" ein. Der Ankläger hatte sogar vier Jahre und sechs Monate gefordert. Die juristische Bewertung ist eindeutig - die menschliche umso schwieriger. Letztere scheint etwas auf der Strecke geblieben zu sein in diesem Fall, der eben grundsätzlich jedem passieren kann, der sich gegen einen Angreifer wehrt. Die Verteidigung wird daher wohl Revision gegen das Urteil einlegen.

DiMucci
18-01-2009, 00:01
kirmes, jugendliche besoffene, streit, wortgefechte...

Wenn Alkohol im Spiel war, ist das meistens strafmildernd, es sei denn man ist dafür nicht schon aufgefallen

Für Taten im Vollrausch ist man zwar schuldunfähig.
Es sei denn, man kann der Person nachweisen, dass sie sich bewusst besoffen hat, um eine Straftat zu begehen.

Bei Jugendlichen sollte sowas noch schwer zu beweisen sein. Es sei denn, die Person ist schon öfters aufgefallen.

Mobbing Bert
18-01-2009, 11:32
selbstverständlich darf man auch in vermeintlicher notwehr nicht machen was man will. wer es zu weit treibt muss dann auch mit konsequenzen rechnen.

sz: (http://www.sueddeutsche.de/muenchen/225/453912/text/)
Richtig, als Opfer musste in so einer Situation besonnen reagieren.
Noch besser lass dich zusammenschlagen.
Solch Richter braucht das Land.

/dev/null
18-01-2009, 13:37
Richtig, als Opfer musste in so einer Situation besonnen reagieren.
Noch besser lass dich zusammenschlagen.
Solch Richter braucht das Land.
von letzterem kann überhaupt keine rede sein.
aber eine gesellschaft in der jeder das recht hat einen (potentiellen) angreifer zu töten halte ich jedenfalls nicht für erstrebenswert. würde sicherlich schöne massaker geben wenn man mal bedenkt wieviel schlägereien es allein an einem normalen samstagabend gibt.