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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerrufsrecht?


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Dreaming
24-01-2009, 12:59
Hallo!

Ich bin reingefallen und hab jetzt ein Problem am Hals. :rolleyes: An der Uni wurde mir folgendes Angebot unterbreitet: Man bekommt 2 Monate eine Zeitschrift nach Wahl kostenlos, wird dann angerufen und gefragt, ob man weiter abonnieren möchte, macht dann bei einer Umfrage mit (sollte dabei um die Lesegewohnheiten von Studenten gehen) und bekommt dafür 50€ oder einen Reisegutschein über 100€. So, alles klar dachte ich mir, gab meine Daten an, entschied mich für die 50€, gab meine Kontodaten dafür an, las das Kärtchen, auf dem alles notiert wurde ordentlich durch, fand keinen Haken und unterschrieb.
So weit, so gut. Nun habe ich einen Brief daliegen, dass ich ein Zeitschriftenabo über 14 Monate abgeschlossen hätte, wobei ich nur 12 Monate bezahlen müsste, der entsprechende Betrag würde mir bei der ersten Berechnung abgezogen. Außerdem liegt dem Brief ein Reisegutschein bei.
Na super, was mach ich denn jetzt? Von Kündigung oder Widerruf steht im ganzen Brief nix. Wenn ich da jetzt ne Kündigung hinschick, bringt das was? Und wie erfahr ich denn dann, dass die das auch akzeptieren?

:help:

Pinsel
24-01-2009, 13:04
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

Und per Einschreiben abschicken!

Es ist eh fraglich, ob da überhaupt ein gültiger Vertrag zustande kam, da müsste man genauer wissen, was du konkret unterschrieben hast.

Mobbing Bert
24-01-2009, 13:10
Du hast normalerweise ne 14 tägige Widerrufsfrist.

Dreaming
24-01-2009, 13:13
Du hast normalerweise ne 14 tägige Widerrufsfrist.

Und wann beginnt die? Wenn die mit dem Tag der Unterschrift beginnt, ist sie schon längst abgelaufen...

jerrylee
24-01-2009, 13:59
Hallo!

Ich bin reingefallen und hab jetzt ein Problem am Hals. :rolleyes: An der Uni wurde mir folgendes Angebot unterbreitet: Man bekommt 2 Monate eine Zeitschrift nach Wahl kostenlos, wird dann angerufen und gefragt, ob man weiter abonnieren möchte, macht dann bei einer Umfrage mit (sollte dabei um die Lesegewohnheiten von Studenten gehen) und bekommt dafür 50€ oder einen Reisegutschein über 100€. So, alles klar dachte ich mir, gab meine Daten an, entschied mich für die 50€, gab meine Kontodaten dafür an, las das Kärtchen, auf dem alles notiert wurde ordentlich durch, fand keinen Haken und unterschrieb.
So weit, so gut. Nun habe ich einen Brief daliegen, dass ich ein Zeitschriftenabo über 14 Monate abgeschlossen hätte, wobei ich nur 12 Monate bezahlen müsste, der entsprechende Betrag würde mir bei der ersten Berechnung abgezogen. Außerdem liegt dem Brief ein Reisegutschein bei.
Na super, was mach ich denn jetzt? Von Kündigung oder Widerruf steht im ganzen Brief nix. Wenn ich da jetzt ne Kündigung hinschick, bringt das was? Und wie erfahr ich denn dann, dass die das auch akzeptieren?

:help:

bitte sie einfach, die kündigung anzunehmen. grund: materielle schwierigkeiten. viele machen das aus kulanzgründen. schreib dazu, wenn sich deine monitäre situation geändert hast, bist du gerne bereit, einen gültigen vertrag zu unterzeichnen.

meistens funktioniert das. den reisegutschein sende zurück.

NJAS
24-01-2009, 16:16
Und wann beginnt die? Wenn die mit dem Tag der Unterschrift beginnt, ist sie schon längst abgelaufen...


Was da passiert ist, nennt man ein Haustürgeschäft. Diese Haustürgeschäfte fallen unter das Fernabsatzgesetz.

Demnach hast Du ein 14-Tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Du über Dein Widerrufsrecht belehrt wurdest.

Keine Belehrung -> kein Fristbeginn und somit auch kein Fristablauf.


Wurdest Du also bei Vertragsschluss nicht über Dein Widerrufsrecht belehrt (geht auch schriftlich), dann hat die Frist noch nicht begonnen und ist ergo auch noch nciht abgelaufen.

Dein Widerrufsrecht würde nach wie vor bestehen...

Pinsel
24-01-2009, 17:56
bitte sie einfach, die kündigung anzunehmen. grund: materielle schwierigkeiten. viele machen das aus kulanzgründen. schreib dazu, wenn sich deine monitäre situation geändert hast, bist du gerne bereit, einen gültigen vertrag zu unterzeichnen.

meistens funktioniert das. den reisegutschein sende zurück.

Wenn da ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist, und da das alles nicht seriös klingt, wird das wohl eher wenig vielversprechend sein. Rechtlich kommt sie mit der Begründung nicht durch (es wird ja wohl kaum eine Privatinsolvenz angestrebt :D).

Spooky
24-01-2009, 18:10
Was da passiert ist, nennt man ein Haustürgeschäft. Diese Haustürgeschäfte fallen unter das Fernabsatzgesetz.

Demnach hast Du ein 14-Tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Du über Dein Widerrufsrecht belehrt wurdest.

Keine Belehrung -> kein Fristbeginn und somit auch kein Fristablauf.

Wurdest Du also bei Vertragsschluss nicht über Dein Widerrufsrecht belehrt (geht auch schriftlich), dann hat die Frist noch nicht begonnen und ist ergo auch noch nciht abgelaufen.

Dein Widerrufsrecht würde nach wie vor bestehen...

Nun wird der Verkäufer natürlich behaupten, dass er den Käufer über sein Widerrufsrecht informiert hat. Oftmals steht in Klammern unter dem Unterschriftsfeld dass man über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Demnach gilt also das Datum der Vertragsunterschrift.

Fazit: Dumm gelaufen, zahlen bitte und better luck next time. Vielleicht kannst Du der Sache beim einlösen des Reisegutscheines noch eine lustige Seite abgewinnen.

Dreaming
24-01-2009, 18:21
Aber selbst wenn auf der Karte, wo ich unterschrieben habe, irgendwas wegen dem Widerrufsrecht draufstand - kann ich das auch jetzt erst in Anspruch nehmen, weil ich erst seit dem Brief weiß, WAS für einen Vertrag ich da angeblich abgeschlossen habe?
Ein weiteres Problem, das noch aufgetaucht ist: Wohin schicke ich den Widerruf? Auf dem Brief steht einerseits eine Adresse von nem Verlag Service und eine von der Pressevertriebszentrale, die den Kundenservice übernimmt. Mit wem hab ich denn jetzt diesen blöden Vertrag, wer kriegt den Brief?
Und was schreib ich da überhaupt rein? Dass ich mein Widerspruchsrecht in Anspruch nehme? Dass der Vertrag unter Vortäuschung falscher Bedingungen zustande kam? Direkt mit dem Anwalt drohen?

Man man, das ärgert mich so :mauer:

Spooky
24-01-2009, 18:40
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du irgendwann ein Formular unterschrieben. Das ist der Vorvertrag und der ist rechtskräftig. Mit dem Datum das auf diesem Vorvertrag steht, beginnt die Frist für das Widerrufsrecht.

Ich glaube Dir, dass Dich das ärgert. Ändern kannst Du es aber jetzt nicht mehr. Natürlich kannst Du Dich auf einen Rechtsstreit einlassen, dass ist aber oftmals nur mit ner Menge Stress verbunden. Evtl. kannst Du auch die Kulanznummer fahren, vergiss aber bitte nicht dass die Leute die diese Verträge anbieten es auf junge, unerfahrene Menschen wie Dich abgesehen haben um Geld zu verdienen. Warum sollten sie also freundlich oder gar kulant sein???

Wie gesagt...aus meiner Sicht ist die Messe gesungen.

Pinsel
24-01-2009, 19:08
Dass der Vertrag unter Vortäuschung falscher Bedingungen zustande kam? Direkt mit dem Anwalt drohen?


Arglistige Täuschung ist ein Anfechtungsgrund (ich würde aber erst mal prüfen, ob der Vertrag wirklich rechtsgültig ist).

Wende dich doch mal an die Verbraucherzentrale. Ich glaube, die führen auch eine Rechtsberatung durch. Die werden dir auf jeden Fall eher helfen können als wir, da wir ja gar nicht wissen, was genau du jetzt unterschrieben hast und ob das rechtsgültig ist.
Wenn du z.B. angegeben hast, dass du den Geldgutschein willst, aber den Reisegutschein bekommst, liegt ein Sachmangel vor. Also alleine dagegen kannst du angehen (was aber nicht automatisch bedeutet, dass der Vertrag aufgelöst wird. Aber du hast ein Recht darauf, den Geldgutschein zu bekommen, wenn das Teil der Vereinbarung war. Wären schon mal 50 Euro Verlust weniger).
Arglistige Täuschung ist ein Anfechtungsgrund, sollte das tatsächlich der Fall sein, kannst du also auch das Probieren, um aus dem Vertrag rauszukommen.

Wenn du da wirklich beschissen wurdest, würde ich nicht einfach so zahlen. Ich denke mal, das Geld wird auch nicht massig vorhanden sein, wenn du noch studierst. Lieber erst mal zügig von der Verbraucherzentrale beraten lassen.

Dreaming
24-01-2009, 19:31
Naja, ich hab das Formular ja auch nicht mehr, das ich unterschrieben habe, das haben die ja behalten.

Aber der Tipp mit der Verbraucherzentrale ist gut, vielen Dank!

Pithlit
24-01-2009, 19:33
Darf ich nach dem Titel o. Verlag der Zeitschrift fragen?

Dreaming
24-01-2009, 19:53
Naja, die Zeitschrift ist der Focus und an sich sicher nicht verwerflich ;)
Der Vertrieb nennt sich "Lieferservice frei Haus"

Lux Lisbon
24-01-2009, 20:09
Naja, ich hab das Formular ja auch nicht mehr, das ich unterschrieben habe, das haben die ja behalten.

Aber der Tipp mit der Verbraucherzentrale ist gut, vielen Dank!

Die haben Dir keinen Durchschlag des Vertrages mit Deiner Unterschrift gegeben?
Den würde ich als erstes verlangen, dann kannst Du auch nochmal die allgemeinen Geschäftsbedingungen prüfen und Deine Angaben, die Du gemacht hast. Und dann ab zur Verbraucherzentrale.
Viel Glück. :)

Dreaming
24-01-2009, 20:14
Ich hab gerade mal nochmal ausführlicher gegoogelt und ein Forum mit lauter Betroffenen gefunden... ARGHS!!! Die scheinen das im ganz großen Stil zu betreiben, bin echt gespannt, ob ich da wieder rauskomm.

Spooky
24-01-2009, 20:21
Arglistige Täuschung ist ein Anfechtungsgrund (ich würde aber erst mal prüfen, ob der Vertrag wirklich rechtsgültig ist).
Naja, bei ner arglistigen Täuschung musst Du erstmal einen Vorsatz beweisen.

Spooky
24-01-2009, 20:27
Ich hab gerade mal nochmal ausführlicher gegoogelt und ein Forum mit lauter Betroffenen gefunden... ARGHS!!! Die scheinen das im ganz großen Stil zu betreiben, bin echt gespannt, ob ich da wieder rauskomm.

Das sind so genannte Drückerkolonnen. Bei Tante Wiki findest Du bestimmt etwas darüber.

Pinsel
24-01-2009, 20:42
Ich hab gerade mal nochmal ausführlicher gegoogelt und ein Forum mit lauter Betroffenen gefunden... ARGHS!!! Die scheinen das im ganz großen Stil zu betreiben, bin echt gespannt, ob ich da wieder rauskomm.

Da würde ich mich auch gleich beim Focus über diese Methoden beschweren.
Aber dann werden die auch dem Verbraucherschutz schon bekannt sein. Die wissen dann bestimmt schon Bescheid, wenn du nur den Namen des Vereins nennst.




Naja, bei ner arglistigen Täuschung musst Du erstmal einen Vorsatz beweisen.

Dürfte in dem Fall aber nicht ganz so schwer sein, denke ich. Zumal es ja einen extra Verbraucherschutz gibt und das Ausnutzen der Unerfahrenheit der Verbraucher sittenwidrig ist, also schon zwei Möglichkeiten zur Anfechtung.
Alleine, dass Dreaming selbst als Verbraucher keine Kopie des Vertrags bekommen hat, könnte man ja evtl. schon als Vorsatz werten.

Was soll sie denn sonst tun? Sich das Gefallen lassen und zahlen kann ja nicht die Lösung sein. Und ich sehe ihre Chancen da gar nicht schlecht.

Dreaming
24-01-2009, 20:56
Also ich hab da jetzt ne Vorlage gefunden, die recht vernünftig und durchdacht klingt und mit der wohl schon einige Erfolg hatten (auch nach Ablauf der Frist). Die werde ich dann mal losschicken und hoffen, dass es hilft. Wenn nicht, gehts eben zum Rechtsanwalt. Bezahlen werd ich da gar nix - erst recht nicht jetzt, wo ich weiß, dass das alles nicht so ganz rechtens ist!

Danke euch erstmal!

Spooky
24-01-2009, 22:19
Was soll sie denn sonst tun? Sich das Gefallen lassen und zahlen kann ja nicht die Lösung sein. Und ich sehe ihre Chancen da gar nicht schlecht.

Letztlich ist das ne Kosten-Nutzen Rechnung. Ist der Anwalt teurer als der zu erwartende Spareffekt liegt die Lösung doch auf der Hand. Einen Anwalt muss man, wenn man nicht gerade Rechtsschutz versichert ist, vorfinanzieren. Verliert man die Vorverhandlung ist man bestimmt 300€ los. Armenrecht geht nur bis zu einem bestimmten Einkommen und der Anwalt einer Verbraucherzentrale rechnet natürlich auch erst mal nach bevor er den Telefonhörer in die Hand nimmt.

Natürlich kann Dreaming versuchen die Sache möglichst stressfrei aus der Welt zu schaffen. Das kostet im günstigsten Fall nur einige Nerven. Sollte diese ganze Geschichte jedoch anfangen zu eskalieren kostet es richtig Geld.

Pinsel
25-01-2009, 09:26
Deshalb soll sie ja auch erst mal zum Verbraucherschutz. Die kennen sich auf jeden Fall besser aus als wir und werden den Verlag, so wies aussieht, wohl auch schon kennen.

Spooky
25-01-2009, 10:27
Deshalb soll sie ja auch erst mal zum Verbraucherschutz. Die kennen sich auf jeden Fall besser aus als wir und werden den Verlag, so wies aussieht, wohl auch schon kennen.

Na dann sind wir uns ja einig.:trink: