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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unternehmen mit Status einer Bank?


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HHIndi
27-01-2009, 12:08
Hallo liebe IOFF Lounger,

kann mir jemand von Euch sagen, welche Anforderungen ein Unternehmen erfüllen muss, um den Status einer Bank zu bekommen. Dies soll in verschiedenen Ländern Europas sein: Deutschland, Schweiz und / oder Liechtenstein (ggf. auch noch andere europ. Länder).

Welche Voraussetzungen muss eine Firma erfüllen, um Zinsen an Kunden zu vergeben (Nicht mit Kreditgeschäft zu verwechseln) ???

Vielen Dank vorab für jegliche Infos oder auch Infos, wo ich Infos zu meinen Fragen finden könnte.

HHIndi

Haramis
27-01-2009, 12:24
Bankwesengesetz
Kreditwesengesetz

Pithlit
27-01-2009, 12:47
Unternehmen mit Status einer Bank?

Warum sollte so etwas überhaupt nötig sein?
Entweder das Unternehmen ist eine Bank, oder es ist keine.

Entscheidend für die Benennung der Voraussetzungen ist wohl, warum bzw. worauf Deine Kunden Zinsen erhalten sollen, ergo der Geschäftszweck des Unternehmens.

Pithlit
27-01-2009, 13:01
Vielleicht hilft Dir ja das hier (http://www.wiedergelöscht.de) weiter.

HHIndi
27-01-2009, 13:30
Super Pithlit. Toller Link. Vielen vielen Dank.

Pithlit
27-01-2009, 13:37
Super Pithlit. Toller Link. Vielen vielen Dank.

Prima.
Hab das Dokument wieder raus genommen. ;)

alonzo
28-01-2009, 00:14
Prima.
Hab das Dokument wieder raus genommen. ;)

warum, du spassbremse?

Pithlit
28-01-2009, 10:31
warum, du spassbremse?

Weil es seinen Zweck erfüllt hat.

Experte
28-01-2009, 17:18
Hallo liebe IOFF Lounger,

kann mir jemand von Euch sagen, welche Anforderungen ein Unternehmen erfüllen muss, um den Status einer Bank zu bekommen. Dies soll in verschiedenen Ländern Europas sein: Deutschland, Schweiz und / oder Liechtenstein (ggf. auch noch andere europ. Länder).

Welche Voraussetzungen muss eine Firma erfüllen, um Zinsen an Kunden zu vergeben (Nicht mit Kreditgeschäft zu verwechseln) ???

Vielen Dank vorab für jegliche Infos oder auch Infos, wo ich Infos zu meinen Fragen finden könnte.

HHIndi

Prinzipiell findest du die Anforderungen im Kreditwesengesetz (KWG) und zwar insbesondere in §32 und §33.

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=72&paid=32&mvpa=81

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=72&paid=33&mvpa=82

Man benötigt eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Eigenmittel müssen für ein "vollwertiges" Kreditinstitut mind. 5 Mio. EUR betragen, wenn nur das Einlagengeschäft betrieben werden soll, gibt es keine genaue betragsmäßige Anforderung.

Um in anderen Ländern tätig zu sein, braucht man dort natürlich wieder eigene Genehmigungen gemäß den landesspezifischen Gesetzen.
Innerhalb der EU gibt es allerdings eine Erleichterung: Eine Bank, die in einem EU-Land schon eine aufsichtsrechtliche Genehmigung hat, kann in anderen Ländern ohne eine zusätzliche Genehmigung Zweigstellen eröffnen (sog. "Europäischer Pass").