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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : bewerbungsreisekosten mit übernachtung vom amt?


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sommerfee
09-03-2009, 17:24
wer kennt sich aus?

folgende situation: mein mann arbeitet, ich bin arbeitssuchend gemeldet. da er genügend verdient, beziehe ich keine leistung. er arbeitet 600 km von seinem hauptwohnsitz entfernt und jetzt ziehen wir gemeinsam zum 1.6. dort hin. jetzt hab ich ein jobangebot bekommen. dafür müsste ich ab nächsten montag für 2 wochen eine praktikum vorab machen. jetzt meine frage: bekomme ich das wohnen dort für die 2 wochen von der arbeitsagentur bezahlt, obwohl ich keine leistung beziehe?
kennt sich jemand aus? erreiche da jetzt niemanden und kann so schlecht bis morgen warten. :kater:

Bijou
09-03-2009, 20:23
wer kennt sich aus?

folgende situation: mein mann arbeitet, ich bin arbeitssuchend gemeldet. da er genügend verdient, beziehe ich keine leistung. er arbeitet 600 km von seinem hauptwohnsitz entfernt und jetzt ziehen wir gemeinsam zum 1.6. dort hin. jetzt hab ich ein jobangebot bekommen. dafür müsste ich ab nächsten montag für 2 wochen eine praktikum vorab machen. jetzt meine frage: bekomme ich das wohnen dort für die 2 wochen von der arbeitsagentur bezahlt, obwohl ich keine leistung beziehe?
kennt sich jemand aus? erreiche da jetzt niemanden und kann so schlecht bis morgen warten. :kater:

Ich verstehe es nicht ganz (glaube ich). Das Arbeitsamt schickt Dich wohin zum Arbeiten, wo Du nicht hinpendeln (<--- sagt man das so?) kannst?

Davon unabhängig würde ich mal behaupten, wenn Du keine Leistungen von denen beziehst, dann haben die Dir auch nix zu sagen. Ob Du arbeitest oder nicht, ist doch Deine Entscheidung :nixweiss:

mav
09-03-2009, 20:27
lies dich mal hier durch

Leistungen an Arbeitnehmer zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung (UBV) gem. §§ 45 – 47 SGB III in Verbindung mit der Anordnung UBV (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A04-Vermittlung/Publikation/HEGA-05-2008-Anlage-GA-UBV.pdf)

sommerfee
09-03-2009, 21:04
Ich verstehe es nicht ganz (glaube ich). Das Arbeitsamt schickt Dich wohin zum Arbeiten, wo Du nicht hinpendeln (<--- sagt man das so?) kannst?

Davon unabhängig würde ich mal behaupten, wenn Du keine Leistungen von denen beziehst, dann haben die Dir auch nix zu sagen. Ob Du arbeitest oder nicht, ist doch Deine Entscheidung :nixweiss:
nee, das amt schickt mich nicht. um den job hab ich mich selbst bemüht.

sommerfee
09-03-2009, 21:06
lies dich mal hier durch

Leistungen an Arbeitnehmer zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung (UBV) gem. §§ 45 – 47 SGB III in Verbindung mit der Anordnung UBV (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A04-Vermittlung/Publikation/HEGA-05-2008-Anlage-GA-UBV.pdf)
danke. :)

Rev
09-03-2009, 23:04
Ich war auch arbeitslos und habe keine Leistungen bekommen. Allerdings war ich arbeitsuchend registriert und musste mich alle 2 Monate melden. Deshalb durfte ich Bewerbungskosten geltend machen. Für Vorstellungsgespräche und Fahrtkosten nach Hamburg (ca. 300 km) habe ich Zuschüsse bekommen, allerdings muss man das vorher anmelden.

Bijou
10-03-2009, 13:33
Ich war auch arbeitslos und habe keine Leistungen bekommen. Allerdings war ich arbeitsuchend registriert und musste mich alle 2 Monate melden. Deshalb durfte ich Bewerbungskosten geltend machen. Für Vorstellungsgespräche und Fahrtkosten nach Hamburg (ca. 300 km) habe ich Zuschüsse bekommen, allerdings muss man das vorher anmelden.

Wenn man zwar arbeitssuchend gemeldet, aber kein Geld von denen bekommt, dann kann man doch Jobangebote ablehnen, oder nicht? Ich hatte nämlich den Eindruck, dass die Threaderstellerin wg. der Entfernung gar keine Lust hat auf diesen Job/Praktikum. Wenn dem so ist, dann kann sie ihn ja ablehnen, oder versteh ich irgendwas falsch? :crap:

Menda
10-03-2009, 13:43
Wenn man zwar arbeitssuchend gemeldet, aber kein Geld von denen bekommt, dann kann man doch Jobangebote ablehnen, oder nicht? Ich hatte nämlich den Eindruck, dass die Threaderstellerin wg. der Entfernung gar keine Lust hat auf diesen Job/Praktikum. Wenn dem so ist, dann kann sie ihn ja ablehnen, oder versteh ich irgendwas falsch? :crap:

Ich hatte den Eindruck,sie sucht sich dort einen Job da sie dort hinziehen werden weil der Mann da ja arbeitet. Also sie will dort wohnen und arbeiten. Warum soll das Amt die Kosten übernehmen? :kopfkratz

Zibbe
10-03-2009, 13:44
Wenn man zwar arbeitssuchend gemeldet, aber kein Geld von denen bekommt, dann kann man doch Jobangebote ablehnen, oder nicht? Ich hatte nämlich den Eindruck, dass die Threaderstellerin wg. der Entfernung gar keine Lust hat auf diesen Job/Praktikum. Wenn dem so ist, dann kann sie ihn ja ablehnen, oder versteh ich irgendwas falsch? :crap:
Ja :D

Bijou
10-03-2009, 13:48
Ich hatte den Eindruck sie sucht sich dort einen Job weil sie dort hinziehen werden weil der Mann da ja arbeitet. Also sie will dort wohnen und arbeiten. Warum soll das Amt die Kosten übernehmen? :kopfkratz

Achsooooo :achso: Ich dachte sie hätte das Jobangebot vom Arbeitsamt bekommen.

Ne, also dann glaube ich auch nicht, dass das Amt bezahlt :nixweiss:
Außerdem, müsste ihr Mann da nicht einen Zweitwohnsitz haben, pendeln wird ja wohl nicht.

Menda
10-03-2009, 13:50
Achsooooo :achso: Ich dachte sie hätte das Jobangebot vom Arbeitsamt bekommen.

Ne, also dann glaube ich auch nicht, dass das Amt bezahlt :nixweiss:
Außerdem, müsste ihr Mann da nicht einen Zweitwohnsitz haben, pendeln wird ja wohl nicht.

Hö? Wieso Zweitwohnsitz? Erstwohnsitz ist ja dann da

Bijou
10-03-2009, 13:52
Ja :D
:suspekt:


Hö? Wieso Zweitwohnsitz? Erstwohnsitz ist ja dann da Aber jetzt doch noch nicht. Der arbeitet doch jetzt schon da.
Bin ich doof oder was?! :maso:

edit:


mein mann arbeitet, ich bin arbeitssuchend gemeldet. da er genügend verdient, beziehe ich keine leistung. er arbeitet 600 km von seinem hauptwohnsitz entfernt und jetzt ziehen wir gemeinsam zum 1.6. dort hin. Ich gehe mal davon aus, das sein derzeitiger noch-Hauptwohnsitz auch ihr derzeitiger noch-Hauptwohnsitz ist :suspekt:

Menda
10-03-2009, 13:54
Aber jetzt doch noch nicht. Der arbeitet doch jetzt schon da.
Bin ich doof oder was?! :maso:


Oki er wohntz jetz schon da - am 1.6 ziehen sie nach und da hat Frau sich bereits beworben und soll nun Praktikum machen. Soweit haben wir es.

Aber waum soll Amt Kosten übernehmen?

Bijou
10-03-2009, 13:56
Oki er wohntz jetz schon da - am 1.6 ziehen sie nach und da hat Frau sich bereits beworben und soll nun Praktikum machen. Soweit haben wir es.

Aber waum soll Amt Kosten übernehmen?

Soll es ja nicht :motz: 1. weil ihr Mann da ja wohl irgendwo eine Unterkunft hat und 2. weil das Amt nicht von ihr verlangt sich dort zu bewerben.

ihr seid komisch.






:D

kernseife
10-03-2009, 14:48
ich würde sagen, du bekommst gar kein geld vom arbeitsamt, aber du kannst die kosten des umzuges, fahrtkosten usw.. alles von der steuer absetzen. da kommt einiges zusammen.

Sister
10-03-2009, 14:54
Wenn sie arbeitssuchend gemeldet ist, kann sie durchaus pauschale Bewerbungskosten geltend machen. 5 Euro pro Bewerbung, gilt meist auch für Online-Bewerbungen.
Außerdem können Fahrten zu Vorstellungsgesprächen und evtl. Übernachtungen dort vor Ort übernommen werden.
Voraussetzung dafür ist immer eine schriftliche Einladung des potentiellen Arbeitgebers.

Rev
10-03-2009, 19:20
Wenn sie arbeitssuchend gemeldet ist, kann sie durchaus pauschale Bewerbungskosten geltend machen. 5 Euro pro Bewerbung, gilt meist auch für Online-Bewerbungen.
Außerdem können Fahrten zu Vorstellungsgesprächen und evtl. Übernachtungen dort vor Ort übernommen werden.
Voraussetzung dafür ist immer eine schriftliche Einladung des potentiellen Arbeitgebers.

Die Onlinebewerbungen wurden mir nicht erstattet. Außerdem kann man beim Arbeitsamt nur 260 Euro im Jahr erstattet bekommen, die sind schnell erreicht.
Was die Reisekosten angeht, rate ich auch zu einer "schriftlichen Einladung", dass der Mann dort einen 2.WS hat, muss sie nicht erwähnen. Wichtig ist eben nur, dass sie das vorher anmeldet, denn hinterher müssen die das nicht mehr genehmigen.

Sister
10-03-2009, 19:27
Die Onlinebewerbungen wurden mir nicht erstattet. Außerdem kann man beim Arbeitsamt nur 260 Euro im Jahr erstattet bekommen, die sind schnell erreicht.
Was die Reisekosten angeht, rate ich auch zu einer "schriftlichen Einladung", dass der Mann dort einen 2.WS hat, muss sie nicht erwähnen. Wichtig ist eben nur, dass sie das vorher anmeldet, denn hinterher müssen die das nicht mehr genehmigen.
Onlinebewerbungen wurden mir komplett angerechnet. ;)
Die 260 Euro sind seit 1.1.2009 auf 380 Euro angehoben. In Berlin jedenfalls. Wie es woanders ist, weiß ich nicht.
Vorher anmelden ist eine Grundregel beim JobCenter!